Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76
Begründung
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A. Allgemeines
Zielsetzung Mit dem seinerzeitigen Beschluss der Stadtverordneten wurde die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in Steuerung durch das Drogenreferat in der Niddastraße 76 beschlossen. Dies ist eine wesentliche Maßnahme in der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik, der die starken Veränderungen in der Frankfurter Drogenszene in den vergangenen Jahren adressiert. So hat die massive Verbreitung von Crack, das meist auf offener Straße konsumiert wird, zu einer starken Verelendung der Suchterkrankten geführt. Ihr psychisch und körperlich schlechter Zustand ist oft so prekär, dass sie sich nicht um ihre eigene Daseinsfürsorge kümmern können und aufgrund des Krankheitsbildes die eigene Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Sie verhalten sich aggressiver untereinander, aber auch gegenüber Anwohnenenden, Gewerbetreibenden und dem Personal der Hilfseinrichtungen. Das Konfliktpotential im öffentlichen Raum ist deutlich erhöht, auch nehmen die Verschmutzung sowie die (Beschaffungs-)Kriminalität im Bahnhofsviertel zu. Dies stellt die kommunale Drogenpolitik, die Ordnungsbehörden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen vor große Herausforderungen. Daneben sind zunehmend auch synthetische Opioide wie Fentanyl und Nitazene eine gesundheitspolitische Herausforderung, deren Verbreitung sich immer mehr deutsche Städte stellen müssen und die insbesondere Großstädte betrifft. In Frankfurt wird diese Entwicklung mit Sorge beobachtet: hier zeigen fortlaufende Testungen, dass in den vergangenen Monaten dem Straßenheroin immer häufiger auch synthetische Opioide beigemischt werden. Durch den deutlich höheren Wirkgehalt dieser Substanzen führt deren unwissentlicher Konsum oft zu Überdosierungen und in der Folge zu lebensbedrohlichen Notfällen. In den Planungen für das trägerübergreifende Hilfezentrum wird diese Entwicklung konzeptionell mitgedacht. Dafür braucht es die vielfältige Expertise der Frankfurter Suchthilfeträger, die niedrigschwellige Angebote vorhalten. Um diesen Prozess transparent, partizipativ und fair zu gestalten, hat unter Leitung des Drogenreferats ein Interessensbekundungsverfahren stattgefunden. Alle in Frankfurt ansässigen Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe wurden im Rahmen dieses Verfahrens dazu eingeladen, sich am weiteren Planungsprozess für das Hilfezentrum mit ihren Ideen und Vorschlägen aktiv und in einem strukturierten Prozess zu beteiligen. So erhielten sie alle die Möglichkeit, sich - einzeln oder gemeinsam - mit einem Angebot im Zentrum einzubringen. Ziel des Verfahrens war es, die bisherigen Planungen - falls nötig - zu optimieren und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation die bestmögliche Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum festzulegen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Alternativen Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Lösung Fünf Träger haben mit konzeptionellen Vorschlägen ihr Interesse an einer Teil-Trägerschaft im Hilfezentrum bekundet. Um bei der fachlichen Bewertung der eingereichten Vorschläge eine möglichst breite Expertise einzubinden, wurde ein Beratungsgremium gebildet, in dem neben den Dezernaten I, VIII (Federführung aufgrund fachlicher Zuständigkeit) und IX auch die Landespolizei, die Leitung des Drogenreferates, des Jugend- und Sozialamts sowie des Gesundheitsamts, ein Vertreter der Branddirektion sowie akademische Suchthilfe-Experten vertreten waren. Die fünf interessierten Träger haben ihre Konzepte am 17.11.2025 persönlich vorgestellt. Ein weiterer Termin ist für Dezember 2025 vorgesehen. In der Diskussion des Beratungsgremiums wurden darüber hinaus einvernehmlich die nachfolgenden, verbindlichen Prämissen zum Betrieb des Hilfezentrums herausgearbeitet: Umgang mit Substituierten Substituierten darf der Zugang zu Konsumräumen grundsätzlich nicht verwehrt werden (gem. Konsumraumverordnung) Umfeld- und Sicherheitskonzept für das Umfeld sowie in der Einrichtung Erwartet wird die Beordnung des unmittelbaren Raumes vor der Einrichtung (z. B. mit geschultem Sicherheitspersonal / Sozialarbeitende) sowie ein schlüssiges Umfeld- und Sicherheitskonzept, um Belastungen für Anwohnende, Nachbarschaft, Gewerbetreibende zu reduzieren und Akzeptanz für das Hilfezentrum zu schaffen. Das neue Hilfezentrum soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Situation im Bahnhofsviertel zu verbessern. Dazu braucht es ein schlüssiges Konzept wie die Klientel in die Einrichtung gelenkt und möglichst lang dort gehalten werden soll. Medizinischer Bereich als beruhigte, separate Zone (baulich) Café und Hygienebereich sollen über die noch bestehende Innentreppe zwischen den Geschossen miteinander verbunden werden. Der Medizinische Bereich kann dadurch als separater Ruhebereich baulich erschlossen werden. Keine langfristigen Wohnangebote im Hilfezentrum Im Hilfezentrum sollen nur Notschlaf- und Tagesbetten angeboten werden. Längerfristiges Dauerwohnen ist ausdrücklich nicht erwünscht, hier ist an die bestehenden Angebote außerhalb des Bahnhofsgebietes überzuleiten. Separater Frauenbereich mit genderspezifischen Angeboten Es wird ein baulich getrennter Frauenbereich geschaffen werden mit spezifischen Angeboten für Frauen und weiblich gelesenen Personen. Voraussetzung ist hier gendersensible Kompetenz der Mitarbeitenden und Darlegung eines entsprechenden Konzeptes. Versorgung Auswärtiger gemäß Stadtverordnetenbeschluss. Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten (03.07.2025) werden drogenkonsumierende Menschen von außerhalb weiterhin in Frankfurt alle notwendigen Hilfen erhalten und in den Einrichtungen erstversorgt. Niedrigschwelligkeit des Zugangs Die Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum erfolgt niedrigschwellig. Ziel ist, dass die Einrichtung von der Zielgruppe als bessere Alternative im Vergleich zum Aufenthalt und Konsum auf der Straße wahr- und angenommen wird. Präsenz und Steuerung vor Ort durch das Drogenreferat Das Drogenreferat wird in steuernder Funktion mit eigener Präsenz im Haus verortet. Im Stimmungsbild des Gremiums hat sich bereits abgebildet, dass der Träger Malteser mit dem Betrieb der Module medizinische Versorgung inklusive Substitution beauftragt werden soll.
D. Klimaschutz
Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Gemeinsame Bürgeranhörung mit dem Ortsbeirat 1 am 23.06.2025.