Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM
4534 entstanden aus Vorlage:
OF 762/2 vom
10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung
durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen
Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt
verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem
Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden
kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der
Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt
werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind
die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll,
stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der
Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der
Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der
Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend
auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr
ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca.
147 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0