Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage:
OF 579/3 vom
15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das
Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M
175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den
Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung
der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation
auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft.
Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des
Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom
08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende
Teilbereiche (Tb):
a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201,
Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer
Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis
Rat-Beil-Straße; d) Tb des
StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße
bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich
umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz
für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224,
Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse
(M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute
Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die
Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der
einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber
geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und
Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in
die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee)
war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier
in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance &
Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB
deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der
veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt
werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur
Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare
Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen
sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem
Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr
geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen
Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die
Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet
behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu
dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201
unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk
203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom
12.12.2014, M 224
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 170
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 171
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 175
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 427
Antrag vom
02.01.2020, OF
775/3
Anregung vom 20.02.2020, OA 535
Bericht des
Magistrats vom 21.09.2020, B 472
Bericht des
Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung
der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18
Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt.
27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP
36 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
77 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen
der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49
Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung)
und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung
gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10