Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am Main - Bornheim hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
225 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am
Main - Bornheim hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2
Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Bornheim - in Frankfurt am Main
ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß §
172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz).
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich
ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher
Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In den überwiegend durch Wohnnutzung
geprägten Gebieten des Stadtteils Bornheim soll die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung erhalten werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am
Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie
Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger
Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am
stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile -
Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim,
Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den
bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die
Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen.
Für das Gebiet des Geltungsbereiches der
Erhaltungssatzung Nr. 51 - Bornheim deutet sich die Verdrängung der ansässigen
und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene
Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur
gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit
ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten
Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener
Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist
der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung
von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden,
wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der
Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 51 -
Bornheim umfasst den südwestlichen Bereich des Stadtteils Bornheim, in dem sich
überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser
befinden. Bereiche mit einem geringen Wohnanteil und Gebiete, die keine
Wohnnutzung aufweisen, sind ausgenommen. Hierzu zählen die Grün-, Frei- und
Sportflächen westlich der Bundesautobahn A661 (z.B. Festplatz) und der Friedhof
Bornheim. Die neue Wohnbebauung südlich der Friedberger Warte im Bereich der
Valentin Senger Straße wurde ebenfalls ausgenommen. Wenngleich sich innerhalb der Abgrenzung auch
Bereiche befinden, die nicht durch Wohnnutzungen geprägt sind (z.B. die Schul-
und Platzflächen), soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben.
Im Zuge der Aufstellung der Satzung
wird für den Bereich Bornheim eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt
und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben.
Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft
und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung
ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf
einer Erhaltungssatzung Bornheim zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie
für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen
Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme
zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also
auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die schon bestehenden Erhaltungssatzungen Nr. 42 -
Nordend II und Nr. 44 - Ortskern Alt-Bornheim deren Ziel es ist, die
städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt zu
schützen, ergänzen im Überlagerungsbereich die zukünftige "Milieuschutzsatzung"
Bornheim. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein
externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel
des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_51-Blatt_1 (ca. 3,6 MB) Anlage _Lageplan_Nr_51-Blatt_2 (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 171
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 225 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des OBR 4
am 20.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 225 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, 3 CDU und SPD gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei
Enthaltung LINKE. 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 225 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER
zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 225 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M
225 = Enthaltung) 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 225 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 225 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 23
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 5647, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00