Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage:
OF 159/2 vom
10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des
Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer
Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des
Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen
Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan
als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem
Areal zu planen;
3. auf dem Gelände des Botanischen
Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten;
4. in diesem Zusammenhang erneut eine
Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe
denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts
untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als
Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht
durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016
sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66
weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet
ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte
Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die
Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an
private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ
und FR). Die in der Absichtserklärung
genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der
Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von
Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische
Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines
siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff
in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch
die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur
Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935
beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben
über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde
verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag
zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus
dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die
dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des
Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten,
als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese
Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt
neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke
genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der
Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer
Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu
verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der
IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der
IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie
(heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM
268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.06.2016, OM 268
Bericht des Magistrats vom
22.12.2017, B 433
Bericht des
Magistrats vom 18.05.2018, B 153
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
76 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 13. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP
43 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP
28 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0