Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM
1263 entstanden aus Vorlage:
OF 220/1 vom
29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der
Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der
Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu
prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß
Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke
und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i
nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke
vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden
in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da
eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der
Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung
überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da
die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert
eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger
Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch.
Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die
Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von
einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden,
welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße,
die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 839
Aktenzeichen: 32 1