Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich aufgrund der Thematik der unzureichenden pädiatrischen Versorgung bereits vor der Schließung der Medicover-Praxis mehrfach in der Vergangenheit an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) gewandt. Die KVH verweist regelmäßig auf eine rechnerische Überversorgung auf Grundlage der Bedarfsplanung. Darüber hinaus habe sie kein Mandat, über den Niederlassungsort neuer pädiatrischer Praxen zu bestimmen. Zu
- Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Vergabe der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Die hier angesprochenen Sitze sind nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 4.11.2025 bereits vergeben. Zu 3. und
- Nach Auskunft der KVH stehen nicht ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, um den Pädiatrischen Bereitschaftsdienst am Universitätsklinikum Frankfurt aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde bereits der Ausbau der Videosprechstunden angekündigt. Genaue Informationen zu diesem Dienst sind der Webseite zu entnehmen https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt. Zu 5. -
- Die Zahlen der KVH sind im Rahmen der derzeit gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie formal korrekt. Für die Lebenswirklichkeit von Familien in Frankfurt sind sie jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da sie Stadtteile mit Unter- und Überversorgung pauschal zusammenfassen, vor allem Arztsitze und Versorgungsaufträge statt der tatsächlich verfügbaren Arbeitszeit berücksichtigen, die gestiegene Inanspruchnahme sowie den zunehmenden Anteil an Teilzeitstellen nur unzureichend abbilden und zudem Übergangsphasen mit unbesetzten Sitzen, geschlossenen Praxen oder Notdiensten weitgehend ausblenden. Der medizinische Versorgungsbedarf von Kindern und Jugendlichen ist deutlich komplexer und zeitaufwändiger geworden. Sorgeberechtigte sind häufig auf sich allein gestellt, insbesondere Alleinerziehende, psychisch belastete oder finanziell nicht ausreichend abgesicherte Eltern finden keinen guten Zugang zu Kinderärzt:innen. Gleichzeitig fehlen häufig Großeltern oder andere Bezugspersonen, die entlasten könnten. Dadurch suchen Familien kinderärztliche Praxen und Kliniken häufiger auf, teilweise mehrfach im Quartal und auch bei Bagatellerkrankungen. Kinder- und Jugendärzt:innen arbeiten sowohl hausärztlich als auch fachärztlich und stellen eine Anlaufstelle für die gesamte Familie dar, nicht nur für das Kind selbst. Diese besondere Rolle von Kinder- und Jugendärzt:innen für die langfristige Begleitung von Kindern, Eltern und Familien sollte stärker anerkannt, angemessen honoriert und bei der Bedarfsermittlung zwingend mitgedacht werden. Die Pädiatrie mit einer großen Zahl von Patient:innen und einem hohen Zeitaufwand ist aktuell innerhalb der ärztlichen Fachgebiete finanziell wenig attraktiv.