Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M
148 Betreff:
Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main
Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2394 (M 14
) 1. Die Fortschreibung des integrierten
Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6
Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung,
Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit
dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind.
3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des
Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den
benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats
vorgesehen ist.
4. Der Magistrat wird beauftragt,
die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend
aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Bebauung "Am Römerhof" 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Hansaallee 4.4 Errichtung einer vierzügigen
Grundschule - Nachverdichtung Platensiedlung 4.5 Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Riedberg 4.6 Errichtung einer sechszügigen IGS
(Bildungsregion Nord) 4.7 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums
(Bildungsregion Mitte-Nord) 4.8 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen
Oberstufe an der KGS Niederrad Süd (Bildungsregion Süd) Als weitere Maßnahme wird die Erweiterung von
Realschulen, Realschulzweigen und von verbundenen Haupt- und Realschulen
beschrieben, um die steigenden Bedarfe ab Klassenstufe 7 aufzufangen. Um den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen im
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu entsprechen, werden in Abhängigkeit
von der Entwicklung der Bedarfszahlen und unter Beachtung der
Evaluationsergebnisse zur ‚Modellregion inklusive Bildung' sowie der Verordnung
des Hessischen Kultusministeriums, die Errichtung weiterer
Kooperationsklassen und/oder der Ausbau bestehender Förderschulen mit
diesem Schwerpunkt geprüft , um für Schülerinnen und Schüler aller
Klassenstufen eine optimale Förderung zu gewährleisten und dem Elternwillen
nachzukommen. Beide Vorhaben stellen keine
schulorganisatorischen Maßnahmen nach §146 Hessisches Schulgesetz dar und sind
insofern nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus wird bereits jetzt der Bedarf für ein
weiteres Gymnasium gesehen, das in die nächste Fortschreibung des integrierten
Schulentwicklungsplans 2018-2024 aufgenommen wird. 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer
Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der
Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen
Finanzplanungen zu entscheiden. 6. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils
gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und
der jeweiligen Bedarfe. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte
bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 7. Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme
soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell
neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das
Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es
die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu
erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach
der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben,
soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei
ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und
gewährleisten. Der letzte integrierte
Schulentwicklungsplan (iSEP 2016-2020) wurde am 31.08.2017 von der
Stadtverordnetenversammlung, § 1666 (M 125) verabschiedet und umfasst den
Planungszeitraum 2016-2020. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
01.03.2018, § 2394 (M 14) wurde eine Maßnahme aufgrund der Bedarfslage um ein
Schuljahr vorgezogen (Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule).
Da Frankfurt am Main und damit die
Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark wachsen, wird der integrierte
Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich fortgeschrieben. Dies ermöglicht eine
frühzeitige Dokumentation der schulischen Bedarfe. Die jährliche Fortschreibung
beschreibt notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen. Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet einen
Geburtenüberschuss und eine dauerhaft hohe Außenzuwanderung (auch
internationale Zuzüge). Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner lag Ende 2017
bei 741.093 (+ 11.469 zum Vorjahr), die mit Hauptwohnung im Melderegister
gemeldet waren. In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich
etwas über 800 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter (vgl. Bürgeramt, Statistik
und Wahlen 06/2018, S. 1). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts
Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und
Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen
begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete
(Wohnbaupotentiale) und durch Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch
verschärfte Bautätigkeit begegnet. Diese erzeugen unmittelbar schulische
Bedarfe vor Ort. Denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der
Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der
Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf
rund 72.000 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 11.000
Schülerinnen und Schüler. - In den Grundschulen ist ein Anstieg der
einzuschulenden Kinder im Jahrgang 1 von 6.048 im Schuljahr 2018/19 auf 7.508
im Schuljahr 2023/24 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und
-schüler in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 23.611 im Schuljahr 2018/19
auf 27.457 im Schuljahr 2023/24 steigen. - In der Sekundarstufe I ist ein Anstieg der
Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 von 5.741 im Schuljahr 2018/19 auf
6.741 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und
Schüler der Sekundarstufe I in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 29.722 im
Schuljahr 2018/19 auf 36.798 im Schuljahr 2024/25 steigen. - In der Sekundarstufe II ist ein Anstieg der
Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 von 2.294 Schülerinnen und Schüler im
Schuljahr 2018/19 auf 3.179 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl
der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in allen Jahrgängen wird
rechnerisch von 7.100 im Schuljahr 2018/19 auf 8.291 im Schuljahr 2024/25
steigen. Nicht nur die Zahl der zu
versorgenden Schülerinnen und Schülern steigt, sondern auch das Anwahlverhalten
der Eltern am Übergang 4/5 verändert sich und hat Auswirkungen auf die
vorhandene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur. Insbesondere das
Gymnasium und die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schulen im
zunehmenden Maße von Eltern favorisiert. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für
integrierte Gesamtschulen beispielsweise liegt zum Schuljahr 2017/18 bei 30,8
%. Seit dem vergangenen Schuljahr sind neben den Gymnasien die integrierten
Gesamtschulen aufgrund der steigenden Nachfrage daher auch von erheblichen
Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Die Bedarfe an Plätzen in Realschulen und
Realschulzweigen wachsen analog zu den steigenden Schülerinnen- und
Schülerzahlen ebenfalls. Neben Zuzügen, Geburtenanstieg, Wohnbau und
Wahlverhalten der Eltern stellen Regelungen durch das Land Hessen einen
weiteren Einflussfaktor auf die kommunale Bildungsinfrastruktur dar, wie zum
Beispiel die Reduzierung der Klassenobergrenze in integrierten Gesamtschulen
von 27 auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend im Jahrgang 5, die
zum Schuljahr 2017/18 zum Tragen gekommen ist und eine deutliche Reduzierung
der vorhandenen IGS-Kapazitäten im Jahrgang 5 mit sich brachte. Die vorliegende jährliche Fortschreibung des
integrierten Schulentwicklungsplanes 2017-2023 dokumentiert die Bedarfe, die
sich aus dem prognostizierten Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen
ergeben und die Maßnahmen, die unter Angaben der Errichtungszeitpunkte als
Pflichtleistung des Schulträgers im Planungszeitraum zu realisieren sind.
Die Wohnbaupotentiale aus dem
Wohnbauentwicklungsprogramm 2015 und aus einer aktualisierten Meldung des
Stadtplanungsamts mit Stand September 2017 sind für jeden Planungsbezirk
aufgeführt und den jeweiligen Grundschulbezirken zugeordnet. Die neu
entstehenden Wohngebiete und weitere Zuwanderung sind nicht in der
Vorausberechnung der Schülerzahlentwicklung berücksichtigt, da der Zeitpunkt
ihrer Realisierung bzw. ihres Eintreffens nicht seriös eingeschätzt werden
kann. Im Planungszeitraum 2017-2023 sind
folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß §
146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung
"Am Römerhof" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des
Wohngebietes Deckung des
Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung
"Am Römerhof" (etwa 2.000 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung
"Südlich Rödelheimer Landstraße" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des
Wohngebietes Deckung des
Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau im Rahmen der Bebauung
"Südlich Rödelheimer Landstraße" (etwas 2.500 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Hansaallee Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Deckung des Grundschulbedarfs aus der
innerstädtischen Entwicklung von Neubau und Nachverdichtung und die Entlastung
der vorhandenen Grundschulen, insbesondere Holzhausenschule. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Nachverdichtung Platensiedlung Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des
Wohngebietes Deckung des
Grundschulbedarfs durch Nachverdichtungen in der Platensiedlung und
benachbarter Wohnsiedlungen (etwa 1.600 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule -
Riedberg Errichtungszeitpunkt
zum Schuljahr 2019/20 Deckung
des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau und steigenden
Schülerinnen - und Schülerzahlen am Riedberg. - Errichtung einer sechszügigen IGS (Bildungsregion
Nord) Errichtungszeitpunkt
zum Schuljahr 2019/20 Schaffung zusätzlicher Plätze an integrierten
Gesamtschulen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und
Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums
(Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung zusätzlicher Plätze an
Gymnasien aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und
Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe
an der KGS Niederrad (Bildungsregion Süd) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Schaffung zusätzlicher Plätze an
gymnasialen Oberstufen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und
Schülerzahlen. Als weitere Maßnahmen werden die
Erweiterung von Realschulen und Realschulzweigen und die Einrichtung von
Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an neuen
Grundschulstandorten beschrieben, die jedoch keine schulorganisatorische
Maßnahme nach § 146 Hessisches Schulgesetz darstellen. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den
Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die
Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen
erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen
darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten
Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen
in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden
die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt
der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und
Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das
entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger
zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung
bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für
die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden
folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende
Ansätze benötigt:
- Nr. 4.1-4.5 jeweils vierzügige
Grundschulen, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 1 Planstelle
- Nr. 4.6: sechszügige IGS (Bildungsregion Nord), als
inklusive ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.7: sechszügiges Gymnasium (Bildungsregion
Mitte-Nord), als ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.8: sechszügige gymnasiale Oberstufe an der
KGS Niederrad (Bildungsregion Süd): 0,5 Planstelle Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle
betragen 53.080 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach
Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Für die neu zu errichtenden Schulen ergibt sich für
die lt. HSchG vom Schulträger vorzuhaltenden Schulhausverwaltungen ein Bedarf
von insgesamt zehn Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt je nach technischer
Ausstattung der Schule nach Entgeltgruppe 5 TÖVD bis 7 TÖVD, mit einem
mittleren Jahreswert in Höhe von 48.090 Euro bis 53.080 Euro. Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Datenteil_I+II
(ca. 12,9 MB) Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Textteil (ca. 632 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
11.09.2018, NR 650
Anregung vom
11.09.2018, OA 297
Anregung vom
21.09.2018, OA 313
Antrag vom
11.09.2018, OF
277/4
Antrag vom 30.10.2018, OF 772/1
Antrag vom
21.09.2018, OF
996/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Vortrag des
Magistrats vom 26.01.2018, M 14
Anregung an den
Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663
Antrag vom
02.10.2018, OF
807/6
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785
Anregung vom
30.10.2018, OA 326
Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2019, M 38
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2019, M 69
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2019, OM 4753
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2020, M 85
Vortrag des
Magistrats vom 27.11.2020, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 10.03.2023, M 37
Vortrag des
Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss
Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
14 am 10.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung der KAV am
10.09.2018, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
25. Sitzung des OBR 7
am 11.09.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 297 2018
1. Der Vorlage
M 148 wird unter Hinweis auf OA 297 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 277/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF
und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
13 am 11.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 11.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8
am 13.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
12 am 14.09.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
15 am 14.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
5 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, 1 BFF, FDP und
FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) bei Enthaltung 1 BFF
24. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 17.09.2018, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE. gegen FDP (=
Annahme im Rahmen NR 650); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (=
Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (M 148 und OA 297 = Annahme) FRANKFURTER (M 148 =
Annahme) 25. Sitzung des OBR
11 am 17.09.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD und LINKE. gegen CDU, GRÜNE und FDP (=
Annahme); bei Enthaltung BFF 25. Sitzung des OBR
10 am 18.09.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 57 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9
am 20.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung OA 313 2018
1. Der Vorlage
M 148 wird unter Hinweis auf OA 313 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 996/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort
"Standort" die Worte "bis spätestens 31.03.2019"
eingefügt werden.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (=
Ablehnung) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
24.09.2018, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
25. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2018, TO I, TOP 35
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
4. Die Vorlage
OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (=
Annahme im Rahmen NR 650); AfD und BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und
FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRANKFURTER (M 148 und OA 313 = Annahme, NR 650 und OA 297 =
Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 148, NR 650 und OA 313 =
Ablehnung, OA 297 = Enthaltung) 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.09.2018, TO I, TOP 5
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 4. a) Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur
Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Pauli, Brillante, Leineweber, Hübner, Luxen, von Wangenheim,
Fischer, Ross und Zieran sowie von Stadträtin Weber und Stadtrat Schneider
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER
gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 650) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); AfD und
BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRANKFURTER
(= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes
Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 26. Sitzung des OBR 3
am 25.10.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9
am 25.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung Piraten
26. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 326 2018
1. Die Vorlage
M 148 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9
am 29.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage M 148 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
27. Sitzung des OBR 3
am 29.11.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3
am 24.01.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): §
3148, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018