Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM
1688 entstanden aus
Vorlage: OF 275/2 vom
24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und
Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei
Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung
der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der
Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll
außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour
(07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie
zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben
Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die
auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem
Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit
den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden.
Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen
unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße
erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes
Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr
beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls
Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt
3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen
Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht
vor." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2016, OM 992
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 692
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.02.2018, ST 419
Antrag vom
27.04.2018, OF
547/2
Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874
Antrag vom
28.02.2023, OF
630/2
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720
Aktenzeichen: 61 10