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Pilotprojekt gegen K.-o.-Tropfen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat begrüßt die Intention des Antrags, den Schutz junger Menschen vor ungewollter Verabreichung und Einnahme von Drogen zu erhöhen. Eine Sensibilisierung von jungen Menschen für dieses Phänomen, dem sogenannten "Spiking" (z.B. ungewollte Verabreichung von psychoaktiven Substanzen in Getränken) erachtet der Magistrat als sehr wichtig. Spiking kommt vor allem im Party-Setting vor, d. h. insbesondere in Clubs, aber auch auf privaten Feiern. Während eine Ansprache junger Menschen zu diesem Thema auch am Standort Schule durchaus zielführend sein könnte, ist in Bezug auf die konkrete Umsetzung eines Pilotprojektes, welches auf der Ausgabe von Testbändchen beruht, auf verschiedene Aspekte hinzuweisen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Produkte und Prototypen entwickelt, die eine schnelle Erkennung von K.O.-Tropfen in Getränken ermöglichen sollen. Die sogenannten Schnelltest-Armbänder oder Wearables basieren auf chemischen oder elektrochemischen Sensoren, die bei Kontakt mit einer verdächtigen Flüssigkeit einen Farbwechsel anzeigen soll. Die Sensitivität und Spezifität von Testarmbändchen sind bislang wissenschaftlich nicht umfassend geprüft und je nach Hersteller oft ungenau. Es können falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse auftreten. Auch die Farbe des getesteten Getränks kann das Ergebnis verzerren. Ein negativer Test schließt somit nicht sicher aus, dass keine gefährliche Substanz im Getränk enthalten ist. Die Bändchen können nur wenige Substanzen (z. B. Gamma-Hydroxybuttersäure = GHB), oft auch erst ab bestimmten Konzentrationen, erkennen. Andere Substanzen wie Benzodiazepine oder Hypnotika können bei einem Test ganz verborgen bleiben. Selbst eine größer als gewünschte Menge Alkohol, die jemand anderes ins Glas gegeben hat, gilt als Spiking und damit gefährlich für die unwissenden Konsumierenden. Auch diese Gefahr kann ein Testarmbändchen nicht erkennen. Die Anwendung erfordert außerdem ein aktives Testen mit Getränketropfen und ist in typischen Nutzungssituationen nur eingeschränkt praktikabel. Die kommunal geförderten Jugendhilfeangebote an Schulen und die Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen decken nicht die gesamte Zielgruppe des Antrags ab. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, welche sich in der Regel im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren befinden. Die Sekundarstufe II, die im Ausgehkontext verstärkt aktiv ist, wird hingegen kaum bis gar nicht erreicht. An den beruflichen Schulen fördert das Stadtschulamt das Programm "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen". Dieses richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen, insbesondere der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sowie der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung. Beide Förderprogramme sind freiwillig und nicht verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule, der beruflichen Gymnasien sowie der Berufsschule werden von den Fachkräften nur in Einzelfällen beraten, stellen aber eine wesentliche Zielgruppe dar, die dadurch überwiegend unberücksichtigt bleibt. Weiterhin ist zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler der Gymnasien derzeit lediglich über die Förderung der sogenannten "2. Säule" vereinzelt in Form von temporären Jugendhilfeangeboten erreicht werden. Noch ältere junge Erwachsene würden in einem solchen Pilotprojekt gar nicht erreicht, sind jedoch von Spiking durchaus betroffen. Die Umsetzung der kommunalen Förderprogramme erfolgt durch freie Träger der Jugendhilfe bzw. der Jugendberufshilfe. Die Arbeit und Durchführung an den Schulstandorten orientiert sich an projektbezogenen Rahmenstandards und individuellen Leistungsbeschreibungen. Die Anzahl der Fachkraftstunden variiert je nach Förderprogramm und Schulstandort. Die Übernahme und Durchführung eines zusätzlichen Projekts ist kein Bestandteil der aktuellen Umsetzungen der Träger. Die Träger würden hierfür zusätzliche (personelle) Ressourcen benötigen, die sich in einer Erhöhung der Kosten der Förderprogramme niederschlägt. In der Abwägung aller benannten Aspekte, stehen somit notwendige und nicht unerhebliche Kosten (Anschaffung der Bändchen, Schulungen, personelle Ressourcen) für ein solches Pilotprojekt, einer nicht nachgewiesenen zuverlässigen Wirksamkeit von Testarmbändern gegenüber. Abschließend kann aus Sicht des Magistrats daher eine flächendeckende Einführung von Testarmbändern zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.