Immer noch: Staubbelastung durch Abfallverarbeitungsunternehmen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM
2585 entstanden aus
Vorlage: OF 846/6 vom
14.10.2013 Betreff: Immer noch: Staubbelastung durch
Abfallverarbeitungsunternehmen Vorgang: ST 1400/10 Schon früher war die Belastung der Anwohner und die
Verunreinigung der Straßen im Umfeld des Abfallverarbeitungsunternehmens
Sperzel in der Eichenstraße in Griesheim Thema in der Bevölkerung und im
Ortsbeirat. Inzwischen hat zwar die Firma Meinhardt den Betrieb übernommen, die
Probleme seien aber, so schildert es jedenfalls ein Anwohner, noch die gleichen
wie früher. Außer Staub würde von dem Betrieb auch immer wieder ein erheblicher
Gestank ausgehen.
In seiner Stellungnahme vom
28.10.2010, ST 1400, hatte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats hin die
Hoffnung geäußert, dass durch den Neubau einer geschlossenen Halle das Problem
gelöst werde. Wissend, dass letztlich das Regierungspräsidium Darmstadt (RP)
die zuständige Überwachungs- und Genehmigungsbehörde ist, bittet der Ortsbeirat
6 den Magistrat trotzdem, hier im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu
werden. Der Magistrat wird gebeten, die
Beschwerde des Anwohners beim RP vorzutragen und durch Nachfrage beim RP
folgende Fragen klären zu lassen: 1. Ist die Halle, deren Baubeginn ursprünglich für
Juli 2011 angekündigt war, inzwischen errichtet worden? Wenn nein, warum nicht,
und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 2. Bei einer Kontrolle des Betriebs durch das RP im
Jahre 2010 wurden gemäß Vorlage ST 1400 erhebliche Mängel festgestellt.
Sind diese Mängel inzwischen abgestellt? 3. Im Jahr 2010 wurden dem Betrieb etliche Auflagen
erteilt. Wurden diese inzwischen erfüllt? 4. Welche Kontrollen des Betriebs wurden seit 2010
durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 5. Laut Vorlage ST 1400 wurden zahlreiche Messungen
angeordnet. Welche Ergebnisse haben sich hieraus ergeben? 6. Welche Veränderungen an den
Anlagen wurden in der Zwischenzeit vorgenommen, und welche neuen Emissionen
können sich hieraus ergeben haben? 7. Der Anwohner trägt vor, dass eine Anlage zur
Reduzierung der Staubbelastung durch Befeuchtung der Abfälle zwar inzwischen installiert sei, aber praktisch
niemals benutzt werde. Welche Kontrollmöglichkeit gibt es, um herauszufinden,
ob die Anlage nur "pro forma" da steht oder auch wirklich eingesetzt wird?
Begründung: Das Gebiet ist zwar im Bebauungsplan als
Industriegebiet ausgewiesen, trotzdem gibt es hier zahlreiche Wohnhäuser. Die
Bewohner dieser Häuser haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit. Nachdem in der Vergangenheit (siehe Vorlage ST 1400)
zahlreiche Verstöße der Vorgängerfirma gegen Auflagen festgestellt wurden,
erscheint das Interesse von Anwohnern an einer Aufklärung der von ihnen immer
wieder wahrgenommenen Belastungen durch Staub und Gestank nachvollziehbar.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1400
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 129
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1062
Aktenzeichen: 79 3