Neufassung der Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen
Begründung
A. Allgemeines
Zielsetzung - Hilfekontinuität für die Bürger:innen wird aufrecht erhalten. - Die tätigen Ehrenamtler:innen sind auch in der Übergangszeit nach Neuwahlen legitimiert und haftungsrechtlich abgesichert. - Die Geschäftsanweisung ist rechtskonform.
B. Finanzielle Auswirkungen
Alternativen Alternative Lösungsvorschläge: keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Satzung über die Bildung von Sozialbezirken und die Bestellung von Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen wird um die erforderliche Klausel ergänzt. Als vergleichbar im Stadtrecht dient die Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main, Fassung vom 14. Juni 1973.
D. Klimaschutz
Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Zur Einbindung der Perspektiven und Auswirkungen wurde der Dreier-Ausschuss als das Vertretungsorgan der Sozialbezirksvorsteher:innen in den vorgelagerten Prozess einbezogen, um Rückmeldungen aus den Stadtteilen zu berücksichtigen und das Vorhaben transparent zu gestalten.