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Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt.