„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM
992 entstanden aus Vorlage:
OF 125/2 vom
14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden -
südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet
sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller
Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und
gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung
Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung
Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das
Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes
könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße
mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem
Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar
gemacht werden. 4. An der
Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links"
eingeführt. 5. Der
Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich
zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für
Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung.
Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden.
6. Zwischen der Feldbergstraße und
der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig
Fahrradstreifen markiert. 7.
Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße
entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein
vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an
dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte
möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2
und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s
tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit
kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und
Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der
Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr
viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit
ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art
Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung
Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer
versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein
Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den
Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger.
Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der
Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der
Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden,
da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an
Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in
Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee
in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen,
wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt
(Punkt 4.).
Der unter Punkt 5. erwähnte
Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen
genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw
ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es
entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr
zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der
Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu
verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im
südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene
Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese
kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das
verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem
Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 692
Antrag vom
24.04.2017, OF
275/2
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688
Antrag vom
27.04.2018, OF
547/2
Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874
Aktenzeichen: 32 1