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Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.10.2015, OA 677 entstanden aus Vorlage: OF 816/3 vom 28.05.2015 Betreff: Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen Vorgang: M 217/14; M 224/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 3. sich weiterhin beim Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 4. die undifferenzierte Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 5. auf die ABG Frankfurt Holding und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit, elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 6. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern, dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird; 7. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch Bebauungspläne abzusichern; 8. für eine zügige Bearbeitung das erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 9. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 390 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1159 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Den Ziffern 1. bis 3., 5., 8. und 9. der Vorlage OA 677 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 4., 6. und 7. der Vorlage OA 677 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1.: SPD und LINKE.; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2.: SPD gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF (= Ablehnung) RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 677 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5., 8. und 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffern 4., 6. und 7.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 677 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3., 5., 8. und 9.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffern 4., 6. und 7.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6548, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 61 00

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