Meine Nachbarschaft: Eichenstraße
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Vorlagen
Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn AG Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufzustellen. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt". Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen und dann die Treppe hoch zum Automaten am Bahnsteig 1 steigen müssen, vor dem oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat stark frequentiert ist. Dann müssen die Reisenden wieder die Treppe hinunter in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch zu laufen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1374 Aktenzeichen: 92 15
Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1
Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2015, OM 3758 entstanden aus Vorlage: OF 1225/6 vom 15.12.2014 Betreff: Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße sicherer zu gestalten. Dazu sind ein absolutes Haltverbot (Verkehrszeichen 283) in der Elektronstraße im der Einmündung der Froschhäuser Straße gegenüber liegenden Teil einzurichten sowie die Aufstellung von Verkehrsspiegeln zu prüfen. Begründung: Bei der Ausfahrt von der Froschhäuser Straße in die Elektronstraße ist die Vorfahrt zugunsten der Elektronstraße zu achten. Die Einsicht in die Elektronstraße ist verbesserungsfähig, insbesondere behindern haltende Fahrzeuge auf der gegenüber der Ausfahrt liegenden Seite der Elektronstraße den Verkehr in der Elektronstraße und erschweren die Sicht in die Elektronstraße zusätzlich. Die Ladetätigkeit ist dort erlaubt und die Fahrzeuge verweilen während der Be- und Entladevorgänge. Ein Haltverbot würde erreichen, dass die volle Fahrbahnbreite der Elektronstraße zur Verfügung stünde und die Einsicht erschwerenden großen haltenden Fahrzeuge verschwänden. Damit wäre die Voraussetzung für zu prüfende Verkehrsspiegel geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Grundstück Eichenstraße 57 bis 59 hier: Fragen zum Eigentümerwechsel
Antrag vom 17.11.2014, OF 1194/6 Betreff: Grundstück Eichenstraße 57 bis 59 hier: Fragen zum Eigentümerwechsel Der Verkauf des Grundstücks Eichenstraße 57-59 (sogenanntes ehemaliges Sperzelgelände) durch die Firma Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG an einen Privatmann hat in Griesheim einigen Wirbel ausgelöst. So wurde die Sorge geäußert, durch diesen Eigentümerwechsel könnte es schwieriger werden, die Pläne zur zukünftigen Entwicklung der Griesheimer Mitte umzusetzen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Welche neuen Aspekte ergeben sich durch den Eigentümerwechsel? 2. Wurden mit dem neuen Eigentümer bereits Gespräche geführt? 3. Sieht der Magistrat seine Planungen zur Entwicklung der Mitte Griesheims durch den Eigentümerwechsel in irgend einer Form beeinträchtigt? 4. Welche Entwicklung des Grundstücks Eichenstraße 57-59 streben die Planungen des Magistrats an? 5. Hatte der Magistrat der Aurelis GmbH gegenüber ein Interesse an dem Grundstück deutlich gemacht? 6. Entspricht es den Tatsachen, dass es für diesen Verkauf von privat an privat kein Vorkaufsrecht für die Stadt Frankfurt gab? 7. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Magistrat über das Baurecht (z.B. Sortimentsbeschränkungen) auf die zukünftige Nutzung und Bebauung des Geländes? Begründung: Es besteht die Hoffnung, dass sich so manch unnötige Aufregung durch eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen legen wird, was sicher zum Vorteil für den Stadtteil gereichen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2014 Die Vorlage OF 1194/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung)
Eichenstraße 57 bis 59 - Vertane Chance zur Stadtteilentwicklung in Griesheim Mitte
Antrag vom 16.10.2014, OF 1171/6 Betreff: Eichenstraße 57 bis 59 - Vertane Chance zur Stadtteilentwicklung in Griesheim Mitte Seit mehr als zwei Jahren wird im Stadtteil öffentlich über die notwendigen Veränderungen in Griesheim Mitte diskutiert. Das Stadtplanungsamt stellte vor mehr als einem Jahr seine Vorstellungen von der künftigen Entwicklung in Griesheim Mitte vor. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Konversions- und Entwicklungs GmbH (KEG) beauftragt, das Konzept umzusetzen. Die Vertragsunterzeichnung mit der KEG zog sich über mehr als 6 Monate hin. Wesentliches Element hierbei war das Versprechen des Planungsamtes und der KEG, dass die Bürger in die Arbeit eingebunden würden. Ein offener Punkt aus der Vordiskussion war das sog. "Sperzelgelände", das nach der Insolvenz der Fa. Sperzel auch seit etwa zwei Jahren leer stand. Das Stadtplanungsamt führte mehrere Gründe an, warum dieses Gelände nicht für den Wohnungsbau genutzt werden könne. Hier bestand das große Bedürfnis, diese Gründe ernsthaft zu prüfen und transparent darzustellen - so z.B. die Frage des Lärms, der Anwendung der Seveso II-Richtlinie und der Klärung, ob dort andere Wohnformen wie studentisches Wohnen möglich seien. Dies alles ist bisher nicht geschehen. Wie jetzt zu erfahren war, wurde mittlerweile das Gelände Eichenstraße 57-59 von dem Eigentümer, der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, an einen privaten Käufer verkauft. Mit diesem Verkauf wurde ein Gelände von über 8.000 qm ohne Not und vor einer endgültigen Abstimmung über die weiteren Möglichkeiten der An- bzw. Umsiedlung in diesem Bereich dem Einflussbereich der Stadt entzogen. Es besteht nun die Gefahr, dass das ganze Konzept, in das man in Griesheim hohe Erwartungen gesetzt hat, zum Scheitern verurteilt ist, bevor es überhaupt richtig begonnen hat. Eine zweite Situation, wie sie am Bahnhof Griesheim bereits entstanden ist, ist zu befürchten. Die Bürgerinnen und Bürger Griesheims haben zufällig davon erfahren. Eine befriedigende Stellungnahme zu diesem Verkauf seitens der Stadt oder der KEG erfolgte bis heute nicht. Dies vorausgestellt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. Was wurde mit aurelis über die Situation im Stadtteil und in diesem Zusammenhang über die Zukunft dieses Geländes wann und von bzw. mit wem besprochen? Haben das Stadtplanungsamt bzw. die KEG der Fa. aurelis das ernsthafte Interesse der Stadt an diesem Grundstück klar gemacht? 2. Dem Vernehmen nach soll die Fa. aurelis eine Frist von 2 Monaten für einen Verkauf gesetzt haben. Wer wusste bei der Stadt bzw. der KEG ggf. ab wann darüber Bescheid? 3. Hat die Fa. aurelis die Stadt bzw. die KEG von dem anstehenden Verkauf informiert? 4. Unter Bezugnahme auf die zur Zeit stattfindende Entwicklung des Viertels: Warum wurde kein Vorkaufsrecht geltend gemacht? 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt jetzt noch, die künftige Nutzung des Grundstücks so zu steuern, damit eine zweite Situation wie am Bahnhof Griesheim verhindert wird? 6. Wie beurteilt der Magistrat nach diesem Verkauf die Möglichkeiten, das Gewerbe in der Eichenstraße neu zu beordnen? 7. Warum mussten die Bürgerinnen und Bürger, die ja informiert und eingebunden werden sollten, den ganzen Vorgang erst nachträglich und eher zufällig erfahren? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1171/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen
Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim
Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6
Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen
Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Spielplatz Grünanlage Schwarzerlenweg: Gestaltung und Verschönerung
Antrag vom 23.06.2014, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz Grünanlage Schwarzerlenweg: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage, die zwischen den Gebäuden Schwarzerlenweg 41-43 und Schwarzerlenweg 31-43, liegt, mit Spielgeräten für Kinder unter 6 Jahren auszustatten. Dabei soll eine Abstimmung mit dem Betreiber der neuen Kindereinrichtung im Bürgerhaus Griesheim, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., und der zuständigen Kinderbeauftragten erfolgen. Für diese Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Die neue Kindertageseinrichtung im Bürgerhaus Griesheim wird ab voraussichtlich November 2014 Platz für eine U3 Gruppe (1-3 Jahre) mit 10 Kindern und für eine Gruppe (3-6 Jahre) mit 20 Kindern bieten. Die eigenen Freiflächen dieser Kindereinrichtung sind sehr klein. Daher bietet sich eine Nutzung des nur ca. 150 m entfernten öffentlichen Spielplatzes an. Die dort vorhandenen Spielgeräte sind mehr auf Kinder über 6 Jahre ausgerichtet. Daher ist eine Ergänzung für Kinder in der Altersgruppe der Kindereinrichtung sinnvoll. Bei Auswahl und Gestaltung der Spielmöglichkeiten ist eine Zusammenarbeit mit dem Betreiber, Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V., sinnvoll. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 252 2014 Die Vorlage OF 1042/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3079 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 20.04.2014 Betreff: Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßigen und schwerwiegenden Behinderungen sowohl des Radverkehrs als auch des Autoverkehrs und der Fußgänger durch große Autotransporter, die Anlieferungen bei der Firma Fiat an der o. a. Straßenkreuzung vornehmen, abgestellt werden. Die Firma soll angewiesen werden, die Entladevorgänge nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Firmengelände vorzunehmen. Begründung: Es ist tägliche Praxis, dass große Autotransporter sowohl den Bürgersteig, den Radweg als auch eine Fahrspur rund um die Firma Fiat in Griesheim blockieren. Im Prinzip nutzt die Firma den gesamten öffentlichen Raum als Betriebsgelände. Dabei könnten die Transporter auch auf das Firmengelände fahren und dort abladen, dies scheint aber als zu umständlich empfunden zu werden. Die Belästigungen und Gefährdungen, die so entstehen, sind erheblich. Blockierter Bürgersteig und Radweg Mainzer Landstraße am 17.03.2014 Ähnliche Situation am 18.06.2013 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1
Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7
Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218
Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13
Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 14.10.2013 Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und die Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher Gestank ausgehen. In seiner Stellungnahme vom 28.10.2010, ST 1400, hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem gelöst werde. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat trotzdem, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu werden. Der Magistrat wird gebeten, die Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP folgende Fragen klären zu lassen: 1. Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 2. Bei einer Kontrolle des Betriebs durch das RP im Jahre 2010 wurden gemäß Vorlage ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt. Sind diese Mängel inzwischen abgestellt? 3. Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt? 4. Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010 durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 5. Laut Vorlage ST 1400 wurden zahlreiche Messungen angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben? 6. Welche Veränderungen an den Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen können sich hieraus ergeben haben? 7. Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch niemals benutzt werde. Welche Kontrollmöglichkeit gibt es, um herauszufinden, ob die Anlage nur "pro forma" da steht oder auch wirklich eingesetzt wird? Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als Industriegebiet ausgewiesen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe Vorlage ST 1400) zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden, erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1400 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 129 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1062 Aktenzeichen: 79 3
Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Sanierung der Omegabrücke
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 794/6 vom 08.08.2013 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Magistrat wird gebeten, sowohl eine inhaltliche als auch eine zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im Jahr 2012 vorgenommenen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird darüber hinaus um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (vgl. Vorlagen ST 877, ST 1436 u. a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können. Sie sind auch eine Gefahr für Fußgänger, wenn diese den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin und wieder zur Seite geschleudert werden und dort Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein, und der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0
Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 705/6 vom 01.05.2013 Betreff: Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Ordnungsbehörden (Polizei oder Ordnungsamt) dafür einzusetzen, dass in den Sommermonaten, vor allem in warmen Nächten, die Situation in der Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg erkundet und gegebenenfalls, das heißt, wenn dort die Nachtruhe störende Gruppen angetroffen werden, eingegriffen wird. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine regelmäßigere Beobachtung dieser Grünanlage notwendig erscheint, ist dies zu veranlassen. Begründung: Ein Anwohner hat sich an den Ortsbeirat gewandt und über laute und alkoholisierte Gruppen Beschwerde geführt, die sich nachts in der Anlage aufhalten würden. Der Ortsbeirat 6 bittet deshalb die Ordnungsbehörden, die Situation zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1186 Aktenzeichen: 32 0
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums
Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße
Anregung vom 09.04.2013, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 606/6 vom 13.01.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil III Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn AG zu klären, ob es korrekt ist, dass die Bahn das Gelände entlang der Eichenstraße seit Jahresende 2012 nicht mehr für Bahnzwecke benötigt und es von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird. Gleichzeitig wird der Magistrat in diesem Falle beauftragt, das Gelände zu erwerben, um es im Zuge der Stadtteilentwicklung Griesheims entwickeln und gegebenenfalls in diesem Bereich für soziale Einrichtungen und Wohnen nutzbar machen zu können. Begründung: In Anbetracht der dringend erforderlichen Wohnungen und sozialen Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Möglichkeiten für Senioren, Arztpraxen etc., wäre dieses Gelände ein guter Platz, um Wohnungen oder soziale Einrichtungen anzusiedeln. Außerdem würde dieser Bereich dadurch eine Aufwertung erfahren und den vorhandenen Bedarf in Griesheim decken. Das Argument des fehlenden Geldes sollte hier nicht als ablehnendes Kriterium herangezogen werden. Die Wohnungen können durch eine Wohnungsgesellschaft, wie heute bereits üblich, auch in Griesheim gut vermarktet werden. Auch das Argument, dass man dort nicht wohnen kann, ist nicht richtig, da durch die heutige Bauweise Außenlärm aus Wohnungen herausgehalten werden kann. Das Gewerbe, welches sich zurzeit dort befindet, kann auch an anderer Stelle aufgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1398 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: Erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3151, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 23 20
Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße
Anregung vom 09.04.2013, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 27.11.2012 Betreff: Gelände der Deutschen Bahn AG in der Eichenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Flächen in Kontakt zu treten, um über den Erwerb des Geländes zu verhandeln mit dem Ziel, als Eigentümer dieser Flächen eine bessere Steuerung der Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu erreichen. Begründung: Eine Freistellung des Geländes von Bahnbetriebszwecken in Verbindung mit dem Eigentum an der recht großen Fläche eröffnet der Stadt Frankfurt am Main weitgehende Möglichkeiten, um die Stadtentwicklung in diesem Teil Griesheims zu gestalten. Neben einer überwiegend gewerblichen Nutzung ist auch eine Bebauung in Form einer Mischnutzung sowohl für Freiberufler und Gewerbetreibende als auch für Wohnungsbauzwecke und Geschäfte möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1397 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 360) und FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3150, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 21 20
Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände
Antrag vom 07.04.2013, OF 697/6 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 32 auf unbefestigtem Gelände Vorgang: V 606/13 OBR 6; ST 488/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit ST 488 wurde mitgeteilt, dass das Grundstück Eichenstraße 32 seit 1998 durch Gestattungsvertrag mit angemessener Nutzungsentschädigung vergeben worden ist. Nach diesem Vertrag ist das Abstellen von Fahrzeugen nicht erlaubt. Ferner wurde festgestellt, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die eindeutig einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden könnten. Des Weiteren wurde in der Stellungnahme mitgeteilt, dass durch die derzeitige Nutzung des Geländes keine konkreten Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorliegen würde. Der Magistrat wird daher aufgefordert mitzuteilen, 1. Ist die angemessene Nutzungsentschädigung auch noch angemessen bei der zweckentfremdeten Verwendung des Areals oder hat die Stadt ein Recht auf Nachforderung in entsprechender Höhe? 2. Hat der Nutzer des Geländes seinen Auto- bzw. Gebrauchtwagenhandel angemeldet? 3. Weshalb wurde erst jetzt festgestellt, dass das Gelände zweckentfremdet ist? 4. Wie wurde und wer hat festgestellt, dass keine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen vorhanden sind? Wurde ein entsprechendes Gutachten erstellt? Wann wird das Gutachten dem Ortsbeirat zugänglich gemacht? 5. Wie wird sichergestellt, dass bei eventuell nachträglich festgestellten Verunreinigungen der Gestattungsvertragspartner für die Kosten der Beseitigung der Verunreinigungen tatsächlich aufkommt? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 606 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Auskunftsersuchen V 704 2013 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße
Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)
Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59
Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2
Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände
Antrag vom 07.01.2013, OF 600/6 Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass auf einem unbefestigten Gelände (Schotteruntergrund) in der Eichenstraße 71 in Griesheim ein Autohandel/Gebrauchtwagenhandel betrieben wird? 2. Treffen Informationen zu, dass das Gelände der Stadt gehört und wenn ja, wurde das Gelände zu diesem Zweck oder zu anderen Zwecken an den Betreiber verpachtet? Wenn ja, seit wann wird das Gelände an diesen Betreiber verpachtet? 3. Welche Auflagen sind mit der Verpachtung verbunden, ist der Mietzins der Nutzung angemessen? 4. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf das Grundwasser durch diesen Betrieb, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat im Falle, dass Grundwasserverunreinigungen zu befürchten sind, einzuleiten? Begründung: Das Gelände ist ständig mit ca. 80 Autos vollgestellt. Wenn man sich den Untergrund betrachtet, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Nutzung hier ohne Schäden für das Grundwasser möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 606 2013 Die Vorlage OF 600/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Tenor die Hausnummer der Liegenschaft "Eichenstraße 71" in "Eichenstraße 32" geändert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd
Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Griesheimer Gewerbeflächen fortentwickeln und offensiver vermarkten
Anregung vom 21.08.2012, OA 232 entstanden aus Vorlage: OF 469/6 vom 06.08.2012 Betreff: Griesheimer Gewerbeflächen fortentwickeln und offensiver vermarkten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die gewerblich genutzten Flächen in Griesheim, darunter insbesondere die in der Eichenstraße gelegenen Areale, fortzuentwickeln und offensiv zu vermarkten. Über die Wirtschaftsförderungsinstitutionen der Stadt und der Region wird bei geeigneten Unternehmen für den Standort Griesheim geworben. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt bezogen auf ihre Einwohnerzahl über eine relativ kleine Fläche. Der Bedarf an Flächen für gewerbliche Nutzungen ist groß. Insbesondere bei Handwerksbetrieben und kleineren Unternehmen gibt es eine große Nachfrage. Konjunkturelle Schwächephasen und schlechtere Entwicklungen in einigen Branchen ändern an diesem langfristigen Trend nichts. Das Griesheimer Gewerbegebiet verfügt über gute Standorteigenschaften. Die verkehrliche Erschließung ist mit S-Bahn-Anschluss, Zugang zur Straßenbahn, Anschluss zu Autobahnen und Nähe zum Flughafen (rund 10 Fahrminuten) sehr gut ausgeführt. Die Entwicklung der meisten Flächen erfolgte in der Zeit ab etwa 1950. Daher ist dort keine einheitliche architektonische und branchenartige Situation gegeben, wie man sie in den neuen Gewerbeflächen im Umland auf der "grünen Wiese" findet. Die lange Nutzung in Griesheim ist klar erkennbar. Planungsrechtlich sind die Flächen überwiegend als Gewerbegebiet oder Mischgebiet ausgewiesen. Die Nähe von Wohnen und Arbeiten ist schon im Allgemeinen mit vielen Vorteilen verbunden. Im Stadtteil Griesheim hat das Nebeneinander von Wohnbereichen und Gewerbeflächen in der Vergangenheit in mannigfaltiger Weise zu einer gegenseitigen Stärkung und zu Vorteilen für alle geführt. Die Unternehmen im Gewerbegebiet bringen Kaufkraft in den Stadtteil, die örtlichen Handwerksbetriebe kommen bei der Vergabe von Aufträgen zum Zug und die Vereine erhalten Unterstützung. Aus diesen Gründen gilt es, das Gewerbegebiet in Griesheim zu stärken und zukunftsfähig auszugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 90 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 179 Beschluss: Der Vorlage OA 232 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahme NR 352) sowie RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.11.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 352) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme im Rahmen NR 352) Beschlussausfertigung(en): § 2320, 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1394 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 14.08.2012 Betreff: Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims Das Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims nördlich der Bahnlinie ist tief greifenden Veränderungen unterworfen. Viele Großbetriebe haben aufgehört oder befinden sich im Zustand der Insolvenz. Nachdem das Gebiet in den letzten Jahrzehnten von Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhandel und Müll verarbeitendem Gewerbe geprägt war, siedeln sich dort nun muslimische Einrichtungen an, die u. a. durch den geplanten Bau einer Moschee Widerstand in bestimmten Teilen der Bevölkerung auslösen. Die Forderung nach einem Eingreifen der Stadt wird laut, eine "Veränderungssperre" wird gefordert, ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebiets wird angemahnt. Konzeptionell basierte, vernünftige Stadtplanung ist sicherlich überall zu begrüßen und sollte natürlich auch in Griesheim betrieben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Einflussmöglichkeiten eine Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat und welche nicht. Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage, wo der Bau von Moscheen in Griesheim zulässig sein sollte, wenn er in diesem Teil Griesheims wirklich zu verhindern wäre. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebiets in Griesheim zwischen der Bahnlinie und der Lärchenstraße zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen, in dem die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausführlich dargestellt werden. Möglichst zeitnah sind außerdem folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und dessen Grundstücke sich weitgehend in Privatbesitz befinden, einer Veränderungssperre zu unterziehen? 2. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das seit mindestens 40 Jahren als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet bzw. sogar reines Wohngebiet umzuwandeln? 3. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, eine Verlagerung besonders störender Großbetriebe in das Gewerbegebiet entlang der Fritz-Klatte-Straße an den Rand des Industrieparks Griesheim bzw. sogar in den Industriepark Griesheim hinein zu fördern? 4. Wo in Griesheim sollen muslimische Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich niederzulassen, wenn ihnen dies im Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie verwehrt werden sollte? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Ansiedlung muslimischer Einrichtungen mit ausgewiesenem demokratischen und staatstragenden Hintergrund in Griesheim zu fördern? Begründung: Es erscheint sehr sinnvoll, besonders große und störende Betriebe, zu denken wäre hier z. B. in erster Linie an den Nachfolger (Fa. Meinhardt) des Müllverarbeiters Sperzel mit dem als Abstellplatz für den Fuhrpark und die Container benutzten Gelände in der Eichenstraße, in die Fritz-Klatte-Straße bzw. in den Industriepark Griesheim zu verlagern. Diese Idee wurde von der Vorsitzenden des Präventionsrats Griesheim an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen und verdient eine gründliche Prüfung (Punkt 3.). Heiß diskutiert werden in Griesheim jedoch momentan eher andere Themen: Die Ansiedlungen von Milli Görüs und der "Grauen Wölfe" in Griesheim sind ja tatsächlich nicht unproblematisch, da diese Gruppierungen sicherlich nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die Wellen der Empörung schlagen weit über diese Tatsachen hinaus. Jüngst wurden in Griesheim Flugblätter verteilt, in denen radikal der Bau von Moscheen abgelehnt und damit gedroht wird, dass in der Umgebung die Grundstückspreise verfallen würden, die Lärmbelästigung stark ansteigen, die Kriminalitätsrate schnell steigen und schließlich alle nicht-islamischen Anwohner wegziehen müssten, weil "die Zustände unerträglich" würden. Das Gebiet nördlich der Bahnlinie war mit seinen Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhändlern und Müllverarbeitern immer schon eine "Schmuddelecke", die sich aber objektiv betrachtet im Laufe der Jahre eher gebessert als verschlechtert hat. Die Ansiedlung der großen Verkaufsmärkte wie Toom, Adler, Lidl nördlich des Gebiets hat mit Sicherheit das ganze Gebiet aufgewertet, die Ahornstraße ist als sozialer Brennpunkt deutlich entschärft worden, es ist vor allem die zunehmende Ansiedlung muslimischer Einrichtungen, die den Fokus der Aufmerksamkeit derzeit so auf dieses Gebiet lenkt. Dabei muss man sich aber den großen Anteil muslimischer Bevölkerung in Griesheim vor Augen halten. Diese Menschen haben genauso das Recht auf eigene Einrichtungen und eigene Gotteshäuser wie die alteingesessene Bevölkerung. Das Problem ist eher, dass es derzeit noch zu wenig muslimische Einrichtungen in Griesheim gibt, die von gemäßigten, demokratisch und staatstragend orientierten Gruppen getragen werden. So entsteht ein Vakuum, in das radikale Gruppen wie die "Grauen Wölfe" oder jetzt auch Milli Görüs hineinstoßen können. Es wäre also wünschenswert, dass die demokratischen Kräfte innerhalb der muslimischen Bevölkerung Griesheims von der Stadt wie vom Ortsbeirat so gefördert werden, dass es ihnen gelingt, eigene Zentren aufzubauen und den radikalen Kräften entgegenzuarbeiten. In diese Richtung sollte auch das gewünschte Konzept der Stadt Frankfurt entwickelt werden. Wer aber generell alle Muslime ausgrenzt und die Ansiedlung von muslimischen Einrichtungen grundsätzlich verhindern will, der treibt auch demokratisch orientierte Menschen direkt in die Arme der Radikalen. Dies sollte bei allen Äußerungen zu dieser Problematik und bei allen Konzepten für die Entwicklung Griesheims bedacht werden! Das Recht auf die freie Ausübung der Religion gehört zu den wichtigsten Werten unserer Demokratie und sollte von allen verteidigt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1857 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
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