Fahrradständer für die Europa-Allee: Einkaufen mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM
2654 entstanden aus
Vorlage: OF 471/1 vom
03.01.2018 Betreff: Fahrradständer für die Europa-Allee: Einkaufen
mit dem Fahrrad leicht gemacht - Nutzung des Gehwegs als Parkplatz
verhindern Auf der Europa-Allee zwischen Tel-Aviv-Platz und der
Einmündung der Eppenhainer Straße befinden sich zahlreiche kleine Dienstleister
wie ein Friseur, eine Musikschule, ein Tee-Laden, Kioskbetriebe mit
Paketannahme, eine Reinigung etc. Zu Öffnungszeiten der Geschäfte findet man
zahlreiche Fahrräder, die an allen möglichen (und oft ungeeigneten Stellen)
angekettet sind. Insbesondere an den in der ersten Wachstumsphase befindlichen
Bäumen können Schäden entstehen. Viele Menschen sind hier im Viertel mit dem
Fahrrad unterwegs, um ihre kleinen Einkäufe zu erledigen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Europa-Allee
sind weniger Dienstleister angesiedelt (Zahnarzt, Apotheke, dm), und auch hier
finden sich kaum Fahrradabstellmöglichkeiten. Die Gehwege sind sehr breit und
eine größere Zahl von Fahrradständern - schräg zum Grünstreifen angeordnet -
könnte hier problemlos aufgestellt werden. Gleichzeitig könnte so vielleicht
auch das illegale Parken auf dem für Pkw und Transporter ausreichend breiten
Gehweg verhindert werden; die Überwege an den Fußgängerampeln sowie die breiten
Fahrradwege werden als Auffahrten auf die Gehwege genutzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, auf den Gehwegen entlang der Europa-Allee - beidseitig zwischen
Tel-Aviv-Platz und der Einmündung der Eppenhainer Straße - schräg zum
bestehenden Grünstreifen eine größere Zahl Fahrradständer aufstellen zu lassen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass sich die Fahrradständer auf der ganzen
Gehweglänge gut verteilen, um einerseits den Radfahrern kurze Wege zu
ermöglichen, andererseits Parkplatzsuchenden zu vermitteln, dass dieser
öffentliche Raum für andere Verkehrsteilnehmer reserviert ist. Begründung: Auf eine Straße, an der Dienstleister angesiedelt
sind, gehören Fahrradständer, zumal in einem Viertel, in dem viele Menschen mit
dem Fahrrad unterwegs sind. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.04.2018, ST 720
Antrag vom
07.11.2018, OF
788/1 Aktenzeichen: 66 2