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Das Lernmuseum Experiminta sieht sich in seiner Existenz bedroht, da das Land Hessen den Mietvertrag zum 31.12.2026 aufg

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Immer wieder gibt es von Beschäftigten und Personalräten Hinweise darauf, dass die vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen in den Ämtern und Dezernaten sowie in den Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt nicht durchgeführt oder begonnen und abgebrochen wurden. Ich frage den Magistrat: In welchen Ämtern und Dezernaten sowie Eigenbetrieben wurden die Gefährdungsbeurteilungen - Teil 1 und 2 - nicht durchgeführt oder abgebrochen und was sind die Gründe für den andauernden Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Die Leitungen der Ämter und Betriebe der Stadtverwaltung sind basierend auf einem Beschluss des Magistrats für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Orientiert an den örtlichen Aufgaben und Rahmenbedingungen führen sie als Arbeitgeberin im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes auch regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch. Hierbei werden sie durch Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik unterstützt. Darüber hinaus werden die Prozesse zur Gefährdungsbeurteilung in den regelmäßig stattfindenden örtlichen Arbeitskreisen "Arbeits- und Gesundheitsschutz" aufgerufen. Der Arbeit- und Gesundheitsschutz ist somit stetiges Thema in den Ämtern und Betrieben. Aufgrund der dezentralen Verantwortung für dieses Thema und der differenzierten Ausgangssituationen der Ämter und Betriebe liegen keine umfassenden zentralen Informationen über Rhythmus und Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen vor. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wird durch Beschluss des Magistrats seit 2017 ein stadteinheitliches Konzept angewandt. Es sieht die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Einheiten mit gleichartigen Aufgaben - Betrachtungseinheiten - und unter systematischer Beteiligung von Mitarbeitenden vor. Seit Einführung des Konzepts steigt die Zahl der umgesetzten Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen stetig an. Die Rückmeldungen der Ämter und Betriebe aus einer Abfrage aus dem vergangenen Jahr weisen einen Umsetzungsgrad von 55 Prozent untersuchter Arbeitsplätze aus. Hierbei ist es den Ämtern und Betrieben gelungen, rund zwei Drittel der eingebrachten Maßnahmenvorschläge umzusetzen. Dies zeigt auf, dass weitgehend auf die Belange und Ideen der Mitarbeitenden eingegangen wird und dass der partizipative Ansatz sich für alle Beteiligten rentiert. Die Abfrage zum Umsetzungsgrad der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen wird noch in diesem Jahr wiederholt. Letztlich stellt dieses Verfahren auch ein wichtiges Instrument im Zusammenhang mit dem Ziel zur Senkung des Krankenstands dar. Ferner ist festzuhalten, dass nicht nur der Umsetzungsgrad von Bedeutung ist. Sowohl zentral als auch dezentral wird der Ergebnisqualität und der Wirksamkeit von Maßnahmen ein hoher Stellenwert beigemessen. Gefährdungsbeurteilungen brauchen Zeit, um den gesamten Prozess von Anfang bis Ende zu durchlaufen. Gerade der Prozess zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sieht durch den partizipativen Ansatz verschiedene interdisziplinäre Beteiligungen vor. Nach Rückmeldungen aus verschiedenen Erfahrungsaustauschrunden mit den Ämtern und Betrieben stellt gerade der Faktor Zeit, in der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt, die größte Herausforderung dar, um in den Prozess zur Gefährdungsbeurteilung operativ einzusteigen. Alle Ämter und Betriebe sind im Rahmen der Möglichkeiten bemüht, alle Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und somit auch der Gefährdungsbeurteilungen einzuhalten.

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