Grüneburgweg 12
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, FDP
Begründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt.
- Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten.
- Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann?
- Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2
Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle
beschließen: Der
Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie stellt sich die genaue Aufteilung von
öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des
Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch
unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und
Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt. 2. Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem
Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von
privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten. 3. Gibt es über Gespräche und eventuelle
Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende
Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die
Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann? 4. Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des
REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem
Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen
aufgeworfen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
FDP
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
28.07.2017, OF
332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2017
1.
Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen.
2.
Die
Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme