Grüneburgweg 12, kein Durchkommen
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Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 36/2 vom 06.06.2016
Betreff: Grüneburgweg 12, kein Durchkommen Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Grüneburgweg 12 die Durchgangsbreite für Fußgänger zu überprüfen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse und eventuell angeordneten Auflagen zu berichten. Begründung: Von Anwohnern wird berichtet, dass vor dieser Liegenschaft, in der sich ein Einkaufsmarkt befindet, die Durchgangsbreite für Fußgänger nicht eingehalten wird. Auslagen des Supermarkts befinden sich nicht nur direkt vor dem Markt, sondern auch zwischen den davor befindlichen Bäumen und Bänken. Dies behindert das Durchkommen für die große Anzahl von Fußgängern, insbesondere mit Kinderwagen, und Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Auch die Nutzung der Bänke wird durch die Auslagen beeinträchtigt. Diese aus Sicht des Ortsbeirates illegale Inanspruchnahme des öffentlichen Raums sollte durch Auflagen an den Supermarktbetreiber aufgehoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2