Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen
Beschlussvorschlag
I. Der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" wird zugestimmt. II. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. III. Der Magistrat wird beauftragt, eine Richtlinie zur Bauförderung von Gemeinwohlimmobilien zu erarbeiten, um die noch ausstehenden Förderbausteine zu realisieren. IV. Für die Förderrichtlinie wird ein Budget in Höhe von 94.400 € zur Verfügung gestellt. V. Die Deckung der erforderlichen Mittel unter Ziffer IV. in Höhe von 94.400 € erfolgt aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten. VI. Es wird zugestimmt, dass die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung (BGM 25) zur Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb der Maßnahme SEM Nordwest Projektmanagementkosten besteht, zur Deckung der Kosten der Maßnahme "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" einmalig in Höhe von 94.400 € aufgehoben wird. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittel für die Maßnahme SEM Nordwest in der Kontengruppe 60, 61, 67-69 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" in der Produktgruppe 13.1 Stadtplanung eingestellt wurden. b) die Zuschusszahlungen gemäß der Richtlinie (Ziffer I. und II.) aus der Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 17.1 Wohnen erfolgen. Die Beordnung der Mittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. VIII. Das Programm wird nach fünf Jahren evaluiert und bei positiver Evaluierung fortgesetzt, sofern in den jeweiligen Haushaltsjahren Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Begründung
A. Allgemeines
Zielsetzung: Gemeinwohlorientierte Akteur:innen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere gemeinschaftliche Wohnprojekte, leisten einen wichtigen Beitrag zu langfristig stabilen Mietpreisen und schaffen Wohnraum, der auf soziale, ökologische und ökonomische Fragen eine dauerhafte Antwort bietet. Zur weiteren Stärkung und Förderung dieser Akteur:innen sind vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsbereichen erforderlich. In Frankfurt am Main hat sich eine aktive Szene von Wohnprojekten etabliert, die gemeinschaftliche Wohnangebote schafft und bedarfsgerechte Ansätze gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung hervorbringt. Diese Entwicklung wird durch bereits bestehende Maßnahmen unterstützt und verstetigt: Durch das Konzeptverfahren und den Baulandbeschluss erhalten gemeinwohlorientierte Träger:innen Zugang zu kommunalen Flächen. Die Förderung des Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. ermöglicht eine Anlaufstelle, die Wissen an interessierte Bürger:innen und gemeinschaftliche Wohnprojekte vermittelt sowie fachliche Expertise in die städtische Wohnungs- und Stadtentwicklung einbringt. Um die strukturelle Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu gewährleisten, bedarf es einer Förderung, welche die Gründung und Weiterentwicklung der Träger:innen selbst adressiert.
B. Finanzielle Auswirkungen
Alternativen: Keine Förderung der strukturellen Stabilität und Professionalisierung von gemeinschaftlichen Wohnprojekten.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Lösung: Die "Förderrichtlinie Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" richtet sich an gemeinwohlorientierte Wohnprojektinitiativen, Wohnprojekte in Umsetzung sowie bestehende Projekte. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Professionalisierung und strukturellen Stabilität gemeinschaftlicher Wohnprojekte beitragen und damit die Entwicklung eines gemeinwohlorientierten Wohnungssektors unterstützen. Die Förderrichtlinie umfasst drei Förderbausteine: A. Gründungskosten Gefördert werden Gebühren und Prüfungshonorare, die im Zusammenhang mit der Gründung einer juristischen Person oder Personengesellschaft entstehen. B. Moderation und Beratung in Gruppenprozessen Gefördert werden die Kosten einer professionellen Begleitung von Konflikten oder Gruppenprozessen bei bestehenden Wohnprojekten und Wohnprojekten in Umsetzung. C. Projektberatung und Projektsteuerung Gefördert werden die Kosten einer qualifizierten Begleitung durch Projektsteuerung oder Projektberatung bei Wohnprojekten in Umsetzung. Die Förderrichtlinie setzt Anreize zur Gründung gemeinwohlorientierter Träger:innen und stärkt deren individuelle Handlungsfähigkeit in konkreten Vorhaben. Trotz vergleichsweise geringer Förderbeträge kann die Unterstützung in kritischen Projektphasen eine relevante Entlastung und Planungssicherheit schaffen und dadurch mehr Wohnprojekten zur Umsetzung verhelfen. Ergänzend zur vorliegenden Strukturförderung ist ein Förderbaustein ausstehend, welcher gemeinwohlorientierte Akteur:innen in die Lage versetzt, Wohnraum zu schaffen, der ökologischen sowie sozialen Anforderungen begegnet und der langfristig preisstabil bleibt. Dies soll durch zinsvergünstigte Darlehen erreicht werden. Die Richtlinie einer solchen Bauförderung für Gemeinwohlimmobilien soll erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Maßnahme ist beihilferechtlich unbedenklich, da sie sich auf ein regionales, gemeinwohlorientiertes Segment beschränkt und nicht dazu geeignet ist, die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt zu verzerren oder private Investitionen zu verdrängen. Der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen von 300.000,00 € wird nicht überschritten.
D. Klimaschutz
Öffentlichkeitsbeteiligung: a) Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: verwaltungsinterner Vorgang Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden Ressourcen stehen nicht zur Verfügung gesetzlicher Ausschließungsgrund Beteiligung hat bereits stattgefunden.