Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM
991 entstanden aus Vorlage:
OF 95/2 vom 15.09.2016
Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft
Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert,
durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der
Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92
befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere
Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt
sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei
beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen
besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine
städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht
nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2017, ST 508
Aktenzeichen: 32 1