Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
Vorlagentyp: OF CDU, LINKE.
Begründung
Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2
Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind
Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, bis
zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben
Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem
Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder
die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die
Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102"
erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller:
CDU
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2
am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017
Die Vorlage OF
313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme