Schäme dich, Deutschland: Gewalt gegen Frauen - Besondere Herausforderungen für Migrantinnen
Stellungnahme des Magistrats
Institutionelle Diskriminierung gegen Frauen mit Migrationshintergrund ist in nahezu allen gesellschaftlichen Feldern und bei Fragen der Teilhabe an Gütern, Bildung, materieller und sozialer Infrastruktur sichtbar. Der Magistrat unterstützt das Anliegen der KAV, intersektionale Diskriminierungen und damit u.a. Frauen mit Fluchterfahrungen besonders in den Blick zu nehmen. Der Magistrat nimmt Diskriminierung und Gewalt gegen geflüchtete Frauen mit Migrationshintergrund äußerst ernst, ist sich der besonderen Herausforderungen und Risiken dieser Gruppe bewusst und setzt sich entschieden für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Der Magistrat begegnet der institutionellen Diskriminierung im Rahmen seiner Möglichkeiten mit verschiedenen Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufarbeitung sowie mit städtischen Vorgaben und Leitbildern wie beispielsweise der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie. In städtischen Ämtern und Behörden werden alle Antragsteller:innen bei gleicher Sach- und Rechtslage gleich behandelt. Menschen mit Anspruch auf Unterbringung werden unabhängig von ihrer Herkunft, dem Status oder sonstigen Faktoren untergebracht. Dies schließt den Schutz aller untergebrachten Menschen, also auch den Schutz von geflüchteten Frauen aus nichteuropäischen Ländern, ein. Das Frauenreferat und das Jugend- und Sozialamt fördern eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten, um der intersektionalen Diskriminierung von Migrantinnen entgegenzuwirken, geflüchteten Frauen eine schnelle und gelungene Integration zu ermöglichen und Teilhabe auf allen Ebenen zu ermöglichen. Dazu werden eine Vielzahl an Trägern und Beratungsstellen gefördert, die Hilfeangebote z.B. bei Bedrohung oder häuslicher Gewalt bereitstellen oder Unterstützung für ein Leben in ökonomischer Unabhängigkeit bieten. Der FrauenGuide und der Internetauftritt des Frauenreferats geben Aufschluss darüber. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) arbeitet daran, kultursensible und angepasste Unterstützungsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund zu schaffen und bestehende Unterstützungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei werden verschiedene Angebote unterstützt, die es Frauen mit Fluchterfahrung ermöglichen, Deutsch zu lernen - inklusive Kinderbetreuung. Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für alle an, einschließlich geflüchteter Frauen mit Migrationshintergrund. In den letzten Jahren wurde das Frankfurt Immigration Office sukzessive personell aufgestockt. Damit wurde insbesondere den gestiegenen Fallzahlen sowie der stetig steigenden Komplexität der Rechtsmaterie Rechnung getragen. Deutschland hat 2018 die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Diese Konvention verpflichtet die Staaten zu umfassenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen, einschließlich der Bereitstellung von Schutzunterkünften. Dies gilt auch für Migrantinnen. In Frankfurt gibt es für schutzsuchende Frauen vier Frauenhäuser in Trägerschaft von Frauen helfen Frauen e.V. und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Darüber hinaus gibt es spezielle Übergangsunterkünfte (Geflüchtete und Wohnungslose) nur für Frauen bzw. alleinerziehende Frauen. In größeren Übergangsunterkünften gibt es Schutzräume für Frauen. Weiterhin gibt es Übergangsunterkünfte mit einem Sicherheitsdienst, der bei Bedarf auch nicht dort wohnenden Personen den Zutritt verweigert. Grundsätzlich sind alle Übergangsunterkünfte verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen, so dass Gewalt verhindert und vulnerable Gruppen angemessen geschützt und unterstützt werden. Im Frauenreferat arbeitet die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gemeinsam mit der gesamten Hilfslandschaft an der Umsetzung der Konvention und der Schließung von Schutzlücken. Auch das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es gewaltbetroffenen Migrantinnen, Schutzanordnungen gegen den Täter zu erwirken, z.B. durch eine Wohnungszuweisung. Hierzu hat das Frauenreferat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Intervention bei Gewalt gegen Frauen (AK InGe) das Leporello "Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz" erstellt, das in zwölf Sprachen verfügbar ist. Frauen mit Gewalterfahrungen können sich unabhängig ihrer Herkunft an Frauenberatungsstellen wenden, die Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum anbieten. Neben den sozialen Diensten der Stadt Frankfurt am Main können sich Betroffene an das örtliche Amt für Wohnungswesen wenden und sich dort für eine Wohnung registrieren lassen. Die Stadt Frankfurt am Main mit ihren breit aufgestellten Hilfsangeboten bietet Frauen in Not Unterstützung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frauen aus Europa oder nicht-europäischen Staaten stammen.