Mittelbereitstellung für den Sollausgleich der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG)
Beschlussvorschlag
I. Es dient der Kenntnis, dass - der Magistrat plant, den Sollausgleich für das Geschäftsjahr 2025 der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) mit einer im Geschäftsgang befindlichen Beschlussvorlage zu beschließen. - der Sollausgleich bildet gleichzeitig den Wirtschaftsplan der KEG ab. Dieser beziffert für das Geschäftsjahr 2025 einen Zuschussbedarf von 5.337 T€. - auf dem Projekt 5.007173 Liegenschaftsfonds in 2025 Mittel in Höhe von 2.168 T€ zur Verfügung stehen und davon bereits 1.232 T€ ausgezahlt wurden. - die Deckung der Differenz bereitzustellen ist. Dementsprechend sind die im Wirtschaftsplan abgebildeten Mehraufwände in Höhe von 3.169 T€ zu decken. II. Es werden Mittel in Höhe von 4.169 T€ bewilligt und freigegeben. III. Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 3.169 T€ erfolgt aus zwei verschiedenen Produktgruppen: Die Deckung der erforderlichen Mittel in Höhe von 2.569 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung. Weitere Mittel in Höhe von 600 T € werden aus der Produktgruppe 31.08, Projekt 5.005485 vom Dezernat XI zur Verfügung gestellt. IV. Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 2.569 T€ aufgehoben. V. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses der KEG zum Sollausgleich des Geschäftsjahres 2025 (siehe Ziffer I. a). VI. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. VII. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von 91 T€ zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Allgemeines
Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) Frankfurt ist vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung "Behebung städtebaulicher Defizite und Durchführung von Projekten für gemeinschaftliche Wohnformen" betraut. Im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung befasst sich die KEG mit dem Erwerb, der Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen. Zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Zwecke führt die KEG das Instrument eines revolvierenden Fonds, dem Liegenschaftsfonds.
B. Finanzielle Auswirkungen
Im Geschäftsjahr 2025 sollen zwei Liegenschaften diesem Zweck zugeführt werden: die ehemalige Akademie der Arbeit (AdA) sowie die Jaspertstraße. Dazu sind dem Liegenschaftsfonds die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die KEG erwarb 2019 das Gebäude ehemalige Akademie für Arbeit (AdA) sowie das zugehörige Erbbaurecht von der Vermögensverwaltungs- und Treuhand-Gesellschaft des DGB. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt Frankfurt am Main. Das Projekt AdA wurde seinerzeit von der KEG als wirtschaftlich ohne Mittel der Stadt tragfähig begonnen. Zur Finanzierung des Erwerbs nahm die KEG ein Darlehen in der Höhe von 4,5 Mio. € auf, welches nun endfällig ist.
D. Klimaschutz
Die Lösung besteht in der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für den Sollausgleich der KEG. Damit verbunden ist einerseits die Überführung des Objekts ehemaligen Akademie der Arbeit in den Liegenschaftsfonds Stadt Frankfurt am Main. Und anderseits der Ankauf der Jaspertstraße über den Liegenschaftsfonds.