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Optimierung der Arbeit der Bauaufsicht

Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER

Begründung

Bauaufsicht Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die städtische Bauaufsicht anzuhalten, bei Bauvorhaben, bei denen mögliche Konflikte mit der Baumschutzsatzung oder der Vorgartensatzung denkbar sind, Baugenehmigungen nicht ohne vorherige Ortsbesichtigung zu erteilen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne zu überprüfen, ob die faktische Situation vor Ort den vorgelegten Plänen entspricht. In diesem Fall hat der Bauherr schützenswerte Bäume auf dem Grundstück nicht in die Pläne eintragen lassen und diese dann nach Vorliegen der Baugenehmigung illegal gefällt. Abgesehen von der juristisch notwendigen Verfolgung des Falles muß es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend zu ergänzen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2012, OF 224/2 Betreff: Optimierung der Arbeit der Bauaufsicht Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die städtische Bauaufsicht anzuhalten, bei Bauvorhaben, bei denen mögliche Konflikte mit der Baumschutzsatzung oder der Vorgartensatzung denkbar sind, Baugenehmigungen nicht ohne vorherige Ortsbesichtigung zu erteilen. Begründung: Für das Bauprojekt Myliusstraße 15 hat die Bauaufsicht offenbar eine Genehmigung erteilt, ohne zu überprüfen, ob die faktische Situation vor Ort den vorgelegten Plänen entspricht. In diesem Fall hat der Bauherr schützenswerte Bäume auf dem Grundstück nicht in die Pläne eintragen lassen und diese dann nach Vorliegen der Baugenehmigung illegal gefällt. Abgesehen von der juristisch notwendigen Verfolgung des Falles muß es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger sein, daß die Bauaufsicht nicht allein aufgrund von von Bauherren vorgelegter Planunterlagen arbeitet, sondern sich vor Ort vergewissert, daß diese auch den Realitäten entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind die Arbeitsanweisungen für die Bauaufsicht entsprechend zu ergänzen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 224/2 wurde zurückgezogen.