Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
224 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am
Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2
Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Nordend III - in Frankfurt am
Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung
Milieuschutz).
Der räumliche Geltungsbereich der
aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich
ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher
Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten
Bereich in Frankfurt am Main - Nord end III soll die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am
Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie
Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger
Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am
stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile -
Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim,
Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den
bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die
Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen.
Für das Gebiet des Geltungsbereiches der
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III deutet sich die Verdrängung der
ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und
unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur
gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit
ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten
Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener
Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist
der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung
von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden,
wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der
Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 -
Nordend III umfasst die südlichen Bereiche der Stadtteile Nordend West und
Nordend Ost, in denen sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder
Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Bereiche mit einem geringen Wohnanteil und
Gebiete, die keine Wohnnutzung aufweisen, sind ausgenommen. Hierzu zählen der
Bereich nördlich der Adickesallee (Polizeipräsidium, Hessischer Rundfunk,
ehemalige Oberfinanzdirektion), der Hauptfriedhof, die Bereiche nördlich der
Münzenbergerstraße sowie des sich nach Osten anschließenden Weges und der
Günthersburgpark. Wenngleich
sich innerhalb der Abgrenzung auch Bereiche befinden, die nicht durch
Wohn-nutzungen geprägt sind (z.B. Holzhausenpark, Deutsche Nationalbibliothek,
Bürgerhospital, St. Marienkrankenhaus und Fachhochschule Frankfurt), soll der
Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben. Der Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III umfasst sowohl Bereiche der Stadtteile
Nordend West als auch Nordend Ost, da die Bebauungsstruktur beider Stadtteile
in ihrer gründerzeitlichen Prägung große Gemeinsamkeiten aufweist. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den
Bereich Nordend III eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf
dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und
gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet
ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer
Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie
für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen
Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme
zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also
auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die nahezu deckungsgleichen schon bestehenden
Erhaltungssatzungen Nr. 39 - Nordend I und Nr. 42 - Nordend II, deren Ziel es
ist, die städtebauliche Eigenart der Gebiete aufgrund ihrer städtebaulichen
Gestalt zu schützen, ergänzen die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 50 -
Nordend III. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein
externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel
des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_1 (ca. 5,1 MB) Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_2 (ca. 3,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
Antrag vom
30.01.2015, OF
750/3
Antrag vom 27.02.2015, OF 767/3
Antrag vom
25.02.2015, OF
768/3 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
28.05.2015, OA 635
Anregung vom
08.10.2015, OA 677
Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 557
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 170
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 175
Antrag vom
15.11.2018, OF
579/3
Anregung vom 29.11.2018, OA 344
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
38. Sitzung des OBR 3
am 22.01.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 224 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M
224 = Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 224 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4. Die Vorlage
OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4. Die Vorlage
OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 35 ÖkoLinX-ARL stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Ziffer
3. getrennt von der restlichen Vorlage OF 768/3 abzustimmen.
Beschluss: Anregung OA 635 2015
1. Der Vorlage
M 224 wird unter Hinweis auf OA 635 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 750/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage
OF 767/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
4. a) Der
Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage
OF 768/3 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP
(= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung)
zu 4. a) GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5646, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00