Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
217 Betreff: Übermäßiger Aufwertungs- und
Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene
Stadtteilentwicklung fördern 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die
Stadtteile Altstadt/ Innenstadt, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend,
Sachsenhausen-Nord, Bahnhofsviertel/ Gutleutviertel/ Gallus Anträge für die
Aufstellung von Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB (Milieuschutzsatzungen) in den Geschäftsgang gibt
und sich für Bockenheim eine entsprechende Satzung in der Bearbeitung befindet
(siehe Anlage "Übersicht der geplanten Milieuschutzsatzungen"). 2. Alle Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB der Stadt Frankfurt am Main
sind nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf
Ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen.
Bereits bestehende Satzungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB werden in den ersten
Überprüfungsturnus mit einbezogen. Gegebenenfalls schlägt der Magistrat auf
Basis der Ergebnisse der Überprüfung der Stadtverordnetenversammlung die
Aufhebung, Anpassung oder Neuaufstellung von Milieuschutzsatzungen vor. Für die
Überprüfung sind stadtweit einheitliche Kriterien heranzuziehen, die im Rahmen
eines in Aufbau befindlichen Stadtteilmonitorings zu Aufwertungs- und
Verdrängungsprozessen derzeit entwickelt werden (siehe hierzu B 470 vom
30.09.2013). Auf der Basis der Ergebnisse soll eine erneute Beschlussfassung
erfolgen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der
Magistrat bei der Hessischen Landesregierung weiterhin auf den Erlass einer
Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB hinwirkt, um in
Kombination mit Milieuschutzsatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB einen
Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu
erwirken. 4. Es dient zur
Kenntnis, dass darüber hinaus die Qualifizierung und Weiterentwicklung der
Stadtteile auch und insbesondere außerhalb des Geltungsbereiches der
Milieuschutzsatzungen in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnt. Der
Magistrat ist mit stadtteilbezogene Förderprogrammen bspw. in Höchst,
Fechenheim und Alt-Sachsenhausen tätig und führt teilräumliche
Umstrukturierungsprozesse wie in Griesheim durch. Zusätzlich werden Projekte
über das Programm "Schöneres Frankfurt" in den Stadtteilen gefördert. Die zu
betrauende Stadtentwicklungsgesellschaft wird weitere Aufgaben und Projekte mit
dem neu eingerichteten Liegenschaftsfonds übernehmen (vgl. M 120/2014).
Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat vertritt die Auffassung, dass eine
erfolgreiche Strategie zur Dämpfung einer unerwünschten, übermäßigen
Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Teilen der Stadt auf
mehreren Ebenen ansetzen muss: - Erstens ist sicherzustellen, dass in Frankfurt am
Main als einer Stadt mit anhaltend wachsender Bevölkerungszahl, wachsender Zahl
der Haushalte und gestiegener Wohnflächenbedarfe zusätzliche Wohngebiete
entwickelt sowie neue Wohnungen einschließlich Sozialwohnungen gebaut werden.
- Zweitens sind in den betroffenen
Bestandsquartieren Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Sicherung
preisgünstiger Wohnungsbestände beitragen und übermäßige Aufwertungsprozesse
dämpfen. - Drittens ist der Magistrat der
Überzeugung, dass durch die Ergänzung und die Aufwertung vorhandener räumlicher
Qualitäten und mit der Ausstattung mit öffentlicher Infrastruktur insbesondere
in innenstadtfernen Stadtteilen zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im
Stadtgebiet beigetragen werden kann. Stadtentwicklung und Wohnungsbau Seit über 10 Jahren nimmt die Einwohnerzahl in
Frankfurt deutlich zu. Prognosen bis zum Jahr 2030 sagen ein weiteres Wachstum
auf rund 724.000 Einwohner voraus. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang
von einer "Renaissance des Wohnens in der Stadt". Im Jahr 2014 wurde die Marke
von 700.000 Einwohnern überschritten. Trotz anhaltend guter Bautätigkeit in den
letzten Jahren kann der Wohnungsbau nicht voll umfänglich mit dem Zuwachs an
privaten Haushalten standhalten. Das zahlenmäßige Verhältnis von Wohnungen zu
Haushalten (Wohnungsversorgungsquote) ist ein zentraler Indikator zur
Beurteilung der Wohnungsversorgung. Die Wohnungsversorgungsquote hat sich von 96,5 % im
Jahr 2011 auf 94,8 % im Jahr 2012 weiter verschlechtert. Von dieser Entwicklung
sind insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen betroffen, die auf
preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
wird ausführlich im jährlichen Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main
dargestellt. Mit dem Magistrats-Vortrag M 9 vom
17.01.2014 "Wohnbaulandentwicklung" hat der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung ein Handlungskonzept vorgelegt, das der forcierten
Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen dient, die Realisierung von Anteilen des
geförderten Wohnungsbaus durch entsprechenden Abschluss städtebaulicher
Verträge intendiert, weiterhin die Umwandlung von strukturellen Leerständen von
Büro- und Gewerbeflächen für den Wohnungsmarkt unterstützt und stadteigene
Grundstücke in innenstadtnahen Lagen vorrangig dem geförderten Wohnungsbau
zuführt. Da die Herausforderungen einer wachsenden Stadt oft mit
konkurrierenden Raumansprüche einhergehen, sollen die verschiedenen Konzepte
und Leitlinien für Einzelaspekte der Stadtentwicklung nunmehr in einem
Stadtentwicklungskonzept stärker in Beziehung gesetzt und zu einer schlüssigen
Strategie für die räumliche Weiterentwicklung der Stadt verdichtet werden.
Unerwünschte Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in
Teilen der Stadt
Anhaltender Zuzug von Bewohnern,
ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, bauliche Veränderungen und
Modernisierung von Bestandsgebäuden, Veränderungen der Bewohnerstrukturen und
die Veränderung des Charakters von Quartieren und Stadtteilen durch eine
Vielzahl von z.T. großen Projekten in kurzer Zeit haben insbesondere in den
begehrten Stadtteilen um die Innenstadt bei vielen Menschen Ängste ausgelöst.
Sie fürchten um ihre Wohnung und die vertraute Nachbarschaft. In einigen
Stadtteilen haben sich Bürgerinitiativen gebildet, Ortsbeiräte und die
Stadtverordnetenversammlung haben sich ihrem Anliegen angenommen. Die Medien
berichten ausführlich über die vielfältigen Aspekte dieser Problematik unter
dem Begriff der "Gentrifizierung". Für den Begriff der "Gentrifizierung" liegt
keine eindeutige Definition vor. Als sozialwissenschaftlicher Minimalkonsens
hat sich einen Lesart entwickelt, die darunter einen Prozess versteht, in
dessen Verlauf Haushalte mit höherem Einkommen Haushalte mit geringerem
Einkommen aus einem Wohnviertel verdrängen und dabei den grundsätzlichen
Charakter und das Flair der Nachbarschaft verändern. Gentrifizierungsprozesse
haben auch in Frankfurt am Main seit den 1970er Jahren stattgefunden und es
gibt Hinweise darauf, dass derzeit in Quartieren in Innenstadtrandlage eine
zweite Welle läuft. Das Stadtplanungsamt hat sich der Problematik am
17.11.2011 in einer Fachtagung unter dem Titel "Gentrifizierung -
sozialverträgliche Stadtteilentwicklung" angenommen und Voraussetzungen,
Prozesse und Folgen von Gentrifizierung sowie aktuelle Strategien und
Instrumente zur Steuerung thematisiert. Der Magistrat geht davon aus, dass in den
gründerzeitlich geprägten urbanen Wohnlagen um die Innenstadt einschließlich
des nördlichen Teils von Sachsenhausen (siehe Anlage 1) derzeit eine übermäßige
Aufwertung von Bestandsobjekten stattfindet und sich eine steigende
Wohnungsnachfrage durch kaufkräftige Haushalte auf städtebaulich weitgehend
abgeschlossene Bestandsquartiere konzentriert, so dass die daraus resultierende
Mietpreissteigerungen zu einer Verdrängung "alt eingesessener" Bewohner mit
geringerem Einkommen führen und eine grundlegende Veränderung des Charakters
der Quartiere zu beobachten ist. Um in diesen Quartieren unerwünschten
Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen, sollen durch
städtebauliche Satzungen Gebiete zur Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB festgesetzt werden. Damit sollen
künftig zum einen erhöhte Mietbelastungen für Haushalte mit niedrigem und
mittlerem Einkommen in diesen Quartieren aufgrund von Aufwertungen von Wohnraum
auf überdurchschnittlichen Standard vermieden werden, zum anderen unerwünschte
städtebauliche Folgen für die Stadt Frankfurt am Main - wie beispielsweise der
Verlust von preiswertem Wohnungsbeständen in innenstadtnahen Quartieren, die
ungleiche Auslastung kommunaler Infrastruktur oder zusätzliche Aufwendungen
durch Wohngeldbezug, so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und
Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten i. S. d. §172 (1)
Nr. 2 BauGB Der Magistrat strebt eine
sachgerechte und im Vollzug der Satzungen handhabbare Definition eines
allgemein üblichen Wohnungsstandards an. Grundsätzlich ist davon auszugehen,
dass ein allgemein üblicher Standard von Wohnungen dann gegeben ist, wenn er
hinsichtlich der Bauausführung und Ausstattung die Mindestanforderungen erfüllt
und die Bedürfnisse breiter Schichten der Stadtbevölkerung nicht überschritten
sind. Die Gemeinde kann nach §172 (1) Nr. 2
BauGB in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete
bezeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung der
Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der
Genehmigung bedürfen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit und
Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in den künftigen Satzungsgebieten
werden die folgenden Kriterien herangezogen, die eine Veränderung der sozialen
Struktur erwarten lassen: - Abbruch und Rückbau - auch die teilweise
Beseitigung - von Wohnungen bzw. Wohngebäuden - Die Umwandlung von Wohnungen in Büronutzung - Änderungen bestehender Wohnungen
(baulicher Anlagen), wenn der allgemein übliche Standard von (Miet-)Wohnungen
überschritten wird -
Schaffung einer Wohnung (auch durch Dachgeschoss-Ausbau) wenn sie größer als
130 m2 ist - Zusammenlegung
von Wohnungen zu einer Großwohnung (mehr als 130 m2) - Neue Balkone, Dachterrassen und Wintergärten größer
8 qm - Personenaufzüge, die
nur einzelne obere Geschosse erschließen Bauliche Maßnahmen dieser oder ähnlicher Art sind
genehmigungspflichtig nach der Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Nr. 2 BauGB
auch dann, wenn es für sie keiner Genehmigung nach der Hessischen Bauordnung
bedarf. Liegen bei Prüfung solcher Vorhaben Hinweise vor, dass die bauliche
Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung der sozialen Zusammensetzung führen
oder die Verdrängung verstärken würde, ist das Vorhaben als Verstoß gegen die
Ziele der Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung zu bewerten und folglich zu
versagen. Währenddessen sind bauliche
Modernisierungsmaßnahmen wie: - ein zeitgemäßer Ausstattungszustand, entsprechend
dem Ausstattungsstandards durchschnittlicher Wohnungen im Satzungsgebiet
(Grundausstattung im Hinblick auf Sanitär- und Elektroinstallation sowie
zentrale Heizungsversorgungsanlagen) - energiesparende Maßnahmen (Erfüllung der
ENEV-Anforderungen bis hin zum Passivhausstandard) - Maßnahmen, die der Barrierefreiheit bzw.
besseren Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen dienen - Balkone und Dachterrassen kleiner
als 8 Quadratmeter zulässig und durchaus im Interesse der Stadt
Frankfurt am Main. Sie stellen zwar qualitativ aufwertende Baumaßnahmen
dar, dennoch darf die Satzung einer maßvollen Anpassung an den
durchschnittlichen Wohnbaustandards nicht entgegenstehen. Bauliche Maßnahmen
nach § 172 (4) Nr. 1 BauGB, die darauf gerichtet sind, vorhandene
Instandhaltungsmängel zu beseitigen oder die Wohnverhältnisse durch
Modernisierung an einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard heranführen und dabei
eine durchschnittliche Ausstattung des Wohnraums nicht überschreiten, dienen
vielmehr der Erhaltung der Wohnfunktion des Gebietes. Die Genehmigung für
solche Maßnahmen ist regelmäßig zu erteilen. In künftigen Gebieten zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist beabsichtigt, im Rahmen der von der
Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Finanzmittel gezielt von der
Möglichkeit der Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 24 (1) Nr. 4 BauGB Gebrauch
zu machen und Wohngebäude mit dem Ziel einer späteren Reprivatisierung
anzukaufen. Dadurch soll in jenen Stadtquartieren, in denen kein geeigneter
günstiger Wohnraum mehr zur Verfügung steht, eine Verdrängung der Bewohner
dieser Objekte verhindert werden. Voraussetzungen für die Festsetzung von Gebieten zur
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sind eine Methodik und
Datengrundlagen die geeignet sind, vermutete übermäßige Aufwertungs- und
Verdrängungsprozesse in den o. g. Gebieten nachzuweisen. Ergänzend zur
bisherigen Praxis sollen daher künftig für die Tatsachenermittlung und
Begründung der aufzustellenden Erhaltungssatzungen eine einheitliche Methodik
und einheitliche Datengrundlagen Verwendung finden. Hierfür ist eine deutliche
Verbesserung der Informationsbasis der Stadtverwaltung erforderlich, um mit
stadtweit einheitlichen Kriterien die Entwicklung zu beobachten und die
Tatsachenermittlungen und Begründungen von städtebaulichen Erhaltungssatzungen
geeignet vorbereiten zu können. Hierfür soll unterstützend ein geeignetes
Stadtteilmonitoring zu Aufwertungs- und Verdrängungsprozessen eingesetzt
werden, mit dessen Entwicklung der Magistrat begonnen hat (siehe B 470
vom 30.09.2013).
Die Geltungsdauer der
Erhaltungssatzungen soll in der Regel auf fünf Jahre begrenzt werden, um auf
Basis jeweils aktualisierter Daten das Vorliegen der Satzungsvoraussetzungen zu
überprüfen. Im Ergebnis wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine
Neufestsetzung, Anpassung oder das Auslaufen des Satzungsgebietes
vortragen. Perspektiven für die
Stadtteilentwicklung Die Frankfurter Stadtteile haben alle ihre eigene
Geschichte, ihren besonderen Charakter und ihre Qualitäten - mit
unterschiedlichen Handlungsnotwendigkeiten und Chancen zur Bewahrung und
städtebaulichen Weiterentwicklung sowie hinsichtlich möglicher Beiträge zur
räumlichen Weiterentwicklung der gesamten Stadt. Anhaltendes Bevölkerungswachstum im Stadtgebiet, ein
enger Wohnungsmarkt, die Notwendigkeit einer qualifizierten Innenentwicklung
des Siedlungsbestands angesichts der Flächenknappheit: die räumliche
Weiterentwicklung der Stadt ist oftmals konfliktträchtig, bedarf einer
bürgernahen Vermittlung vor Ort, einer fairen Balance zwischen den spezifischen
Entwicklungschancen und Beiträgen aller Teile der Stadt. Sie ist umso
aussichtsreicher, je mehr sie mit erlebbaren Verbesserungen im Stadtteil
einhergeht - wie z.B. attraktiven Wohnungsangeboten, dem Erhalt oder der
Verbesserung von Nahversorgung, dem Zugang und einer guten Bedienungsqualität
des öffentlichen Nahverkehrs, einer guten Ausstattung und einem guten
Erhaltungszustand sozialer Infrastruktur, einem attraktiven, zugänglichen Grün-
und Sportflächenangebot. Neben Erhaltungssatzungen für die innenstadtnahen
Bereiche mit besonderem Entwicklungsdruck gilt es Perspektiven für die
Weiterentwicklung der anderen Stadtteile ebenfalls zu schaffen und vorhandene
räumliche Qualitäten zu stärken. Hierfür kommen verschiedene Instrumente zum
Einsatz. Der Magistrat ist durch stadtteilbezogene wie auch mit thematisch
bezogenen Förderprogrammen tätig. Zusätzlich wurde der Liegenschaftsfonds neu
eingerichtet. Durch eine noch zu betrauende Stadtentwicklungsgesellschaft wird
damit eine weitere Möglichkeit geschaffen, in den Stadtteilen aktiv tätig zu
werden und einzelne Objekte gezielt zu entwickeln wie auch ggf. Bereiche des
öffentlichen Raumes aufzuwerten. Auch im Zuge der Entwicklung neuer
Wohnungsbaupotentiale wie sie insbesondere mit dem Magistrats-Vortrag M 9/2014
angestrebt werden, können neue Qualitäten für die vorhandenen Stadtteile
geschaffen werden.
Perspektivisch ist für die
Entwicklung der Stadtteile ggf. eine strategische Steuerung und Bündelung der
Aktivitäten erforderlich. Zunächst wird die strategische Steuerung im Rahmen
des zu erarbeitenden Stadtentwicklungskonzeptes weiter verfolgt.
B. Alternativen Keine. C. Lösungen Mit den vorgesehenen Satzungen zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB
(Milieuschutzsatzungen) wird zu einer ausgewogeneren teilräumlichen Entwicklung
von Frankfurt am Main beigetragen. D. Kosten Aus der Vorbereitung von städtebaulichen
Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 für die genannten Gebiete resultieren
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen investiver Art. Die mit dem o. g.
konzeptionellen Ansatz verbundenen analytischen und planerischen Aufgaben sind
bei Einschaltung Dritter über die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes
finanziell gesichert. Mit der Bezeichnung von Gebieten zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB besteht die
Möglichkeit, Vorkaufsrechte nach § 24 (1) Nr. 4 BauGB auszuüben. Der Magistrat
wird mit nach Abschluss der Untersuchungen für die Vorlage von
Erhaltungssatzungen nach § 172 (1) Nr. 2 für die genannten Gebiete der
Stadtverordnetenversammlung über den beabsichtigten Umfang und die dafür
erforderliche Sicherung der Mittel im Haushalt der Stadt berichten. Der Vollzug künftiger städtebaulicher
Erhaltungssatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im
dargestellten räumlichen Umfang wird absehbar zusätzlichen Bearbeitungsaufwand
bei den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung auslösen, der derzeit noch
nicht beziffert werden kann. Anlage _Uebersicht_geplanter_Milieuschutzsatzungen
(ca. 4,2 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.01.2015, NR 1117
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
Anregung vom
09.02.2015, OA 601
Antrag vom
21.12.2014, OF
573/1
Antrag vom 19.01.2015, OF 617/2
Antrag vom 30.01.2015, OF 748/3
Antrag vom
28.01.2015, OF
749/3
Antrag vom 09.02.2015, OF 752/3
Antrag vom
25.02.2015, OF
766/3
Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3
Antrag vom
28.05.2015, OF
817/3 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
31.03.2015, OF
664/2
Anregung vom 28.05.2015, OA 634
Anregung vom
08.10.2015, OA 677
Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 510
Auskunftsersuchen
vom 24.08.2017, V 557
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 170
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 171
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 172
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 173
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 174
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 175
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
9, 11 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
11 am 12.01.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2
am 19.01.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 617/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 217 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
38. Sitzung des OBR 1
am 20.01.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 573/1 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. 2 GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 3 GRÜNE, 3 CDU und
FDP (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
37. Sitzung des OBR 4
am 20.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, 3 CDU und SPD gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei
Enthaltung 1 LINKE. 38. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9
am 22.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5
am 23.01.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP und fraktionslos gegen
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 217 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen NR 1117)
zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD,
LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen
SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme)
zu 3. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 217 und NR 1117 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE
WÄHLER (M 217 = Enthaltung, NR 1117 = Ablehnung)
41. Sitzung des OBR 2
am 09.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 601 2015
1. Der Vorlage
M 217 wird unter Hinweis auf OA 601 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP
(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage
OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt.
4. Die Vorlage
OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9
am 19.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen 4 CDU, FDP und
FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU
38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601
wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (M 217 = Annahme, NR 1117 = Ziffern 1., 2. a) und 3. bis
6. = Annahme, Ziffer 2. b) = Ablehnung, NR 1125 = Ablehnung, OA 601 = Prüfung
und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und OA 601 = Annahme, NR 1117
= Ziffern 1. bis 4. und 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung, NR 1125 =
Ablehnung) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 19
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
4. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE
WÄHLER gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffern 2.a und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 2.b: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 5.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und Piraten (= Annahme)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (=
Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE
WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4. Die Vorlage
OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4. Die Vorlage
OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und
3., die Ziffern 2. und 4. sowie die Begründung der Vorlage M 217 getrennt
abgestimmt. Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die
Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen.
Beschluss: Anregung OA 634 2015
Anregung an den Magistrat OM 4206 2015
1. Der Vorlage
M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird.
3. Die Vorlage
OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage
OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird
zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung:
GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung)
zu 4. GRÜNE gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE.
und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5643, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 0