Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
unbefestigtem Gelände Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass auf einem unbefestigten Gelände (Schotteruntergrund) in der Eichenstraße 71 in Griesheim ein Autohandel/Gebrauchtwagenhandel betrieben wird?
- Treffen Informationen zu, dass das Gelände der Stadt gehört und wenn ja, wurde das Gelände zu diesem Zweck oder zu anderen Zwecken an den Betreiber verpachtet? Wenn ja, seit wann wird das Gelände an diesen Betreiber verpachtet?
- Welche Auflagen sind mit der Verpachtung verbunden, ist der Mietzins der Nutzung angemessen?
- Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf das Grundwasser durch diesen Betrieb, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat im Falle, dass Grundwasserverunreinigungen zu befürchten sind, einzuleiten? Begründung: Das Gelände ist ständig mit ca. 80 Autos vollgestellt. Wenn man sich den Untergrund betrachtet, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Nutzung hier ohne Schäden für das Grundwasser möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2013, OF 600/6
Betreff: Autofirma in der Eichenstraße 71 auf unbefestigtem Gelände Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:
- Ist dem Magistrat bekannt, dass auf einem unbefestigten Gelände (Schotteruntergrund) in der Eichenstraße 71 in Griesheim ein Autohandel/Gebrauchtwagenhandel betrieben wird?
- Treffen Informationen zu, dass das Gelände der Stadt gehört und wenn ja, wurde das Gelände zu diesem Zweck oder zu anderen Zwecken an den Betreiber verpachtet? Wenn ja, seit wann wird das Gelände an diesen Betreiber verpachtet?
- Welche Auflagen sind mit der Verpachtung verbunden, ist der Mietzins der Nutzung angemessen?
- Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf das Grundwasser durch diesen Betrieb, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat im Falle, dass Grundwasserverunreinigungen zu befürchten sind, einzuleiten? Begründung: Das Gelände ist ständig mit ca. 80 Autos vollgestellt. Wenn man sich den Untergrund betrachtet, erscheint es unwahrscheinlich, dass diese Nutzung hier ohne Schäden für das Grundwasser möglich ist.Beratung im Ortsbeirat: 6