Grüneburgweg 12
Vorlagentyp: OF CDU GRÜNE FDP
Begründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt.
- Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten.
- Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann?
- Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2017, OF 421/2
Betreff: Grüneburgweg 12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie stellt sich die genaue Aufteilung von öffentlicher (städtischer) und privater Grundstücksfläche im Bereich des Grüneburgwegs 12 vor dem REWE-Markt dar? Bitte genaue Erläuterung mit Kartenmaterial auch unter Einbeziehung der Kreuzungsbereiche Grüneburgweg 12-Körnerstraße und Grüneburgweg 12-Im Trutz Frankfurt.
- Existieren zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer der Immobilie Vereinbarungen bezüglich öffentlicher Nutzungen von privaten Grundstücksteilen (z.B. Gehweg)? Falls ja, bitte genau auflisten.
- Gibt es über Gespräche und eventuelle Vereinbarungen hinaus städtische Planungen, wie der dauerhaft schwelende Nutzungskonflikt in diesem Umfeld (REWE-Markt vers. Nutzung durch die Öffentlichkeit) mit baulichen Maßnahmen gelöst werden kann?
- Trifft es zu, dass derzeit der Betreiber des REWE-Marktes für die Pflege der Sitzbänke und das Leeren der Mülleimer auf dem Gehsteig verantwortlich ist? Begründung: Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden diese Fragen aufgeworfen.Hauptvorlage: Antrag vom 28.07.2017, OF 332/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
16
OBR 2
TO I, TOP 6
Auskunftsersuchen V 614 2017 1. Die Vorlage OF 332/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 421/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle