Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2017 - 2023 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2394 (M 14 )
- Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Am Römerhof" 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Hansaallee 4.4 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Nachverdichtung Platensiedlung 4.5 Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Riedberg 4.6 Errichtung einer sechszügigen IGS (Bildungsregion Nord) 4.7 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) 4.8 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der KGS Niederrad Süd (Bildungsregion Süd) Als weitere Maßnahme wird die Erweiterung von Realschulen, Realschulzweigen und von verbundenen Haupt- und Realschulen beschrieben, um die steigenden Bedarfe ab Klassenstufe 7 aufzufangen. Um den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu entsprechen, werden in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bedarfszahlen und unter Beachtung der Evaluationsergebnisse zur 'Modellregion inklusive Bildung' sowie der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums, die Errichtung weiterer Kooperationsklassen und/oder der Ausbau bestehender Förderschulen mit diesem Schwerpunkt geprüft , um für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen eine optimale Förderung zu gewährleisten und dem Elternwillen nachzukommen. Beide Vorhaben stellen keine schulorganisatorischen Maßnahmen nach §146 Hessisches Schulgesetz dar und sind insofern nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus wird bereits jetzt der Bedarf für ein weiteres Gymnasium gesehen, das in die nächste Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2018-2024 aufgenommen wird.
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Der letzte integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP 2016-2020) wurde am 31.08.2017 von der Stadtverordnetenversammlung, § 1666 (M 125) verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2016-2020. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018, § 2394 (M 14) wurde eine Maßnahme aufgrund der Bedarfslage um ein Schuljahr vorgezogen (Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule). Da Frankfurt am Main und damit die Bedarfe an Bildungsinfrastruktur stark wachsen, wird der integrierte Schulentwicklungsplan seit 2016 jährlich fortgeschrieben. Dies ermöglicht eine frühzeitige Dokumentation der schulischen Bedarfe. Die jährliche Fortschreibung beschreibt notwendige Errichtungsmaßnahmen von neuen Schulen. Die Stadt Frankfurt am Main verzeichnet einen Geburtenüberschuss und eine dauerhaft hohe Außenzuwanderung (auch internationale Zuzüge). Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner lag Ende 2017 bei 741.093 (+ 11.469 zum Vorjahr), die mit Hauptwohnung im Melderegister gemeldet waren. In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich etwas über 800 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 06/2018, S. 1). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete (Wohnbaupotentiale) und durch Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch verschärfte Bautätigkeit begegnet. Diese erzeugen unmittelbar schulische Bedarfe vor Ort. Denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2023/24 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf rund 72.000 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler. - In den Grundschulen ist ein Anstieg der einzuschulenden Kinder im Jahrgang 1 von 6.048 im Schuljahr 2018/19 auf 7.508 im Schuljahr 2023/24 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und -schüler in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 23.611 im Schuljahr 2018/19 auf 27.457 im Schuljahr 2023/24 steigen. - In der Sekundarstufe I ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 von 5.741 im Schuljahr 2018/19 auf 6.741 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 29.722 im Schuljahr 2018/19 auf 36.798 im Schuljahr 2024/25 steigen. - In der Sekundarstufe II ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 von 2.294 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2018/19 auf 3.179 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 7.100 im Schuljahr 2018/19 auf 8.291 im Schuljahr 2024/25 steigen. Nicht nur die Zahl der zu versorgenden Schülerinnen und Schülern steigt, sondern auch das Anwahlverhalten der Eltern am Übergang 4/5 verändert sich und hat Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur. Insbesondere das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schulen im zunehmenden Maße von Eltern favorisiert. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für integrierte Gesamtschulen beispielsweise liegt zum Schuljahr 2017/18 bei 30,8 %. Seit dem vergangenen Schuljahr sind neben den Gymnasien die integrierten Gesamtschulen aufgrund der steigenden Nachfrage daher auch von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Die Bedarfe an Plätzen in Realschulen und Realschulzweigen wachsen analog zu den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ebenfalls. Neben Zuzügen, Geburtenanstieg, Wohnbau und Wahlverhalten der Eltern stellen Regelungen durch das Land Hessen einen weiteren Einflussfaktor auf die kommunale Bildungsinfrastruktur dar, wie zum Beispiel die Reduzierung der Klassenobergrenze in integrierten Gesamtschulen von 27 auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend im Jahrgang 5, die zum Schuljahr 2017/18 zum Tragen gekommen ist und eine deutliche Reduzierung der vorhandenen IGS-Kapazitäten im Jahrgang 5 mit sich brachte. Die vorliegende jährliche Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2017-2023 dokumentiert die Bedarfe, die sich aus dem prognostizierten Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen ergeben und die Maßnahmen, die unter Angaben der Errichtungszeitpunkte als Pflichtleistung des Schulträgers im Planungszeitraum zu realisieren sind. Die Wohnbaupotentiale aus dem Wohnbauentwicklungsprogramm 2015 und aus einer aktualisierten Meldung des Stadtplanungsamts mit Stand September 2017 sind für jeden Planungsbezirk aufgeführt und den jeweiligen Grundschulbezirken zugeordnet. Die neu entstehenden Wohngebiete und weitere Zuwanderung sind nicht in der Vorausberechnung der Schülerzahlentwicklung berücksichtigt, da der Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. ihres Eintreffens nicht seriös eingeschätzt werden kann. Im Planungszeitraum 2017-2023 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Am Römerhof" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Am Römerhof" (etwa 2.000 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau im Rahmen der Bebauung "Südlich Rödelheimer Landstraße" (etwas 2.500 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Hansaallee Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Deckung des Grundschulbedarfs aus der innerstädtischen Entwicklung von Neubau und Nachverdichtung und die Entlastung der vorhandenen Grundschulen, insbesondere Holzhausenschule. - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Nachverdichtung Platensiedlung Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohngebietes Deckung des Grundschulbedarfs durch Nachverdichtungen in der Platensiedlung und benachbarter Wohnsiedlungen (etwa 1.600 Wohneinheiten). - Errichtung einer vierzügigen Grundschule - Riedberg Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2019/20 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Neubau und steigenden Schülerinnen - und Schülerzahlen am Riedberg. - Errichtung einer sechszügigen IGS (Bildungsregion Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2019/20 Schaffung zusätzlicher Plätze an integrierten Gesamtschulen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums (Bildungsregion Mitte-Nord) Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung zusätzlicher Plätze an Gymnasien aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. - Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der KGS Niederrad (Bildungsregion Sü
- d)Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Schaffung zusätzlicher Plätze an gymnasialen Oberstufen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen. Als weitere Maßnahmen werden die Erweiterung von Realschulen und Realschulzweigen und die Einrichtung von Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an neuen Grundschulstandorten beschrieben, die jedoch keine schulorganisatorische Maßnahme nach § 146 Hessisches Schulgesetz darstellen. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: - Nr. 4.1-4.5 jeweils vierzügige Grundschulen, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 1 Planstelle - Nr. 4.6: sechszügige IGS (Bildungsregion Nord), als inklusive ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.7: sechszügiges Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord), als ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen - Nr. 4.8: sechszügige gymnasiale Oberstufe an der KGS Niederrad (Bildungsregion Sü
- d): 0,5 Planstelle Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle betragen 53.080 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Für die neu zu errichtenden Schulen ergibt sich für die lt. HSchG vom Schulträger vorzuhaltenden Schulhausverwaltungen ein Bedarf von insgesamt zehn Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt je nach technischer Ausstattung der Schule nach Entgeltgruppe 5 TÖVD bis 7 TÖVD, mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 48.090 Euro bis 53.080 Euro. Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Datenteil_I+II (ca. 12,9 MB) Anlage _Fortschreibung_2017-2023_Textteil (ca. 632 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2018, NR 650 Anregung vom 11.09.2018, OA 297 Anregung vom 21.09.2018, OA 313 Antrag vom 11.09.2018, OF 277/4 Antrag vom 30.10.2018, OF 772/1 Antrag vom 21.09.2018, OF 996/5
Beratungsverlauf 28 Sitzungen
Sitzung
25
OBR 2
TO I, TOP 22
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
14
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
27
KAV
TO I, TOP 2
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Sitzung
25
OBR 7
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 4
TO I, TOP 22
Anregung OA 297 2018 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 297 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 277/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne CDU Linke FDP Bff Und Dffm
Sitzung
25
OBR 6
TO I, TOP 40
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
13
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
23
OBR
16
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 8
TO I, TOP 31
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 3
TO I, TOP 27
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
12
TO I, TOP 26
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR
15
TO I, TOP 11
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne
Ablehnung:
FDP
Sitzung
24
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke
Ablehnung:
FDP Gegen Afd BFF
Sitzung
25
OBR
11
TO II, TOP 4
Die Vorlage M 148 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD Linke
Ablehnung:
CDU Grüne FDP Bei Enthaltung Bff
Sitzung
25
OBR
10
TO II, TOP 24
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 1
TO I, TOP 57
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 9
TO I, TOP 12
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
25
OBR 5
TO I, TOP 64
Anregung OA 313 2018 1. Der Vorlage M 148 wird unter Hinweis auf OA 313 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 996/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Standort" die Worte "bis spätestens 31.03.2019" eingefügt werden.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke CDU Grüne FDP Linke BFF
Ablehnung:
SPD
Sitzung
52
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 1
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Sitzung
25
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 35
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION
Ablehnung:
FDP AFD BFF
Sitzung
27
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 5
1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 650 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 297 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. a) Die Vorlage OA 313 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Brillante, Leineweber, Hübner, Luxen, von Wangenheim, Fischer, Ross und Zieran sowie von Stadträtin Weber und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP ÖkoLinX-ARL AFD BFF
Sitzung
26
OBR 3
TO I, TOP 20
Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR 9
TO I, TOP 8
a) Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
26
OBR 2
TO I, TOP 10
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Piraten
Sitzung
26
OBR 1
TO I, TOP 12
Anregung OA 326 2018 1. Die Vorlage M 148 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
27
OBR 9
TO I, TOP 5
Die Vorlage M 148 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke BFF
Sitzung
27
OBR 3
TO I, TOP 39
Die Vorlage M 148 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
28
OBR 3
TO II, TOP 5
Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL