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Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Begründung

Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen