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Spurrillen in Fahrbahn beseitigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Örtlichkeit überprüft und wird die Spurrillen und Fahrbahnschäden beseitigen. Mit der Ausführung ist gegen Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen. Die hier als "unzumutbar" beschriebenen Seitenbewegungen konnte der Magistrat so allerdings nicht feststellen - zumindest, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird.

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