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Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Betreff: Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die Stadtteile Altstadt/ Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/ Gutleutviertel/ Gallus Anträge für die Aufstellung von Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzungen) in den Geschäftsgang gibt und sich für Bockenheim eine entsprechende Satzung in der Bearbeitung befindet (siehe Anlage "Übersicht der geplanten Milieuschutzsatzungen"). 2. Alle Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB der Stadt Frankfurt am Main sind nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Bereits bestehende Satzungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB werden in den ersten Überprüfungsturnus mit einbezogen. Gegebenenfalls schlägt der Magistrat auf Basis der Ergebnisse der Überprüfung der Stadtverordnetenversammlung die Aufhebung, Anpassung oder Neuaufstellung von Milieuschutzsatzungen vor. Für die Überprüfung sind stadtweit einheitliche Kriterien heranzuziehen, die im Rahmen eines in Aufbau befindlichen Stadtteilmonitorings zu Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen derzeit entwickelt werden (siehe hierzu B 470 vom 30.09.2013). Auf der Basis der Ergebnisse soll eine erneute Beschlussfassung erfolgen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung weiterhin auf den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB hinwirkt, um in Kombination mit Milieuschutzsatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB einen Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erwirken. 4. Es dient zur Kenntnis, dass darüber hinaus die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Stadtteile auch und insbesondere außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnt. Der Magistrat ist mit stadtteilbezogene Förderprogrammen bspw. in Höchst, Fechenheim und Alt-Sachsenhausen tätig und führt teilräumliche Umstrukturierungsprozesse wie in Griesheim durch. Zusätzlich werden Projekte über das Programm "Schöneres Frankfurt" in den Stadtteilen gefördert. Die zu betrauende Stadtentwicklungsgesellschaft wird weitere Aufgaben und Projekte mit dem neu eingerichteten Liegenschaftsfonds übernehmen (vgl. M 120/2014). Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat vertritt die Auffassung, dass eine erfolgreiche Strategie zur Dämpfung einer unerwünschten, übermäßigen Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Teilen der Stadt auf mehreren Ebenen ansetzen muss: - Erstens ist sicherzustellen, dass in Frankfurt am Main als einer Stadt mit anhaltend wachsender Bevölkerungszahl, wachsender Zahl der Haushalte und gestiegener Wohnflächenbedarfe zusätzliche Wohngebiete entwickelt sowie neue Wohnungen einschließlich Sozialwohnungen gebaut werden. - Zweitens sind in den betroffenen Bestandsquartieren Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Sicherung preisgünstiger Wohnungsbestände beitragen und übermäßige Aufwertungsprozesse dämpfen. - Drittens ist der Magistrat der Überzeugung, dass durch die Ergänzung und die Aufwertung vorhandener räumlicher Qualitäten und mit der Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur insbesondere in innenstadtfernen Stadtteilen zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Stadtgebiet beigetragen werden kann. Stadtentwicklung und Wohnungsbau Seit über 10 Jahren nimmt die Einwohnerzahl in Frankfurt deutlich zu. Prognosen bis zum Jahr 2030 sagen ein weiteres Wachstum auf rund 724.000 Einwohner voraus. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer "Renaissance des Wohnens in der Stadt". Im Jahr 2014 wurde die Marke von 700.000 Einwohnern überschritten. Trotz anhaltend guter Bautätigkeit in den letzten Jahren kann der Wohnungsbau nicht voll umfänglich mit dem Zuwachs an privaten Haushalten standhalten. Das zahlenmäßige Verhältnis von Wohnungen zu Haushalten (Wohnungsversorgungsquote) ist ein zentraler Indikator zur Beurteilung der Wohnungsversorgung. Die Wohnungsversorgungsquote hat sich von 96,5 % im Jahr 2011 auf 94,8 % im Jahr 2012 weiter verschlechtert. Von dieser Entwicklung sind insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen betroffen, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt wird ausführlich im jährlichen Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main dargestellt. Mit dem Magistrats-Vortrag M 9 vom 17.01.2014 "Wohnbaulandentwicklung" hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung ein Handlungskonzept vorgelegt, das der forcierten Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen dient, die Realisierung von Anteilen des geförderten Wohnungsbaus durch entsprechenden Abschluss städtebaulicher Verträge intendiert, weiterhin die Umwandlung von strukturellen Leerständen von Büro- und Gewerbeflächen für den Wohnungsmarkt unterstützt und stadteigene Grundstücke in innenstadtnahen Lagen vorrangig dem geförderten Wohnungsbau zuführt. Da die Herausforderungen einer wachsenden Stadt oft mit konkurrierenden Raumansprüche einhergehen, sollen die verschiedenen Konzepte und Leitlinien für Einzelaspekte der Stadtentwicklung nunmehr in einem Stadtentwicklungskonzept stärker in Beziehung gesetzt und zu einer schlüssigen Strategie für die räumliche Weiterentwicklung der Stadt verdichtet werden. Unerwünschte Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in Teilen der Stadt Anhaltender Zuzug von Bewohnern, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden, Veränderungen der Bewohnerstrukturen und die Veränderung des Charakters von Quartieren und Stadtteilen durch eine Vielzahl von z.T. großen Projekten in kurzer Zeit haben insbesondere in den begehrten Stadtteilen um die Innenstadt bei vielen Menschen Ängste ausgelöst. Sie fürchten um ihre Wohnung und die vertraute Nachbarschaft. In einigen Stadtteilen haben sich Bürgerinitiativen gebildet, Ortsbeiräte und die Stadtverordnetenversammlung haben sich ihrem Anliegen angenommen. Die Medien berichten ausführlich über die vielfältigen Aspekte dieser Problematik unter dem Begriff der "Gentrifizierung". Für den Begriff der "Gentrifizierung" liegt keine eindeutige Definition vor. Als sozialwissenschaftlicher Minimalkonsens hat sich einen Lesart entwickelt, die darunter einen Prozess versteht, in dessen Verlauf Haushalte mit höherem Einkommen Haushalte mit geringerem Einkommen aus einem Wohnviertel verdrängen und dabei den grundsätzlichen Charakter und das Flair der Nachbarschaft verändern. Gentrifizierungsprozesse haben auch in Frankfurt am Main seit den 1970er Jahren stattgefunden und es gibt Hinweise darauf, dass derzeit in Quartieren in Innenstadtrandlage eine zweite Welle läuft. Das Stadtplanungsamt hat sich der Problematik am 17.11.2011 in einer Fachtagung unter dem Titel "Gentrifizierung - sozialverträgliche Stadtteilentwicklung" angenommen und Voraussetzungen, Prozesse und Folgen von Gentrifizierung sowie aktuelle Strategien und Instrumente zur Steuerung thematisiert. Der Magistrat geht davon aus, dass in den gründerzeitlich geprägten urbanen Wohnlagen um die Innenstadt einschließlich des nördlichen Teils von Sachsenhausen (siehe Anlage 1) derzeit eine übermäßige Aufwertung von Bestandsobjekten stattfindet und sich eine steigende Wohnungsnachfrage durch kaufkräftige Haushalte auf städtebaulich weitgehend abgeschlossene Bestandsquartiere konzentriert, so dass die daraus resultierende Mietpreissteigerungen zu einer Verdrängung "alt eingesessener" Bewohner mit geringerem Einkommen führen und eine grundlegende Veränderung des Charakters der Quartiere zu beobachten ist. Um in diesen Quartieren unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen, sollen durch städtebauliche Satzungen Gebiete zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB festgesetzt werden. Damit sollen künftig zum einen erhöhte Mietbelastungen für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen in diesen Quartieren aufgrund von Aufwertungen von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard vermieden werden, zum anderen unerwünschte städtebauliche Folgen für die Stadt Frankfurt am Main - wie beispielsweise der Verlust von preiswertem Wohnungsbeständen in innenstadtnahen Quartieren, die ungleiche Auslastung kommunaler Infrastruktur oder zusätzliche Aufwendungen durch Wohngeldbezug, so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten i. S. d. §172 (1) Nr. 2 BauGB Der Magistrat strebt eine sachgerechte und im Vollzug der Satzungen handhabbare Definition eines allgemein üblichen Wohnungsstandards an. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein allgemein üblicher Standard von Wohnungen dann gegeben ist, wenn er hinsichtlich der Bauausführung und Ausstattung die Mindestanforderungen erfüllt und die Bedürfnisse breiter Schichten der Stadtbevölkerung nicht überschritten sind. Die Gemeinde kann nach §172 (1) Nr. 2 BauGB in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in den künftigen Satzungsgebieten werden die folgenden Kriterien herangezogen, die eine Veränderung der sozialen Struktur erwarten lassen: - Abbruch und Rückbau - auch die teilweise Beseitigung - von Wohnungen bzw. Wohngebäuden - Die Umwandlung von Wohnungen in Büronutzung - Änderungen bestehender Wohnungen (baulicher Anlagen), wenn der allgemein übliche Standard von (Miet-)Wohnungen überschritten wird - Schaffung einer Wohnung (auch durch Dachgeschoss-Ausbau) wenn sie größer als 130 m2 ist - Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Großwohnung (mehr als 130 m2) - Neue Balkone, Dachterrassen und Wintergärten größer 8 qm - Personenaufzüge, die nur einzelne obere Geschosse erschließen Bauliche Maßnahmen dieser oder ähnlicher Art sind genehmigungspflichtig nach der Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 2 BauGB auch dann, wenn es für sie keiner Genehmigung nach der Hessischen Bauordnung bedarf. Liegen bei Prüfung solcher Vorhaben Hinweise vor, dass die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen Zusammensetzung führen oder die Verdrängung verstärken würde, ist das Vorhaben als Verstoß gegen die Ziele der Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung zu bewerten und folglich zu versagen. Währenddessen sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen wie: - ein zeitgemäßer Ausstattungszustand, entsprechend dem Ausstattungsstandards durchschnittlicher Wohnungen im Satzungsgebiet (Grundausstattung im Hinblick auf Sanitär- und Elektroinstallation sowie zentrale Heizungsversorgungsanlagen) - energiesparende Maßnahmen (Erfüllung der ENEV-Anforderungen bis hin zum Passivhausstandard) - Maßnahmen, die der Barrierefreiheit bzw. besseren Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen dienen - Balkone und Dachterrassen kleiner als 8 Quadratmeter zulässig und durchaus im Interesse der Stadt Frankfurt am Main. Sie stellen zwar qualitativ aufwertende Baumaßnahmen dar, dennoch darf die Satzung einer maßvollen Anpassung an den durchschnittlichen Wohnbaustandards nicht entgegenstehen. Bauliche Maßnahmen nach § 172 (4) Nr. 1 BauGB, die darauf gerichtet sind, vorhandene Instandhaltungsmängel zu beseitigen oder die Wohnverhältnisse durch Modernisierung an einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard heranführen und dabei eine durchschnittliche Ausstattung des Wohnraums nicht überschreiten, dienen vielmehr der Erhaltung der Wohnfunktion des Gebietes. Die Genehmigung für solche Maßnahmen ist regelmäßig zu erteilen. In künftigen Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist beabsichtigt, im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Finanzmittel gezielt von der Möglichkeit der Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 (1) Nr. 4 BauGB Gebrauch zu machen und Wohngebäude mit dem Ziel einer späteren Reprivatisierung anzukaufen. Dadurch soll in jenen Stadtquartieren, in denen kein geeigneter günstiger Wohnraum mehr zur Verfügung steht, eine Verdrängung der Bewohner dieser Objekte verhindert werden. Voraussetzungen für die Festsetzung von Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind eine Methodik und Datengrundlagen die geeignet sind, vermutete übermäßige Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse in den o. g. Gebieten nachzuweisen. Ergänzend zur bisherigen Praxis sollen daher künftig für die Tatsachenermittlung und Begründung der aufzustellenden Erhaltungssatzungen eine einheitliche Methodik und einheitliche Datengrundlagen Verwendung finden. Hierfür ist eine deutliche Verbesserung der Informationsbasis der Stadtverwaltung erforderlich, um mit stadtweit einheitlichen Kriterien die Entwicklung zu beobachten und die Tatsachenermittlungen und Begründungen von städtebaulichen Erhaltungssatzungen geeignet vorbereiten zu können. Hierfür soll unterstützend ein geeignetes Stadtteilmonitoring zu Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen eingesetzt werden, mit dessen Entwicklung der Magistrat begonnen hat (siehe B 470 vom 30.09.2013). Die Geltungsdauer der Erhaltungssatzungen soll in der Regel auf fünf Jahre begrenzt werden, um auf Basis jeweils aktualisierter Daten das Vorliegen der Satzungsvoraussetzungen zu überprüfen. Im Ergebnis wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Neufestsetzung, Anpassung oder das Auslaufen des Satzungsgebietes vortragen. Perspektiven für die Stadtteilentwicklung Die Frankfurter Stadtteile haben alle ihre eigene Geschichte, ihren besonderen Charakter und ihre Qualitäten - mit unterschiedlichen Handlungsnotwendigkeiten und Chancen zur Bewahrung und städtebaulichen Weiterentwicklung sowie hinsichtlich möglicher Beiträge zur räumlichen Weiterentwicklung der gesamten Stadt. Anhaltendes Bevölkerungswachstum im Stadtgebiet, ein enger Wohnungsmarkt, die Notwendigkeit einer qualifizierten Innenentwicklung des Siedlungsbestands angesichts der Flächenknappheit: die räumliche Weiterentwicklung der Stadt ist oftmals konfliktträchtig, bedarf einer bürgernahen Vermittlung vor Ort, einer fairen Balance zwischen den spezifischen Entwicklungschancen und Beiträgen aller Teile der Stadt. Sie ist umso aussichtsreicher, je mehr sie mit erlebbaren Verbesserungen im Stadtteil einhergeht - wie z.B. attraktiven Wohnungsangeboten, dem Erhalt oder der Verbesserung von Nahversorgung, dem Zugang und einer guten Bedienungsqualität des öffentlichen Nahverkehrs, einer guten Ausstattung und einem guten Erhaltungszustand sozialer Infrastruktur, einem attraktiven, zugänglichen Grün- und Sportflächenangebot. Neben Erhaltungssatzungen für die innenstadtnahen Bereiche mit besonderem Entwicklungsdruck gilt es Perspektiven für die Weiterentwicklung der anderen Stadtteile ebenfalls zu schaffen und vorhandene räumliche Qualitäten zu stärken. Hierfür kommen verschiedene Instrumente zum Einsatz. Der Magistrat ist durch stadtteilbezogene wie auch mit thematisch bezogenen Förderprogrammen tätig. Zusätzlich wurde der Liegenschaftsfonds neu eingerichtet. Durch eine noch zu betrauende Stadtentwicklungsgesellschaft wird damit eine weitere Möglichkeit geschaffen, in den Stadtteilen aktiv tätig zu werden und einzelne Objekte gezielt zu entwickeln wie auch ggf. Bereiche des öffentlichen Raumes aufzuwerten. Auch im Zuge der Entwicklung neuer Wohnungsbaupotentiale wie sie insbesondere mit dem Magistrats-Vortrag M 9/2014 angestrebt werden, können neue Qualitäten für die vorhandenen Stadtteile geschaffen werden. Perspektivisch ist für die Entwicklung der Stadtteile ggf. eine strategische Steuerung und Bündelung der Aktivitäten erforderlich. Zunächst wird die strategische Steuerung im Rahmen des zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes weiter verfolgt. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Mit den vorgesehenen Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzungen) wird zu einer ausgewogeneren teilräumlichen Entwicklung von Frankfurt am Main beigetragen. D. Kosten Aus der Vorbereitung von städtebaulichen Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 für die genannten Gebiete resultieren keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen investiver Art. Die mit dem o. g. konzeptionellen Ansatz verbundenen analytischen und planerischen Aufgaben sind bei Einschaltung Dritter über die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes finanziell gesichert. Mit der Bezeichnung von Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB besteht die Möglichkeit, Vorkaufsrechte nach § 24 (1) Nr. 4 BauGB auszuüben. Der Magistrat wird mit nach Abschluss der Untersuchungen für die Vorlage von Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 für die genannten Gebiete der Stadtverordnetenversammlung über den beabsichtigten Umfang und die dafür erforderliche Sicherung der Mittel im Haushalt der Stadt berichten. Der Vollzug künftiger städtebaulicher Erhaltungssatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im dargestellten räumlichen Umfang wird absehbar zusätzlichen Bearbeitungsaufwand bei den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung auslösen, der derzeit noch nicht beziffert werden kann. Anlage _Uebersicht_geplanter_Milieuschutzsatzungen (ca. 4,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2015, NR 1117 Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Anregung vom 09.02.2015, OA 601 Antrag vom 21.12.2014, OF 573/1 Antrag vom 19.01.2015, OF 617/2 Antrag vom 30.01.2015, OF 748/3 Antrag vom 28.01.2015, OF 749/3 Antrag vom 09.02.2015, OF 752/3 Antrag vom 25.02.2015, OF 766/3 Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3 Antrag vom 28.05.2015, OF 817/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 31.03.2015, OF 664/2 Anregung vom 28.05.2015, OA 634 Anregung vom 08.10.2015, OA 677 Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 510 Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 557 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 172 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 173 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 174 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 9, 11 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 617/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 573/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. 2 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 3 GRÜNE, 3 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU und SPD gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 217 und NR 1117 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 217 = Enthaltung, NR 1117 = Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 601 2015 1. Der Vorlage M 217 wird unter Hinweis auf OA 601 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 217 = Annahme, NR 1117 = Ziffern 1., 2. a) und 3. bis 6. = Annahme, Ziffer 2. b) = Ablehnung, NR 1125 = Ablehnung, OA 601 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und OA 601 = Annahme, NR 1117 = Ziffern 1. bis 4. und 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung, NR 1125 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2.a und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.b: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt. Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015 Anregung an den Magistrat OM 4206 2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5643, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 0

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