Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" hier: Neugestaltung Quartierseingang Südost (Bunter Ben)
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Für die Baumaßnahme "Neugestaltung Quartierseingang Südost" wird der Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NHW) im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T € gewährt.
- Die Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 4.000 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a. Mittel in Höhe von 2.200 T€ im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.007265 Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring zur Verfügung stehen, b. die Deckung der weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 1.800 T€ aus der Veranschlagung der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt, Sammelveranschlagung erfolgt.
- Die mit dem Haushalt beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt, wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projekts Schöneres Frankfurt besteht, wird zur Deckung einmalig in Höhe von 1.800 T€ aufgehoben.
- Es dient weiter zu Kenntnis, dass a. das Bauvorhaben eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenplan des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring ist, die zur Umsetzung vorgesehen sind (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020, § 5205 (M 221 Anlage 2 S. 218 ff.), b. die Baumaßnahme gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen (RiLiSE) im Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" förderfähig ist. Die endgültige Höhe ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus der Schlussabrechnung. c. die Planung (Ideenwettbewerb) mit Beteiligung der Bewohnerschaft durchgeführt wurde. Die Maßnahme wurde dem Quartiersbeirat inklusive der Vertreter:innen der Ortsbeiräte 10 und 15 vorgestellt und findet Zustimmung. d. die Maßnahme über eine neu einzurichtende Projektdefinition in der Produktgruppe 13.01 abgewickelt wird, die bereits vereinnahmten und verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen, e. die Jahresfolgekosten in Höhe von 145 T€ zukünftige Haushalte belasten.