Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
Begründung
das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund