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Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Nordend III - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereich in Frankfurt am Main - Nord end III soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III deutet sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III umfasst die südlichen Bereiche der Stadtteile Nordend West und Nordend Ost, in denen sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Bereiche mit einem geringen Wohnanteil und Gebiete, die keine Wohnnutzung aufweisen, sind ausgenommen. Hierzu zählen der Bereich nördlich der Adickesallee (Polizeipräsidium, Hessischer Rundfunk, ehemalige Oberfinanzdirektion), der Hauptfriedhof, die Bereiche nördlich der Münzenbergerstraße sowie des sich nach Osten anschließenden Weges und der Günthersburgpark. Wenngleich sich innerhalb der Abgrenzung auch Bereiche befinden, die nicht durch Wohn-nutzungen geprägt sind (z.B. Holzhausenpark, Deutsche Nationalbibliothek, Bürgerhospital, St. Marienkrankenhaus und Fachhochschule Frankfurt), soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III umfasst sowohl Bereiche der Stadtteile Nordend West als auch Nordend Ost, da die Bebauungsstruktur beider Stadtteile in ihrer gründerzeitlichen Prägung große Gemeinsamkeiten aufweist. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Bereich Nordend III eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die nahezu deckungsgleichen schon bestehenden Erhaltungssatzungen Nr. 39 - Nordend I und Nr. 42 - Nordend II, deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart der Gebiete aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzen die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 50 - Nordend III. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_1 (ca. 5,1 MB) Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_2 (ca. 3,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Antrag vom 30.01.2015, OF 750/3 Antrag vom 27.02.2015, OF 767/3 Antrag vom 25.02.2015, OF 768/3 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.05.2015, OA 635 Anregung vom 08.10.2015, OA 677 Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 557 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3 Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 224 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 224 = Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 224 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 35 ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Ziffer 3. getrennt von der restlichen Vorlage OF 768/3 abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 635 2015 1. Der Vorlage M 224 wird unter Hinweis auf OA 635 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. a) Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 768/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5646, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00

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