Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3245 entstanden aus Vorlage:
OF 634/1 vom
17.05.2018 Betreff: Baustelle Güterplatz für zu Fuß Gehende und
Radfahrer hier: Behinderung verringern - Sicherheit erhöhen
Seit einiger Zeit ist
die Baustelle auf dem zuletzt als Parkplatz genutzten ehemaligen
Telenorma-Gelände eingerichtet. Die Baustelle ist mit einem mehr als
zwei Meter hohen, blickdichten Bretterzaun gesichert. Die
Baustellenausfahrt befindet sich zur Mainzer Landstraße hin etwa gegenüber der
Straßenbahnhaltestelle. Bis zum Güterplatz/Hafenstraße verläuft die Mainzer
Landstraße zweispurig. Aus Süden kommend können Fahrzeuge zweispurig an dieser
Kreuzung links in die Mainzer Landstraße Richtung Gallus abbiegen. Aufgrund der Baustelle entfällt auf der Nordseite der
Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und der Einmündung des Verbindungswegs
zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße (entlang der Liegenschaft
Europark) der Gehweg sowie der Radweg. Weiterhin ist entlang der Baustelle für
Fahrzeuge nur eine einspurige Verkehrsführung möglich. Zu Fuß Gehende, die aus dem Gallus über den
nördlichen Gehweg der Mainzer Landstraße kommen, müssen an der Ampel an
der Kreuzung Heinrichstraße die Mainzer Landstraße auf den südlichen Gehweg
queren. Zu Fuß Gehende aus Gebieten im
nordöstlichen Gallus bzw. der Europa-Allee, die normalerweise den bequemen Fuß-
und Radweg entlang des Wohngebäudes Europark nutzen, stehen plötzlich auf der
Mainzer Landstraße. Um ihren Weg stadteinwärts fortsetzen zu können, müssen sie
umständlich erst einmal wieder stadtauswärts bis zur nächsten Kreuzung laufen
(Heinrichstraße).
Vor allem für zu Fuß Gehende
verlängern sich die Fußwege nicht unerheblich und nicht wenige versuchen,
Umwege dadurch zu vermeiden, dass sie die Mainzer Landstraße außerhalb der
ampelgesicherten Bereiche queren. Sinnvoll wäre eine Lösung, durch die zu Fuß Gehende,
die aus dem Gallus kommen, darauf hingewiesen werden, in die Heinrichstraße
abzubiegen, um dort die Mainzer Landstraße zu queren; Menschen, die aus
dem Europaviertel stadteinwärts laufen, könnten mit entsprechendem Hinweis am
Skyline-Plaza und nördlich der Baustelle direkt zum Güterplatz gelangen.
Radfahrer sind im Baustellenbereich vor allem dadurch gefährdet, dass hier
nicht nur ein Radweg (oder ein Gehweg als Ausweichfläche) wegfällt, sondern
dass sich die bisher auf zwei Spuren fahrenden Pkw auf eine Spur einfädeln
müssen. Unglücklich ist hier, dass für die
Einrichtung der Baustelle die gesamte Fläche des Gehwegs bis zur Fahrbahn
genutzt wurde. In Anbetracht der Tatsache, dass
diese Baustelle über mehrere Jahre bestehen bleiben wird, sollten dringend
Möglichkeiten gesucht werden, um die Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer
so gering wie möglich zu halten und den Grad an Sicherheit vor allem für zu Fuß
Gehende und Radfahrer deutlich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob es 1. möglich ist, die Einrichtung der Baustelle zur
Mainzer Landstraße hin um ein bis zwei Meter zurückzunehmen;
2. eine Möglichkeit gibt, den
Verkehr an dieser Stelle so zu ordnen, dass zu Fuß Gehende und Radfahrer weniger Hindernissen ausgesetzt sind und weniger
Konfliktsituationen mit Autofahrern entstehen; 3. möglich ist (unter
Berücksichtigung der Baustellenausfahrt), für zu Fuß Gehende und Radfahrer an
dieser Stelle einen Weg entlang der Fahrbahn abzugrenzen/abzusichern (Tunnel),
wie dies häufig in Baustellenbereichen geschieht; 4. sinnvoll und machbar ist, für zu
Fuß Gehende und Radfahrer bereits auf der Frankenallee und am Anfang der
Europa-Allee einen Hinweis anzubringen, dass der Gehweg nördlich der Mainzer
Landstraße bis zur Hafenstraße gesperrt ist. Begründung: An dieser Baustelle sind ständig gefährliche
Situationen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1720
Aktenzeichen: 32 1