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Kein Riedberg 2.0: Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung im Nordwesten

Vorlagentyp: NR LINKE

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Zunächst wird das "Lachgrabenquartier" realisiert. Auf den größtenteils städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken müssen dabei ausschließlich bezahlbare und geförderte Wohnungen geschaffen werden: Dabei werden 70 Prozent geförderter Wohnraum - jeweils zur Hälfte zum Preisniveau des Förderweg 1 und 2 - realisiert sowie 15 Prozent genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Wohnen und 15 Prozent Wohnraum für Studierende und Azubis. Der Bau von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern ist ausgeschlossen. Öffentliche Grundstücke müssen dabei in öffentlicher Hand bleiben, indem sie durch die öffentlichen Wohnungsgesellschaften ABG Holding, die Nassauische Heimstätte, die GWH oder direkt durch die Stadt Frankfurt selbst entwickelt werden. Grundstücke, die sich noch in privater Hand befinden, sollen vor Beginn der Maßnahme angekauft werden. Hierfür tritt der Magistrat unmittelbar in Verhandlungen mit den Grundstückseigner:innen ein. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungs-maßnahme sind die vorgenannten Vorgaben gegenüber den zukünftigen Erwerber:innen zivilrechtlich festzulegen.
  2. Die soziale Stadtteil- und Verkehrs-Infrastruktur muss vor bzw. zeitgleich mit der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die im Bau befindliche Bahnstrecke und die geplante U-Bahn-Erweiterung muss vor Abschluss der Baumaßnahmen erfolgen.
  3. Die Entwicklung des Baugebiets "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" erfolgt stufenweise. Voraussetzung für die Planung und Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" ist die sorgfältige Evaluation des "Lachgrabenquartiers" nach ökologischen, klimatischen und sozialen Kriterien - insbesondere bezüglich des Durchsatzes von klimafreundlichem und biodiversitätsförderndem Bauen, der sozialen Stadtteil- und Verkehrs-Infrastrukturversorgung, der Analyse der Luftströme in die Stadt, den Klimafolgen und den Auswirkungen der Bebauung auf die Artenvielfalt. Die Versiegelung von wertvollem Ackerboden im gesamten Areal ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Eine Unterbrechung der wichtigen Kaltluftschneisen aus dem Taunus ist zu vermeiden. Ökologische Ausgleichsflächen müssen durch zusätzliche Entsiegelungsflächen realisiert werden und nicht durch Aufwertung bestehender Grünflächen.
  4. Für die Entwicklung der Quartiere "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" gelten auf städtischen oder in öffentlicher Hand befindlichen Flächen und Grundstücken dieselben Vorgaben wie unter Punkt
  5. Auf allen anderen Flächen wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf zivilrechtlichem Weg ein möglichst hohes Maß an gefördertem Wohnungsbau, an genossenschaftlichem bzw. gemeinschaftlichem Wohnungsbau sowie an Studierenden- und Auszubildendenwohnungen oberhalb des bauplangesicherten Baulandbeschlusses realisiert. Auch hier sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen.

Begründung

Frankfurt verfügt nur über begrenzte Flächenressourcen, daher ist es von entscheidender Bedeutung, neue Baugebiete mit Bedacht zu entwickeln. Dabei ist ein Vorrang für den geförderten Wohnungsbau erforderlich. Zudem muss dringend benötigter günstiger Wohnraum für Studierende und Azubis geschaffen und alternative Wohnformen, wie genossenschaftliches Wohnen und gemeinschaftliches Wohnen, gefördert werden. Die dramatische Wohnungsnot in Frankfurt erfordert einen Kurswechsel in der Bodenpolitik: Städtische Grundstücke müssen konsequent für die Schaffung von 100 Prozent bezahlbaren Wohnraum genutzt werden, da sie ein wichtiges Steuerungsinstrument gegen Spekulation und Verdrängung darstellen. Die bisherigen Quoten des Baulandbeschlusses sind nicht ausreichend, um den Bedarf an bezahlbarem und vor allem geförderten Wohnraum zu decken. Öffentlicher Boden darf nicht länger dazu genutzt werden, Profitinteressen zu bedienen oder Wohnraum für Besserverdienende zu realisieren, sondern muss der Daseinsvorsorge und dem Gemeinwohl dienen. Nur durch die ausnahmslose Zweckbindung städtischer Flächen für preisgebundenen, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen oder studentischen Wohnungsbau oder Wohnen für Auszubildende kann sich ein neuer Stadtteil zu einem sozial-ökologischen Vorzeigequartier entwickeln. Die Fehler der Vergangenheit dürfen dabei nicht wiederholt werden: Die Entwicklung neuer Stadtteile wie eines zweiten Europaviertels oder Riedbergs ist aus ökologischer und sozialer Sicht zu verhindern. Diese Stadtteile sind für Besserverdienende gedacht und tragen zur sozialen Spaltung der Stadt bei, anstatt bezahlbaren Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung zu schaffen. Bei der Entwicklung neuer Wohngebiete ist es unerlässlich, die Belange des Klima-, Wasser- und Naturschutzes angemessen zu berücksichtigen. Angesichts der sich verschärfenden Klimakrise müssen den vielfältigen ökologischen und klimatischen Aspekten ausreichend Bedeutung beigemessen werden. Daher ist eine stufenweise Entwicklung mit Priorisierung des Quartiers "Lachgrabenquartier" notwendig. Die Entwicklung weiterer Quartiere kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die Evaluation dieses Quartiers keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulässt. Die Anwendung von Konzeptverfahren zielt darauf ab, die Schaffung eines hohen Anteils an bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist ausschließlich zulässig, wenn dem Bedarf entsprechend gebaut wird. Nur durch die konsequente Nutzung öffentlicher Flächen als Steuerungsinstrument für bezahlbaren Wohnraum kann die Verdrängung von Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen verhindert werden. So lassen sich bessere Bedingungen für eine lebenswerte Stadt für alle schaffen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 43
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 169 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1453 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1454 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1455 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION CDU Linke AFD
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz CDU AFD Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG

Reden im Parlament

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