Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage:
OF 1340/6 vom
02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom
Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien
für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der
Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden
Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die
Bürgersteige bringen; -
Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt
am Straßenrand.
Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für
die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der
Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim
herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur
Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu
befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso
die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung
der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr
fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß
der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit
Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen
verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine
Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem
Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder
als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene
Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in
diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen
Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die
deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind
auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird
eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche
erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu
erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich
der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig.
Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung
einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2014, ST 190
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 252
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (=
Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung)
45. Sitzung des OBR 6
am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6
am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8