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Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0
Frankfurter Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 02.01.2017 Betreff: Mitscherlichplatz - Nutzung erweitern, Gestaltung optimieren Vorgang: OM 5004/16 OBR 2; ST 848/16 Der Magistrat wird beauftragt, die seinem Namensgeber angemessene Gestaltung des Mitscherlichplatzes weiterhin zielstrebig zu verfolgen. Um diesem Ziel noch näher zu kommen, sollen folgende Maßnahmen zur besseren Platzgestaltung und erweiterter Nutzung erfolgen: 1. Die Parkbucht am südlichen Rand des Platzes zum Grüneburgweg hin wird dem ruhenden Verkehr entzogen, der Bürgersteig ohne Versatz fortgeführt und damit die Gesamtfläche des Platzes im Sinne einer lebendigen Nutzung vergrößert. In diesem Zusammenhang ist eine bessere Fußweg- und Grünverbindung von der Bushaltestelle zum Mitscherlichplatz zu gewährleisten. 2. Der vom Kioskbetreiber gewünschte abschließbare Schrank für Müll und Geräte wird nicht frei platziert, sondern in moderater, der Gesamtgestaltung angepassten Form direkt an den Kiosk beziehungsweise die Erdgasregelanlage angelehnt. 3. Die Initiative Mitscherlichplatz wird beteiligt, wenn es um die Entwicklung und Platzierung von Stelen und/oder Gedenktafeln geht, die an das Ehepaar Mitscherlich erinnern sollen. 4. Die im Gespräch mit dem Investor deutlich gewordenen Veränderungen die Platzgestaltung hinsichtlich Wegeverläufe, Anpflanzungen und Aufstellung von Bänken betreffend, werden adäquat an die Bedürfnisse der Platznutzer angepasst. Dabei ist besonders auf Barrierefreiheit zu achten. Begründung: Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen mit dem Investor bezüglich der Grünfläche am Hochhaus und zur weiteren Platzgestaltung zu einem punktuell zufriedenstellenden Ergebnis gekommen. Nach dem Gespräch mit Stadt, Investor und Initiative erscheinen nun noch die oben angegebenen Anregungen für eine weitere Optimierung sowohl angemessen als auch notwendig. Im Zusammenhang mit der Stilllegung der Parkbuchten wird darauf hingewiesen, dass es sich dort nicht um Bewohnerparken handelt. Offenbar kommen zumeist über die Hälfte der parkenden Autos nicht aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1098 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsführung Altkönigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 996 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 28.11.2016 Betreff: Versiegelung des Areals des Botanischen Gartens Vorgang: OF 159/2 16 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er einen am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der I. G. Farbenindustrie über die Umlegung des Grüneburggeländes beurteilt. Demnach verpflichtete sich die Stadtgemeinde, "die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sog. Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Planungsstand zum Schulbau auf dem Areal des Botanischen Instituts vorzustellen und bis dahin keine definitiven Planungsschritte zur Versieglung des genannten Areals zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 471 Aktenzeichen: 62 0
Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Planungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 31.10.2016 Betreff: Planungsstand Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gartengrundstück Myliusstraße 32-34/Wiesenau 33 ist, und den Bauherren zu bitten, eventuelle Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027
Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2016, OF 81/3 Betreff: Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, die ursprüngliche Route der Buslinie 36 wieder aufzunehmen und den Eingang des Palmengartens an der Siesmayerstraße wieder anzufahren. Begründung: Der Eingang an der Siesmayerstraße ist sowohl für Menschen welche nicht mehr so gut zu Fuß sind ebenso wie für Leute mit Kindern ein wichtiger Zugang um alle Bereiche des Palmengartens gut erreichen zu können. Ebenso ist der Botanische Garten von hier zu erreichen. Es kann nicht sein, dass nur aufgrund von wenigen Minuten Fahrzeit die Möglichkeiten dieser Personengruppen auf diese Weise so beschnitten werden. Wir möchten und aus diesem Grund den Forderungen des OBR 2 (OM 400 vom 29.08.2017) anschließen und fordern unbedingt eine Wiederaufnahme der alten Route. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 81/3 tätig zu werden und gegenüber dem Magistrat die Unterstützung der vom Ortsbeirat 2 beschlossenen Vorlage OM 400 zum Ausdruck zu bringen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11
Entfernung von „Schrottfahrrädern“ aus dem öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 401 entstanden aus Vorlage: OF 90/2 vom 09.08.2016 Betreff: Entfernung von "Schrottfahrrädern" aus dem öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Stadt das Problem im öffentlichen Raum abgestellter "Schrottfahrräder" bewertet; 2. welche Maßnahmen - z. B. eine Onlinemeldestelle bei der FES oder der Polizei - ggf. geplant sind, um solche Fahrräder schneller aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern, die z. B. allein im Grüneburgweg 10 abgestellte "Schrottfahrräder" gemeldet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1816 Aktenzeichen: 32 0
Geplante Baumaßnahmen rund um das Botanische Institut in der Siesmayerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 67/2 vom 24.06.2016 Betreff: Geplante Baumaßnahmen rund um das Botanische Institut in der Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Punkte zu prüfen und dem Ortsbeirat 2 im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde zeitnah nach der Sommerpause vorzustellen: 1. Planungsstand für das Botanische Institut, den Verkehrskindergarten sowie die Kita in der Siesmayerstraße; 2. Art und Umfang des geförderten Wohnungsbaus (inkl. Studentenwohnheimplätze) an der Gesamtmaßnahme; 3. Möglichkeit der Einbindung der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften in die Entwicklung von Teilflächen des Gesamtareals; 4. Einbindung des angabegemäß geplanten neuen Grundschulstandortes in das diesbezügliche Gesamtkonzept für den Ortsbezirk 2 und Auswirkungen für die bestehenden Grundschulen Elsa-Brändström-Schule, Holzhausenschule und Engelbert-Humperdinck-Schule. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1376 Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2 Anregung vom 24.04.2017, OA 150 Aktenzeichen: 61 00
Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 36/2 vom 06.06.2016 Betreff: Grüneburgweg 12, kein Durchkommen Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger zu überprüfen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und eventuell angeordneten Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser Liegenschaft, in der sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern, insbesondere mit Kinderwagen, und Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die Auslagen beeinträchtigt. Diese aus Sicht des Ortsbeirates illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Raums sollte durch Auflagen an den Supermarktbetreiber aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594 Aktenzeichen: 66 0
Baumfällungen im Westend in der Wiesenau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 55/2 vom 08.06.2016 Betreff: Baumfällungen im Westend in der Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche einzelnen Baumfällungen mit jeweils welcher Begründung in der Wiesenau (rückwärtige Grundstücke zu den Häusern Myliusstraße 32 und 34) genehmigt wurden; 2. welche Ausgleichsmaßnahmen ggf. für die genannten Baumfällungen vorgesehen sind; 3. ob Ausgleichsmaßnahmen auf dem betroffenen Areal selbst durchgeführt werden und wenn nein, warum nicht; 4. welcher Planungsstand für die vorgenannte und derzeit unbebaute Grünfläche dem Magistrat bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1413 Aktenzeichen: 79 2
Rewe-Markt Grüneburgweg 12
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 37/2 Betreff: Rewe-Markt Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußgängerweg vor dem o.g. Rewe-Markt auch bei Nutzung der Fläche für den Außenverkauf noch eine ausreichende Durchgangsbreite besitzt. 2. Für den Fall, dass die unter 1. durchgeführte Prüfung zu einem negativen Ergebnis führt, entsprechende Maßnahmen zu erlassen, um die (barrierefrei) Passierbarkeit für Fußgänger sicherzustellen. Es wird gebeten, den Ortsbeirat 2 über diese Maßnahmen zu informieren. Begründung: Beschwerden von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 37/2 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 36/2 zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenPlanungsstand Sanierung KiZ 112
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2016, OF 30/2 Betreff: Planungsstand Sanierung KiZ 112 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der derzeitige Planungsstand bezüglich der Sanierung des KiZ 112 in der Siesmayerstraße? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 19 2016 Die Vorlage OF 30/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPlakette für Fritz Bauer am Haus Feldbergstraße 48
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 24 entstanden aus Vorlage: OF 5/2 vom 11.04.2016 Betreff: Plakette für Fritz Bauer am Haus Feldbergstraße 48 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass an dem Haus Feldbergstraße 48, in dem der ehemalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer von 1956 bis zu seinem Tod lebte, eine Gedenktafel mit folgendem Text angebracht wird: Hier wohnte von 1956 bis 1968 der h essische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (16. Juli 1903 - 1. Juli 1968) Initiator der Frankfurter Auschwitzprozesse 1963-1981. Frankfurt verneigt sich vor seinem Mut und seiner Entschlossenheit. Begründung: Der Jurist Fritz Bauer, im Nationalsozialismus als Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold verfolgt und im KZ Heuberg für einige Monate inhaftiert, emigrierte 1936 nach Dänemark. Um als Jude einer drohenden Deportation nach Theresienstadt zu entkommen, floh er weiter nach Schweden, wo er mit Willy Brandt im Widerstand zusammenarbeitete. 1956 wurde Fritz Bauer wegen seiner antinazistischen Gesinnung vom hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn zum hessischen Generalstaatsanwalt berufen. In dieser Funktion war es ihm ein besonderes Anliegen, entgegen der dominierenden Politik des Verschweigens der nazistischen Verbrechen, aufzuklären und die Schuldigen vor Gericht zu bringen. Dabei musste er sich gegen erhebliche Widerstände in der Justiz durchsetzen, denn der überwiegende Teil der Richter war bereits in den Dreißigerjahren im Amt und durch den Nationalsozialismus geprägt. Wegen dieses Engagements konnte er erreichen, dass der Bundesgerichtshof 1959 die Strafsache gegen die Auschwitztäter in die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main legte. Ohne seine Intervention hätten diese Prozesse, die die Bevölkerung mit den Gräueltaten der SS konfrontieren sollten, nicht stattfinden können. Die Politik Adenauers war ausgerichtet auf Westintegration und Antikommunismus, und es bestand daher kein Interesse an einer Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Das sogenannte Wirtschaftswunder und die aufstrebende Kulturindustrie taten ein Übriges, die unrühmliche Vergangenheit vergessen zu lassen. Fritz Bauer ist es weiterhin zu verdanken, dass durch einen Hinweis aus der Bevölkerung der Aufenthaltsort des Massenmörders Adolf Eichmann in Argentinien ausfindig gemacht wurde. Aus berechtigtem Misstrauen gegenüber dem Auswärtigen Amt und dem deutschen Geheimdienst bat er den israelischen Geheimdienst Mossad, Eichmann in Argentinien zu ergreifen und in Israel vor Gericht zu stellen. In zahlreichen Vorträgen und Diskussionen hat er bis zu seinem Tod über den Umfang der Nazi-Verbrechen und die Ursachen des Nationalsozialismus informiert. In jüngster Zeit werden seine Verdienste wieder in Erinnerung gebracht und angemessen gewürdigt. Diese Gedenktafel steht nicht in Konkurrenz zu der geplanten Gedenktafel und dem Gedenkstein am Oberlandesgericht, sondern ist eine bewusste Ergänzung, die der Bedeutung Fritz Bauers angemessen ist. Die Formulierung des Textes der Gedenktafel erfolgte in Abstimmung mit dem Fritz Bauer Institut. Die heutige Eigentümerin des Hauses Feldbergstraße 48 ist die Frankfurter Aufbau AG (Teil der ABG Frankfurt Holding). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1016 Antrag vom 05.10.2016, OF 120/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.10.2016, OIB 45 Aktenzeichen: 41
Gedenktafel für Theodor Lerner am Haus Grüneburgweg 95
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5003 entstanden aus Vorlage: OF 867/2 vom 26.01.2016 Betreff: Gedenktafel für Theodor Lerner am Haus Grüneburgweg 95 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Haus Grüneburgweg 95 eine Gedenktafel für den Polarforscher Theodor Lerner (*1866; ...1931) angebracht werden kann. Wenn dies möglich ist, wird darum gebeten, die Gedenktafel anzubringen. Ein guter Anlass wäre der 150. Geburtstag von Herrn Lerner am 10.04.2016. Begründung: Theodor Lerner war Polarforscher und Journalist. Er wohnte von 1912 bis zu seinem Tod im Jahre 1931 im Grüneburgweg 95. An diesem Haus ist bereits eine Gedenktafel für den Geh. Sanitätsrat Dr. Heinrich Hoffmann (dort wohnhaft von 1890 bis 1894) und den Komponisten Engelbert Humperdinck (dort wohnhaft von 1894 bis 1897) angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 809
Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0
Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsführung Siesmayerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 761/2 vom 10.09.2015 Betreff: Verkehrsführung Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. mit welchen Maßnahmen dem Autorückstau in der Siesmayerstraße an der Kreuzung zur Bockenheimer Landstraße entgegengewirkt werden kann, insbesondere hinsichtlich der Länge der Rechtsabbiegerspur und der Dauer der Grünphasen (für Rechtsabbieger); 2. inwieweit die von Norden kommende Einfädelung von der Siesmayerstraße in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße verlegt werden kann, um Radfahrern ein Passieren der rückgestauten Autos (ohne auf den Gehweg auszuweichen) zu ermöglichen - ohne jedoch hierdurch die Hauptproblematik des Autorückstaus weiter zu verschärfen. Begründung: Aufgrund der derzeitigen kurzen Rechtsabbiegerspur und sehr kurzer Grünphasen kommt es insbesondere während der Stoßzeiten zu einem langen Autorückstau in die Siesmayerstraße, der sich stark beeinträchtigend auf Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 108 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 2
Immobilie Grüneburgweg 102
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 782/2 Betreff: Immobilie Grüneburgweg 102 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Liegen dem Magistrat Informationen über die weitere Nutzung der o.g. Immobilie bzw. über mögliche Umbaumaßnahmen vor? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1457 2015 Die Vorlage OF 782/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFrankfurt macht Schule ... im Westend - Standortvorteile eines „Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4389 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 29.06.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend - Standortvorteile eines "Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend Vorgang: OA 631/15 OBR 2; M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, im Sinne des Integrierten Schulentwicklungsplans 2015 bis 2019 (SEP) die Standortvorteile eines "Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend zu prüfen und darüber zu berichten. Im Kontext von Wohnbaupotenzialen, Prognosen zu SuS-Entwicklungen an den einzelnen Schulen, Nachfrage, Flächenbedarf, Er reichbarkeit, Schulwegsicherung und Finanzierungskosten ist die Eignung der Liegenschaft "BioCampus Bockenheim" (Siesmayerstraße 70) im Hinblick auf die Punkte 5.1.16 - Errichtung eines Gymnasiums - und 5.1.18 - Errichtung einer gymnasialen Oberstufe - (partial) des Schulentwicklungsplans zu untersuchen. Begründung: Es besteht nicht zuletzt aufgrund des Schulentwicklungsplans Anlass zur Vermutung, dass sich in Frankfurt am Main kaum ein besser geeigneter neuer Gymnasialstandort finden lassen wird. Es ist zu erwarten, dass die entsprechenden Prüfungen eine passable Argumentationshilfe für Verhandlungen mit dem Land Hessen darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.05.2015, OA 631 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1756 Antrag vom 19.11.2018, OF 718/2 Aktenzeichen: 40 2
Toilettenbereich Palmengarten, Eingang Siesmayerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4280 entstanden aus Vorlage: OF 715/2 vom 05.06.2015 Betreff: Toilettenbereich Palmengarten, Eingang Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Toilettenbereich des Palmengartens am Eingang Siesmayerstraße öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Begründung: Der neue Kinderspielplatz im Grüneburgpark wird sehr gut angenommen und vor allem von Kleinkindern intensiv genutzt. Leider gibt es dort keine Toiletten. Daher ist oft zu beobachten, wie Eltern ihre Kinder für das "kleine" Geschäft zum Gebüsch bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 78
Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 631 entstanden aus Vorlage: OF 690/2 vom 18.05.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend - das "Charles-Darwin-Gymnasium" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die sich im Eigentum des Landes Hessen befindliche, ungenutzte Liegenschaft des Biocampus Westend in der Siesmayerstraße 70 in eine Schule mit folgenden Charakteristika umzuwandeln: 1. Gymnasium G9 (mit Möglichkeit des vorzeitigen Abiturs - fakultatives G8); 2. Nennkapazität: 1.200 Schülerinnen und Schüler; 3. Schwerpunkt Naturwissenschaften/Life Sciences; 4. Bilingualer Unterricht Deutsch/Englisch, Japanisch als primäre zweite Fremdsprache. Das denkmalgeschützte Kramer-Ensemble ist zu erhalten. Ergänzungsbauten sind stilvoll zu integrieren. Der Finanzierungsbedarf von 22 Millionen Euro ist über den Sonderetat "Aktionsplan Schule" gedeckt, inkludiert sind hierbei die notwendigen Mittel für ein Enteignungsverfahren gegenüber dem Land Hessen. Begründung: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Örtlichkeit eine der am besten geeigneten Standorte für eine neu zu errichtende Schule darstellt, der in Frankfurt zu finden ist. Eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit wird allerdings durch die Blockadehaltung des Landes Hessen mit seinen überzogenen Verwertungsinteressen seit Jahren verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2015, OF 719/2 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4389 Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B 429 Antrag vom 19.11.2018, OF 718/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 631 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 631 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6221, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 40 1
Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2015, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 22.01.2015 Betreff: Umwandlung von Taxiparkplätzen in reguläre Parkplätze im Reuterweg Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Taxiparkplätze im Reuterweg 73-75 in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: Am Taxistand gibt es Plätze für circa fünf bis sechs Taxis. Jedoch stehen dort zu keiner Tages- oder Nachtzeit mehr als zwei Taxis, meistens sogar nur ein Taxi oder gar kein Taxi. Wenn überhaupt Taxis in der Gegend warten, dann sind sie in der Regel vor dem in der Nähe gelegenen Restaurant "Vai Vai" zu finden. Die Umwandlung eines Teils der Taxiparkplätze in reguläre Parkplätze böte neben offensichtlichen Vorteilen, wie der dringend benötigten Linderung des Parkplatzdruckes für Anwohner, auch tagsüber Besuchern und Kunden der Einzelhändler und des Supermarkts die Möglichkeit, sich in Ruhe dem Sortiment zu widmen, statt gehetzt durch das Geschäft zu laufen oder ganz auf das Einkaufen in den örtlichen Geschäften zu verzichten. Darüber hinaus würden weniger Besucher der örtlichen Bäckereien, Geschäfte und der Sparkasse gezwungen, ordnungswidrig im Halteverbot zu parken, wenn die wenigen verfügbaren Parkplätze in diesem Abschnitt des Grüneburgweges und Reuterweges einmal wieder komplett besetzt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 613 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 646/2 Betreff: Anwohnerparken Bezirk 16 im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Parksituation in Bezug auf das Bewohnerparken im Bezirk 16 des Westends derzeit gestaltet. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden: - Wie viele Parkplätze stehen für das Anwohnerparken im Bezirk 16 im Allgemeinen zur Verfügung? - Wie viele davon sind wann aus welchen Gründen weggefallen bzw. fallen aus welchen Gründen derzeit weg? - Gibt es eine Art Höchstmaß, das wegfallen darf bzw. ein Mindestmaß an zur Verfügung stehenden Anwohner-Parkplätzen? Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner aus der Oberlindau und dem Grüneburgweg, die einen Anwohner-Parkausweis für den Bezirk 16 des Westends besitzen, beklagen, dass es zunehmend schwieriger wird, einen ausgewiesenen Parkplatz in ihrem Bezirk zu finden. Dies führen sie auf diverse Gründe zurück, u. a. auf temporäre und auch länger andauernde Bauarbeiten (bspw. am ONYX-Turm). Aus diesem Grund ist es wichtig, die Parksituation im Bezirk 16 zu analysieren und die Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat 2 über die tatsächliche derzeitige Situation zu unterrichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 09.03.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 646/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuslagerung der Kitas 111 und 112
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2014, OM 3674 entstanden aus Vorlage: OF 597/2 vom 12.11.2014 Betreff: Auslagerung der Kitas 111 und 112 Der Magistrat wird gebeten, 1. den "Zubringer"-Fußweg der Kinder zum Auslagerungsstandort auf dem Gelände des ehemaligen Botanischen/Zoologischen Instituts auf die Verkehrssicherheit zu prüfen und dabei insbesondere die Einsehbarkeit für den parallel verlaufenden Fahrradverkehr zu berücksichtigen; 2. mit dem Palmengarten eine Regelung zu vereinbaren, dass die jeweilige Kitaleitung für den Zeitraum der Auslagerung eine Durchgangsgenehmigung zum Palmengarten-Spielplatz erhält und die in unmittelbarer Nähe befindliche Durchgangstür, die derzeit nur den Mitarbeitern des Palmengartens vorbehalten ist, nutzen kann. Begründung: 1. Es bestehen insbesondere im Eingangsbereich des Auslagerungsstandortes "tote Winkel", bei denen die Einsehbarkeit für den Fahrradverkehr eingeschränkt ist. 2. Derzeit muss die Kitaleitung einen Umweg via Haupteingang Siesmayerstraße gehen, um zum Spielplatz zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 264 Aktenzeichen: 40 4
Planungsstand Umbau Sigmund-Freud-Institut
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2014, OF 562/2 Betreff: Planungsstand Umbau Sigmund-Freud-Institut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand des Landes Hessen für den Umbau des "alten" Institutsgebäudes des Siegmund-Freud-Instituts in der Myliusstraße ist. Begründung: Anwohner berichten, dass die Bauarbeiten seit längerem mehr oder weniger ruhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1113 2014 Die Vorlage OF 562/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenEinsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 04.07.2014 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch 1. ein Parkverbot; 2. ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung; 3. durch das Aufstellen von Fahrradbügeln; 4. das Anbringen eines Verkehrsspiegels oder 5. sonstige Maßnahme zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen Pkws häufig so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1
Spielstraßen auf Zeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2014, OF 468/2 Betreff: Spielstraßen auf Zeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der nördliche Abschnitt der Siesmeyerstraße hinter der Einbiegung des Grüneburgwegs als Spielstraße auf Zeit eingerichtet werden kann. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € zu finanzieren. Begründung: Während der Umbauarbeiten und Instandsetzung des Grüneburgparks werden auch die Spielplätze umgebaut und fehlen während dieser Zeit. Im Nordend wird die Spielstraßenaktion seit mehreren Jahren erfolgreich praktiziert. Von April bis Anfang Oktober wird dort eine Wohnstraße immer mittwochs von 14 bis 19 Uhr zur Spielstraße umgewandelt. Die Kinder aus der Nachbarschaft erhalten mehr Bewegungsfreiheit. Das ist inzwischen das sechste Mal, dass die Durchfahrt von Straßenabschnitten an einem halben Tag für Kraftfahrzeuge und Fahrräder gesperrt wird. Stattdessen locken Rutsche, Hüpfkissen, Roller und Aktionen des Spielmobils vom Abenteuerspielplatz Riederwald Jung und Alt auf die Straße. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.03.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 223 2014 Die Vorlage OF 468/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenFahrradverkehr im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 396/2 vom 11.10.2013 Betreff: Fahrradverkehr im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrradverkehr im Grüneburgweg und insbesondere die Nutzung der Gehwege durch Fahrradfahrer regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert wird. Begründung: Bürger haben sich wiederholt beschwert, dass der Fahrradverkehr im Grüneburgweg als verkehrsgefährdend wahrgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 438 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenWasserqualität am Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 340/8 Betreff: Wasserqualität am Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Seit dem Umzug der Biologischen Institute der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt an den Riedberg können Kleinstlebewesen wie Wasserflöhe nicht mehr gehalten werden. Die einzige Veränderung in der Tierhaltung ist das benutzte Trinkwasser, alle anderen Parameter sind gegenüber der vorherigen Situation am Campus Siesmayerstraße gleich geblieben. Untersuchungen der Wasserqualität durch die Geowissenschaftlichen Institute der Universität haben keine Belastung mit Schwermetallen oder Metalloiden festgestellt. Eine Belastung durch die hauseigenen Leitungen kann nach Auskunft der Wissenschaftler ausgeschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Trinkwasserqualität am Riedberg und in den benachbarten Stadtteilen besonders zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Wasserqualität nicht durch andere Faktoren als Schwermetalle und Metalloide beeinträchtigt ist und vom Trinkwasser am Riedberg keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht. Dabei sollte mit der zentralen Tierhaltung der Universität Rücksprache gehalten werden. Begründung: Es steht zu befürchten, dass unentdeckte Giftstoffe im Trinkwasser für das Wasserflohsterben an der Universität verantwortlich sein könnten. Trotz der hohen Qualität des deutschen Trinkwassers ist eine Klärung des Sachverhaltes angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 340/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlärung des Vorgangs Myliusstraße 15
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 225/2 vom 06.09.2012 Betreff: Klärung des Vorgangs Myliusstraße 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es geschehen konnte, dass bei dem Bauvorhaben Myliusstraße 15 eine Genehmigung erteilt wurde, ohne dass auf den Erhalt der beiden schützenswerten Bäume geachtet wurde, und wie solche Fehler in Zukunft vermieden werden können. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne zu überprüfen, ob die faktische Situation vor Ort den vorgelegten Plänen entspricht. In diesem Fall hat der Bauherr anscheinend schützenswerte Bäume auf dem Grundstück nicht in die Pläne eintragen lassen und diese dann nach Erteilung der Baugenehmigung illegal gefällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 3 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 63 0
Baumfällungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2012, OF 222/2 Betreff: Baumfällungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ob Fällungen von Bäumen mit einem Umfang von mehr als 1 m das Luftklimas im Westend verändern und ob die Kosten für die Fällung und Ersatzpflanzung durch eine intensive Baumpflege hätten vermieden werden können. Begründung: Im August wurden eine dicke große Buche im hinteren Grundstücksbereich des Grundstückes Grüneburgwegs 108 und im Grüneburgpark mehrere große Weiden fällt. Viele große Bäume werden von Schmarotzerpflanzen erdrückt und erhalten keine rechtzeitige Pflege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 16 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden und über den Tagesordnungspunkt 16. abzustimmen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 222/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenOptimierung der Arbeit der Bauaufsicht
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 224/2 Betreff: Optimierung der Arbeit der Bauaufsicht Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die städtische Bauaufsicht anzuhalten, bei Bauvorhaben, bei denen mögliche Konflikte mit der Baumschutzsatzung oder der Vorgartensatzung denkbar sind, Baugenehmigungen nicht ohne vorherige Ortsbesichtigung zu erteilen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne zu überprüfen, ob die faktische Situation vor Ort den vorgelegten Plänen entspricht. In diesem Fall hat der Bauherr schützenswerte Bäume auf dem Grundstück nicht in die Pläne eintragen lassen und diese dann nach Vorliegen der Baugenehmigung illegal gefällt. Abgesehen von der juristisch notwendigen Verfolgung des Falles muß es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend zu ergänzen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 224/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenQualitätssicherung bei städtischen Ämtern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 226/2 Betreff: Qualitätssicherung bei städtischen Ämtern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Qualitätssicherungskriterien die Arbeit der städtischen Ämter unterliegen, und welche Zertifikate dafür vorliegen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne die faktische Situation vor Ort zu überprüfen. Es muß im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend mit Rücksicht auf einschlägige Qualitätssicherungsbestimmungen (DIN EN ISO 8402, ISO 9001) und Umweltmanagementprinzipien (ISO 14001) zu ergänzen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 226/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenOptimierung der Arbeit der Bauaufsicht
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 204/2 Betreff: Optimierung der Arbeit der Bauaufsicht Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die städtische Bauaufsicht anzuhalten, keine Baugenehmigung ohne vorherige Ortsbesichtigung zu erteilen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne zu überprüfen, ob die faktische Situation vor Ort den vorgelegten Plänen entspricht. In diesem Fall hat der Bauherr in betrügerischer Absicht schützenswerte Bäume auf dem Grundstück nicht in die Pläne eintragen lassen und diese dann nach Vorliegen der Baugenehmigung illegal gefällt. Abgesehen von der juristisch notwendigen Verfolgung des Falles muß es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend zu ergänzen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 204/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenLeer stehendes Bürohaus Westend Premium, Feldbergstraße Nr. 35
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2012, OF 143/2 Betreff: Leer stehendes Bürohaus Westend Premium, Feldbergstraße Nr. 35 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Warum steht das Bürohaus Westend-Premium, das mehrere Jahre aufwendig saniert wurde, seit rund fünf Jahren immer noch leer. Warum wurden bisher die Vorgärten in der Myliusstraße nicht fertiggestellt. Begründung: Seit rund fünf Jahren steht der modernisierte Komplex mit 6.500 qm Nutzfläche, einem Innenhof und einer Tiefgarage leer und die Vorgärten sehen öde aus und werden als Hundeauslauf genutzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 143/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 auf dem gesamten Grüneburgweg und in der Mendelssohnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2012, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 123/2 vom 20.01.2012 Betreff: Tempo 30 auf dem gesamten Grüneburgweg und in der Mendelssohnstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone auf die gesamte Länge des Grüneburgwegs und der Mendelssohnstraße auszuweiten. Begründung: Es ist für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlich und gefährlich, wenn im Grüneburgweg und auf der Mendelssohnstraße sowohl Tempo 30 und als auch Tempo 50 gelten. Die Kita "Farbenland" liegt direkt in der Tempo-50-Zone. In beiden Straßen sollte zur Sicherheit durchgängig Tempo 30 gefahren werden. (Stand vom 27.10.211) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 100 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempo 30 flächendeckend in Wohngebieten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2012, OF 117/2 Betreff: Tempo 30 flächendeckend in Wohngebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Tempo-30-Zone auf alle Straßen im südlichen und nördlichen Westend innerhalb der großen Umgehungsstraßen auszuweiten. Begründung: Es ist für die Verkehrsteilnehmer unübersichtlich und gefährlich, wenn in der Mendelssohnstraße und auf Grüneburgweg sowohl Tempo 30 und als auch Tempo 50 gilt. Die KITA " Farbenland" liegt direkt an der Mendelssohnstraße in der Tempo 50 Zone. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 117/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 117/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 123/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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