Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM
256 entstanden aus Vorlage:
OF 36/2 vom 06.06.2016
Betreff: Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
Der Magistrat wird gebeten,
vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger zu
überprüfen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und eventuell angeordneten Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser
Liegenschaft, in der sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für
Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht
nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen
und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern,
insbesondere mit Kinderwagen, und Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollator
oder Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die
Auslagen beeinträchtigt. Diese aus Sicht des Ortsbeirates illegale
Inanspruchnahme des öffentlichen Raums sollte durch Auflagen an den
Supermarktbetreiber aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297
Antrag vom
24.08.2018, OF
628/2
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3594
Aktenzeichen: 66 0