Instrumente schaffen, die etwas taugen - Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern
Vorlagentyp: NR LINKE
Begründung
Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen Baugesuche, die den Zielen der Erhaltungssatzungen widersprechen, gemäß § 172 (2) und § 15 (1) BauGB zurückzustellen; 2. nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen außer dem Vorkaufsrecht nach § 24 (1) Nr.4 BauGB auch die folgenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches zur Durchsetzung der Ziele der Erhaltungssatzungen zu nutzen:
- a)Übernahme von Grundstücken gemäß § 173 (2) BauGB in den Gebieten, in denen auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung gilt
- b)Enteignungen gemäß § 85 (1) Nr.6 BauGB; 3. entweder die Mittel des Liegenschaftsamtes aufzustocken oder eine städtische Gesellschaft nach Münchner Vorbild (GIMA eG) mit dem Aufkauf von Grundstücken zu beauftragen; 4. ausreichend Personal vorzusehen zur Erfüllung der sich aus den Erhaltungssatzungen ergebenden Aufgaben; 5. im Falle einer Reprivatisierung vorrangig an die Mieter oder eine von ihnen gegründete Genossenschaft zu verkaufen, oder den Verkauf an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wie z.B. Umwandlungsverbot, Verbot der Eigenbedarfskündigung, Begrenzung der Miethöhen etc.; 6. bei der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen die in den jeweiligen Stadtteilen aktiven Bürgerinitiativen zu beteiligen. Begründung: In der letzten Planungsausschusssitzung am
- Januar 2015 haben die Bürgerinitiativen (Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Aktionsgemeinschaft Westend, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße, Initiative Zukunft Bockenheim) mit ihrem Offenen Brief den Finger in die Wunde gelegt. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die geplanten Milieuschutzsatzungen nicht den Effekt haben werden, der gewünscht ist. Es geht darum, die Verdrängung von Mietern mit den neu gestalteten Milieuschutzsatzungen in vielen Stadtteilen zu verhindern. Die Bürgerinitiativen zweifeln am Erfolg und dies zu Recht. Der Magistrat hat es bisher nicht geschafft, die negativen Entwicklungen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt zu bremsen. Im Westend werden Wohnungen luxussaniert. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Problem, welches mittlerweile in vielen Stadtteilen besteht. MieterInnen im Ostend erleben derzeit die Umwandlung ihres Viertels als negativ. Das Ostend wandelt sich seit vielen Jahren: erschwingliche Wohnungen, preiswerte Läden und die kleine Kneipe in der Straße nebenan verschwinden. Dafür gibt es immer mehr Luxuswohnungen und Büros. Menschen werden aus ihren angestammten Viertel verdrängt, weil sie sich dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Hier wird es Zeit einen Riegel vorzuschieben. Wir können von anderen Städten wie München bzw. Hamburg lernen. Die Stadt München setzt seit 1987 auf Milieuschutzsatzungen und macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Auch die Mietervereine in München sehen einen positiven Effekt und haben die Stadt München aufgefordert, für weitere Gebiete Erhaltungssatzungen zu erlassen. Auch die Stadt Hamburg arbeitet mit sozialen Erhaltungsverordnungen und mit dem Vorkaufsrecht. In einem Zeitraum von acht Jahren wurden in Hamburg 55 Objekte durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht geschützt. In Frankfurt dagegen wurden selbst die schon existierenden Erhaltungssatzungen nicht genutzt, da die Stadt bisher die gesetzlichen Möglichkeiten der Übernahme (in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung) und das Vorkaufsrecht nicht genutzt hat. Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur in den Fällen, wo ein Verkauf stattfindet. In anderen Fällen kann die Enteignung bzw. die Androhung der Enteignung helfen. Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Stadt nur in wenigen Fällen tatsächlich kaufen musste, da in den meisten Fällen die Eigentümer zu einer Abwendungserklärung bereit waren. Trotzdem müssen die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sein, um den Durchsetzungswillen der Stadt zu dokumentieren. Andernfalls sind die Erhaltungssatzungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Bei der Aufstellung der Erhaltungssatzungen sollte unbedingt das in den Bürgerinitiativen vorhandene Wissen über die jeweiligen Milieus genutzt werden. Dies würde auch den Aufwand und damit die Kosten für externe Planungsbüros vermindern.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2015, NR 1117
Betreff: Instrumente schaffen, die etwas taugen - Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen Baugesuche, die den Zielen der Erhaltungssatzungen widersprechen, gemäß § 172 (2) und § 15 (1) BauGB zurückzustellen;
- nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen außer dem Vorkaufsrecht nach § 24 (1) Nr.4 BauGB auch die folgenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches zur Durchsetzung der Ziele der Erhaltungssatzungen zu nutzen:
- a)Übernahme von Grundstücken gemäß § 173 (2) BauGB in den Gebieten, in denen auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung gilt
- b)Enteignungen gemäß § 85 (1) Nr.6 BauGB;
- entweder die Mittel des Liegenschaftsamtes aufzustocken oder eine städtische Gesellschaft nach Münchner Vorbild (GIMA eG) mit dem Aufkauf von Grundstücken zu beauftragen;
- ausreichend Personal vorzusehen zur Erfüllung der sich aus den Erhaltungssatzungen ergebenden Aufgaben;
- im Falle einer Reprivatisierung vorrangig an die Mieter oder eine von ihnen gegründete Genossenschaft zu verkaufen, oder den Verkauf an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wie z.B. Umwandlungsverbot, Verbot der Eigenbedarfskündigung, Begrenzung der Miethöhen etc.;
- bei der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen die in den jeweiligen Stadtteilen aktiven Bürgerinitiativen zu beteiligen. Begründung: In der letzten Planungsausschusssitzung am
- Januar 2015 haben die Bürgerinitiativen (Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Aktionsgemeinschaft Westend, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße, Initiative Zukunft Bockenheim) mit ihrem Offenen Brief den Finger in die Wunde gelegt. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die geplanten Milieuschutzsatzungen nicht den Effekt haben werden, der gewünscht ist. Es geht darum, die Verdrängung von Mietern mit den neu gestalteten Milieuschutzsatzungen in vielen Stadtteilen zu verhindern. Die Bürgerinitiativen zweifeln am Erfolg und dies zu Recht. Der Magistrat hat es bisher nicht geschafft, die negativen Entwicklungen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt zu bremsen. Im Westend werden Wohnungen luxussaniert. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Problem, welches mittlerweile in vielen Stadtteilen besteht. MieterInnen im Ostend erleben derzeit die Umwandlung ihres Viertels als negativ. Das Ostend wandelt sich seit vielen Jahren: erschwingliche Wohnungen, preiswerte Läden und die kleine Kneipe in der Straße nebenan verschwinden. Dafür gibt es immer mehr Luxuswohnungen und Büros. Menschen werden aus ihren angestammten Viertel verdrängt, weil sie sich dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Hier wird es Zeit einen Riegel vorzuschieben. Wir können von anderen Städten wie München bzw. Hamburg lernen. Die Stadt München setzt seit 1987 auf Milieuschutzsatzungen und macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Auch die Mietervereine in München sehen einen positiven Effekt und haben die Stadt München aufgefordert, für weitere Gebiete Erhaltungssatzungen zu erlassen. Auch die Stadt Hamburg arbeitet mit sozialen Erhaltungsverordnungen und mit dem Vorkaufsrecht. In einem Zeitraum von acht Jahren wurden in Hamburg 55 Objekte durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht geschützt. In Frankfurt dagegen wurden selbst die schon existierenden Erhaltungssatzungen nicht genutzt, da die Stadt bisher die gesetzlichen Möglichkeiten der Übernahme (in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung) und das Vorkaufsrecht nicht genutzt hat. Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur in den Fällen, wo ein Verkauf stattfindet. In anderen Fällen kann die Enteignung bzw. die Androhung der Enteignung helfen. Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Stadt nur in wenigen Fällen tatsächlich kaufen musste, da in den meisten Fällen die Eigentümer zu einer Abwendungserklärung bereit waren. Trotzdem müssen die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sein, um den Durchsetzungswillen der Stadt zu dokumentieren. Andernfalls sind die Erhaltungssatzungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Bei der Aufstellung der Erhaltungssatzungen sollte unbedingt das in den Bürgerinitiativen vorhandene Wissen über die jeweiligen Milieus genutzt werden. Dies würde auch den Aufwand und damit die Kosten für externe Planungsbüros vermindern.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.01.2015
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
37
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
15
1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer
Ablehnung:
Linke
Sitzung
38
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 12
1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer
Ablehnung:
Linke FDP Freie Wähler Ablehnung
Sitzung
39
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 19
1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Römer Piraten ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke FDP Freie Wähler
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