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Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?

Vorlagentyp: OF CDU LINKE

Begründung

Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen.

Inhalt

Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2

Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 13
OBR 2
TO I, TOP 30
Angenommen
Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen