Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM
2495 entstanden aus
Vorlage: OF 424/2 vom
16.10.2017 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe
in Bockenheim Vorgang:
V 421/17 OBR 2; ST 1301/17
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der
Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können.
Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch
arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit
Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann.
Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in
dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz
des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt
Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende -
Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die
besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu
berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der
Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach
Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein
großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere
Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen
Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in
Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten
Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten
Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In
Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in
einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in
Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im
Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie
Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im
Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier
eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen
- kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten
eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte
Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 421
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1301
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 552
Aktenzeichen: 51