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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

B (Bericht des Magistrats)

Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025

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Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025

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Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

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Digitales Register für Taxis und Mietwagen

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6498 - NR 1193/25 CDU, B 271/25 - Dem Ordnungsamt ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Seit dem 15.Juli 2025 erfolgt die Überprüfung von Neuregistrierungen von Mietwagen bzw. Mietwagenunternehmen bei Vermittlungsplattformbetreibern. Die Daten werden mittels eBox21 ausgetauscht. Im Oktober 2025 wurden die Gesamtdatenbestände überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung am 30.11.2025 an die Plattformvermittler übermittelt. Als Nächstes ist geplant, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeitet. Soweit die personelle Situation es zulässt, soll noch ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter initiiert und vom Ordnungsamt koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025

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Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025

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Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6525 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat das Sportamt eine Projektgruppe zum Thema "Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe" eingerichtet. Ziel des Projektes ist die Prüfung und perspektivische Einführung eines digitalen Systems zur effizienteren und transparenteren Vergabe von Sportstätten. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Sie ist interdisziplinär besetzt und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche: · 52.11.3 EDV/IT · 52.12 Beschaffung, Vergabe, Energie · 52.31 Zentrale Aufgaben Betrieb · 52.42 Sportfachlicher Service, Sportstättenvergabe Im Rahmen der bisherigen Sitzungen wurden die unterschiedlichen fachlichen Bedarfe der beteiligten Organisationseinheiten zusammengetragen und systematisch ausgewertet. Parallel hierzu erfolgt eine Marktsondierung, um geeignete Softwarelösungen und potenzielle Anbieter zu identifizieren. Zur fachlichen Unterstützung wurde zudem der Bereich 16A in die Projektarbeit eingebunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zu Beginn des Projektes eine externe Beratung hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Anforderungsdefinition, Vergabeverfahren und Umsetzung professionell zu begleiten. Die Projektgruppe wird den Magistrat fortlaufend über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025

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Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 437 Betreff: Neuausschreibung des Weingutes der Stadt Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6507 - A 277/24 CDU - Zu 1. Die Ausschreibung wurde auf einer stadteigenen Website veröffentlicht. Zu 2. Umfang der Verpachtung, Angebotspreis, Sortenkonzept, Qualitätskonzept, Ökologisches Konzept, Investitionsbereitschaft, Imagebildung für die Stadt Frankfurt, Business- und Marketingplan, Referenzen der Bewerber Zu 3. 30 Jahre Zu 4. Die Kosten wurden von hier nicht ermittelt; alle Kosten haben die Bieter zu tragen. Zu 5. Tatsächlich bedarf es einer Umstellung. Bei mehrjährigen Kulturen, wie den Reben, beträgt die Umstellungsdauer, die durchlaufen werden muss, bevor die geernteten Trauben oder der daraus hergestellte Wein mit einem Öko-/Bio-Hinweis vermarktet werden darf, mindestens 36 Monate. Ein Ruhen ist nicht erforderlich. Zu 6. Die Bemessung der Pacht anhand von Umsatzzahlen ist im Bereich der Urproduktion unüblich. Tatsächlich wird die Pacht für Weingärten anhand von Vergleichszahlen ermittelt und die Gebäude nach dem Ertragswertverfahren. Nach Ablauf des Pachtvertrages wird der derzeitige Pächter der Stadt im Wesentlichen überjährige Weinberge mit umfangreichen Fehlstellen zurückgeben. Auch die Wirtschaftsstelle ist sanierungsbedürftig. Diese Umstände sind bei der Neubemessung der Pacht in angemessenem Umfange zu berücksichtigen. Zu 7 und 8. Bei dem bisherigen Pachtvertrag, handelt es sich vergaberechtlich um eine Konzession i.S.d. § 105 I Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da er eine Abnahmeverpflichtung der Stadt für eine bestimmte Menge des dort produzierten Weines enthält. Konzessionen dürfen nach § 3 I Konzessionsvergabeordnung (KonVgV) nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, sondern unterliegen einer Höchstlaufzeit. Eine konkrete Vorgabe für die Dauer dieser Höchstlaufzeit ist dem Gesetz zwar nicht zu entnehmen, jedoch wird als Richtwert 5 Jahre angegeben (§ 3 II KonzVgV). Selbst wenn die Möglichkeit einer Verlängerung besteht, ist gleichwohl die Stadt Frankfurt am Main unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet, die Konzession zu beenden. Diese Auffassung steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Im Urteil aus dem Jahre 2006 wird das damit begründet, dass der Auftrag über viele Jahre dem Markt entzogen werde und hierdurch eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs stattfinde. Der Pächter wurde am 28.09.2020 in einem persönlichen Gespräch über die Absichten der Stadt informiert, er wurde in dem Zuge auch darüber informiert, dass er sich ebenfalls an der Konzeptvergabe beteiligen könne, was er getan hat. Zu 9. Die Stadt hat hierzu Herrn Prof. Dr. Hoffmann aus Winkel beauftragt. Zu 10. Die Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Politik und Experten zusammen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch frühere Lehrkräfte der Hochschule resp. des Versuchsweinguts in Geisenheim. Zu 11. Die Stadt ist zu keinen Ablösezahlungen verpflichtet. Zu 12. Das Weingut der Stadt Frankfurt am Main verfügt ausschließlich über eigene Flächen. Seit der Verpachtung zum 01.01.1994 sind Flächen nur in äußerst geringem Umfange für den Verkehrswegebau übertragen worden. Zu 13. Um nicht erneut eine Konzession zu vergeben, wird bei der Konzeptvergabe keine Abnahmemenge verhandelt. Ob und zu welchen Konditionen der Wein bspw. durch das Protokoll der Stadt eingekauft wird, ist nicht Bestandteil der Verhandlungen zur Neuvergabe des Weingutes. Zu 14. Entsprechende Bestrebungen bestehen nicht, die derzeit übergangsweise verpachtete Weinstube wurde als separates Los ausgeschrieben. Für die Weinstube im Römer wurde eine Nettojahrespacht in Höhe von ca. 33.000,00 € erzielt. Das Steinerne Haus wurde für ca. 5.000,00 € im Monat verpachtet; eine etwaige Revitalisierung steht nicht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Neuverpachtung des Weinguts. Zu 15. Die Kosten werden noch ermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 28.02.2024, A 277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 438 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6593 - NR 1302/25 Linke - Die Stadt Frankfurt bzw. die BäderBetriebe Frankfurt haben in den letzten Jahren kontinuierlich das Angebot für die Wintermonate durch Traglufthallen ausgebaut. Aktuell werden in der Stadt Frankfurt drei Traglufthallen betrieben (Bergen-Enkheim, Hausen u. Nieder-Eschbach). Die Traglufthalle in Nieder-Eschbach wurde vor einem Jahr für rd. 6 Mio. € eröffnet und ist seitdem in Betrieb. Voraussetzung für die Umsetzung einer Traglufthalle in einem Freibad sind viele unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Beckenbeschaffenheit und -größe, die Umkleide- und Einlasssituation im Bad. Dies muss von Freibad zu Freibad überprüft werden und die Umsetzbarkeit und Realisierung analysiert werden. Bei einigen Freibädern in der Stadt Frankfurt, wie z. B. in Eschersheim und Brentanobad ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

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Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 452 Betreff: Jugendparlament der Stadt Frankfurt am Main - Antrag des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 (4) SGB VIII Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6461 - NR 1175/25 Jugendhilfeausschuss, B 303/25 - Ein Antrag zur Umsetzung und Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Der Antrag NR 1426 mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung, trägt den Titel "Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt" und ist seit dem 10.11.25 im Parlamentsinformationssystem der Stadt öffentlich einsehbar: www.stvv.frankfurt.de/parlis2/parlis.html. Eine Abstimmung zur Installation eines Kinder- und Jugendparlaments in der Stadtverordnetenversammlung wird perspektivisch in der Sitzung vom 11. Dezember 2025 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.02.2025, NR 1175 Bericht des Magistrats vom 18.08.2025, B 303 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 451 Betreff: "Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6444 - NR 1145/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 235/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 235/2025. Demnach werden die Fliegenden Gärten in der skizzierten Form in der südlichen Fahrgasse vom Magistrat als unrealistisch eingeschätzt. In der Fahrgasse soll zunächst das Konzept "Blühendes Band" verfolgt werden, indem etwa 20 baugleiche Pflanzkübel wie im Oeder Weg installiert und ähnlich bepflanzt werden. Vom Magistrat wird geprüft, ob die Maßnahme der Fliegenden Gärten an anderen, geeigneteren Orten umgesetzt werden kann. Dafür müssen u.a. die Kriterien Fundamentierung, Anfahrbarkeit, Durchfahrtshöhe, Beachtung von Rettungskonzepten sowie Eigentümersituation erfüllt werden sowie Nachhaltigkeitsaspekte wie graue Energie, Ressourcenbilanz und Pflegeaufwand zufriedenstellend berücksichtigt werden. Der Magistrat nimmt Kontakt mit der Stadt Wien auf, um die praxisbezogenen Fragen wie zum Beispiel Planungsaufwand, Kosten, Errichtung und Unterhaltung zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1145 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster?

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 436 Betreff: Mülltrennung - Welche Schuhe trägt der Schuster? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6446 - A 332 BFF-BIG, B 238/25 - Zwischenbericht: Die Organisation der Abfalltrennung und -entsorgung innerhalb der städtischen Verwaltung sowie der städtischen Gesellschaften ist derzeit nicht zentralisiert und erfolgt daher uneinheitlich. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen städtischen Ämter und Einrichtungen angesschrieben und um die Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen gebeten. Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen eingegangen sind, kann die Anfrage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Für eine Vielzahl der Ämter und Betriebe fehlen nach wie vor Antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.01.2025, A 332 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln!

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1921 Betreff: Ikonische Matthäuskirche retten! Historische Bausubstanz erhalten! Planungsrecht anpassen! Neue Nutzungen entwickeln! Folgende Stellungnahme zu gleicher Fragestellung wurde im Juli 2025 an den Ortsbeirat 1 übermittelt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat den Evangelischen Regionalverband bei der Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes zum Matthäusareal intensiv begleitet. Im Rahmen des Wettbewerbes wurden die Themen Identitätsstiftung des vorhandenen Kirchenbaus, Abbruch oder Wiederverwendung erhaltenswerter Bausubstanz und graue Energie sowie die unter Denkmalschutz stehenden Bauteile intensiv betrachtet. Der Evangelische Regionalverband als Mitausloberin des Wettbewerbs hat sich nach sorgfältiger Abwägung dazu entschlossen, das bestehende Kirchengebäude zur Disposition zu stellen, gleichzeitig aber auch die Wettbewerbsteilnehmenden ermutigt, Lösungen zum (Teil-)Erhalt zu entwickeln. Der Denkmalschutz soll und wird unberührt bleiben. Der Magistrat hat diese Vorgaben mitgetragen. Von daher muss es der Magistrat ablehnen, im Nachgang des Planungswettbewerbes auf die Eigentümer:innen des Areal mit dem Ziel zuzugehen auf einen Abriss der Matthäuskirche zu verzichten und den (vollständigen) Erhalt zu propagieren. Er hat sich in der jüngeren Vergangenheit bereits anderweitig positioniert. Selbstverständlich steht es dem Ortsbeirat frei, mit seinem Anliegen direkt auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382

M (Vortrag des Magistrats)

Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R.

26.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 143 Betreff: Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 388 (M 80) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 unter dem Titel "Frankfurter Vertrag" eine Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. getroffen hat. Darin verpflichtet sich die Stadt, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Diese Verpflichtung wurde mit fünf Ergänzungsverträgen fortgeschrieben (jeweils vom 05.09.2005, 08.07.2008, 08.11.2013, 03.03.2017, 01.09.2021). 2. Um das Vertragswerk klarer zu fassen, wurde es nun auf Grundlage der bisherigen Verträge neu aufgesetzt. So wurden vor allem die finanziellen Zuschüsse der verschiedenen Verträge zusammengefasst. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. 3. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. hat besondere Belastungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen, für steigende Sicherheitskosten und die Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philantropin. Zur Mitfinanzierung der Aufwendungen beteiligt sich die Stadt Frankfurt am Main wie folgt: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 Euro, 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 Euro, 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 Euro. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die in Punkt 3 genannten Finanzierungsmittel durch das Dezernat II, Produktgruppe 10.03, Sachkonto 71280000 "Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben" bereitgestellt werden. Die Finanzierung im Jahr 2026 erfolgt aus den im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehenen Mitteln, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, zuzüglich weiterer vorhandener Mittel im Dezernat II, inklusive Übertragung dortiger Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2025. Die in den Jahren 2027 ff. benötigten Mittel sind vom Dezernat II im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. 5. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. Dem Abschluss dieses Vertrags wird zugestimmt. 6. Das Dezernat II wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Jüdisches Leben in Frankfurt ist so alt wie die Stadt selbst. Die vielfältige Gemeinde hat die Stadtgesellschaft entscheidend mitgeprägt. Aber die jüdischen Frankfurter:innen standen über die Jahrhunderte immer wieder der antisemitischen Verfolgung gegenüber. Anfeindungen, Ausschlüsse, Ghettoisierung und auch Pogrome gehörten zu den regelmäßigen Erfahrungen, die Jüdinnen und Juden erleiden mussten. Von 1933 bis 1945 gipfelte die antisemitische Ideologie in der systematischen Entrechtung und schließlich bestialischen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Die Stadt Frankfurt stellte sich in großer Mehrheit dem Nationalsozialismus nicht entgegen, sondern wurde zu seinem willigen Vollstrecker. Jüdische Nachbar:innen wurden über Nacht zum Feind erklärt, deren Besitztümer man rauben und deren Deportation in den Tod man zusehen konnte. Hass, Kälte und Indifferenz machte den Zivilisationsbruch möglich. Nach dem Krieg und dem Schrecken der Shoah begann sich in Frankfurt wieder ein Gemeindeleben zu etablieren. Die Gründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in der Gesellschaft der Täter:innen war für die Überlebenden und ihre Nachkommen ein unfassbarer schwerer Schritt, der von zahlreichen Ambivalenzen begleitet war. Die Stadtgesellschaft machte den Neuanfang nicht leicht. Eine "zweite Schuld" trifft die junge Bundesrepublik, weil sie die Augen vor der eigenen Verantwortung verschloss. Jüdinnen und Juden mit Extremtraumatisierungen, seelischen und körperlichen Verletzungen, wurden missachtet oder mit skandalös niedrigen Abfindungen sich selbst überlassen. Es ist ein Wunder, dass unter diesen Bedingungen die Jüdische Gemeinde Frankfurt eine der größten und herzlichsten des ganzen Landes wurde. Dass es diese Gemeinde gibt, ist ein Triumph über die Ideologie des Hasses, ein Triumph des Lebens. Die Stadtgesellschaft erkannte ihre Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. an, als sie am 20. Dezember 1990 einen Vertrag miteinander schlossen. Dieser Vertrag soll mit diesem Beschluss neu gefasst werden, um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde sicherzustellen. B. Alternativen Der derzeit geltende fünfte Änderungsvertrag läuft bis zum 31.12.2025. Die Alternative besteht darin, den Vertrag nicht zu verlängern. Zum Tragen käme dann wieder der ursprüngliche Vertrag vom 20.12.1990 mit entsprechend geringeren Zahlungen. C. Lösung Der Vertrag wird auf Grundlage der bisherigen Verträge wie oben geschildert neu gefasst und von der Jüdischen Gemeinde und der Stadt Frankfurt unterzeichnet. D. Kosten Nach Abschluss des Vertrags sind Zuweisungen und Zuschüsse in folgender Höhe zu zahlen: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 €. 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 €. 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 €. Auf den Stellenplan hat der Beschluss keine Auswirkungen. Das Dezernat II bestätigt die Deckung für den Haushalt 2026 und veranschlagt die weiteren Zuweisungen und Zuschüsse für 2027 ff. Anlage 1_Vertrag_Neufassung (ca. 103 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2001, M 206 Vortrag des Magistrats vom 06.05.2005, M 80 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2008, M 14 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 79 Vortrag des Magistrats vom 15.08.2016, M 153 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6836, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 14-0

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen

25.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1399 Betreff: Notstand für Frankfurter Schulen - Pragmatismus für schnelle Lösungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Kurzfristig einen echten Krisenplan zu entwickeln, der maroden Schulen schnell würdige Alternativstandorte bietet. Dabei sollen als Ausweichquartiere beschaffte und sonstige leerstehende Gebäude, modulare Bauten oder Containerlösungen identifiziert und nutzbar gemacht werden. Bürokratische und baurechtliche Auflagen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. 2. Zur Umsetzung ist ein Krisenstab aus Experten einzurichten und ggf. auch externe Expertise einzubeziehen. Begründung: Viele Schulen befinden sich in einem baulich desolaten Zustand und können teilweise nicht mehr sicher genutzt werden. Die bisherigen Verfahren zur Auslagerung sind oft zu langsam und durch überbordende Auflagen geprägt, was zu Unterrichtsausfall und erheblichen Belastungen für alle Beteiligten führt. Die Erfahrungen zeigen, dass flexible Interimslösungen - etwa in leerstehenden Bürogebäuden oder modularen Bauten - praktikabel sind, aber schneller und weniger bürokratisch ermöglicht werden müssen. Für eine moderne, leistungsfähige Bildungsinfrastruktur braucht es einen liberalen, lösungsorientierten Ansatz: Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, im Notfall schnell und unbürokratisch zu handeln, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler zu sichern. Die Corona-Pandemie hat uns eindrucksvoll gezeigt, wie schnell Kommunen in der Lage sind, Projekte umzusetzen, wenn es die Situation erfordert. Auch in anderen Krisen, wie 2015/2016 bei der Aufnahme zahlreicher Geflüchteter in Frankfurt, konnten innerhalb kürzester Zeit Unterkünfte geschaffen werden - ein Tempo, das wir dringend auch beim Schulbau benötigen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1399 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6818, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-1

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel

24.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 24.09.2025, OF 1745/1 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer "Kinderecke" beim Verein PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei ist das Ziel Empowerment und die Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: Aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese ins Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1745/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 434 2025 Die Vorlage OF 1745/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Verein" im gesamten Antragstext gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1886 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Die derzeitige Leitlinienmarkierung vor dem Gemeindezentrum stellt die Parkordnung der Schrägparkplätze zwar eindeutig dar, um dem Anliegen dennoch Rechnung zu tragen und die geltende Regelung zu verdeutlichen, wird ein liegendes Kreuz auf der Fahrbahn zwischen den Leitlinien - analog der bereits vorhandenen künstlichen Gehwegnase im Kurvenbereich Freiherr-vom-Stein-Straße/ Staufenstraße - markiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150

B (Bericht des Magistrats)

Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 431 Betreff: Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6743 - NR 863/24 CDU, B 425/24 - Der Magistrat unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft und das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik aktiv bei der Suche nach geeigneten Standorten. In den Beratungen zeichnen sich Lösungen ab, die den Verbleib des Institutes in Frankfurt am Main sicherstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 863 Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 425 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Bei der von der Hügelstraße nach Norden zur Bezirkssportanlage führenden Zuwegung handelt es sich um einen öffentlichen, nicht aber um einen unbenannten Bereich. Durch Magistratsbeschluss wurde die Grünanlage mit den Wegen am 24. Juni 1988 nach den Brüdern Adam Friedrich Hommel und Wilhelm Jakob Hommel benannt. Diese hatten sich als Förderer von Sportvereinen verdient gemacht und sich zur Zeit des Nationalsozialismus erfolgreich gegen die sogenannte Gleichschaltung mehrerer Sportvereine gewehrt. Die fehlende Beschilderung mit Straßennamen- und Zusatzschildern hat der Magistrat inzwischen im Bereich der südlichen Zufahrt zur Hügelstraße, an der Zuwegung von Norden sowie im zentralen Bereich der Grünanlage angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480

B (Bericht des Magistrats)

Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 434 Betreff: Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6471 - NR 1306/25 CDU - Die Koordination und strategische Planung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention liegt im Zuständigkeitsbereich des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde dort eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die den gesamten Umsetzungsprozess strukturiert begleitet. Die Arbeit dieser Koordinierungsstelle gliedert sich in drei Phasen: 1. Analyse- und Bestandsaufnahmephase: In einem ersten Schritt werden bestehende Angebote, Maßnahmen und Strukturen in den Bereichen Prävention, Intervention, Gewaltschutz und Strafverfolgung systematisch erfasst. Parallel dazu werden Daten und Fakten zur aktuellen Situation von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zusammengetragen. 2. Beteiligungs- und Konzeptionsphase: Anschließend findet ein breit angelegter Beteiligungsprozess statt, in dem Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Polizei, Justiz und weiteren relevanten Institutionen gemeinsam Handlungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen formulieren. 3. Umsetzungs- und Entwicklungsphase: In einem dritten Schritt sollen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in konkrete Maßnahmen überführt werden. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen, innovative Projekte zu fördern und insbesondere marginalisierte Zielgruppen besser zu schützen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei bei den jeweils zuständigen Dezernaten und Institutionen. (Quelle: frauenreferat.frankfurt.de - Istanbul-Konvention: Aufgaben der Koordinierungsstelle) Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention wird das Konzept des Gewaltschutzzentrums innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung bereits als eine sinnvolle Maßnahme diskutiert. Mögliche Akteur:innen eines zukünftigen Gewaltschutzzentrums sind dazu bereits im Austausch. Auch aus Sicht des Jugend- und Sozialamtes besteht ein zentrales Interesse daran, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen. Bei der Konzeption eines solchen Zentrums sind viele Spezifika zu beachten, u.a. dass die Institutionen und Träger unterschiedliche Aufgaben, Rollen und Funktionen haben, die auch nach außen transparent sein müssen. Für von gewaltbetroffenen Frauen ist dies von zentraler Bedeutung, damit eine Beratung auch unabhängig von einer Anzeigenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Für eine weitergehende Planung und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess der Koordinierungsstelle im Frauenreferat abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.07.2025, NR 1306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 432 Betreff: Den Frankfurt-Pass weiter entwickeln Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6497 - NR 369/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 265/25 - Seit dem letzten Bericht arbeitet der beauftragte IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Programmierung der Software für die Bereiche "Bürgerinnen und Bürger" sowie "Sachbearbeitung". Der Bereich "Bürgerinnen und Bürger" ist öffentlich zugänglich und soll es Nutzer:innen ermöglichen, online einen Frankfurt-Pass zu beantragen. Der Bereich "Sachbearbeitung" ist intern und mit einem Login gesichert. Hier werden die eingehenden Anträge geprüft und bearbeitet. Da beide Bereiche komplex aufgebaut sind und aufeinander abgestimmt sein müssen, erfordert ihre Umsetzung einen hohen Entwicklungsaufwand. Aktuell wird außerdem die automatisierte Bewilligung des Frankfurt-Passes für die Rechtskreise SGB XII und Asylbewerberleistungen fertiggestellt. Die notwendigen Programmierungen auf Seiten des Anbieters der Leistungssoftware sind bereits erfolgt. Es sind allerdings noch einige Fragen offen, die zwischen den beiden beteiligten Programmierfirmen abgestimmt werden müssen. Eine automatisierte Bewilligung für die Rechtskreise Bürgergeld und Wohngeld kann derzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Für eine mögliche zukünftige Schnittstelle bleiben das Jugend- und Sozialamt, das Jobcenter und das Amt für Wohnungswesen im Austausch. Zur Vereinfachung der Prüfung des Frankfurt-Passes beim Erwerb vergünstigter Fahrkarten wurde vom Jugend- und Sozialamt in Zusammenarbeit mit der VGF beim IT-Dienstleister die Entwicklung einer Schnittstelle angestoßen. Auch zwischen dem Kulturamt und der zuständigen Stelle für die Ferienkarte haben zwischenzeitlich erste Gespräche stattgefunden. Ziel ist ein bürokratiearmer und einheitlicher Auftritt. Alle Beteiligten sehen den Nutzen und streben eine Optimierung an. Der Start des digitalen Frankfurt-Passes soll weiterhin im 1. Quartal 2026 erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2022, NR 369 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 265 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 430 Betreff: Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6607 - NR 1328/25 CDU - Die Frankfurter Schützenvereine sind ein anerkannter und geschätzter Teil der Frankfurter Sportlandschaft. Die Sportfördermittel stehen ihnen - wie allen 420 Frankfurter Turn- und Sportvereinen - gleichberechtigt nach den städtischen Richtlinien offen. Aktuell existieren in Frankfurt am Main 20 Schützenvereine und vier Schießabteilungen innerhalb von Turn- und Sportvereinen mit insgesamt 2.091 Mitgliedern. Davon sind 158 oder 7,6% Jugendliche. Von diesen Vereinen besitzen sieben eigene Sportstätten. Diese sowie der Hessische Schützenverband erhielten in den Jahren 2021 bis 2025 insgesamt rund 130.500 € aus städtischen Sportfördermitteln. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen bezuschusst: Verein Maßnahme Zuschuss Schützenverein "Diana" e.V. Dachsanierung Schützenhaus 9.954,00 € Schützenverein "Diana" e.V. Umrüstung Luftdruckstände 4.125,81 € Schützenverein Gut-Schuss e.V. Erneuerung Dachrinnen 1.380,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Umrüstung Schießstände 90.000,00 € Hessischer Schützenverband e.V. Sanierung Drucklufthalle 25.000,00 € Summe: 130.459,81 € Daneben erhielt der Hessische Schützenverband im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 237.500 € für die Aufwertung des Landesleistungszentrums an der Schwanheimer Bahnstraße aus dem hessischen Sonderinvestitionsprogramm "Neubau, Erhaltung und Sicherung von Sportstätten". Weitere Anträge liegen dem Sportamt derzeit nicht vor. Das Sportamt steht den Schützenvereinen, wie bereits in der Vergangenheit, gerne unterstützend zur Seite. Die Raumsuche gestaltet sich allerdings aufgrund der besonderen Anforderungen des Schießsportes in Sachen Schall- und Emissionsschutz sowie der massiven Flächennutzungskonkurrenz in der stetig wachsenden Großstadt Frankfurt am Main ausgesprochen schwierig. Der Neubau einer zentralen Schießsportanlage für alle Bedarfe verursacht nach einem Gutachten aus dem Jahre 2020 einen Flächenbedarf von rund 5.000 m² sowie Bau- und Planungskosten von (seinerzeit) schätzungsweise über 6 Millionen € - ohne die Grundstückskosten. Kernproblem bleibt aber vor allem der Mangel an geeigneten Flächen. Der im Antrag der CDU-Fraktion angesprochene Schützenverein Eschersheim ist seit dem Abriss des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" heimatlos. Ein ursprünglich geplanter Neubau an der Sportanlage Berkersheimer Weg scheiterte am viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn. Die Umwidmung eines ehemaligen Straßenbahndepots kam nicht zustande, da diese Liegenschaft für den Erweiterungsbau der Ziehenschule benötigt wurde. Andere geeignete Standorte ließen sich bislang leider nicht finden. Ein weiterer Lösungsansatz wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines Informationstreffens der Schützenvereine mit dem Hessischen Schützenverband initiiert. Die seinerzeit angebotene Mitnutzung des Landesleistungszentrums wurde von den Schützenvereinen nicht angenommen. Die angebotenen Trainingszeiten passten nicht zum notwendigen Bedarf der Schützenvereine. Eine realistische Verbesserung lässt sich nach unserem Dafürhalten vor allem durch die Mitnutzung vorhandener Sportstätten unter Berücksichtigung von Kapazitäten und Ressourcen erreichen. Hier ist eine gewisse zeitliche und örtliche Flexibilität der Schützenvereine Voraussetzung, um Bedarfe und Möglichkeiten besser miteinander in Einklang zu bekommen. Das Sportamt steht hier gerne beratend zur Seite. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6, 10, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 428 Betreff: Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6321 - NR 932/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 188/25 - Es wurde beim Stadtschulamt eine hauptamtliche Geschäftsstelle des Frankfurter Stadtschüler:innenrats (SSR) eingerichtet, um den Vorstand organisatorisch zu unterstützen und rechtlich abzusichern. Die Stelle wurde zum 01.09.2025 mit einem neu eingestellten Mitarbeiter besetzt. Der SSR ist eine unabhängige Interessensvertretung. Um dies zu gewährleisten, sollte der Zuschuss in der Verwaltung des Vorstandes des SSR verbleiben. Die stadtweiten Verbindungslehrkräfte unterstützen und beraten im Rahmen ihrer Deputatsstunden die Schülerinnen und Schüler im SSR, auch zu finanziellen Ausgaben bei Projekten und Veranstaltungen wie z. B. Buchungen von Referenten, Catering und Öffentlichkeitsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2024, NR 932 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 188 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025

B (Bericht des Magistrats)

Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 427 Betreff: Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 822 - NR 88/21 Linke, NR 124/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Das Pilotprojekt "Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen" wurde im Schuljahr 2022/23 mit fünf teilnehmenden Schulen umgesetzt: Steffi-Jones-Schule Judith-Kerr-Schule Gymnasium Riedberg Josephine-Baker-Schule Otto-Hahn-Schule Schillerschule Im beigefügten Abschlussbericht befindet sich eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Bericht zur Umsetzung und die Ergebnisse der Evaluierung. Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse wird eine Verstetigung des Angebots und eine Ausweitung der Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten in allen Schulen empfohlen. Die am Pilotprojekt beteiligten Schulen haben aktuell die Möglichkeit, Menstruationsprodukte zu bestellen und über das Schulbudget abzurechnen. Für eine Ausweitung des Angebots auf alle Schulen wurden Mittel für den kommenden Haushalt 2026 angemeldet. Anlage _Abschlussbericht_Pilotprojekt (ca. 2,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2021, NR 88 Antrag vom 05.10.2021, NR 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1894 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird die Anregung nicht umsetzen, da der angegebene Bereich klar geregelt ist. Bei den illegal abgestellten Fahrzeugen handelt es sich um ein vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, das von der Ordnungsbehörde entsprechend geahndet wird. Gegen eine bauliche Absicherung mittels Stahlabweisern spricht zudem die Weitläufigkeit des Bereichs. Eine lückenlose Absicherung mit Pollern würde erhebliche bauliche Eingriffe erfordern und unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Eine effektive Unterbindung des Gehwegparkens ist zudem nicht möglich, da weiterhin die Möglichkeiten einer Zufahrt über angrenzende Flächen, insbesondere über die dort vorhandene Bushaltestelle sowie den parallel verlaufenden Radweg bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern

18.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1398 Betreff: Mit Kulturlotsen Museen und Theater entdecken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll im Kinder- und Jugendtheater bzw. in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo das Projekt Kulturlotsen (wie z. Bsp. in Karlsruhe) einrichten. Bei diesem Projekt besuchen kulturbegeisterte Ehrenamtliche im Tandem mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 16 Jahren Kultureinrichtungen. Im Rahmen des Projektes müssen gesucht werden: a) Kooperationspartner (Museen, Theater, Oper etc.), die bereit sind, die Kulturlotsen und ihr Tandem (Kind, Jugendliche) kostenfrei ihre Kultureinrichtung besuchen zu lassen. b) Kulturbegeisterte Ehrenamtliche, die durch persönliche Gespräche, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses etc. ausgewählt werden und eine entsprechende Schulung/Feedbackgespräche erhalten. c) Familien, mit Kindern und Jugendlichen, die sonst nicht die Möglichkeit haben Theater, Museen oder andere Kultureinrichtungen zu besuchen und Interesse daran haben, an dem Projekt teilzunehmen. d) Finanzielle Förderer für das Projekt. Das Konzept der Kulturlotsen passt hervorragend zu den Zielen des geplanten Kinder- und Jugendtheaters und kann dieses bei seiner kulturpädagogischen Arbeit bereits im Vorfeld unterstützen. Insofern ist es sinnvoll, bereits schon jetzt, mit der Umsetzung der Kulturlotsen in der jungen Theaterwerkstatt am Zoo zu beginnen, damit das Projekt bereits läuft, wenn das Kinder und Jugendtheater voll in Betrieb geht. Begründung: Kunst und Kultur ermöglichen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt und ihr Lebensumfeld aus neuen Blickwinkeln zu betrachten, das eigene Verhalten zu reflektieren, neue oder unbekannte Sichtweisen einzunehmen und sich vor allem mit komplexen und gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen. Kulturelle Teilhabe ist deshalb gerade für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Allerdings ist diese durch Sprachbarrieren, fehlende finanzielle Mittel oder andere schwierige Lebensumstände oft nicht möglich. Das Projekt Kulturlotsen soll das ändern und damit jedem Kind oder Jugendlichen - zusammen mit ihrem Paten - ermöglichen, Kultureinrichtungen in Frankfurt zu besuchen. Die Kulturlotsen können die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen, ihnen mit ihrer Lebenserfahrung zur Seite stehen und sie vielleicht auch für Kultur begeistern. Gleichzeitig lernen sie durch die Kinder und Jugendlichen neue Sichtweisen kennen. Das Projekt bzw. die Kultur verbindet Generationen und darüber hinaus auch verschiedene Nationen und schafft Verständnis füreinander. In Karlsruhe gibt es das Projekt "KulturLotsen" mit einer Unterbrechung bereits seit 2011. Es könnte als Modell für Frankfurt herangezogen werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und AfD (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Volt (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1398 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6817, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1799 Betreff: Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Der Urselbach - besser keine Badestelle

11.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7629 entstanden aus Vorlage: OF 618/8 vom 04.10.2025 Betreff: Der Urselbach - besser keine Badestelle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel und in Niederursel, Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen, und ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist. Begründung: Anwohnende berichten von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von Familiengruppen, die an Sommertagen gut zugängliche Stellen des Urselbaches als Abkühlungs-/Badestellen aufsuchen. Da in der Kläranlage in Oberursel aber eine vierte Reinigungsstufe fehlt und bei Starkregen auch ungeklärte Abwässer in den Urselbach und seine Sedimente abfließen und sich dort festsetzen, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Fließende Gewässer im Siedlungsbereich sind eine Attraktion für Spiele und Entspannung. In anderen europäischen und deutschen Städten wird die Reinheit der kleinen Oberflächengewässer streng überprüft, damit sie als Erfrischungszellen für Klein und Groß keine Gesundheitsgefahren bergen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 49

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit der Verwaltungssoftware GA-Lotse hat Frankfurt, in Kooperation mit dem Land Hessen und gefördert von der EU, ein Bes

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3432 Mit der Verwaltungssoftware GA-Lotse hat Frankfurt, in Kooperation mit dem Land Hessen und gefördert von der EU, ein Best Practice und eine Blaupause für andere Städte entwickelt. Es ist das größte geförderte Open-Source-Projekt Deutschlands, beispielgebend für Behördendigitalisierung und ausgezeichnet für seine hohe Datensicherheit. Ich frage den Magistrat: Wie plant der Magistrat, GA-Lotse weiterzuentwickeln und andere Städte bei der Implementierung zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Anwesende, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild! GA-Lotse ist eine Software für Gesundheitsämter. Diese ist quellcodeoffen - Sie haben es gesagt: Open Source -, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Lizenzbedingungen öffentlich zugänglich gemacht wird und für Nutzungsbedarfe verändert, eingesehen und weitergegeben werden darf. Mit dieser Software hat Frankfurt die Digitalisierung des Gesundheitsamtes ganz wesentlich vorangebracht und dabei auch höchste Sicherheitsstandards umgesetzt. Die Abhängigkeit von einem großen Softwareunternehmen wurde bewusst vermieden, um die Struktur für besonders sensible Gesundheitsdaten zu steuern. Zugleich haben Bürger:innen einen einfacheren Zugang zu den Angeboten des Amtes. GA-Lotse ist seit dem 1. Oktober 2024 im Gesundheitsamt eingeführt und wird nach aktuellem Planungsstand ab dem 1. April 2026 durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main in eigener Zuständigkeit weiterbetrieben und entwickelt. Aktuell sind neben dem Grundmodul inklusive Onlineportal für Bürger:innen die Module Einschulungsuntersuchung, Hygienebegehungen, zahnärztliche Reihenuntersuchung in Kindergärten und Schulen sowie Statistik im Einsatz. Ab Herbst 2025, also demnächst, werden Impfberatung, Masernschutz, amtsärztliche Gutachten, HIV- und STI-Beratung und Medizinalkartei folgen. Die Stadt Frankfurt am Main kooperiert zum Projekt GA-Lotse mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie mit externen Dienstleistern. Die Softwareentwicklung für die Digitalisierung der Gesundheitsämter wurde im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst beantragt, bewilligt und wird mit Fördermitteln der Europäischen Union bis 31.03.2026 finanziert. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Software ist in Eigenregie mit eigenem Personal, aber auch mit herstellerlizenzierter Software möglich. Mit GA-Lotse ist eine hochgeschützte und effektive Datenverarbeitung entstanden. Ohne Abhängigkeit von Softwareherstellern kann somit digitale Souveränität für Frankfurt hergestellt werden. GA-Lotse wurde 2025 mit dem InfoSec Impact Award ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Stadträtin, wir stoppen die Zeit, bis der Lärm etwas vorbei ist und alle Stadtverordneten ... Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ihr seid alle nur neugierig. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ja, gut, die Hoffnung stirbt zuletzt, aber wir warten, bis zumindest die Stadtverordneten sich auf ihre Plätze begeben haben. Der Gong bedeutet, bitte die Plätze einnehmen. Wir können leider nichts dafür. Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) So, jetzt sind, glaube ich, alle Fotos und Filme gemacht und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. GA-Lotse wurde mit dem InfoSec Impact Award des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ausgezeichnet - das heißt, wir haben auch Preise gewonnen - und gehört zu den drei Finalisten des Open-Source-Wettbewerbs. Innerhalb der Stadtverwaltung haben sowohl das Frankfurter Umweltamt als auch die Branddirektion bereits ihr Interesse an einer Nachnutzung von GA-Lotse außerhalb der Gemeinschaft von Gesundheitsämtern bekundet. Auch so etwas ist möglich. Bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.03.2026 erfolgt die Bereitstellung bereits etablierter Services für hessische Kommunen unentgeltlich, da die Kosten durch die EU-Fördermittel gedeckt sind. Es gibt weiterhin ein hohes Interesse an der Nachnutzung innerhalb und außerhalb der Gesundheitsämter Hessens. Innerhalb Hessens haben elf Gesundheitsämter GA-Lotse bereits im Einsatz. Zwei Gesundheitsämter befinden sich im Roll-out. Die Zukunft des Projekts GA-Lotse nach Ende des Förderzeitraums befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen der Stadt Frankfurt, den hessischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste ist von Herrn Hauenschild von Volt und die zweite von Frau von Franqué von den GRÜNEN. Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Sie hatten ja gesagt, dass schon im Herbst neue Funktionen live gehen, das freut mich zu hören. Ist darüber hinaus schon geplant, auch noch weitere Entwicklungen zu machen und gibt es noch weitere Funktionen, die geplant sind? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ja, wie gesagt, es sind jetzt noch diese Module geplant und dann kommt es ehrlich gesagt darauf an, wie das Land Hessen diese Entwicklung weiterhin begleitet. Wir hatten den Auftrag und auch die Fördermittel der EU, um ein digitales Programm für Gesundheitsämter zu entwickeln. Diesen Auftrag haben wir vollumfänglich und preisgekrönt erfüllt. Deshalb gehen wir da voran und sind auch wirklich ein Vorbild. Für die zentrale Koordination und weitere Steuerung ist das Land Hessen in der Pflicht. Die Verantwortung für das Ausrollen dieser digitalen Möglichkeiten auf andere hessische Gesundheitsämter liegt bei den Landesbehörden. Von unserer Seite kann ich sagen, dass alles vorbereitet ist. Wir stehen auch weiterhin für die Beratung zur Verfügung. Wir können aber auch garantieren, dass wir für das, was wir hier in Frankfurt brauchen, auch über den Förderzeitraum hinaus alle Sicherheitsaspekte weiterentwickeln werden und auf dem Stand schon mal wirklich Meilen weiter sind, als wir das vor ein paar Jahren noch waren. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die letzte Zusatzfrage kommt von Frau von Franqué von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Friederike von Franque, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Voitl! Mit diesem preisgekrönten Projekt wird Frankfurt in Zukunft Geld sparen oder sich jedenfalls zukunftsorientiert aufstellen können. Was wünschen Sie sich denn vom Land Hessen, damit es seiner Verantwortung für dieses hessenweit angelegte Projekt gerecht wird? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Vielen Dank für diese Nachfrage, die ja zwei Teile hatte. Was das zukunftsorientierte Aufstellen angeht, sind wir wirklich ein großes Stück weiter - dank des ehemaligen Stadtrats Stefan Majer, der heute auch hier ist. Ich war früher seine Büroleiterin, auch während der Coronapandemie, und eine meiner Aufgaben war damals, bei allen Ämtern anzurufen und zu fragen, ob sie noch irgendwo im Keller Faxgeräte haben, weil wir nämlich all diese Laborbefunde nicht digital, sondern ernsthaft per Fax verschicken mussten. Deshalb haben wir die in den Kellern der ganzen Stadtverwaltung zusammengeklaubt und ins Gesundheitsamt geschleppt. Ich kann Ihnen garantieren, mit der Software, die jetzt da ist, wird uns das nicht mehr passieren. Und was ich mir vom Land wünsche, ist, dass jetzt eben Verantwortung für die Koordination und die Steuerung in Hessen übernommen wird. An welcher Stelle das passiert, muss das Land entscheiden. Aber klar ist, dass Frankfurt vorangegangen ist. Wir haben unseren Auftrag erfüllt, aber in erster Linie sind wir zuständig für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und das wollen und werden wir auch sein. Die Verantwortung für das Land Hessen - also für die Region des Landes Hessen - muss auch die Landesregierung Hessen übernehmen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3432 Stadtverordneter Johannes Hauenschild, Volt: Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wurde aus anderen Kommunen schon oft auf das Programm GA-Lotse angesprochen. Es ist eine ausgesprochen gelungene Best Practice, die wir hier in Frankfurt haben, welche als modulare, datensichere Open-Source-Lösung für einen Kulturwandel in unserer Verwaltung steht. Als größtes mit EU-Mitteln und Landesmitteln gefördertes Open-Source-Entwicklungsprojekt setzt der GA-Lotse deutschlandweit Maßstäbe, was möglich ist, wenn wir entschlossen und mit einem starken Team die Digitalisierung unserer Ämter vorantreiben. Die Vorteile solcher Lösungen sind vielfältig. Durch die eingesparte Zeit in der Verwaltung können sich unsere Mitarbeitenden um wertvollere Aufgaben kümmern und sich mehr auf die Beratung der Bürger:innen fokussieren. Diese wiederum haben eine zeitgemäße Lösung, um mit der Verwaltung in Kontakt zu treten und zum Beispiel Termine auszumachen. Durch aussagekräftige Daten und gezielten Zugriff kann nicht zuletzt die Arbeit der Verwaltung besser und effizienter werden. Auch in puncto Sicherheit ist der GA-Lotse einzigartig. Mit modernsten Datenschutz- und Privacy-Standards entwickelt, wurde das Projekt 2025 mit dem InfoSec Impact Award ausgezeichnet - eine Anerkennung, die zeigt: Hier ist nicht nur Funktionalität, sondern auch Vertrauen gewährleistet. Außerdem sind solche Entwicklungen Gold wert. Als fertiges Produkt kann der GA-Lotse nach dem EfA-Prinzip in ganz Deutschland ausgerollt und um weitere Funktionen ergänzt werden. Das lohnt sich nicht nur für uns als Gesellschaft, sondern könnte auch Geld in die städtischen Kassen spülen. Der GA-Lotse ist also ein Projekt, welches wir auf jeden Fall weiter ausbauen müssen. Es ist eine Investition in die Zukunft der Verwaltung, in die digitale Souveränität Deutschlands und in das Vertrauen der Bürger:innen. Die Entwicklerinnen und Entwickler des GA-Lotsen hatten die Chance, alles richtig zu machen und einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen, und das haben sie auch. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, eine der ersten „Zero Waste Cities“ in Deutschland zu werden. Im Rahmen d

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3606 Die Stadt Frankfurt hat sich das Ziel gesetzt, eine der ersten "Zero Waste Cities" in Deutschland zu werden. Im Rahmen dieser Zielsetzung setzt die Lust auf besser Leben gGmbH im Auftrag des Umweltamtes die Kampagne "Zero Waste Frankfurt" um, zu der unter anderem der sogenannte "Waste-Wettbewerb" - ein digitales Wissens- und Gewinnspiel zu Mülltrennung - gehört. Ich frage den Magistrat: Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Finanzierung? Bitte mit Angabe der Haushaltsjahre und Förderbeträge. Antwort des Magistrats: Die Zero-Waste-Kampagne ist Teil der städtischen Maßnahmen zur Abfallberatung nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:innen "im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet." Die Stadtverwaltung hat sich im Jahr 2021 über einen Magistratsbeschluss dazu verpflichtet die eigenen, städtischen Restmüllmengen zu reduzieren. Mit der M 30 aus dem Jahr 2022 wurde zusätzlich ein Beschluss der Stadtverordneten-versammlung gefasst, der unter anderem einen Maßnahmenplan und grundsätzlich die Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur besseren Trennung verwertbarer Abfälle enthielt. Auf diesen Beschlüssen aufbauend, wurden unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, und unter anderem die Zero-Waste-Kampagne gestartet. Die Kosten verteilen sich auf unterschiedliche Aspekte der ausgeschriebenen Kampagne. Neben den Ausgaben für die direkte Ansprache von Bürger:innen in Stadtteilen entfällt ein signifikanter Teil auf Mediakosten sowie auf die Entwicklung des Designs von Plakaten, Homepage und des Tools "Waste-Bewerb". Für die Kampagne sind jährlich bis zu 200.000 Euro einkalkuliert. Die Laufzeit wurde zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ob der gesamte Betrag in den einzelnen Jahren der Laufzeit jeweils benötigt wird, ist derzeit noch unklar. Ziel der Kampagne ist es bekanntermaßen, die Mülltrennung zu verbessern und Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen in der Bevölkerung bewusster zu machen. Die Kosten für die Kampagne wurden basierend auf der oben genannten Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt. Der gesamte Gebührenbedarf liegt im Jahr 2025 bei rund 130 Millionen Euro. Rechnerisch bedeutet das: Wenn es gelingt, auf diesem Weg die Restabfallmenge aus privaten Haushalten in Frankfurt von derzeit etwa 150.000 Tonnen jährlich um rund 1.200 Tonnen - entspricht 0,8 Prozent - zu senken, wären die Kosten der Werbekampagne durch die geringeren Entsorgungskosten bereits vollständig refinanziert. Denn die Entsorgung von Restmüll ist mit Abstand die teuerste Art der Abfallentsorgung. Für korrekt entsorgte Bioabfälle entstehen beispielsweise nur ein Siebtel der Kosten je Tonne. Das heißt ganz konkret: Bei Zero-Waste geht es nicht nur um den Schutz von Ressourcen und den respektvollen Umgang mit Rohstoffen und Gütern, sondern auch um finanzielle Ersparnisse für die einzelne Bürgerin. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der diesjährige städtische Empfang für die Wirtschaft wies einige Neuerungen auf. Dazu gehörten lange Werbevorträge von

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3592 Der diesjährige städtische Empfang für die Wirtschaft wies einige Neuerungen auf. Dazu gehörten lange Werbevorträge von Sponsoren zwischen den Hauptreden. Eine weitere Neuerung war die Weitergabe der persönlichen Daten an Sponsoren, die Teilnehmende mit Werbebotschaften anmailten. Daher fragen ich den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat diese Innovationen unter Compliance-Gesichtspunkten? Antwort des Magistrats: Die Platzierung von Sponsoren sowie die Weitergabe von Adressdaten von Gästen stehen im Einklang mit den Compliance Vorgaben für städtische Beteiligungen, siehe Punkt 10., "Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen". Die Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgte ausschließlich nur bei Vorliegen einer Einverständniserklärung der Teilnehmer unter Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO; die Teilnahme am Sommerempfang war jederzeit auch ohne die Einverständniserklärung der Datenweitergabe möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Stadtwald werden entsprechend der Waldstrategie ausgewählte Waldflächen als sogenannte Prozessschutzflächen oder Natu

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3585 Im Stadtwald werden entsprechend der Waldstrategie ausgewählte Waldflächen als sogenannte Prozessschutzflächen oder Naturwaldentwicklungsflächen stillgelegt. Aufgrund der damit auch verbundenen Gefahren wurde festgelegt, dass die Flächenausdehnung der Stilllegungsflächen in einem dynamischen Entscheidungsprozess stetig neu bewertet wird. Nun wurden Pläne bekannt, die Stilllegungsflächen in Fechenheim erheblich auszuweiten, und es gibt die Sorge, dass dies der Erhaltung der heimischen Baumarten und Waldgesellschaften schadet. Ich frage den Magistrat: Hält der Magistrat die Ausweitung der Stilllegungsflächen in Fechenheim im Rahmen der Waldstrategie für angemessen und können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden? Antwort des Magistrats: Der Frankfurter Stadtwald zeichnet sich durch seine Vielfalt, Struktur und langjährig angepasste, schonende Bewirtschaftung aus. Bei den angesprochenen Waldflächen handelt es sich um öffentliche Flächen im Fechenheimer Wald, einem naturnahen Eichen-Hainbuchen-Mischwald und Teil des Frankfurter Stadtwaldes. Die Fläche ist Lebensraum für streng geschützte Arten wie den Großen Heldbock und verschiedene Fledermausarten. Eine Stilllegung der Fläche kann im Rahmen der "Frankfurter Waldstrategie in Zeiten des Klimawandels" mit der gebotenen kritischen Evaluation der Maßnahme erfolgen. Diese bietet zudem die Möglichkeit zu prüfen, wie sich Eiche und Hainbuche im Zusammenspiel entwickeln. Der Erhalt der Eiche ist entscheidend für den Fortbestand lichtbedürftiger und besonders schützenswerter Arten. Ebenfalls beobachtet werden mögliche Auswirkungen auf Biodiversität, Baumartenwachstum und Einfluss invasiver Arten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Bericht B 160/25 wurde angekündigt, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung in Bockenheim zur Planung des Superblocks

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3540 Im Bericht B 160/25 wurde angekündigt, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung in Bockenheim zur Planung des Superblocks Bockenheim im Herbst vorliegen sollen, außerdem wurden Planergespräche unter anderem mit der Bürgerinitiative angekündigt. Auch laut dem aktuellen Bericht B 301/25 müsste die Datenauswertung längst abgeschlossen sein. Die engagierten Bürger*innen vor Ort erwarten diese mit großem Interesse und Motivation. Ich frage den Magistrat: Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht, für welchen Zeitraum sind die Gespräche mit den Beteiligten geplant und sind für die weitere Planung bereits Mittel im Haushalt vorgesehen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Huber, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Magistrat begrüßt die Einrichtung und Entwicklung von Superblocks ausdrücklich. Deshalb wird in verschiedenen bestehenden, aber auch in geplanten Quartieren die Entwicklung von Superblocks geprüft. So sollen nicht nur in Bockenheim, sondern auch im Nordend und im Bahnhofsviertel die Potenziale von Superblocks untersucht werden. Im neuen Stadtteil der Quartiere sind ebenfalls Superblocks geplant. Sie bieten die Chance, Fragen der Mobilität, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und der klimagerechten Gestaltung des öffentlichen Raums zusammenzudenken. In Bockenheim wurde die Datenerhebung zum Superblock abgeschlossen. Im Rahmen der derzeit laufenden Datenanalyse werden verschiedene Eingriffe in das Verkehrssystem, wie zum Beispiel die Drehung von Einbahnstraßen oder die Einrichtung von Diagonalsperren und deren Auswirkungen auf Bockenheim untersucht. Dabei werden auch konkrete Optimierungsoptionen zur Verringerung der Verkehrsstärke geprüft. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Auswirkungen der Planung umfassend zu bewerten, um somit auch eine möglichst hohe Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort zu erreichen. Der Magistrat beabsichtigt, erste Maßnahmen mit allgemein zur Verfügung stehenden Mitteln umzusetzen. Eine weitere Mittelanmeldung soll erfolgen, sobald die konkreten Kosten der Maßnahmen bekannt sind. Zur weiteren Abstimmung des Superblocks geht der Magistrat Anfang kommenden Jahres auf den Ortsvorsteher des Ortsbeirats 2 zwecks Terminfindung zu. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Herr Stadtrat! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Huber, Sie haben noch mal das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Frederick Huber, Volt: (Zusatzfrage) Wann wird denn die Analyse der abgeschlossenen Datenerhebung beendet sein und uns vorliegen? Dies war ja bereits für Herbst angekündigt. Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Also, die Datenanalyse läuft momentan. Ich hatte gerade beschrieben, dass wir hier auch noch mal prüfen wollen, wie sich die ermittelten Daten auswirken, wenn wir Einbahnstraßen drehen oder Diagonalsperren einbauen, und welche Verkehrsveränderungen dadurch zu erwarten sind. Wir gehen davon aus, dass wir Anfang des kommenden Jahres auf den Ortsbeirat zugehen können und dann dort die Daten auch vorstellen können. Das heißt, Anfang des kommenden Jahres liegen die Ergebnisse vor, die wir dann gemeinsam in den jeweiligen Runden besprechen und diskutieren können, um dann auf der Grundlage auch konkrete Maßnahmen mit dem Ortsbeirat zu besprechen. So war es auch angekündigt: dass wir quasi stufenweise vorgehen, dass wir schauen, welche ganz konkreten kleineren Maßnahmen wir sofort umsetzen können, welche größeren Maßnahmen entsprechend mehr Vorlauf brauchen und welche dann auch akzeptiert sind und eine entsprechende Mehrheit finden, denn gerade bei den größeren Maßnahmen wäre es mir wichtig, dass wir auch eine breite Rückendeckung haben. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Stadtverordneter Nagel. Bitte schön! Stadtverordneter Frank Nagel, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Wir haben ja einen Beschluss, die Taunusstraße als Sackgasse auszubilden. Wann können wir denn hier belastbare Zahlen erwarten, um diesen Beschluss zu verifizieren oder falsifizieren? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Daten müssen noch erhoben werden, das haben wir noch nicht gemacht. Das sind Parallelanalysen, die laufen, und ich kann jetzt keinen Zeitpunkt nennen, wann genau die Daten vorliegen. Das würde ich gerne zunächst magistratsintern klären, um da eine belastbare Zahl herausgeben zu können. Das heißt, da werden wir die benachbarten Ämter auch entsprechend einbinden und fragen, wie der aktuelle Stand der verschiedenen Maßnahmen ist. Dann können wir dazu eine entsprechende Antwort liefern. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3540 Stadtverordneter Martin Frederick Huber, Volt: Danke! Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Über die zahlreichen Vorzüge des Mobilitätskonzepts haben ich und auch andere hier mittlerweile schon häufig geredet. Das möchte ich angesichts der noch folgenden und sicherlich zeitintensiven Haushaltsdebatte heute nicht wiederholen. Seit unserem Grundsatzbeschluss für die ersten drei Superblocks in Frankfurt und den Etatanträgen, mit denen wir Planungsmittel zur Verfügung gestellt haben, gab es zahlreiche Berichte. Ein Muster, das sich durch diese Berichte zieht, ist die ständige Verzögerung. 2023 hieß es noch, es seien erst in der zweiten Hälfte des Jahrs 2024 personelle Ressourcen vorhanden. Mitte 2024 wurde das bestätigt. Im Februar 2025 berichtete der Magistrat wiederum, es gebe noch immer keine ausreichenden personellen Ressourcen. Im April 2025 hieß es, dass das Stadtplanungsamt beabsichtige, mit dem Ortsbeirat 2 und der Bürgerinitiative im Herbst - und eben nicht erst Anfang des nächsten Jahres - Planergespräche aufzunehmen. Erhebungen zu Parkplatzauslastung und Verkehrslage sollten im Mai beginnen. Am 18. August wurde erneut mit der Aussage berichtet, dass die Erhebungen abgeschlossen seien und die Auswertung der Daten zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein solle. Die Sommerferien endeten bereits am 15. August. Nun erfahren wir, dass die Auswertung immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Planungsdezernent hat seine grundsätzliche Unterstützung für einen Superblock in Bockenheim als Vorbild für andere Stadtteile bereits ausgedrückt. Angesichts der schleppenden Planung möchten wir allerdings darum bitten, in zukünftigen Berichten mit verbindlichen Zeitangaben zu arbeiten. Nur so können wir die Motivation der Bürger:innen vor Ort erhalten. Die Bereitschaft zum Dialog innerhalb des Stadtteils ist sehr groß, und ich halte diesen Dialog auch für ein großes Potenzial. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Das Lernmuseum Experiminta sieht sich in seiner Existenz bedroht, da das Land Hessen den Mietvertrag zum 31.12.2026 aufg

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3538 Das Lernmuseum Experiminta sieht sich in seiner Existenz bedroht, da das Land Hessen den Mietvertrag zum 31.12.2026 aufgrund von Sanierungsbedarf gekündigt hat. Jetzt liegt es an der Stadt Frankfurt, sich entschieden dafür einzusetzen, dass das Experiminta als Institution erhalten bleibt, in der junge Menschen an Mathematik, IT, Naturwissenschaft und Technik herangeführt werden. Bereits im August 2025 hatte die BFF im Ortsbeirat 2 in einem Antrag vorgeschlagen, die Dondorf-Druckerei nach Auszug der Schirn als möglichen Standort zu prüfen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die mögliche Nutzung der Dondorf-Druckerei nach Abschluss der Schirn-Sanierung und kann so lange eine Übergangszeit mit dem Land Hessen vereinbart werden? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Thoma, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Dondorf-Druckerei sind kulturelle Nutzungen planungsrechtlich allgemein zulässig. Dies umfasst auch Museumsnutzungen wie die Schirn oder das Lernmuseum Experiminta. Das Grundstück der ehemaligen Dondorf-Druckerei ist im Eigentum des Landes Hessen und dient nach der derzeitigen Vereinbarung bis 31.12.2027 als Interimsstandort der Schirn. Das Lernmuseum Experiminta benötigt jedoch bereits ab Ende 2026 ein neues Domizil. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die erste Zusatzfrage hat der Fragesteller. Bitte schön, Herr Thoma! Stadtverordneter Peter Paul Thoma, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Ich habe deswegen ja auch danach gefragt, ob es eine Idee des Magistrats gibt, eine Übergangslösung zu schaffen oder vielleicht sogar mit dem Land auszuhandeln, dass sie einfach länger drinbleiben können. Ich kann die Sanierungsbedürftigkeit des Gebäudes nicht beurteilen und weiß nicht, wie vakant das ganze Thema ist, ob man das Museum letztendlich als Standort auch noch sichern kann und darüber hinaus einen anderen sinnvollen Standort findet und wie sich die Stadt da aufstellt. Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Also zunächst mal: Das Experiminta ist für Frankfurt ein total wichtiges Angebot, weil es - Sie haben es ja zu Recht zusammengefasst - eben ein Ort ist, wo gerade auch die MINT-Fächer adressiert werden, wo es einen sehr, sehr hohen Nachwuchsbedarf gibt. Ich denke, es ist absolut zentral und wichtig, dass wir so früh wie möglich gerade die MINT-Fächer auch experimentell vermitteln. Von daher haben wir als Magistrat ein sehr großes Interesse daran, dass das Experiminta in Frankfurt bleiben kann, auch wenn es eben nicht unbedingt an diesem Ort bleiben kann. Wir sind im Gespräch mit dem Land und prüfen auch verschiedene Optionen, wie wir hier zu einer Lösung gelangen können. Ich hoffe, dass wir da ein gutes Ergebnis hinbekommen und auch in einer der nächsten Sitzungen darüber berichten können, wie das Experiminta weiter in Frankfurt gehalten werden kann. Wie gesagt, aus Sicht des Magistrats ist es ein absolut wichtiges Angebot. Wir haben ja jetzt auch andere Angebote vorangebracht, die in eine ähnliche Richtung gehen; ich denke da an die TUMO-Lernzentren, die ja auch ein ganz wichtiges Angebot darstellen, um Zukunftsthemen auch entsprechend zu vermitteln. Das Experiminta ist ein Ort, wo wirklich sehr, sehr gute Arbeit geleistet wird. Wir haben ein großes Interesse daran, da eine Lösung hinzubekommen. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Stadtverordneter Steinhardt. Bitte schön! Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Sie haben ja eben schon die Wichtigkeit des Experiminta betont. Vielleicht haben Sie da auch mehr Einblick und können meine Frage für die Kollegin beantworten. Sie haben gesagt, es werde nach Alternativen gesucht. Haben Sie seitens der Stadt vielleicht eine Abfrage gemacht, welches städtische Gebäude dies eventuell sein könnte, oder gibt es irgendwelche planungsrechtlichen Überlegungen, wo man vielleicht Experiminta mit unterbringen oder ansiedeln könnte? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich glaube, wir haben mit der Pinselsanierung der Dondorf-Druckerei, die wir ja vor ungefähr einem Jahr diskutiert haben, gezeigt, dass wir ein kreativer Magistrat sind, der willens ist, gute Lösungen zu erarbeiten. In diesem Sinne arbeiten wir auch daran, dass wir für Experiminta eine gute Lösung hinbekommen. Ich kann heute Abend noch nichts verkünden, aber wir arbeiten an einer guten Lösung. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3538 Stadtverordneter Peter Paul Thoma, BFF-BIG: Guten Abend zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Vorsitzende! Ich spreche jetzt nicht über die Themen Stadtbild und Gendern, die hier für viel Streit gesorgt haben, sondern über ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt, nämlich das Experiminta, welches ein Lernmuseum zum Ausprobieren und Entdecken in Richtung Mathematik, IT, Naturwissenschaft und Technik ist. Das zeigt auch schon der Name "Experiminta": Da geht es um MINT-Berufe. Mit 125.000 Besuchern im Jahr liegt es auf Platz sieben der 32 Museen in Frankfurt, wenn ich über das, was auf der Website veröffentlicht ist, richtig informiert bin. Vor allem Schulklassen, junge Menschen sowie Studierende können sich dort ausprobieren. Dieses Mitmachmuseum bringt dem Besucher die Gesetze der Physik und der Technik näher, und das ist für den Abbau des Fachkräftemangels extrem wichtig, insbesondere im Bereich der naturwissenschaftlichen, technischen sowie der handwerklichen Berufe. Deswegen liegt mir sehr viel dran. Ich war selbst mit meinen Enkeln vor Ort, und die konnten gar nicht mehr aufhören, dort Dinge auszuprobieren. Das hat richtig Spaß gemacht. Dieses Museum muss einen festen Platz in Frankfurt haben, dafür trete ich ganz intensiv ein. Es wurde auch schon von Herrn Professor Dr. Gwechenberger erwähnt, dass die Stadt das genauso sieht. Das will ich an der Stelle natürlich würdigen, aber ich frage mich dennoch, warum man noch nicht prüfen konnte, ob die Dondorf-Druckerei eine Möglichkeit darstellt oder ob andere Möglichkeiten bestehen. Sie haben gesagt, man ist in Verhandlungen. Ich kann nur sagen, dass es ein Riesenverlust für die Stadt Frankfurt wäre, wenn wir dieses Mitmachmuseum verlieren. Ich kann nur hoffen, dass das gut ausgeht. Vielleicht ist auch der Bereich Kulturcampus eine Ecke, an der man etwas machen kann. Ich habe jetzt keine Lösung parat, aber ich hoffe sehr darauf, dass die Stadt und der Magistrat sich dafür einsetzen, dass wir eine vernünftige Lösung finden. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße

11.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7625 entstanden aus Vorlage: OF 568/4 vom 10.10.2025 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Anwohner wie auch arbeitssuchende Tagelöhner im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße so geregelt werden kann, dass die Interessen beider Gruppen - einerseits das Ruhe- und Hygienebedürfnis der Anwohner, andererseits das Ansinnen der Tagelöhner, ihren Lebensunterhalt zu verdienen - angemessen Berücksichtigung finden. Zudem sollte man sich Maßnahmen überlegen, um die Hygiene und Sauberkeit auch kurzfristig zu verbessern. Begründung: Die Ruhestörungen durch die An- und Abfahrten der Pkws der Arbeitsvermittler sowie die oft starken Verschmutzungen jeglicher Art beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Andererseits sind die oft von weit her kommenden Tagelöhner in der Regel darauf angewiesen, zumindest kurzfristig auf diesem Wege ein Einkommen zu erlangen. Es stoßen dort seit vielen Jahren Interessen aufeinander, die alleine mit polizeilichen Mitteln (z. B. regelmäßige Ausweiskontrollen) nicht zu bewältigen sind, was auch bei einem Gespräch mit dem 5. Polizeirevier zum Ausdruck kam. Eine Kombination von Fortsetzung der dauerhaften polizeilichen Maßnahmen und der nachhaltigen Unterstützung durch Fachleute der Sozialarbeit könnte möglicherweise die Konfliktlage entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung

09.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7518 entstanden aus Vorlage: OF 1324/6 vom 01.10.2025 Betreff: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) und dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales dafür einzusetzen, dass die kinderärztliche Versorgung im Frankfurter Westen kurzfristig und dauerhaft sichergestellt wird; 2. sich für eine beschleunigte Nachbesetzung der vier weggefallenen Arztsitze durch die Schließung der Medicover-Praxis aus dem Westend einzusetzen, welche auch viele Familien aus dem Frankfurter Westen versorgte; 3. sich für eine Wiederaufnahme oder Kompensation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt einzusetzen, der zum Oktober eingestellt wurde und eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle am Wochenende darstellte; 4. die Einrichtung und Bewerbung zusätzlicher kinderärztlicher Videosprechstunden aktiv zu unterstützen, insbesondere für Familien ohne Zugang zu einem wohnortnahen Kinderarzt; 5. zu prüfen, ob kommunale Fördermaßnahmen für die Ansiedlung neuer Kinderarztpraxen im Frankfurter Westen möglich sind (z. B. Mietzuschüsse, Praxisgründungshilfen, Kooperation mit Kommunalen Medizinischen Versorgungszentren); 6. falls Ziffer 5. nicht zum Erfolg führt, zu prüfen, ob ein Kommunales Medizinisches Versorgungszentrum realisierbar ist; 7. sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss für eine Aktualisierung der Versorgungsdaten und eine Neubewertung der Einstufung Frankfurts als "überversorgt" einzusetzen. Begründung: Die jüngste Schließung der Medicover-Praxis im Westend mit vier Arztsitzen sowie der Wegfall des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt führen zu einer weiteren erheblichen Versorgungslücke, auch für Eltern mit Kindern im Frankfurter Westen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Arztsitzvergabe und Nachbesetzung erschweren eine schnelle Lösung. Besonders problematisch ist zudem, dass die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf bis zu zwei Jahre alten Daten basiert und somit der aktuellen Entwicklung in Frankfurt hinterherhinkt. Nach dieser veralteten Grundlage gilt Frankfurt als "überversorgt", obwohl die aktuelle Lage das Gegenteil zeigt. Familien mit Kindern sind dadurch stark belastet. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert den Magistrat nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 4

Unterstützung zur Anschaffung eines Defibrillators

09.09.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.09.2025, OIB 423 entstanden aus Vorlage: OF 544/4 vom 26.08.2025 Betreff: Unterstützung zur Anschaffung eines Defibrillators Der Ortsbeirat unterstützt den Förderverein der Helmholtzschule mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 2.000 Euro bei der Anschaffung eines Defibrillators. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Ein Defibrillator kann Leben retten. In der näheren Umgebung der Schule befinden sich keine derartigen Einrichtungen, weshalb mit dieser Anschaffung eine Versorgungslücke geschlossen werden kann. Es ist zudem höchst anerkennenswert, dass die Schülerinnen und Schüler sich auf diese Weise mit der Problematik auseinandersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1811

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich

05.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1700 Betreff: Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich 1. Eine Grundstücksbevorratung für den Industriehof ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht gegeben. Am Standort der Kerschensteinerschule wurde bereits 2023 durch die Stadt eine Erweiterungsfläche im Wege des Tauschs erworben. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat nach schwierigen Verhandlungen in Endabstimmung zum Erwerb einer Fläche, auf der die Schule für die Dauer der Bauarbeiten am festen Standort ausgelagert werden soll. 2-4. Bisher waren die vorgehaltenen Schulplatzkapazitäten für die Kerschensteinerschule auskömmlich. Gemäß den Daten des Bürgeramts Statistik und Wahlen ist nach aktuellem Stand in den kommenden vier Schuljahren eine leicht sinkende Tendenz der zukünftig schulpflichtig werdenden Kinder im Schulbezirk der Kerschensteinerschule zu erkennen. Die Daten umfassen die derzeit im Schulbezirk gemeldeten Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren. Auch nach Fertigstellung von zusätzlichen 155 Wohneinheiten im Schulbezirk und dem damit verbundenen Zuzug von weiteren schulpflichtigen Kindern sollten nach aktuellem Kenntnisstand die Schulplatzkapazitäten der Kerschensteinerschule in den kommenden vier Schuljahren ausreichen. Im Monitoring des Stadtschulamtes wird die Schülerzahlenentwicklung im Grundschulbezirk der Kerschensteinerschule auch weiterhin beobachtet werden. 5. Wenn die Bedarfe an Grundschulplätzen im Schulbezirk der Kerschensteinerschule nicht mehr gedeckt werden können, werden im integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) der Stadt Frankfurt kapazitätserweiternde Maßnahmen geprüft und bei einer Bedarfsfeststellung in den integrierten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dieser muss dann von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen genehmigt werden. Die geplanten Vorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben liegen im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht und bewegen sich im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 679, so dass in diesem Fall keine Abfrage zur Sozial- und Bildungsinfrastruktur durch das Nachverdichtungsmanagement im Stadtplanungsamt erfolgte, wie dies bei größeren Nachverdichtungsvorhaben in Siedlungen regelhaft der Fall ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036

M (Vortrag des Magistrats)

Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

05.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 139 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Jahr 2024 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 24.04.2025 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024, der Lagebericht 2024, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Der Jahresabschluss 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 65.844.377,31. b. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.755.401,31. 4. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Jahresgewinn 2024 in Höhe des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Gewinnes von 1.728.000,00 EUR wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Dieser setzt sich zusammen aus dem Jahresgewinn des Hafens in Höhe von 1.616.720,82 EUR und dem anteiligen Jahresgewinn des Marktes in Höhe von 111.279,18 EUR. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR wird in eine Rücklage zur Finanzierung der anstehenden Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2024 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.09.2024, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 04.07.2025 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 5428 vom 14.11.2024 / M 135 vom 07.10.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 2221 vom 09.12.2022). Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 04.07.2025 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Lagebericht 2024 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.755.401,31 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.616.720,82 EUR und auf die Marktbetriebe 1.138.680,49 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den geplanten Jahresgewinn in Höhe von 1.728.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Der überplanmäßige Gewinn in Höhe von 1.027.401,31 EUR soll in eine Rücklage zur Finanzierung der Sanierung der Kleinmarkthalle eingestellt werden. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von 1.728.000,00 EUR an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage _Bericht_d_Abschlusspruefers_2024 (ca. 3,7 MB) Anlage _Bericht_d_Betriebskommission_2024 (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 139 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6833, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten

05.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7607 entstanden aus Vorlage: OF 1553/5 vom 09.10.2025 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Der Magistrat wird gebeten, alle ihm zu Gebot stehenden Maßnahmen zu treffen, damit auch in Zukunft an der Uniklinik ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für Familien besteht, die eine akut medizinische Versorgung für ihr Kind benötigen. Begründung: Im September 2025 wurde der Pädiatrische Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aus Kostengründen geschlossen. Die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk ist aber faktisch äußerst angespannt, es ist sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede (siehe FAZ). Nicht zuletzt ist ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für akute Notfälle aber unverzichtbar. Die jetzt geschlossene Einrichtung hat sich sehr bewährt und darf nicht ersatzlos wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 207

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen

05.09.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7586 entstanden aus Vorlage: OF 1428/5 vom 08.05.2025 Betreff: Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob und an welchen Standorten in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist; - wie eine solche Stadtteilküche so gestaltet werden kann, dass sie für alle Bürger*innen des Stadtteils gut erreichbar ist; - ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem möglichst niedrigen Preis pro Portion angeboten werden. Begründung: Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Milan Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit den mehr als 20 Saalbauten verfügt die Stadt Frankfurt bereits heute über Räumlichkeiten, in denen sich Stadtteilküchen als dringend notwendige soziale Infrastruktur einrichten ließen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 206

B (Bericht des Magistrats)

Transparenz bei der Tourismusabgabe

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 412 Betreff: Transparenz bei der Tourismusabgabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4973 - NR 315/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 202/24 - Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) als ehrenamtliche Geschäftsstelle des Tourismusbeirats hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport, Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 1469 vom 31.03.2022 eine Übersicht über die Verwendung aller des Tourismusbeitrags und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 (B 237 vom 28.05.2021) für das Tourismusbeitragsjahr 2023 erstellt. Der Tourismusbeitrag wird seit dem 01.01.2018 gem. § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig erhoben. Der Tourismusbeirat besteht allgemein aus 12 Mitgliedern. Diese vertreten die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main e.V., die TCF, die Stadt Frankfurt am Main, das Kulturdezernat sowie die Stadtverordnetenversammlung. In seiner Sitzung vom 26.11.2018 hat der Tourismusbeirat folgenden Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag auch für die Folgejahre empfohlen: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € für Personal- und Sachmittel zur Erhebung des Beitrags, die vorrangig abgezogen werden, hiernach Tourismus+Congress GmbH (TCF) 50 % für den Bereich Tourismus Dezernat VII 20 % für den Bereich Kultur Dezernat IV (damals Dezernat IX) 20 % für den Bereich Wirtschaft und Sport Dezernat IV (damals Dezernat I) 10 % für den Bereich Citymarketing Für das Jahr 2023 standen Gesamteinnahmen aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 6.987.476,00 € zu Verfügung. Der Tourismusbeitrag wird quartalsweise erhobenen, so dass die jeweiligen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main dem Folgequartal zugeschrieben werden. Die hier genannten Einnahmen resultieren somit aus den Erhebungsquartalen IV. 2022 bis III. 2023. Entsprechend des oben aufgeführten Schlüssels ergibt sich für die Mittelverwendung folgende Verteilung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2023: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € Tourismus 50 % somit 3.293.738,00 € Bereich Kultur 20 % somit 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 20 % somit 1.317.495,20 € Citymarketing 10 % somit 658.747,60 € Aus den Mitteln des Tourismusbeitragsjahres 2022 wurden folgende Budgetüberträge gebildet: Tourismus 272.789,43 € Bereich Kultur 0,00 € Bereich Wirtschaft und Sport 341.629,25 € Citymarketing 351.876,00 € Somit standen den einzelnen Bereichen folgende Gesamtmittel aus dem Tourismusbeitrag für das Jahr 2023 zur Verfügung: Tourismus 3.566.527,43 € Bereich Kultur 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 1.659.124,45 € Citymarketing 1.010.623,60 € Die Mittelverwendung, untergliedert in die einzelnen Bereiche des Verteilungsschlüssels, wurde in den jeweiligen Dezernaten abgefragt und ist in tabellarischer Form diesem Bericht als Anlage beigefügt. Am Anfang des Berichts ist der aus dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main abgeleitete Planwert der Einnahmen des Tourismusbeitrags 2023 und die Gesamtsumme der gebildeten Budgetüberträge aus dem Vorjahr aufgeführt. Die Bezeichnung des jeweiligen Projektes ist dort ergänzt mit einer Beschreibung angegeben, gegebenenfalls untergliedert in zugehörige Maßnahmen. Zu allen Projekten/Maßnahmen wurde eine Zuordnung zu Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 angegeben. Sollte die Realisierung eines Projektes oder einer Maßnahme nicht oder nur zu Teilen erfolgt sein, ist dies entsprechend vermerkt. Die Kosten der Projekte sowie die Gesamtsummen innerhalb eines Bereichs werden jeweils als Ist-Angabe in Tausend Euro gelistet. Am Ende des jeweiligen Bereichs findet sich die Angabe möglicher Budgetüberträge sowie die Angabe des tatsächlich gewährten Budgetübertrags mit Beschluss des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Frankfurt am Main. Die Geschäftsstelle des Tourismusbeirats berichtet jährlich nach endgültiger Feststellung der Einnahmen des jeweiligen Tourismusbeitragsjahres und der vorgesehenen Budgetüberträge durch das Finanzdezernat in der vorgelegten Form über die Maßnahmen des Tourismusbeirats und deren Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern der Stadtverordnetenversammlung. Die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag wird in bestimmten Zeitrhythmen durch das Revisionsamt geprüft. Die Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1469 vom 31.01.2022 in die Geschäftsordnung des Tourismusbeirates wurde in der Sitzung des Tourismusbeirates am 09.07.2024 beschlossen. Anlage 1 (ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, NR 315 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.11.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz

05.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7595 entstanden aus Vorlage: OF 1536/5 vom 18.09.2025 Betreff: Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, die Hecke um den Müllplatz der Caritas am Affentorplatz durch eine Mauer mit durchgehender glatter Oberfläche zu ersetzen. Die glatte Oberfläche soll dann mit superhydrophobem Lack, sogenanntem Anti-Pinkel-Lack, versehen werden, wie er beispielsweise in Hamburg und in Gelsenkirchen bereits erfolgreich gegen Wildpinkler eingesetzt wird. Der untere Teil der Tür des Kinderhauses (Affentorplatz 8) sowie die Fassade des Kinderhauses (bis auf die Höhe von ca. einem Meter) wird ebenfalls mit transparentem superhydrophobem Lack versehen. Zudem soll auf dem versiegelten Bereich zwischen Bushaltestelle Affentorplatz und dem östlichen Affentorhaus eine barrierefreie Miet-Toilettenkabine (z. B. TOI TOI) aufgestellt werden, die für den ganzjährigen Betrieb geeignet ist. Diese soll so positioniert werden, dass die Toilette von der Busspur aus durch das Servicefahrzeug gereinigt werden kann (Abstand weniger als fünf Meter zur Straße). Ferner sollen an der Grünfläche am Affentorplatz größere Abfallbehälter (Müllgaragen) aufgestellt werden. Begründung: Der Platz vor dem Kinderhaus am Affentorplatz und dabei insbesondere der Müllplatz der Einrichtung für Wohnungslose sind ein beliebter Ort für Wildpinkler, die Alt-Sachsenhausen zum Feiern aufsuchen. Weiterhin halten sich auf dem Platz viele Wohnsitzlose auf, von denen einige Hausverbot in der benachbarten Einrichtung für Wohnungslose haben, um dort Alkohol und anderes zu konsumieren. Auch sie verrichten ihr "Geschäft" auf dem Platz. Der Ortsbeirat begrüßt die vor Kurzem aufgestellte Komposttoilette an der Straße Neuer Wall vor dem Spielplatz. Diese wird von Spielplatzgängern, Partygängerinnen und Partygängern sowie von Passanten rege genutzt. Wohnsitzlose und viele andere verrichten ihr "Geschäft" leider weiterhin vor dem Kinderhaus und um den besagten Müllplatz herum. Weiterhin werden Komposttoiletten in der kalten Jahreszeit monatelang eingelagert. Das Kinderhaus benötigt jedoch eine kontinuierliche Lösung, zumal dessen Arbeit und das Recht der Kinder auf Gesundheit, Spiel und Freizeit durch die Situation erheblich beeinträchtigt werden. Die genannten Maßnahmen sind zur Verbesserung der Situation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Frankfurt gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes

04.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 06.10.2025, NR 1386 Betreff: Frankfurt gegen Änderung des Kommunalwahlgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main spricht sich gegen die Änderung des hessischen Kommunalwahlgesetzes aus, da diese insbesondere durch die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens einen massiven und undemokratischen Eingriff in die plurale kommunalpolitische Landschaft der Stadt Frankfurt am Main darstellt. Begründung: Am 15. März 2026 steht nach fünf Jahren wieder die Kommunalwahl in Hessen an. Es werden 21 Kreistage, 421 Gemeindevertretungen und zahlreiche Ortsbeiräte gewählt. Der Hessische Landtag hat am 27. März 2025 Änderungen im Kommunalwahlrecht beschlossen, die u. a. das Sitzzuteilungsverfahren - also die Formel zu Umrechnung von Wähler:innenstimmen in Sitze - betreffen. Bislang kam das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zum Einsatz, das weder kleine, mittlere noch große Parteien bevorzugt oder benachteiligt. Infolge der Wahlrechtsreform wird das Sitzzuteilungsverfahren nach D'Hondt zum Einsatz kommen, welches größere Parteien zu Lasten kleinerer Parteien bevorzugt. Für kleine Parteien entscheidet der Verlust einzelner Mandate oft über den Einzug in die Vertretungskörperschaft; in kommunalen Gremien ist dieser Effekt wegen der geringen Mandatszahlen besonders gravierend. Dieser Effekt kommt in seiner Wirkung einer faktischen Sperrklausel von etwa ein bis drei Prozent gleich. Konkret bedeutet die Änderung des Gesetzes den Übergang von einem Quoten- zu einem Divisorverfahren. Obwohl Quotenverfahren wie Hare/Niemeyer für Paradoxien bekannt sind, war die politische Motivation eine andere: In der Gesetzesbegründung wird hervorgehoben, dass Hare/Niemeyer auch sehr kleinen Parteien den Einzug in die Parlamente ermöglicht und dadurch eine zunehmende Zersplitterung der Kommunalvertretungen begünstigt habe. Dies - so die Begründung - verlangsame die Entscheidungsprozesse, erschwere die Arbeit der Gremien und Verwaltungen über Gebühr und verschaffe kleinen Gruppen die Rolle des "Züngleins an der Waage". Mit der Umstellung auf das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren solle die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften gestärkt und die Bildung stabiler Mehrheiten erleichtert werden. In der Gesetzesbegründung wird zwar auch eine "Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht" als Ziel formuliert. Diese Begründung ist jedoch mit Blick auf das Sitzzuteilungsverfahren gleich doppelt irreführend und bezieht sich auf die anderen Änderungen im Wahlgesetz (Mindestwohnsitzdauer für aktives und passives Wahlrecht, Nennung Doktorgrad auf Stimmzettel, Digitale Sitzungen etc.). Zum einen wurde auf Landesebene das Quotenverfahren Hare/Niemeyer angewandt. Auf Bundesebene wurde dieses 2005 zwar abgeschafft, dabei allerdings durch das unverzerrte Divisorverfahren nach Sainte/Laguë-Schepers ersetzt. Die Rückkehr zum Divisorverfahren nach D'Hondt, welches bereits seit 1963 auf hessischer Landes- sowie 1967 auf Bundesebene keine Anwendung mehr findet, erscheint vor dem Hintergrund einer "Harmonisierung mit Bundes- und Landesrecht" kontraintuitiv. Zum anderen kommt hinzu, dass das Kommunalwahlrecht in seiner Grundstruktur einem gänzlich anderen Schema folgt: Es gibt keine Sperrklausel und keine Unterscheidung in Erst- und Zweitstimme, sondern die Wählerinnen und Wähler verfügen über so viele Stimmen wie Sitze zu vergeben sind und können diese kumulieren und panaschieren. Auch die Gestaltung der Stimmzettel unterscheidet sich grundlegend. Im Gegensatz zu Bundestags- oder Landtagswahlen, wo der Stimmzettel auf eine Seite passt, benötigt es für den Stimmzettel bei Kommunalwahl einen großen Küchentisch, um ihn vollständig ausbreiten zu können. Auf das Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2021 angewandt, würden sich nach dem D'Hondt'schen Divisorverfahren folgende Änderungen in der Zusammensetzung der Gemeindevertretung ergeben: Partei/Liste Hare/Niemeyer D'Hondt CDU 20 23 Die GRÜNEN 23 26 SPD 16 17 AfD 4 4 FDP 7 8 DIE LINKE 7 8 PIRATEN 1 0 FREIE WÄHLER 1 0 Die PARTEI 2 1 BIG 1 0 Volt 4 3 BFF 2 2 ÖkoLinX-ARL 2 1 ELF 1 1 Gartenpartei Ffm 1 0 IBF 1 0 Es wird deutlich, dass durch das D'Hondt'sche Divisorverfahren fünf Parteien/Listen nicht in der Stadtverordnetenversammlung vertreten gewesen wären und drei weitere in ihrer Repräsentation eingeschränkt würden, während fünf größere Parteien/Listen einen Zuwachs an Stadtverordneten von bis zu 15% erfahren würden. Mit Blick auf die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt ist nicht ersichtlich, wie Handlungs- und Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaft durch die Änderung des Kommunalwahlgesetzes gefördert werden sollte. Und das, obwohl hessenweit in Frankfurt am Main die meisten kleinen Parteien/Listen von der Umstellung des Zählverfahrens betroffen wären. Die nach der vergangenen Kommunalwahl vollzogene Koalitionsbildung hätte in gleicher Weise durchgeführt werden können. Der Bruch des Bündnisses stand indes in ursächlichem Zusammenhang mit einer Partei/Liste, die von der oben auf die Wahlergebnisse von 2021 fiktiv angewandten Änderung des Zählverfahrens profitiert hätte. Darüber hinaus hat die politische Praxis gezeigt, dass sich auch abseits von niedergeschriebenen Bündnissen richtungsweisende Beschlüsse (à beispielsweise Beschluss zum Suchthilfezentrum in der Plenarsitzung vom 3. Juli 2025) fassen lassen. Dies steht in deutlichem Widerspruch zur These der schwarz-roten hessischen Landesregierung von einer "Stärkung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit". Den Änderungen des Kommunalwahlgesetzes scheint vielmehr ein gewisser Koalitionsfetisch zugrunde zu liegen. Dabei ist die Bildung von Koalitionen innerhalb von Gemeindevertretungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) formal nicht vorgesehen ist. Mit dem ganz konkreten Blick auf die Gemeindevertretung in Frankfurt am Main ist deshalb auch nicht ersichtlich, weshalb in diesem Zusammenhang eine Mehrheitsbildung "erleichtert" werden müsste. Offensichtlich funktioniert das Zusammenspiel von Magistrat, beratenden Fachausschüssen und beschlussfassender Stadtverordnetenversammlung auch ohne Koalitionsbündnis in einer Stadtverordnetenversammlung, die laut Gesetzgeberin "zersplittert" und deshalb in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sei. Hätte die Landesregierung die Änderung des Kommunalwahlgesetzes genutzt, um gleichzeitig auch die Möglichkeit der Koalitionsbildung in der HGO zu verankern, würde das Argument der Mehrheitsbildung Sinn ergeben. Dies ist aber nicht der Fall und daher bleibt die Sinnhaftigkeit des Vorstoß der Landesregierung an diesem Punkt mindestens schleierhaft. Die vom Hessischen Landtag am 01. April 2025 beschlossenen Wahlrechtsreformen sollen auf Kommunalebene nun erstmals zu den hessischen Kommunalwahlen 2026 angewendet werden. Durch die Umstellung vom Quotenverfahren werden in diesem Zusammenhang aber kleinere Parteien bei der Sitzverteilung in absoluten und relativen Zahlen gegenüber größeren Parteien benachteiligt. Berechnungen samt fiktiver Anwendung auf Wahlergebnisse von 2016 und 2021 zeigen: Wendet man die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren gleichermaßen auf Gemeinde- wie auch Kreisebene an, werden größere Parteien zu Lasten kleinerer Parteien begünstigt. Zudem wird deutlich, dass der relative Sitzverlust umso stärker ausfällt, je geringer die Fraktions- bzw. Gruppengröße einer Partei/Liste ist. Exemplarisch wird dies am Beispiel der Partei DIE LINKE deutlich, welche in den Gemeindewahlen 2016 und 2021 mit 15 verlorenen Mandaten zwischen 15% (2021) und 19% (2016) ihrer gesamten "legislativen" Repräsentation auf Gemeindeebene verliert, wohingegen CDU und SPD mit über 70 zusätzlichen Mandaten rund 2% Repräsentation hinzugewinnen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren neben der absoluten Sitzverschiebung vor allem zu einer relativen Ungleichbehandlung der Parteien führt. Am deutlichsten wird dies bei den Kleinstparteien, welche im Zuge der Umstellung z. T. einen vollständigen Verlust ihrer Mandate erleiden würden. Faktisch käme dies also der Einführung einer effektiven Sperrklausel zwischen 1% bis 5% in Abhängigkeit vom Wahlkreis sowie der kommunalen Ebene gleich. Die fiktive Anwendung des Verfahrens zeigt, dass in 8 Wahlkreisen die implizite Hürde 5 % oder höher beträgt, in 4 Wahlkreisen 4%, in 12 Wahlkreisen 3%, in 7 Wahlkreisen 2% und in 6 Wahlkreisen 1%. Damit wird deutlich, dass D'Hondt kleinere Parteien systematisch benachteiligt, indem es in einem beträchtlichen Teil der 422 Wahlkreise eine effektive Sperrklausel für den Einzug in die Gemeindevertretungen schafft. In der Konsequenz wird die Fraktionsbildung v.a. für kleinere und Kleinstparteien erschwert. Schaut man über Frankfurt hinaus, wird dies ist im Rahmen der Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen im Jahr 2025 besonders offensichtlich. Von diesem Effekt sind alle Parteien betroffen, wenn auch nicht in identischem Ausmaß. In der Regel werden mandatsschwächere Parteien wie FDP, AfD und DIE LINKE häufiger benachteiligt, aber auch für Kleinstparteien wie Die PARTEI oder Volt kann die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren eine Fraktionsbildung unmöglich machen, die nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren noch möglich gewesen wäre. Zwar bestätigt sich damit ein zentrales Reformargument - Hare/Niemeyer begünstige eine stärkere Zersplitterung der Gemeindevertretungen - doch ist der Preis einer Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren die proportional ungleiche Benachteiligung kleinerer Parteien. Während CDU und SPD in weniger als einem Prozent der Gemeinden betroffen sind, handelt es sich bei FDP, AfD und DIE LINKE um 5 bis 10% und für Kleinstparteien kann es den Verlust der Hälfte oder sogar aller Fraktionen auf Kommunalebene bedeuten. So denn die Wahlrechtsreform eine Fragmentierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene verhindern möchte, erscheint die Einführung einer Mindestfraktionsgröße nach § 36a (1) HGO als weitreichend genug. Die Umstellung auf das D'Hondt-Verfahren stellt in diesem Zusammenhang nur eine zusätzliche Hürde dar, welche vorrangig Kleinstparteien benachteiligt. Weiterhin zeigen die Berechnungen, dass das Divisorverfahren nach D'Hondt gegenüber dem Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer in Bezug auf die Erfolgswertgleichheit der Wähler:innenstimmen unterlegen ist. Der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung vom 12.11.2024 stützt sich in seiner Problemanalyse auf die "Zersplitterung der Kommunalparlamente" und formuliert wie bereits oben erwähnt als Lösungsansatz die "Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit" sowie die "Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht". Bezugnehmend auf das erste Argument der Zersplitterung ist durchaus festzustellen, dass die Umstellung auf das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren zu fraktionstechnisch kleineren Kommunalparlamenten beitragen wird und dies (erwartungsgemäß) die Handlungseffizienz der verbleibenden Fraktionen stärken soll. Aus repräsentationstheoretischer Perspektive ist allerdings fraglich, inwieweit die dargestellten Mängel (Benachteiligung kleinerer Parteien bei der Sitzverteilung und Fraktionsbildung sowie Einführung einer effektiven Sperrklausel) - gerade vor dem Hintergrund einer überproportionalen Betroffenheit kleinerer bzw. Kleinstparteien - den erhofften Vorteil einer Effizienzsteigerung rechtfertigen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass "Effizienz" hier ausschließlich im formalen Prozess verstanden wird (bspw. beim Finden von Mehrheiten und Beschließen von Vorlagen), nicht jedoch im Kontext von politischer Repräsentation und Responsivität. Aus dieser Perspektive entspricht ein parteispezifisch breit aufgestelltes Parlament der gesellschaftlichen Meinungsvielfalt und stärkt die politische Partizipation, wohingegen effektive Sperrklauseln nachteilig auf die Responsivitätswahrnehmung wirken können. Das zweite Argument der Harmonisierung mit Bundes- und Landeswahlrecht wirkt in Bezug auf das Divisorverfahren nach D'Hondt gänzlich irritierend. Wie bereits dargestellt, wurde das D'Hondt'sche Sitzzuteilungsverfahren bereits 1963 auf Landesebene in Hessen und 1967 auf Bundesebene durch das Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt. Mit Blick auf die Erfolgswertgleichheit der Wähler:innenstimmen sowie die Ungleichbehandlung der Parteien im Zuge der Sitzverteilung ist es wenig überraschend, dass das Verfahren nach D'Hondt auch im föderalen Vergleich kaum noch Anwendung findet. Die Rückkehr zu einem mathematisch und repräsentationstheoretisch unterlegenen Sitzzuteilungsverfahren bei der anstehenden Kommunalwahl in Hessen scheint daher v.a. im Interesse der aktuellen Landesregierung aus CDU und SPD zu sein, welche die gegenwärtige Kommunalwahlrechtsreform initiiert haben und von dieser perspektivisch auch am stärksten profitieren würden. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Pearl Hahn Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1386 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6808, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00

Partei: FRAKTION
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440 entstanden aus Vorlage: OF 1516/5 vom 28.07.2025 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17; OM 2743/18 OBR 5; ST 986/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt unternimmt oder plant, um die zunehmenden An- und Abflüge in geringer Höhe über dicht besiedelte Gebiete in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen, wie Starkregen, Windböen oder Nebel, zu reduzieren oder zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob es in den vergangenen Monaten des Jahres 2025 bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen zu Abweichungen von Anflugrouten, insbesondere bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen, gekommen ist; 3. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen verspätete Starts- und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen, insbesondere wegen Unwettern, unternommen werden; 4. zu berichten, ob es im Hinblick auf die Anregung des Ortsbeirats 5 vom 16.02.2018, OM 2743, und die diesbezügliche Stellungnahme vom 28.05.2018, ST 986, zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt, um ein frühes Ausfahren von Fahrwerken im Anflug zum Frankfurter Flughafen zu verhindern; 5. zu berichten, ob und in welcher Form die Stadt Frankfurt mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder weiteren zuständigen Stellen im Austausch steht, um die Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten wie Sachsenhausen sicherer und stadtverträglicher zu gestalten. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund auch bei geringem Flugaufkommen, insbesondere in den Nachtrandstunden, ausgerechnet die Nordwestlandebahn genutzt und so die größtmögliche Anzahl von Menschen massiv belastet wird; 6. eine Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs in geringer Höhe über dem Frankfurter Süden vorzulegen. Begründung: In den letzten Jahren ist festzustellen, dass sich die An- und Abflugrouten zum Frankfurter Flughafen zunehmend über dicht besiedelte Gebiete wie Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad konzentrieren. Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen - etwa bei Starkregen, Windböen oder Nebel - kommt es vermehrt zu Abflügen in sehr niedriger Höhe über den genannten Stadtteilen. Diese Entwicklung führt zu einer erhöhten Lärmbelastung, oft auch jenseits der ohnehin extrem knapp bemessenen nächtlichen Ruhezeiten (23:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Auch aus anderen Stadtteilen kommen entsprechende Beschwerden. Tiefe Start- und Landeanflüge direkt über dicht besiedelte Stadtquartieren bedeuten zudem ein potenzielles Sicherheitsrisiko, insbesondere im Hinblick auf den Flugbetrieb unter schwierigen Bedingungen. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen zu Abweichungen von Anflugrouten auf den Frankfurter Flughafen gekommen sei. Es soll vorgekommen sein, dass Flugzeuge nördlicher und tiefer geflogen seien. In diesem Sommer ist die Anzahl an Starts und Landungen während der nächtlichen Flugbeschränkungszeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr erneut in die Höhe geschnellt. So kam es allein im Juli 2025 zu 250 verspäteten Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen, hauptsächlich wegen Unwetter. Diese Flüge rauben den Anwohnerinnen und Anwohnern Schlaf und wirken sich nachteilig auf ihre Gesundheit aus. Darüber hinaus fahren Flugzeuge, die auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landen, immer wieder ihr Fahrwerk bereits über Offenbach aus. Im Rahmen des Flughafenausbaus wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberg vorgesehen ist. Die Menschen im Frankfurter Süden sind durch die hohe Belastung an Lärm und Schadstoffen - auch durch den Flugverkehr - besonders betroffen. Aufgrund der dichten innerstädtischen Bebauung können sich bodennahe Schadstoffe nur unzureichend verteilen, was das Risiko gesundheitlicher Langzeitfolgen erhöht. Während auf der nördlichen Mainseite Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid an mittlerweile verkehrsberuhigten Messpunkten erfasst werden, fehlen in Sachsenhausen bislang entsprechende Messungen. Die Aussage, dass die gesetzlichen Grenzwerte stadtweit eingehalten würden, lässt sich ohne flächendeckende Datenerhebung nicht verlässlich belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102

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