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Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

überprüfen Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5647) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der StVV vom 26.02.2015, § 5643 geplant, erst in 5 Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach 5 Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet.

Inhalt

Antrag vom 14.03.2019, OF 332/4

Betreff: Milieuschutzsatzungen in Bornheim früher überprüfen Der Magistrat wird gebeten, eine Ausweitung der Milieuschutzsatzungen voranzutreiben. Dafür soll der ursprüngliche Geltungsbereich (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5647) mit neuen aktuellen Zahlen zeitnah überprüft werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einführung von Milieuschutzsatzungen. Jedoch ist der Ortsbeirat über die letztendliche Größe des Geltungsbereiches unzufrieden. Laut den Unterlagen des Magistrats beruhen viele Indikatoren auf Zahlen aus 2013 und sind durch das schnelle Wachstum der Stadt Frankfurt mittlerweile überholt. Deswegen möchte der Ortsbeirat die Überprüfung der Milieuschutzsatzungen vorziehen und nicht, wie laut Beschluss der StVV vom 26.02.2015, § 5643 geplant, erst in 5 Jahren nach Geltung und somit 2024 erneut überprüft wird. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss über die Überprüfung nach 5 Jahren nur für den übrig gebliebenen Geltungsbereich gilt und nicht für das gesamte Überprüfungsgebiet.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 4
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4414 2019 1. Der Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf die Vorlage OM 4414 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 332/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Bff Und Dffm
Ablehnung:
FDP Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL