Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat - Stadtpolizei - hat den Kiosk in der Heddernheimer Landstraße 65 gezielt kontrolliert. Die Bediensteten konnten vor Ort jedoch keine Mängel feststellen, sodass die Überprüfung ohne Beanstandung abgeschlossen wurde. Lachgaskartuschen werden in dem Kiosk nicht verkauft. Darüber hinaus hat der Magistrat - Stadtpolizei - die benannten Örtlichkeiten wiederholt in den Nachtstunden überprüft. Hierbei konnten keinerlei Auffälligkeiten festgestellt werden. Auch Hinterlassenschaften, wie etwa leere Alkoholflaschen oder Lachgasbehälter, befanden sich nicht vor Ort. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die fehlenden Feststellungen im Zusammenhang mit der Witterung stehen und sich die Situation in der warmen Jahreszeit anders darstellt. Bereits seit Mai 2025 ist es im gesamten Stadtgebiet verboten Lachgas an Minderjährige abzugeben (§ 1 Abs. 1 GAVO Lachgas). Der Erlass eines pauschalen Konsumverbots - auch in bestimmten Bereichen - ist jedoch nicht geboten, da ein Verbot stets dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegt und Lachgas auch zu medizinischen Zwecken verwendet wird.