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Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1