Qualitätssicherung bei städtischen Ämtern
Begründung
Ämtern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Qualitätssicherungskriterien die Arbeit der städtischen Ämter unterliegen, und welche Zertifikate dafür vorliegen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne die faktische Situation vor Ort zu überprüfen. Es muß im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend mit Rücksicht auf einschlägige Qualitätssicherungsbestimmungen (DIN EN ISO 8402, ISO 9001) und Umweltmanagementprinzipien (ISO 14001) zu ergänzen.