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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankenallee - Parken im Kreuzungsbereich verhindern

14.08.2018 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 671/1 vom 16.07.2018 Betreff: Frankenallee - Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Frankenallee/Ecke Günderrodestraße durch geeignete Maßnahmen, wie das Aufstellen von Fahrradbügeln in diesem Bereich, das Parken verhindert wird. Begründung: In dem genannten Bereich parken Pkws zu weit in den Kreuzungsbereich, sodass der Bus der Linie 52 auf seiner Fahrt zur Galluswarte sehr weit ausholen muss, um in die Günderrodestraße einbiegen zu können. Hierbei kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Lebensqualität im Europaviertel I: Ein Springbrunnen für das östliche Ende der Europa-Allee!

14.08.2018 · Aktualisiert: 08.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3525 entstanden aus Vorlage: OF 650/1 vom 28.07.2018 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel I: Ein Springbrunnen für das östliche Ende der Europa-Allee! Der Magistrat wird aufgefordert, das östliche Ende der Europa-A llee zu gestalten und einen großen, von weitem sichtbaren Springbrunnen zu installieren. Begründung: In der ursprünglichen Planung sollte am östlichen Ende der Europa-Allee ein Platz entstehen, der schon aus der Ferne auf sich aufmerksam macht. Zusammen mit einem großzügigen Kreisverkehr sollte diesem öffentlichen Raum eine besondere Qualität gegeben werden. Heute steht dem der kaum wahrnehmbare Eingang eines Shoppingcenters entgegen. Räumliche Qualitäten, Aufenthaltsflächen und eine das Auge der Menschen animierende Gestaltung sind schlicht ignoriert worden. Es scheint so, dass sich niemand um dieses so wichtige Thema gekümmert hat. Es könnte deshalb für das Europaviertel einen großen Gewinn darstellen, wenn dieser ursprüngliche Ansatz endlich wieder aufgegriffen und zumindest über einen Springbrunnen ein "Fluchtpunkt" für das Auge geschaffen wird, welcher der im Volksmund bereits geläufigen Bezeichnung der Europa-Allee als "Stalinallee" entgegenwirkt und die Aufenthalts- und Lebensqualität des Europaviertels erhöht. Möglicherweise ließe sich daher noch heute wenigstens ein großer, weit sichtbarer Springbrunnen einbauen, ähnlich dem am Walter-von-Cronberg-Patz im Deutschherrnviertel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2188 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!

28.07.2018 · Aktualisiert: 30.01.2019

Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilschilder im Gallus aufstellen

05.06.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 627/1 vom 20.05.2018 Betreff: Stadtteilschilder im Gallus aufstellen Vorgang: OM 1020/16 OBR 1; ST 676/18 Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Stellungnahme vom 03.04.2018, ST 676, beschriebenen Stadtteilschilder im neueren Teil des Gallus (sogenanntes Europaviertel) aufzustellen. Konkret handelt es sich dabei um die Standorte Europa-Allee/Am Römerhof sowie Emser Brücke/Europa-Allee. Begründung: Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner des als Europaviertel bezeichneten Gebiets wissen nicht, dass es sich dabei um einen Teil des Gallus handelt. Darüber hinaus könnten das sogenannte "alte" und "neue" Gallus durch eine eindeutige Beschilderung besser zusammenwachsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1020 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 676 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1898 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bienenweiden an der Europa-Allee erhalten

05.06.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3246 entstanden aus Vorlage: OF 635/1 vom 21.05.2018 Betreff: Bienenweiden an der Europa-Allee erhalten Der Magistrat wird aufgefordert, die im Laufe des Brachliegens der Flächen vor der Hausnummer 14 und 16 sowie außerdem beidseits der Athener Straße/Europa-Allee entstandene "wilde" Artenvielfalt zu erhalten und nicht durch eine Bepflanzung mit weniger Arten zu ersetzten. Die vielfältigen Pflanzen sollen gut gepflegt werden. Die Flächen können mit einem Schild mit dem Hinweis "Bienenweide" ausgestattet werden. Begründung: Die Gesamtheit der Pflanzen, die besonders viele Pollen und Nektar bilden, nennt man Bienenweide. Sie setzen sich aus möglichst vielen verschiedenartigen Pflanzen zusammen und werden nur zweimal im Jahr gemäht, damit möglichst alle Blumen und Kräuter ausgeblüht sind und gesamt haben. Auf den meisten öffentlichen Grünflächen dominieren Monokulturen, die Rasenflächen werden häufig gemäht. Bienen und andere Insekten finden nicht genug Nahrung. Durch das Anlegen einer Bienenweide ist es möglich, für Bienen und andere Insekten eine ganzjährige Nahrungsgrundlage zu schaffen. Nicht zuletzt ist eine Bienenweide ein echter Schmuck. Fotos: Anna Warnke Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1962 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 634/1 vom 17.05.2018 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen Seit einiger Zeit ist die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als zwei Meter hohen, blickdichten Bretterzaun gesichert. Die Baustellenausfahrt befindet sich zur Mainzer Landstraße hin etwa gegenüber der Straßenbahnhaltestelle. Bis zum Güterplatz/Hafenstraße verläuft die Mainzer Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser Kreuzung links in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus abbiegen. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und der Einmündung des Verbindungswegs zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für Fahrzeuge nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den nördlichen Gehweg der Mainzer Landstraße kommen, müssen an der Ampel an der Kreuzung Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im nordöstlichen Gallus bzw. der Europa-Allee, die normalerweise den bequemen Fuß- und Radweg entlang des Wohngebäudes Europark nutzen, stehen plötzlich auf der Mainzer Landstraße. Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen (Heinrichstraße). Vor allem für zu Fuß Gehende verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen, Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße abzubiegen, um dort die Mainzer Landstraße zu queren; Menschen, die aus dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen. Radfahrer sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln müssen. Unglücklich ist hier, dass für die Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend Möglichkeiten gesucht werden, um die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß Gehende und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur Mainzer Landstraße hin um ein bis zwei Meter zurückzunehmen; 2. eine Möglichkeit gibt, den Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrer weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger Konfliktsituationen mit Autofahrern entstehen; 3. möglich ist (unter Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Radfahrer an dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen/abzusichern (Tunnel), wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht; 4. sinnvoll und machbar ist, für zu Fuß Gehende und Radfahrer bereits auf der Frankenallee und am Anfang der Europa-Allee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle sind ständig gefährliche Situationen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1720 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was passiert mit dem „Eidechsenland“ der Brache im Dreieck zwischen EuropaAllee/Am Römerhof/Schmidtstraße

17.05.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

Antrag vom 17.05.2018, OF 633/1 Betreff: Was passiert mit dem "Eidechsenland" der Brache im Dreieck zwischen Europa-Allee/Am Römerhof/Schmidtstraße Der Bebauungsplan für das Europaviertel-West sieht auf dem Gelände hinter dem als "Axis" bekannten Wohnhochhaus, hinter der Altbebauung Gallus (westlich Mammolshainer Straße) zu Schmidtstraße und Straße am Römerhof hin eine öffentliche Grünfläche mit einem Bolzplatz vor. Quelle: Unterlagen B-Plan Bewohnerinnen und Bewohner vor allem aus dem westlichen Bereich von Europaviertel und Gallus fragen immer wieder, ob und wann die Brache, die im Viertel als "Eidechsenland" bekannt ist, zur Nutzung hergerichtet wird. Die vorhandenen Grün- und Freiflächen werden gerade bei schönem Wetter von vielen Menschen als "übernutzt" erlebt und die Bewohnerinnen und Bewohner des westlichen Europaviertels und nord-westlichen Gallus würden sich über weitere Aufenthalts- und Bewegungsflächen freuen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie ist die zeitliche Schiene für die Planung, Herrichtung und Übergabe der gestaleten Flächen ("Eidechsenland" an die Stadt bzw. die Öffentlichkeit? Wer ist für die Herrichtung dieser Flächen verantwortlich? Ist hier die Aurelis oder ein anderer Investor auf Basis der städtebaulichen Verträge in der Pflicht, eine gestaltete Fläche an die Stadt zu übergeben? Gibt es bereits ein Planung für diese Flächen? Wenn ja, welches Büro erstellt die Planung? Wenn ja, welche Nutzungen sind geplant? Gibt es Überlegungen, bei der Planung und Gestaltung des Bolzplatzes den Sportkreis Frankfurt und Kinder- und Jugendliche aus Gallus und Europaviertel mit einzubeziehen? Ist es richtig, dass auf einem Teil dieser Brache ein geschützter Bereich eingerichtet wurde, in den gefährdete und schützenswerte Tierpopulationen vom Gelände des Güterbahnhofs umgesiedelt wurden? Wenn ja, um welche Fläche handelt es sich? Wenn ja, wie wird die Fläche dauerhaft gegen Zerstörungen gesichert, wenn andere Teile der Fläche zur Freizeitnutzung umgestaltet werden? Besteht die Möglichkeit, auf diesem Areal eine großzügig dimensionierte Hundeauslauffläche einzurichten? Quelle: GeoInfo Franfurt Begründung: Die Errichtung der Wohngebäude im westlichen Teil des Europaviertels ist weitgehend abgeschlossen, die neuen Häuser sind fast alle bezogen. Die Infrastruktur für die dort und im angrenzenden Gallus lebenden Menschen muss zügig fertig gestellt werden. Dazu gehören insbesondere gut nutzbare Freiflächen, die auch zur Begegnung und Kommunikation einladen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 633/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 961 2018 Die Vorlage OF 633/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten

10.04.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 23.03.2018 Betreff: Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnerparken in den folgenden Straßen einzurichten: - Eppenhainer Straße, auf der westlichen Seite von der Josbacher Straße bis zur Idsteiner Straße; - Ruppertshainer Straße, auf der nördlichen Seite; - Rebstöckerstraße, auf der östlichen Seite zwischen Josbacher Straße und Ruppertshainer Straße. Begründung: Die schwierige Parkplatzsituation in vielen Teilen Frankfurts, so auch im Gallus, ist bekannt. Anwohner fordern deshalb in der Hellerhofsiedlung Anwohnerparken in bestimmten Bereichen. Viele Autos, die dort parken, sind nicht aus Frankfurt und es liegt der Verdacht nahe, dass die Parkplätze von Leuten genutzt werden, die nicht dort wohnen. Um es den Anwohnern möglich zu machen, auch einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden, sollte an den aufgeführten Straßen Anwohnerparken installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1283 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer aufstellen Europaviertel östlich Emser Brücke (Gallus-Ost)

10.04.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2986 entstanden aus Vorlage: OF 580/1 vom 07.04.2018 Betreff: Altglascontainer aufstellen Europaviertel östlich Emser Brücke (Gallus-Ost) Vorgang: OM 350/16 OBR 1; ST 764/17; OM 1792/17 OBR 1; ST 1987/17; ST 640/18 Das Wohngebiet südliche der Europa-Allee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza ist der Bereich des Europaviertels, der zuerst fertig gestellt und seit etwa zehn Jahren bezogen ist. Das Quartier grenzt an das als Gallus-Ost bezeichnete Wohnquartier mit einer hohen Bevölkerungsdichte. Von der Europa-Allee aus führen für die Menschen der dortigen Geschossbauten genau zwei Fußwege nach Süden ins Gallus: Ganz im Osten die Warschauer Straße (fast auf Höhe Skyline Plaza) auf die Kölner Straße und ganz im Westen der Fußweg entlang des Brückenbauwerks der Emser Brücke auf die Kreuzung Idsteiner Straße/Kölner Straße. Für das gesamte Wohngebiet zwischen Europa-Allee (Norden) - Mainzer Landstraße (Süden) - Güterplatz (Osten) - Emser Brücke (Westen) gibt es tatsächlich zwei Altglassammelbehälter. Die Karte verdeutlicht die Situation: Ausgangsbasis für die Karte: google maps Die beiden Pfeile geben an, auf welchem Weg die an der Europa-Allee und ihrer Stichstraßen wohnenden Menschen ihr Altglas entsorgen könnten, die beiden sechseckigen Markierungen bezeichnen die Standorte der Altglascontainer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640, wird darauf hingewiesen, dass Parkplätze als Stellplätze für Container umgewidmet werden könnten (Wegfall von Parkplätzen). Zur Parksituation im Gebiet ist folgendes festzustellen: - Alle Wohngebäude und Hotels im Europaviertel verfügen über private Tiefgaragen, sodass für die Halterinnen und Halter von Pkws Parkflächen zur Verfügung stehen. - Für Menschen, die zum Einkaufen kommen, steht die Tiefgarage im Skyline Plaza zur Verfügung, die auch von Kunden, die in Geschäften an der Europa-Allee einkaufen wollen, genutzt werden kann (eine Stunde kostenfrei). - Die Parkplätze im Gebiet und im östlichen Gallus werden überwiegend von Einpendlern genutzt, die in den Büros an der Europa-Allee arbeiten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf die Prüfung, ob es angemessen ist, dass ca. 40.000 Menschen, die im Europaviertel wohnen und arbeiten, ihr Altglas in den Nachbarstadtteilen entsorgen, zu verzichten, da sich bereits ein Bedarf aus der großen Anzahl der im Quartier lebenden Menschen ergibt und dafür möglichst bald zu handeln; 2. ausreichend Altglascontainer aufstellen zu lassen - entweder Standardbehälter oder (wo baulich und finanziell möglich) unterirdische Container; 3. auch Parkplätze zu Stellplätzen für Glascontainer umzuwidmen, wenn nur so eine Aufstellfläche geschaffen werden kann; 4. in Stichstraßen der Europa-Allee sowie im Bereich Kölner Straße/Koblenzer Straße/Frankenallee weitere Altglascontainer aufstellen zu lassen und dazu folgende Standorte zu prüfen: a) Warschauer Straße einen Parkpla tz zu einem Standort für Altglascontainer umwidmen; b) Warschauer Straße vor dem Haus Nr. 4, zwischen Tiefgarageneinfahrt und Bauminsel; c) am Ende der Europa-Allee/Kreuzung Lissabonner Straße, an der Fußgängerunterführung; d) im Seitenbereich der als Plätze angelegte und für den Autoverkehr nicht geöffneten Madrider Straße und Dubliner Straße (Stichstraßen der Europa-Allee). Begründung: Die ST 640 befasst sich in Punkt 1 ausschließlich mit der Beschreibung der Problematik unterirdischer Glascontainer. Der Ortsbeirat hat nie darauf bestanden, dass die Glascontainer unterirdisch errichtet werden müssen, sondern dies lediglich vorgeschlagen. In der ST 640 wird als Hinderungsgrund die Baumaßnahmen entlang der Europa-Allee genannt. Da der Ortsbeirat das Aufstellen der Container entlang dieser Hauptverkehrsachse nicht gefordert hat, ist diese Begründung nicht nachvollziehbar. Die Anlage der Stichstraßen (Nebenflächen) mit Bäumen u. ä. sowie deren Ausschilderung und aktuelle Nutzung gibt deutliche Hinweise, dass hier nur Teilflächen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr frei gehalten werden müssen und Platz für Glascontainer ist. Die Situation ist eine Zumutung für die vielen Menschen im Europaviertel und dem östlichen Gallus, die ihren Glasabfall ordentlich entsorgen wollen. Einblicke in die Stichstraße der Europa-Allee mit Hinweisen auf mögliche Aufstellorte für Altglascontainer: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1280 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner Straße

10.04.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 566/1 vom 20.03.2018 Betreff: "Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an neuralgischen Stellen, vor allem im Bereich der Bushaltestelle "Schneidhainer Straße" auf der Idsteiner Straße, die vorhandenen Zebrastreifen als 3D-Zebrastreifen zu gestalten sowie eventuell neu geplante Zebrastreifen in diesem Bereich als 3D-Zebrastreifen auszuführen, damit diese die Aufmerksamkeit von (zu schnell fahrenden) Autofahrern auf sich ziehen, diese das Tempo verlangsamen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem Kinder, geschützt werden. Begründung: Viele Menschen im Gallus ärgern sich darüber, wie rücksichtslos Autofahrer, trotz Tempo 30 und eines Zebrastreifens auf der Idsteiner Straße, sind. Die geschilderten Probleme zeigten sich auch bei einer Ortsbegehung zusammen mit dem Verkehrsdezernenten. Es wurde zugesagt, für mehr Sicherheit zu sorgen. Da dies jedoch nicht über erhöhte Bodenschwellen (Lärmbelästigung für Anwohner) geschehen soll, wurde auch um gute Ideen seitens der Ortskundigen gebeten. In Braunschweig und Linz gibt es bereits solche dreidimensionalen Zebrastreifen, welche für mehr Aufmerksamkeit und damit langsameres Fahren sorgen, daher wäre dies auch eine Idee für diesen schwierigen Verkehrspunkt im Gallus. Auch der ADAC bestätigt, dass alles, was die Aufmerksamkeit erhöhe, gut für die Verkehrssicherheit sei. Eventuell kann Frankfurt das Modell aus Linz und Braunschweig noch weiter entwickeln, denn dieses ist bei Nässe schwer sichtbar. So kann Frankfurt wieder verkehrstechnisch zum Vorreiter werden und gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner des Gallus erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1276 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen

13.03.2018 · Aktualisiert: 28.02.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 526/1 vom 24.02.2018 Betreff: Stephensonstraße/Niedernhausener Straße: Einfahrt in Tempo-30-Zone deutlich machen - Raser wirkungsvoll ausbremsen Aktuell ist die Straße im Bereich der Einfahrt in die Stephensonstraße - von der Europa-Allee kommend - noch durch die laufende Bautätigkeit für drei Wohnhochhäuser gekennzeichnet. Aufgrund des aufgerissenen Straßenbelags, Schlaglöchern u. Ä. sind Autofahrerinnen und Autofahrer, die von der Europa-Allee in die Stephensonstraße einbiegen wollen, gezwungen, die Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren. Dies ist zu begrüßen, da in diesem Bereich viele Fußgänger unterwegs sind und sich eine Container-Grundschule in der Stephensonstraße befindet. Es ist deutlich, dass nach Abschluss der Bauarbeiten die Straße grunderneuert/hergerichtet wird. Dies sollte so geschehen, dass auch weiterhin Autofahrenden deutlich wird, dass sie in eine Tempo-30-Zone einfahren. Damit nicht nur auf Einsicht vertraut werden muss, sollte die Straße so hergerichtet werden, dass der entsprechende Bereich nicht mit hoher Geschwindigkeit befahren werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Stephensonstraße zwischen Europa-Allee bis circa auf Höhe der Container-Grundschule sowie die Niedernhausener Straße im Kreuzungsbereich erhöht anzulegen (aufzupflastern wie im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße) und dies optisch zu kennzeichnen; 2. d iese Maßnahme bereits jetzt in der Ausführungsplanung zum Endausbau dieses Straßenabschnitts (nach Abschluss der Bauarbeiten) einzustellen, da ein nachträgliches Höherlegen der Straße nur mit deutlichen Mehrkosten möglich ist. Begründung: Auf der Europa-Allee wird in der Regel mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren; Kurven werden oft mit quietschenden Reifen genommen. Hier müssen die Autofahrer durch bauliche Maßnahmen deutlich abgebremst werden, da in diesem Bereich auch Grundschüler unterwegs sind. Einfahrt in die Stephensonstraße von der Europa-Allee kommend links: Die Container der Grundschule gegenüber der DB-Zentrale rechts: Einmündung der Niedernhausener Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1177 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Europa-Allee zwischen Stephensonstraße und Emser Brücke: Einkaufen mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz verhindern

13.03.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2881 entstanden aus Vorlage: OF 527/1 vom 24.02.2018 Betreff: Fahrradständer für die Europa-Allee zwischen Stephensonstraße und Emser Brücke: Einkaufen mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz verhindern Wie schon im Januar 2018 für die Europa-Allee zwischen Tel-Aviv-Platz und Eppenhainer Straße aufgezeigt, fehlen auch im Bereich zwischen Stephensonstraße und der Emser Brücke Fahrradständer. Der Gehweg ist in diesem Bereich schon im Endausbau fertiggestellt; Parkbuchten und Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg sind hergerichtet. Im Erdgeschoss befinden sich in diesem Bereich zahlreiche Ladengeschäfte und Dienstleister, wie Bäckerei, Reinigung, Zahnarzt u. Ä. Die Geschäfte sind auf den Bedarf der Nachbarschaft abgestellt. Aufgrund der geringen Distanzen im Quartier werden die Einkäufe eher zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt. Leider gibt es auf der ganzen Strecke von circa einem Kilometer keinen einzigen Fahrradständer. Die Gehwege sind sehr breit und eine größere Zahl von Fahrradständern - angeordnet schräg zum Grünstreifen - könnte problemlos aufgestellt werden. Gleichzeitig könnte so vielleicht auch das illegale Parken auf dem für Pkw und Transporter ausreichend breiten Gehweg verhindert werden. Wie auch im westlichen Teil der Europa-Allee, ist der Gehweg sehr breit und wird von Autofahrenden zum Teil in zwei Parkreihen (entlang des Gebäudes und entlang des Grünstreifens mit einem dann verbleibenden Gehweg zwischen den beiden Parkreihen) gerne genutzt. Die Auffahrt erfolgt über den Gehweg der Stephensonstraße im Kurvenbereich, da die Bordsteine an dieser Stelle nicht sehr hoch und problemlos zu überfahren sind. Die breiten Gehwege müssen dringend so gestaltet werden, dass für alle Verkehrsteilnehmenden klar wird, dass diese Fläche für zu Fuß Gehende oder Rad Fahrende vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf dem Gehweg entlang der Europa-Allee - zwischen Stephensonstraße und Emser Brücke (bzw. vor dem für das Porsche-Hochhaus vorgesehenen Baufeld) - schräg zum angelegten Grünstreifen eine größere Zahl von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich die Fahrradständer auf der gesamten Gehweglänge gut verteilen, um einerseits den Rad Fahrenden kurze Wege zu ermöglichen, andererseits Parkplatzsuchenden zu vermitteln, dass dieser öffentliche Raum für andere Verkehrsteilnehmende reserviert ist; 2. den Gehweg der Stephensonstraße ab Einmündung der Niedernhausener Straße gegen die Fahrbahn hin so abzupollern bzw. mit Bügeln zu sichern, dass ein Auffahren auf den Gehweg verhindert wird. Gehweg entlang des Ladenbereichs auf der Europa-Allee Bereich Einmündung der Stephensonstraße in die Europa-Allee - einzige (und illegale!) Auffahrt auf den Gehweg entlang der Europa-Allee - Begründung: Im sogenannten Europaviertel fehlt noch vieles, um das Viertel zu einem funktionierenden Wohngebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1059 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkürzte Taktung der Buslinie 46 - ÖPNV verbessern

13.03.2018 · Aktualisiert: 03.07.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2874 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 25.02.2018 Betreff: Verkürzte Taktung der Buslinie 46 - ÖPNV verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der VGF eine erhebliche Verkürzung der Taktung der Buslinie 46 zu erwirken. Begründung: Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner ist im Gallus durch die Bebauung des Maastrichter Rings, des Römischen Rings sowie der Europa-Allee erheblich gestiegen. Das hat zur Folge, dass immer mehr Personen mit Bussen fahren. Aufgrund von einer hohen Belastung der Luft durch Stickoxide und anderer Schadstoffe sowie ohnehin überfüllter Straßen im Berufsverkehr, ist diese Entwicklung wünschenswert. Der Ausbau der U 5 bis ins Gallus wird noch einige Jahre andauern, sodass dadurch zunächst keine Entlastung der Busse zu erwarten ist. Schon jetzt sind die Busse jedoch regelmäßig überfüllt, nicht zuletzt durch Verspätungen aus vorangegangenen Fahrten. Auch im Berufsverkehr müssen Fahrgäste regelmäßig über 15 Minuten auf verspätete Busse warten. Das ist für einen so zentralen Stadtteil in der Großstadt Frankfurt unangemessen. Folglich sollte sich das Angebot des ÖPNV im Gallus erheblich verbessern. Ein erster Schritt wäre es, wenn die Linie 46 häufiger fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1060 Antrag vom 30.01.2019, OF 847/1 Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1183 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4813 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

EuropaAllee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert?

24.02.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

Antrag vom 24.02.2018, OF 522/1 Betreff: Europa-Allee - Welches Verkehrsaufkommen wurde bei Planung prognostiziert? Im Gallus aktive Menschen, die sich Ende der 90er / Anfang er 00er Jahre mit den Planungen zum Europaviertel unter dem Motto "Chancen und Risiken für das Gallus" beschäftigt haben, berichten davon, dass insbesondere die Verkehrserschließung und das prognostizierte Verkehrsaufkommen damals im Gallus für viel Aufregung gesorgt haben. Partei- und vereinsübergreifend wurde gefordert, die straßenverkehrliche Anbindung der neuen Wohngebiete so zu gestalten, dass die Europaallee nicht zu einer Verbindung zwischen Autobahn und Bankenviertel mit der dann zu erwartenden hohen Verkehrsbelastung ausgebaut wird. Ebenso sollten die Nord-Süd-Verbindungen zum Gallus hin so beschränkt werden, dass hier kein Schleichverkehr in dieses dicht besiedelte Wohngebiet umgeleitet wird. Ehemalige Mitglieder dieser Bürgerinitiative berichten, dass aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Luft-Schadstoffbelastung eine geplante KiTa mit Außengelände an der Europaallee zwischen Emser Brücke und Güterplatz nicht genehmigungsfähig war. Vor diesem Hintergrund und um hier Gerüchten mit fundierten Zahlen entgegen treten zu können, wird er Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welches Verkehrsaufkommen auf der Europaallee - nach Fertigstellung und damit der Möglichkeit zur Durchfahrt von der Straße "Am Römerhof" bis zum "Güterplatz" bzw. "Platz der Republik" - wurde von den Fachbüros, die an der Verkehrserschließung des Europaviertels beteiligt waren, errechnet? 2. Haben sich aus dem Verkehrsaufkommen Nutzungsbeschränkungen für die Bebauung entlang der Europaallee ergeben und wenn ja, welche? 3. Ist es dem Magistrat möglich, dem Ortsbeirat die Fachgutachten oder Teile daraus mit der Berechnung des Verkehrsaufkommens (Zahlen!) sowie dessen Zusammensetzung zukommen zu lassen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 787 2018 Die Vorlage OF 522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: U.B.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Potz Blitz!

23.02.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden

20.02.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Wasserablauf auf dem Fahrstreifen der EuropaAllee/Stephensonstraße gewährleisten

20.02.2018 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2782 entstanden aus Vorlage: OF 511/1 vom 03.02.2018 Betreff: Den Wasserablauf auf dem Fahrstreifen der Europa-Allee/Stephensonstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung gegen das Überlaufen des Wassers auf der rechten Fahrbahn stadteinwärts auf der Europa-Allee/Stephensonstraße zu finden und umzusetzen. Begründung: Der rechte Fahrstreifen der Europa-Allee läuft regelmäßig durch das Regenwasser über. Das ist besonders gefährlich beim Abbiegen auf die Stephensonstraße, da dabei erhebliches Aquaplaning entsteht. Die Fahrbahn ist zum Abfluss hin abgesenkt, allerdings scheint der Abfluss zu klein für die Regenmengen zu sein. Da zudem durch den Klimawandel heftige Regenfälle zunehmen könnten, sollten Gefahrenstellen frühzeitig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 961 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zonen: Zonen „gemäßigter“ Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien

23.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 03.01.2018 Betreff: Tempo-30-Zonen: Zonen "gemäßigter" Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien Vorgang: OM 1789/17 OBR 1; ST 1985/17 Auch in Tempo-30-Zonen wird nachweislich oft so gefahren, dass zu Fuß Gehende Straßen nicht sicher überqueren können. In vielen Fällen hat der Ortsbeirat dann den Magistrat aufgefordert, Zebrastreifen als Querungshilfen aufbringen zu lassen. Zuletzt wurde dies im Juni 2017 für den Kreuzungsbereich Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße gefordert. Mit der Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1985, wird diese Anregung - wie üblich - mit folgendem Hinweis abgelehnt: "In den ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen' (R-FGÜ 2001) heißt es: ‚Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich'. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit ‚mäßiger Geschwindigkeit' - also Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelun g des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig ist." Die Einschätzung der Situation, wie sie der Magistrat hier zitiert, hat mit der Realität auf den Straßen des Ortsbezirks - auch in Tempo-30-Zonen - nichts gemein. Auch in Tempo-30-Zonen ist es oft notwendig, an kritischen Punkten Querungshilfen anzubringen und/oder sonstige (bauliche) Maßnahmen zu veranlassen, die Autofahrerinnen und Autofahrer anregen oder zwingen, die Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auch in Tempo-30-Zonen und auf Straßen, für die Tempo 30 gilt, Zebrastreifen oder vergleichbare Querungshilfen zu ermöglichen. Begründung: Das Argument, mit dem der Magistrat die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf Straßen mit Tempo 30 ablehnt, stimmt mit der Realität nicht überein. Solange sich die Realität nicht an das Verwaltungshandeln anpasst, muss sich das Verwaltungshandeln an der Realität orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 800 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Europa-Allee: Einkaufen mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz verhindern

23.01.2018 · Aktualisiert: 15.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2654 entstanden aus Vorlage: OF 471/1 vom 03.01.2018 Betreff: Fahrradständer für die Europa-Allee: Einkaufen mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz verhindern Auf der Europa-Allee zwischen Tel-Aviv-Platz und der Einmündung der Eppenhainer Straße befinden sich zahlreiche kleine Dienstleister wie ein Friseur, eine Musikschule, ein Tee-Laden, Kioskbetriebe mit Paketannahme, eine Reinigung etc. Zu Öffnungszeiten der Geschäfte findet man zahlreiche Fahrräder, die an allen möglichen (und oft ungeeigneten Stellen) angekettet sind. Insbesondere an den in der ersten Wachstumsphase befindlichen Bäumen können Schäden entstehen. Viele Menschen sind hier im Viertel mit dem Fahrrad unterwegs, um ihre kleinen Einkäufe zu erledigen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Europa-Allee sind weniger Dienstleister angesiedelt (Zahnarzt, Apotheke, dm), und auch hier finden sich kaum Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Gehwege sind sehr breit und eine größere Zahl von Fahrradständern - schräg zum Grünstreifen angeordnet - könnte hier problemlos aufgestellt werden. Gleichzeitig könnte so vielleicht auch das illegale Parken auf dem für Pkw und Transporter ausreichend breiten Gehweg verhindert werden; die Überwege an den Fußgängerampeln sowie die breiten Fahrradwege werden als Auffahrten auf die Gehwege genutzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf den Gehwegen entlang der Europa-Allee - beidseitig zwischen Tel-Aviv-Platz und der Einmündung der Eppenhainer Straße - schräg zum bestehenden Grünstreifen eine größere Zahl Fahrradständer aufstellen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich die Fahrradständer auf der ganzen Gehweglänge gut verteilen, um einerseits den Radfahrern kurze Wege zu ermöglichen, andererseits Parkplatzsuchenden zu vermitteln, dass dieser öffentliche Raum für andere Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Begründung: Auf eine Straße, an der Dienstleister angesiedelt sind, gehören Fahrradständer, zumal in einem Viertel, in dem viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 720 Antrag vom 07.11.2018, OF 788/1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte

05.12.2017 · Aktualisiert: 12.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2524 entstanden aus Vorlage: OF 460/1 vom 19.11.2017 Betreff: Gastronomie und Einzelhandel auf dem Tel-Aviv-Platz oder Kindertagesstätte In Nachbarschaftsforen und im Deutschen Architektur-Forum (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=7642&page= 57) wird darüber diskutiert, dass für das auf dem Tel-Aviv-Platz über dem Tunnelmund geplante Gebäude die Nutzung geändert werden soll. Auf der Plattform competitionline (https://www.competitionline.com/de/projekte/66939) wird das Bauwerk wie folgt dargestellt: ". . Aktuell wird die Nutzung als Kita favorisiert. Die Nachfrage und der Bedarf nach Kinderbetreuungseinrichtungen im Europaviertel ist extrem hoch. Die direkte Anbindung an die Wohngebiete, die entstehende Verkehrsfreiheit und die angrenzende Parklandschaften bieten optimale Voraussetzungen für eine entsprechende Nutzung." Während in allen Planungen und Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern immer von Gastronomie und Einzelhandel in dem Gebäude gesprochen wurde, soll - so wird in diesen Foren berichtet - jetzt eine internationale Kindertagesstätte einziehen. Mit dem Bau soll bereits Anfang 2018 begonnen werden. Die für das vierte Quartal 2017 den Bewohnerinnen und Bewohnern zugesagte Vorstellung der überarbeiteten Planung ist kommentarlos "ausgefallen". Die Wellen der Empörung ob der Entscheidung über die Nutzungsänderung schlagen hoch! Weder im Gallus noch im Europaviertel gibt es einen echten städtischen Platz. Dass Kitas benötigt werden, steht außer Frage, aber eine Kita auf dem Tel-Aviv-Platz wäre das Ende des von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünschten Platzes und einer Belebung am Abend. Auch Familien benötigen nicht nur Wohnungen, sondern eine funktionierende Nachbarschaft und Möglichkeiten zur Vernetzung im Umfeld. Ohne Plätze, Orte der Begegnung und Lokale "um die Ecke" entwickelt sich das Europaviertel mehr und mehr zu einer eintönigen Trabanten-Schlaf-Siedlung, in der die Anonymität in der Nachbarschaft zunehmend Probleme schaffen wird. Gastronomie bietet sich an dieser Stelle geradezu an, wo man freie Sicht auf und über den Park und auf die Skyline der Stadt hat. Die zentrale Lage des Platzes im Schnittpunkt der Wegebeziehungen zwischen den Parks, an den Haltestellen der Stadtbahn und des Busses sowie des kleinen Einkaufszentrums am Übergang zwischen Gallus und Europaviertel ist wie geschaffen dafür, zu einem Ort der Begegnung zu werden. Diese Chance darf nicht durch unpassende Nutzungen vertan werden. Auf der Website für Wettbewerbe und Architektur - competitionline - wird gerade die spektakuläre Lage des Bauwerks angepriesen: "Das Bauwerk wird auf dem Tel-Aviv-Platz Frankfurt a. M. errichtet, welcher sich oberhalb der Unterführung der Europa-Allee befindet und direkt in den Europagarten übergeht. Es handelt sich um das einzige Bauwerk in dieser zentralen Sichtachse. Von Westen wirkt das Gebäude als Brückenbauwerk, von Osten wird es Teil der Platz- und Parklandschaften mit spektakulärem Skylineblick." Diese Lage spricht für Gastronomie, Aufenthaltsmöglichkeiten für alle und nicht dafür, "eine Kita aufzustellen". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Nutzung für das von der Eberhard Horn Designgruppe auf dem Tunnelmund/Tel-Aviv-Platz zu errichtende Quergebäude vorgesehen ist; 2. die Öffentlichkeit im Gallus und Europaviertel kurzfristig (z. B. durch Presseerklärungen) über den Sachstand zu informieren, um ggf. Gerüchten entgegenzutreten; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie er gedenkt, den Ortsbeirat und die Bevölkerung von Gallus und Europaviertel in Entscheidungen einzubeziehen, die die Möglichkeiten zur Nutzung des Platzes berühren (z. B. Nutzung von Gebäuden/Anlagen u. Ä.); 4. den Beginn des Baus des Quergebäudes sofort zu stoppen, wenn hier zwischenzeitlich eine Umplanung des Gebäudes und/oder Änderungen gegenüber der bisher gegenüber dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern kommunizierten Nutzung veranlasst wurde. Den Bausünden und Fehlplanungen, die das Europaviertel auszeichnen, sollte hier nicht noch eine weitere hinzugefügt werden. Begründung: Im Deutschen Architektur-Forum diskutieren in der Regel gut informierte und zum Teil auch fachlich versierte Menschen. Die bisher zum Europaviertel über dieses Forum verbreiteten Informationen waren korrekt. Insofern wird dieser Aussage - Kita statt Gastronomie - große Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund sind viele Bewohnerinnen und Bewohner alarmiert und aufgebracht - auch Eltern! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 714 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

04.12.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 424/2 vom 16.10.2017 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Vorgang: V 421/17 OBR 2; ST 1301/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 421 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 552 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der Endhaltestelle

23.10.2017 · Aktualisiert: 05.02.2018

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2274 entstanden aus Vorlage: OF 376/2 vom 30.09.2017 Betreff: Linienänderung der Buslinie 46: Änderung der Endhaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich, spätestens zum kleinen Fahrplanwechsel im Sommer 2018, die Buslinie 46 ab der Haltestelle "Europaviertel - West" über die Haltestelle "Leonardo-Da-Vinci-Allee" zum Rebstockbad zu führen. Begründung: Im Dezember 2016 wurde wegen Personalmangel die letzte Arztpraxis in der Kuhwaldsiedlung geschlossen. Somit sind gerade ältere und mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger von der hausärztlichen Versorgung abgehängt. Mit der Umlegung der Buslinie 46 würden die Bürgerinnen und Bürger an die im Frühjahr entstehende Hausarztversorgung in der Europa-Allee erreichbar angebunden. Mit der Anregung soll eine Entlastung der Straßenbahnlinie 17 sowie eine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbare wohnortnahe ärztliche Grundversorgung gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 161

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg zwischen Europagarten und Praedium sichern

22.08.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2030 entstanden aus Vorlage: OF 365/1 vom 01.08.2017 Betreff: Weg zwischen Europagarten und Praedium sichern Nachdem sowohl die Arbeiten im Europagarten als auch am Hochhaus Praedium kurz vor dem Abschluss stehen, wurde die Absicherung des Fußwegs geändert. Der Fuß- und Radweg bildet quasi die Verlängerung der Schwalbacher Straße und verläuft an der Ostseite des Parks zwischen Park und Wohnhochhaus direkt auf die Europa-Allee, Ausfahrt Tunnelmund, zu. Bis vor Kurzem wurden Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Gitter "abgebremst". Der Weg verläuft von der Schwalbacher Straße kommend mit Gefälle auf die gerade im Bereich des Tunnelmunds mit hoher Geschwindigkeit befahrene Europa-Allee zu. Aktuell führt der Weg ungebremst und ohne Warnhinweis auf die Europa-Allee (Foto). Auf der Südseite ist die Führung des Wegs von der Europa-Allee kommend in Richtung Schwalbacher Straße für Radfahrende gefährlich, vor allem nachts. Der Weg führt direkt auf ein Drahtgitter zu; der Weg selbst verläuft im rechten Winkel. Diese Abbiegung ist nur zu sehen, wenn man direkt davorsteht. Schon bei normalen Geschwindigkeiten wird in der Dunkelheit erst im letzten Moment das Drahtgitter und damit die Sperre des Wegs erkannt. Geschickte Radfahrende können sich durch schnelles Abspringen vor dem Aufprall retten. Dass man rechtwinklig das Fahrrad um die Ecke schieben muss, um in Richtung Schwalbacher Straße weiterzufahren, wird erst direkt am Gitter sichtbar (Foto). Aktuell sind Schilder aufgestellt, dass vom Fahrrad abgestiegen werden muss und Kinder an die Hand zu nehmen sind. Neben dem Zweifel, ob diese Schilder viel bewirken, ist hier auch festzustellen, dass sie so aufgestellt sind, dass sie nicht gut zu sehen sind. 1. Der Weg stellt eine wichtige und schnelle Fahrradverbindung vom Gallus in Richtung Messe, Bockenheim und die Büros am Katharinenkreisel dar und hat eine hohe Nutzerfrequenz. 2. Der Weg ist auch Teil des Parks und wird, da andere Parkquerungen fehlen, u. a. von Kindern und Jugendlichen genutzt, um zur Nordseite des Parks oder in das Wohnquartier Römischer Ring zu gelangen. Kleinkinder auf Laufrädern, Bobby-Cars oder Rollern sind auf den Fußwegen rund um den Park allgegenwärtig. Für diese Kleinkinder ist die aktuelle Situation hochgefährlich. In Sekundenbruchteilen sind sie auf den abschüssigen Bereich des Wegs gelangt und rollen ungebremst auf die Straße. In den Bereichen an beiden Wegenden sind Bauvorrichtungen abgestellt, mit denen die beiden Enden des Wegs problemlos provisorisch gesichert werden könnten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den für die Sicherung des Wegs verantwortlichen Bauträger (Europagarten oder Wohnhochhaus Praedium) aufzufordern, bei jeder im Rahmen der weiteren Bauarbeiten notwendigen Veränderung des Verlaufs des Fuß- und Radwegs 1. den (nördlichen) Übergang in Richtung Europa-Allee so zu sichern, dass zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Geschwindigkeit sicher abgebremst werden; 2. den (südlichen) Übergang in Richtung Schwalbacher Straße so zu gestalten, dass der Verlauf des Wegs auch in der Dunkelheit klar zu erkennen ist; falls notwendig, sind Absperrelemente zusätzlich mit rot-weißem Warnband zu kennzeichnen. Richtung Europa-Allee Richtung Schwalbacher Straße Begründung: Die Situation ist hochgefährlich, nachdem die bisher vorhandenen Sicherungen des Wegs, an die sich alle Nutzerinnen und Nutzer gewöhnt hatten, abgebaut sind. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum vorhandene "Bremselemente" an den Seiten abgestellt sind, anstatt sie zur Sicherung des Wegs zu nutzen. Der Fußweg endet quasi unvermittelt auf der Europa-Allee; auch für Autofahrerinnen und Autofahrer ist nicht erkennbar, dass hier zu Fuß Gehende oder Radfahrende plötzlich auftauchen könnten. Richtung Schwalbacher Straße ist der Verlauf des Wegs bei Dunkelheit nicht erkennbar. Ein Mitglied des Ortsbeirates konnte hier innerhalb kurzer Zeit beobachten, dass durchweg alle Radfahrenden, egal mit welchen Geschwindigkeiten sie fuhren, Probleme hatten: Es wurde ruckartig abgebremst, manche konnten sich durch rechtzeitigen Absprung "retten", zwei Radfahrende fuhren in einander, ein Radfahrer stürzte. Das muss doch wirklich nicht sein! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2414 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule

22.08.2017 · Aktualisiert: 02.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 372/1 vom 06.08.2017 Betreff: Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, der Katharina-die Große-Schule, Idsteiner Straße 91, als mehrsprachige Ganztagesschule bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten im Gallus oder in unmittelbarer Nachbarschaft behilflich zu sein und gegebenenfalls eigene Liegenschaften anzubieten. Begründung: Die momentan genutzten Räume werden vom Mehrgenerationenhaus benötigt. Die Schule sollte im Gallus oder zumindest in der Nähe erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2343 Aktenzeichen: 4031

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen

22.08.2017 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 entstanden aus Vorlage: OF 375/1 vom 06.08.2017 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine deutlichere Beschilderung und zusätzliche Markierungen auf die bestehende Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) innerhalb der Eppenhainer Straße hinzuweisen. Da in der Eppenhainer Straße zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, zusätzliche Markierungen für Tempo 30 anzubringen. Begründung: Im Juni ereignete sich im Bereich der Idsteiner Straße ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Bereits im Mai wies eine Bewohnerin in einer Zuschrift an ein Mitglied des Ortsbeirates auf den Missstand hin: "Hallo Andreas, wie bereits befürchtet - gibt es in der Verbindung Europa-Allee/Eppenhainer Straße nicht nur mehr Verkehr als den vom Straßenbauamt bei einer Sitzung prophezeiten Quell- und Zielverkehr, sondern diese Durchfahrt wird auch von vielen Nichtfrankfurtern als Schleichweg genutzt. Es gibt aber außerdem eine Gefahrenstelle!! Von der Europa-Allee Richtung Gallus gibt es zwar am Anfang der Eppenhainer Straße ein Tempo-30-Schild, das von den Durchfahrern nicht wirklich beachtet wird. Ein Problem im Besonderen ist die Kreuzung Eppenhainer Straße/Mammolshainer Straße Richtung Idsteiner Straße. Hier rauschen die Fahrzeuge aus dem Europaviertel durch, ohne auf die Regelung rechts vor links zu achten. Ich selbst achte auf die ankommenden Fahrzeuge und es hat den Anschein, als gäbe es hier eine neue Regelung links vor rechts bzw. Europaviertel vor Gallus. Zweimal wurde mir bereits gefährlich die Vorfahrt genommen. Es könnte hier zumindest ein weißer Streifen an dieser Kreuzung aufgemalt werden, wie es ihn in der Frankenallee häufig gibt. Denkenswert wäre auch die Zahl "30" (Tempo 30) auf der Straße. Vielleicht hast Du bessere Vorschläge. Bitte hilf den Anwohnern an der Gefahrenstelle, Karambolagen zu vermeiden. Herzlich..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmreduzierung für das westliche Europaviertel schaffen

22.08.2017 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2047 entstanden aus Vorlage: OF 388/1 vom 04.08.2017 Betreff: Lärmreduzierung für das westliche Europaviertel schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmbelästigung durch Raser auf der Straße Am Römerhof im westlichen Europaviertel zu reduzieren. Dazu sollen insbesondere mehr Kontrollen zur späteren Abend- und Nachtzeit durchgeführt werden. Da öfter scheinbar kaum schallgedämpfte Fahrzeuge die vermeintliche "Rennstrecke" nutzen, soll bei den Kontrollen neben der Geschwindigkeit auch die bauliche Beschaffenheit der Fahrzeuge auf ihre Rechtmäßigkeit hin berücksichtigt werden. Begründung: Anwohner des westlichen Europaviertels berichten, dass es zu einer erheblichen Lärmbelästigung durch zu schnelles Fahren auf der Straße Am Römerhof kommt. Dies betreffe insbesondere die Abend- und Nachtzeit. Die Ampelanlage Europa-Allee/Römerhof wird von Pkw sowie Motorrädern als "Start/Countdown" genutzt, um dann Rennen zu fahren. Außerdem ist bekannt, dass die Straße von Autohäusern als Teststrecke empfohlen wird. Aufgrund zahlreicher Beschwerden (siehe auch OF 294/1) müssen nun schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2275 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toleranzzone besser Überwachen

19.06.2017 · Aktualisiert: 23.10.2017

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 31.05.2017 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollte außerhalb der Toleranzzone insbesondere auf folgende Punkte geachtet beziehungsweise diese überprüft werden: 1. Keine Prostitution am Katharinenkreisel. 2. Keine Prostitution an den Bushaltestellen "Katharinenkreisel", "Phillip-Reis-Straße" und "Emser Brücke". 3. Aufenthaltsstaus beziehungsweise Arbeitsgenehmigung der Prostituierten. Begründung: Mehrfache Anwohnerbeschwerden, dass mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, sodass hier gegebenenfalls auch eine Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende

13.06.2017 · Aktualisiert: 04.10.2017

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1790 entstanden aus Vorlage: OF 346/1 vom 28.05.2017 Betreff: Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie dem ständigen Schnellfahren in der Idsteiner Straße Einhalt geboten und die Straße wirksam verkehrsberu higt werden kann. Dieses Konzept soll auch Maßnahmen enthalten, die den unerwünschten Schleichverkehr durch das Gallus in das Europaviertel und zur Messe eindämmen. Begründung: Seit Jahren beklagen sich Anwohner, Eltern von Lernenden an den Schulen der Straße sowie Besucher der zahllosen Einrichtungen über das zu schnelle Fahren in der Idsteiner Straße. Hinzu kommen Klagen über Lärm in dieser Wohnstraße. Trotz zahlreicher Maßnahmen hat sich die Situation verschärft und keinesfalls gebessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1986

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat rät zum Mülltourismus ins Gallus und Kuhwald Der Ortsbeirat fordert: Altglasentsorgung im Europaviertel ermöglichen

13.06.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1792 entstanden aus Vorlage: OF 348/1 vom 27.05.2017 Betreff: Der Magistrat rät zum Mülltourismus ins Gallus und Kuhwald Der Ortsbeirat fordert: Altglasentsorgung im Europaviertel ermöglichen Vorgang: OM 350/16 OBR 1; ST 764/17 Im Juni 2016 hatte der Ortsbeirat den Magistrat mit der Vorlage OM 350 aufgefordert, "im Europaviertel ausreichend Glascontainer aufstellen zu lassen, in denen die Bewohner Leergut entsorgen können. Wenn technisch möglich, sollen moderne Container (mit unterirdischem Sammelbereich) aufgestellt werden, da sie optisch unauffälliger und ansprechender sind, beim Befüllen weniger Lärm entsteht und so vermutlich bei Eigentümern von Flächen eher die Bereitschaft besteht, die Container aufstellen zu lassen. Sollten sich hierfür noch keine geeigneten Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden, wird das Amt aufgefordert, sich mit den Investoren im Gebiet und Eigentümern der Liegenschaften zwecks vorläufiger oder dauerhafter Aufstellung von Altglascontainern auf ihren Grundstücken in Verbindung zu setzen." Das Anliegen ist darin begründet, dass der Ortsbeirat der Meinung ist, dass in einem Wohngebiet praktikable Möglichkeiten geschaffen werden müssen, Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Solche Möglichkeiten gibt es im gesamten Neubaugebiet Europaviertel westlich und östlich der Emser Brücke nicht. Mit der Stellungnahme vom 21.04.2017, ST 764, lehnt der Magistrat das Aufstellen von Glascontainern mit der Begründung ab, dass in angrenzenden Stadtvierteln und Straßen ausreichend Möglichkeiten zur Altglasentsorgung bestehen würden. Zu dieser Auffassung wären die Fachämter bei der Planung des Europaviertels gelangt. Die Annahme des Magistrats, dass die Menschen im Europaviertel hier "in angrenzende Stadtteile und Straßen" laufen, um ihren Glasabfall zu entsorgen, entspricht nicht dem Alltagshandeln von Menschen. Menschen schleppen ihre Abfälle nicht auf gezielten Spaziergängen durch die Wohnquartiere. Abfälle werden auf Alltagswegen (z. B. von der Wohnung zum Supermarkt oder zur Bushaltestelle) entsorgt. Daneben ist nicht einzusehen, dass die Bewohner angrenzender Straßen und Stadtteile im Gallus und Kuhwald mit Altglasentsorgungstourismus belastet werden. Die Entsorgung verursacht Lärm, Glascontainer sind in keinem Stadtteil eine stadtplanerische Bereichung und überfüllte Glascontainer verschmutzen das Wohnumfeld. Zudem sollen - laut Magistrat - Gallus und Kuhwald den Glasabfall von mehreren tausend Menschen aufnehmen, was nur durch die Aufstellung weiterer Altglascontainer in den Bereichen, die an das Europaviertel angrenzen, möglich wäre. Ein solch großes Wohnquartier wie das Europaviertel so zu planen, dass für eine so große Anzahl an Haushalten keine Altglasentsorgung im eigenen Wohnumfeld vorgesehen ist, ist nicht hinnehmbar. Da Unterflurglascontainer leiser sind und besser aussehen, ist davon auszugehen, dass die Eigentümer der Liegenschaften wohl eher bereit sind, Unterflurcontainer auf dem eigenen Grundstück aufzustellen, wenn dadurch vermieden wird, dass wenige Meter weiter auf öffentlichem Grund Standardglascontainer stehen. Den erhöhten Aufwand, der durch Anfragen an private Eigentümer/Eigentümergemeinschaften entsteht, sollte eine ansprechendere städtebauliche Situation wert sein. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. kurzfristig ausreichend Glascontainer im östlichen und westlichen Europaviertel aufstellen zu lassen; 2. bei Bedarf mit den Eigentümern der Liegenschaften Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, gut gelegene Standorte für Unterflurglascontainer zu finden. Begründung: Es ist den Bewohnerinnen und Bewohnern der Europa-Allee und ihrer Seitenstraßen Pariser Straße, Maastrichter Ring und Römischer Ring nicht zuzumuten, mit ihrem Altglas Spaziergänge ins Gallus oder Kuhwald zu unternehmen. Es ist auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Gallus und Kuhwald nicht zuzumuten, die Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, die mit diesem erhöhten Abfallaufkommen verbunden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 350 Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 764 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1987 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 640 Antrag vom 07.04.2018, OF 580/1 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2986 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4818 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße

13.06.2017 · Aktualisiert: 26.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 28.05.2017 Betreff: Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an beiden Seiten der Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen ) anbringen zu lassen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um eine wichtige fußläufige Verbindung vom Europaviertel ins Gallus. Da der Abschnitt stark befahren ist und die vorgeschriebene Geschwindigkeit kaum eingehalten wird, ist die geforderte Maßnahme zum Schutz der zu Fuß Gehenden notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern

23.05.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 313/1 vom 02.05.2017 Betreff: Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern Im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten werden inzwischen Tag und Nacht die Kreuzungsbereiche zugeparkt. Für Autofahrer - und noch mehr für zu Fuß Gehende - sind die Kreuzungen nicht einsehbar. Die Situation ist gefährlich, zumal in diesem Bereich mit den Grünverbindungen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen auch viele Kinder mit Lauf- und Fahrrädern, Rollern und Skatern unterwegs sind. Die Kreuzungsbereiche sind zum Teil in zwei Reihen beparkt (Schwalbacher Straße/Ecke Niedernhausener Straße auf beiden Seiten), da Fahrzeuge zum einen auf der Straße, zum anderen (illegal) auf den Gehweg geparkt werden. Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße wird der Fußweg entlang des Lotte-Specht-Parks ebenfalls als Parkplatz genutzt. Seit dem Abbau der Baueinrichtungen im Kreuzungsbereich Hattersheimer Straße/Idsteiner Straße werden nun auch die nicht abgepollerten Gehwege im Kreuzungsbereich dauerhaft als Parkplatz genutzt. Insbesondere da sich hier die Kita befindet, besteht dringend Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Bereiche so zu sichern, dass der Kreuzungsbereich nicht mehr beparkt werden kann und dass es nicht mehr möglich ist, den Gehweg bzw. Parkwege als Parkplatz zu nutzen: 1. Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße - beide Straßenseiten, 2. Niedernhausener Straße/Schneidhainer Straße, 3. Niedernhausener Straße/Hattersheimer Straße, 4. Hatterheimer Straße/Idsteiner Straße. Beispiel: Dieses Bild zeigt die Kreuzung Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße mit beparktem Gehweg sowie dem Gehweg des Lotte-Specht-Parks. Ebenfalls zu sehen ist, dass auch am anderen Ende des Lotte-Specht-Parks der Gehweg im Kreuzungsbereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße zugeparkt ist. Da zur Pflege des Parks Fahrzeuge der Gartenbaufirma sporadisch in den Park einfahren müssen, ist die Abpollerung im Bereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße so vorzunehmen, dass sich ein Poller durch einen Spezialschlüssel für Berechtigte umlegen und der Parkweg so von den Berechtigten befahren lässt. Begründung: Nicht nur die zunehmende Wohnbebauung oder die Nähe zur Innenstadt und Messe, auch der Bezug der Gewerbeimmobilien auf der östlichen Europa-Allee sowie die inzwischen fertiggestellten Verbindungen ins Gallus führen wohl dazu, dass der ohnehin schon sehr unter Parkdruck leidende Stadtteil unter den Blechlawinen ächzt. Wege, Kreuzungen und sogar Grünflächen bzw. Beete werden (wo irgend möglich) gnadenlos beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Kölner Straße durchsetzen!

23.05.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1714 entstanden aus Vorlage: OF 310/1 vom 08.05.2017 Betreff: Tempo 30 in der Kölner Straße durchsetzen! Der Magistrat wird aufgefordert, das Tempo 30-Gebot in der Kölner Straße durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere verstärkte Kontrollen, durchzusetzen. Begründung: Anwohner berichten, dass seit Längerem in den Abendstunden regelmäßig einzelne Pkw die Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durchfahren, obwohl es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rennstrecke Europa-Allee - „Ich will Spaß - ich geb Gas“

25.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1537 entstanden aus Vorlage: OF 271/1 vom 02.04.2017 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee - "Ich will Spaß - ich geb Gas" Mit der Öffnung des Tunnels hat sich die Europa-Allee zu einer beliebten Rennstrecke entwickelt. Die gerade Streckenführung mit großzügiger Straßenbreite, die durch die Anlage mit Mittelstreifen und breiten Gehwegen als noch ausladender wahrgenommen wird, scheint zum Rasen geradezu einzuladen. Die Straße wird nachts gerne mit Geschwindigkeiten von weit über 100 km/h, tagsüber mit Regelgeschwindigkeiten zwischen 80 und 100 km/h befahren. Es verwundert nicht, dass hier ab und an Ampeln übersehen werden und es lediglich der schnellen Reaktion von Fußgängern zu verdanken ist, dass es bisher (nach aktueller Kenntnis) noch nicht zu Unfällen mit verletzten Menschen gekommen ist. Zudem wird insbesondere im Bereich der Tunnelausfahrten von vielen Motorrad- und Autofahrern durch entsprechendes Fahrverhalten (aufheulende Motoren) überdurchschnittlich viel Lärm produziert. Weiterhin wird berichtet, dass Kunden des Maserati- und Ferrari-Autohändlers in der Schmidtstraße inzwischen nicht nur die Straße Am Römerhof, sondern auch die Europa-Allee für Test- und Spaßfahrten mit entsprechendem Fahrverhalten nutzen. Insbesondere im Bereich des Tunnelmundes sind die Balkone von den hier lebenden Menschen kaum nutzbar und der Geräuschpegel ist bei geöffnetem Fenster unerträglich. Die Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern bei Treffen, in sozialen Netzwerken und gegenüber den politisch Aktiven im Stadtteil häufen sich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob er Kenntnis von dieser unerträglichen Situation hat; 2. wenn ja, welche Maßnahmen geprüft werden oder geplant sind, um die derzeit gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Europa-Allee dauerhaft zu reduzieren; 3. ob er die Meinung teilt, dass die Europa-Allee für ein Wohngebiet unangemessen angelegt wurde, zum Rasen geradezu einlädt und dass hier - evtl. im Rahmen des Stadtbahnbaus - Nachbesserungen erforderlich sind; 4. welche baulichen Veränderungen auf der Europa-Allee vorgenommen werden können, die einerseits die Funktion einer Grundnetzstraße berücksichtigen, die es andererseits aber unmöglich machen, diese Straße als Rennstrecke zu nutzen; 5. welche Möglichkeiten er sieht, um kurzfristig dafür zu sorgen, dass auch in diesem Bereich der Stadt die Verkehrsregeln eingehalten werden. Begründung: Mit der Öffnung des Tunnels unter dem Europagarten haben Motorräder und Pkw eine direkte und schnelle Verbindung von der Straße Am Römerhof, die gut an die Autobahn angebunden ist, in Richtung Innenstadt. Der breite und gerade Verlauf der Strecke, wo vor allem zwischen Emser Brücke und Tunnelmund (Höhe Schwalbacher Straße) kaum Fußgänger unterwegs sind, verleitet dazu, Fahrzeuge auszufahren gemäß dem Motto: "Ich will Spaß - ich geb Gas". Was 1982 vielleicht noch witzig war, ist 2017 nicht hinnehmbar. Der autogerechte Ausbau der Europa-Allee vom Römerhof bis zum Platz der Republik steht im Widerspruch zu dem Anspruch der Stadtplanung, ein für die Bevölkerung lebenswertes Wohnquartier zu schaffen. Auch eine Erschließungsstraße kann und muss so gestaltet werden, dass sie für ein Wohnquartier verträglich ist, zumal im Europaviertel bewusst ein hoher Anteil an Familienwohnungen realisiert wurde und die Zahl der hier wohnenden Kinder sehr hoch ist. Weiterhin sind im Park bzw. mit dem Park als Verbindung auch Freizeitflächen für die Menschen im Gallus geschaffen worden. Dass sich auch Einrichtungen für ältere Menschen oder Kindereinrichtungen hier befinden, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis auf Tempo 50 und sporadische Kontrollen durch mobile Blitzer sind nicht geeignet, um das Problem nachhaltig zu lösen. Es ist wohl auch wenig wirtschaftlich, hier immer wieder Einsatzkräfte und Mittel zu binden. Die Straße muss so gestaltet werden, dass sie es nicht erlaubt, mit überhöhten Geschwindigkeiten zu fahren. Mit einer entsprechenden Gestaltung sollte sie auch für Test- und Spaßfahrer unattraktiv werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen

25.04.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 262/1 vom 02.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen Lärm macht nachweislich krank. Menschen leiden unter Lärm. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie Verkehrslärm verringert werden kann; zum Teil werden (teure) Maßnahmen wie das Aufbringen von sogenanntem Flüsterasphalt oder Ähnliches gefordert oder in Erwägung gezogen. Städte und Privatpersonen investieren Milliarden in Schallschutzmaßnahmen von Fensterverglasungen bis hin zu Lärmschutzplänen, um sich vor Lärm - vor allem vor Verkehrslärm - zu schützen. Gleichzeitig ist das sogenannte "Tuning" auch nach Meinung von Fachkreisen in den letzten Jahren vom Nischensport zu einem Massenphänomen geworden. Die Veränderungen am Fahrzeug bringen für diese Fans "mehr Spaß am Fahren, mit dem schnittigeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs ändert sich das Fahrverhalten, es wird sportlicher" - und vor allem lauter. Einige Fahrzeugveränderungen an Pkw und Motorrädern zielen direkt auf den gewünschten "vollen Motorklang". Und nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen insbesondere im Sommer ihre Umwelt mit hämmernden Beats und wummernden Bässen zu allen Tages- und Nachtzeiten unterhalten. Sogenannte "Poser" findet man nicht nur in der Innenstadt - auch in reinen Wohnbezirken beschweren sich die Menschen, so zum Beispiel an der Idsteiner Straße, der Rebstöcker Straße, der Frankenallee, der Pariser Straße, der Europa-Allee usw. Mit dieser "Lärmvermüllung" kämpfen alle Städte. Wo Rücksichtnahme nicht selbstverständlich erwartet werden kann, müssen auf Bundes- oder Europaebene Maßnahmen ergriffen werden. Hier kann es nicht um Bußgelder oder sonstige Strafen gehen. Es ist absurd, Fahrzeugeigenschaften zu genehmigen, die es erforderlich machen, die Einhaltung von Regeln aufwendig zu überwachen. Das ist nicht leistbar und noch weniger im gewünschten Umfang finanzierbar. Beispielhaft sei hier nur daran erinnert, dass auch die derzeitige Gesetzeslage es nicht gestattet, Musikanlagen in Fahrzeugen so aufzudrehen, dass sie kilometerweit zu hören sind. Die Praxis kennt man. Sinnvoll ist es hier wohl eher, Anpassungen oder Veränderungen an Fahrzeugen, die die Lautstärke des Fahrzeugs beim Fahren erhöhen, nicht zu genehmigen, oder Vorrichtungen, die Lärm unnötig steigern (z. B. sogenannte Auspuffklappen) zu verbieten. Auch an eine Begrenzung der Leistung von Musikanlagen in Fahrzeugen könnte gedacht werden (zumal hier auch Gefährdungspotenzial vorhanden ist, da Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge nicht gehört werden können). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Überlegungen und Konzepte es im zuständigen Dezernat dafür gibt, auf die Poser- und Tuning-Szene im Ortsbezirk/Stadtgebiet mit den derzeit zur Verfügung stehenden gesetzlichen und personellen Mitteln einzuwirken; 2. ob bzw. wie die Stadt bei den auf landes-, bundes- oder europäischer Ebene zuständigen Gremien angeregt hat bzw. welche Möglichkeiten bestehen, hier im Sinne einer praktikablen Änderung/Ergänzung/Konkretisierung bestehender Gesetze tätig zu werden; 3. ob diese neuen Erscheinungen der "Spaßgesellschaft" und die mit ihr verbundenen Probleme Thema bei Treffen des Deutschen Städtetags sind bzw. ob die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt planen, dies zu einem Thema zu machen; 4. wie sichergestellt wird, dass Fahrzeuganpassungen, Lautstärke von Motoren (aller Fahrzeugtypen) normgerecht sind und/oder die Zulässigkeit durch eine TÜV-Abnahme nachgewiesen ist. Begründung: Im Sinne einer Reduzierung des Lärms und einer Erhöhung der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer ist der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten und anzupassen. Nach Gesetzeslage darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann. ". . Lautes Hupen, laute Autoradios, unnützes Hin- und Herfahren, Laufenlassen von Motoren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Geräusche infolge technischer Manipulationen am Fahrzeug (z. B. an Auspuffanlagen) sind kein Straßenverkehrslärm. Hier handelt es sich möglicherweise um Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten." (http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrlaerm/verkehrslaerm/ strassenverkehrslaerm) In einem Artikel in der Zeit aus dem Jahr 2014 bzw. in einem Artikel auf der vom Arbeitskreis (AK) Motorradlärm des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und den Vereinigten Arbeitskreisen gegen Motorradlärm (VAGM) betriebenen Website www.motorradlaerm.de wird auch für Nicht-Fachleute gut beschrieben, wie durch technische Tricksereien Gesetze umgangen oder ausgehebelt werden. "Die Soundmaschine kommt fertig vom Hersteller: ein Auspuff mit Klappe. Ist sie zu, ist der Motor sanft. Ist sie offen, wird er zum Tier. Ganz legal. Die Klappe erkennt nämlich den Drehzahlbereich, in dem die amtliche Lärmprüfung stattfindet - und bleibt zu! Nur dann. Danach aber sind Lärmaktionspläne, Flüsterasphalt, Bitte-leise!-Schilder Geschichte. Und wem das noch nicht reicht: Es gibt für Autos und Motorräder illegale, lautere Anlagen, deren Klappe aufgeht, wenn der Fahrer einen versteckten Knopf drückt. Den zu finden sind nur wenige Polizisten in der Lage, und um überlaute Fahrgeräusche nachzuweisen, fehlt das Gerät." (http://www.zeit.de/2014/22/motorrad-auto-laerm-serie-warum-funktioniert-das-nic ht) "... Unter einem kleinen Spoiler ragen zwei riesige ovale Auspuffrohre heraus, die es mit der Abgasanlage jedes Supersportwagens aufnehmen können. Sie sorgen dafür, dass der Audi TT RS bereits beim ersten Anlassen eine ordentliche Soundkulisse liefert. In der Tiefgarage klingt das ein kleines bisschen nach Formel 1." "Interessant wird es, sobald man einen unscheinbaren Knopf in der Mittelkonsole drückt. Der öffnet die Auspuffklappen und liefert den Sound, den Sportwagenfahrer erwarten. Der TT RS wird merklich lauter, er grollt dunkel. Wer sich nach einer Weile an die irritierten Blicke auf der Straße gewöhnt hat, geht einen Schritt weiter und wechselt in ‚Dynamik', den Sportmodus des Audis. Dann brüllt und heult das Coupé, der Auspuff knallt beim Gas geben und gibt laut schmatzende Geräusche von sich, wenn die perfekt arbeitende Siebengang-Automatik herunterschaltet. Herrlich." Und man kann immer noch einen draufsetzen: "Wenn allerdings die Scham davor gewichen ist, ein akustisches Ärgernis im Stadtverkehr zu sein, stellt man fest, wie toll der TT RS klingt. Besser sogar als der weitaus teurere R8.'" (http://www.motorradlaerm.de/wenn-im-audi-die-scham-gewichen-ist-ein-akustisches -aergernis-zu-sein/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird

25.04.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1547 entstanden aus Vorlage: OF 282/1 vom 09.04.2017 Betreff: Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird Der Magistrat wird gebeten, zwei auf der Idsteiner Straße in Höhe der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" abgestellte Imbisswagen zu entfernen. Begründung: Ein Imbisswagen steht schon seit Jahren an dieser Stelle und inzwischen ist ein weiterer Imbisswagen dazugekommen. Beide Fahrzeuge sind mit einem gültigen Kennzeichen versehen, jedoch werden diese Fahrzeuge nicht bewegt bzw. kommen nicht zum Einsatz. Der Halter nutzt den öffentlichen Straßenraum als billigen Parkplatz (siehe Foto). Nachdem in der Eppenhainer Straße umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten durch die ABG Frankfurt Holding GmbH geplant sind, wird es zu noch stärkerem Parkdruck für die Anlieger kommen. Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, dass die Halter beide Imbisswagen auf dem Parkplatz an der Mönchhofstraße (ehemalige Wendeschleife der Linie 21) abstellen, sofern der Magistrat dies zulässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser auf der Europa-Allee ausbremsen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installieren

25.04.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1536 entstanden aus Vorlage: OF 270/1 vom 02.04.2017 Betreff: Raser auf der Europa-Allee ausbremsen - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen installieren Mit der Öffnung des Tunnels unter dem Europagarten hat sich die Europa-Allee für die nähere und weitere Nachbarschaft zu einer echten Problemstraße entwickelt. Ihr hervorragender Ausbau verleitet Motorrad- und Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer zum Fahren mit weit überhöhten Geschwindigkeiten. Neben der enormen Lärmbelästigung besteht hier ein großes Sicherheitsproblem. Die Europa-Allee führt durch ein Wohnviertel, Menschen queren sie zu den Parks und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Senioreneinrichtungen und zum Einkaufen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in der Europa-Allee dauerhaft Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung installiert werden, und zwar 1. je eine an den beiden Tunnelausfahrten (hier befinden sich auch jeweils Fußgängerüberwege); 2. eine vor dem Axis, da die Kurve am westlichen Ende der Europa-Allee zwischen der Kreuzung Am Römerhof und den Hochhäusern für Driftversuche mit den dafür notwendigen hohen Geschwindigkeiten genutzt wird; die Fahrzeuge rasen dann im Tunnel in Richtung Skyline Plaza; 3. auf der Europa-Allee zwischen dem östlichen Tunnelmund und dem Skyline Plaza je eine in beiden Fahrtrichtungen. Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner berichten bei Treffen, in sozialen Netzwerken und gegenüber den politisch Aktiven im Stadtteil über das viel zu hohe Tempo der auf der Europa-Allee fahrenden Motorräder und Pkw. Es wird berichtet, dass es schon mehrfach zu gefährlichen Zwischenfällen durch überhöhte Geschwindigkeiten und von Autofahrern nicht beachtete Ampelsignale gekommen ist. Neben der erheblichen Gefährdung wird hier durch das hohe Tempo auch die Lebensqualität in diesem Wohnquartier durch den von den Fahrzeugen erzeugten Lärm gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1755 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wo ist was an der westlichen Europa-Allee? Eindeutige Beschilderung notwendig

25.04.2017 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1538 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 02.04.2017 Betreff: Wo ist was an der westlichen Europa-Allee? Eindeutige Beschilderung notwendig Die Häuserriegel und Hochhäuser (Axis/Westside Tower) an der Europa-Allee zwischen Europagarten und der Straße Am Römerhof verfügen über mehrere Zugänge und Hausnummern, fast alle zur Europa-Allee. Um dies anzuzeigen, wurden an der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße zusätzliche Hinweisschilder angebracht. Die beigefügten Fotos zeigen, dass 1. die zum Axis gehörenden Hauseingänge Nr. 165a bis h direkt an der Europa-Allee liegen und somit das für die Hausnummern 165a bis h aufgestellte Hinweisschild falsch ist, da es in die Eppenhainer Straße zeigt; 2. das Straßenschild für die Eppenhainer Straße an der Einmündung zur Europa-Allee fehlt; 3. am Haus Europa-Allee 163a ein Hinweisschild angebracht ist, das mit einem Eckpfeil anzeigt, dass sich der Eingang um die Ecke befindet, was ausreichend ist, sodass das zusätzliche Straßenschild entfallen kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschilderung mit Hinweisen auf die Hausnummern in der Europa-Allee so gestaltet wird, dass sie 1. eindeutig auf die Lage der Hauseingänge weist; 2. kreuzende Straßen anzeigt (Eppenhainer Straße); 3. Doppelbeschilderungen (siehe 163a) vermeidet. Begründung: Aktuell verwirrt die Beschilderung eher, als dass sie weiterhilft. Europa-Allee 163/Hinweis auf Eingang der Hausnummer 163a in Eppenhainer Straße Europa-Allee 165/Eingang der Hausnummern 165a bis h an Europa-Allee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1171 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße

14.02.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 224/1 vom 29.01.2017 Betreff: Aufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sperrung im genannten Bereich noch nicht aufgehoben worden ist. Seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung wurde am 23.12.2016 mitgeteilt, dass die Öffnung der Durchbindung der Eppenhainer Straße zur Europa-Allee erst Anfang 2017 erfolgen wird. Weiterhin befindet sich in diesem Straßenabschnitt ein Hydrant mit einem Rohr (siehe Fotos), der Wasser in das Erdreich einer Baumanpflanzung leitet. Das Wasserrohr ist undicht und Wasser läuft auf die Straße, wo es zurzeit gefriert. Der Magistrat wird daher gebeten, dieses Rohr abzubauen oder zumindest umgehend abzudichten. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates werden ständig von Anwohnern nach der Aufhebung der Sperrung befragt. Außerdem müssen Besucher des ABG Service-Center West in der Eppenhainer Straße weite Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 966 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg vor dem Westside Tower in der Pariser Straße für Fußgänger sichern

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 218/1 vom 25.01.2017 Betreff: Gehweg vor dem Westside Tower in der Pariser Straße für Fußgänger sichern Der Gehweg in der Pariser Straße vor dem Grundstück, das zum Wohnhochhaus Westside Tower gehört, entspricht in seiner Breite der Länge eines Pkw. Entsprechend wird dieser Bereich als Parkplatz genutzt. Regelmäßig parken an dieser Stelle mehrere Fahrzeuge quer auf dem Gehweg, wobei sie den gesamten Raum zwischen der Einzäunung des Grundstücks und dem Straßenrand nutzen. Fußgänger, die auf der Pariser Straße in Fahrtrichtung rechts in Richtung Europa-Allee laufen, stehen plötzlich vor diesen Fahrzeugen und können nur auf die Fahrbahn ausweichen. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen sind dann auf die Hilfe von Passanten angewiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. den Bereich so zu sichern, dass der Gehweg nicht mehr befahren werden kann und den Bürgersteig nach dem Vorbild des Maastrichter Rings abzupollern; 2. sich gegebenenfalls mit dem Eigentümer des Westside Towers in Verbindung zu setzen und auf diesen dahin gehend einzuwirken, dass die Zufahrt zur Tiefgarage so gestaltet wird, dass sie nicht als Einfahrt auf den Gehweg genutzt werden kann. Begründung: Grundsätzlich sollte geprüft werden, wie breitere Gehwege von parkendem Verkehr frei gehalten werden können. Oft wird das Befahren und Beparken durch ein Hindernis zur Straße hin verhindert; wie aber zu beobachten ist, nutzen Fahrzeughalter Einfahrten oder abgesenkte Bordsteine im Kreuzungsbereich von Straßen, um auf Gehwege aufzufahren und das Fahrzeug dort abzustellen. In dem oben beschriebenen Bereich bleibt für die Fußgänger tatsächlich kein Zentimeter Platz mehr. Da sich im Quartier neben dem Westside Tower auch eine Begegnungsstätte der Parea befindet, die mit ihrem Angebot auch (ältere) Menschen im Gallus erreichen möchte, ist Handeln hier dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 871 Aktenzeichen: 32 1

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