Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM
4875 entstanden aus Vorlage:
OF 847/2 vom
07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend
reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren
1. Der Magistrat wird
aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle
Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der
Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und
umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf
unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische
Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen
eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese
nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden;
c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht
für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch
zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines
Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem
Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu
entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer
ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von
Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und
Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich
erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden.
2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu
prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der
Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser
Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern
über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das
Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in
einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen
Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der
Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der
Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend
notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch
die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu
schützen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.04.2016, ST 611
Aktenzeichen: 63 0