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Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0

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