Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M
125 Betreff:
Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main
Fortschreibung 2016 - 2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
1. Die Fortschreibung des Integrierten
Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6
Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung,
Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit
dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind.
3.2 die Anhörung des
Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des
Magistrats vorgesehen ist. 4.Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten
Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im
Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21
4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule im
Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 4.3 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der
Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 4.4 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der
Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 4.5 Errichtung einer vierzügigen Integrierten
Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20
5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer
Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der
Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen
Finanzplanungen zu entscheiden. 6. Bei städtischen Investitionen sind entsprechend
den städtischen Regelungen für die einzelnen Maßnahmen gesonderte
Planungsmittelfreigaben in der Regel durch den Magistrat und Bau- und
Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen, in denen auch alle Folgekosten und der jeweilige Bedarf
darzustellen sind.
Die Durchführung eines
Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung. 7. Vor Baubeginn soll der Bedarf jeder neuen Schule
nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die
Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau-
und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Die vorliegende Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes dokumentiert den weiterhin steigenden Bedarf an
Schulplätzen in Frankfurt am Main. Sie definiert die Zielplanung bis zum
Schuljahr 2020/21, als auch Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge
ihrer Verwirklichung. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst
vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten.
Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit immenser
Geschwindigkeit. Die dynamische Stadtentwicklung mit stark ansteigenden
Bevölkerungs- und Schülerzahlen stellen große Herausforderungen für die
Frankfurter Schullandschaft dar. Zum Schuljahr 2016/17 war ein Zuwachs von insgesamt
rund 2.300 Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen zu verzeichnen.
Bis zum Schuljahr 2022/23 steigen
die Schülerzahlen insgesamt um weitere 9.000 Schülerinnen und Schülern in allen
Jahrgängen an. - Für den Bereich der Grundschulen
wachsen die Schülerzahlen von 22.926 im Schuljahr 2017/18 auf 26.786
Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23 an. - Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein
Anwachsen von insgesamt 28.111 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr
2017/18 auf 32.973 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 zu verzeichnen. - Für den Bereich der Sekundarstufe II ist eine
Steigerung von insgesamt 7.702 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/18
auf 7.980 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 dokumentiert. Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein
sichtbarer Bedarf für die Schulformen Gymnasium und IGS dokumentiert. Der Bereich der Sekundarstufe II ist
durch die sog. Nulljahrgänge (Rückgang von G8 auf G9) bis zum Schuljahr 2020/21
zunächst entlastet. Eine Kapazitätserweiterung ist in Folgefortschreibungen
vorzusehen. Neu entstehende Wohngebiete und
Zuwanderung sind in den vorliegenden Prognosen noch nicht berücksichtigt.
Mit der kleinschrittigen, jährlichen Fortschreibung
richtet der Schulträger seine Schulentwicklungsplanung strategisch neu aus und
reagiert damit auf die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung in Frankfurt am
Main. Die verschiedenen Wirkfaktoren der Schülerzahlenentwicklung werden nun in
jährlichen Abständen bestimmt und in der Planung berücksichtigt. Nach § 145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes
(HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für
sein Gebiet zu erstellen. Darin wird der gegenwärtige und zukünftige
Schulbedarf ausgewiesen. Der Schulentwicklungsplan ist in einem Zeitraum von
fünf Jahren nach der Zustimmung auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und
fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Der letzte Schulentwicklungsplan für die allgemein
bildenden Schulen (iSeP 2015-2019) wurde am 16.07.2015 von der
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum
2015-2019. Er stellt eine integrierte Schulentwicklungsplanung dar, denn sowohl
die Planung der allgemein bildenden Schulen und der Sonderpädagogischen
Förderung als auch die Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher
Jugendhilfeträger am Ort Schule werden darin in neun Gestaltungsfeldern
zusammengeführt und mit Maßnahmen unterlegt. In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h.,
Heranwachsende sind ab und bis zu einem bestimmten Alter verpflichtet, eine
Schule zu besuchen. Folglich muss die Stadt Frankfurt als Schulträger für die
kontinuierlich wachsende Zahl der Kinder und Jugendlichen ausreichend
Schulplätze schaffen, dies gehört zu ihren Pflichtaufgaben als Schulträger.
Um nach § 145 HSchG ein wohnortnahes und ausgewogenes
Schulangebot vorzuhalten und die wachsenden Bedarfe zeitnah zu decken, ist
folglich eine jährliche Überprüfung des Frankfurter Schulplatzangebots und
dessen Fortschreibung notwendig. Die jährliche Fortschreibung betrifft
ausschließlich das Gestaltungsfeld 1 und hier nur die Neuerrichtung von
Schulen. Im Planungszeitraum 2016-2020 sind folgende
infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG
erforderlich. - Errichtung einer fünfzügigen
Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr
2020/21 - Errichtung einer vierzügigen
Grundschule im Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der
Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der
Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 - Errichtung einer vierzügigen Integrierten
Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20
B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die
Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der
im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen
der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen
darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im Schulentwicklungsplan
enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen
in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden
die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt
der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und
Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das
entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger
zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung
bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für
die Umsetzung der Maßnahmen im Schulentwicklungsplan werden folgende
zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulhausverwaltung wird eine Schule
als Schichtschule angelegt, daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6
Personalstellen Schulhausverwaltung für fünf neue Schulstandorte. Diese Stellen
sind mit Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende
Ansätze benötigt:
- Gymnasien 6-zügig: je 2,5
Stellen - IGS 4-zügig, als
inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 2 Stellen - Grundschule, als inklusive ganztägig arbeitende
Schule: je 1 Stelle Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 9 Planstellen
im Bereich der Schulsekretariate, bewertet mit Entgeltgruppe 7 TVöD. Anlage 1_1_Textteil (ca. 440 KB) Anlage
1_2_Datenteil (ca. 10 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
18.08.2017, OA 180
Antrag vom
04.09.2017, OF
308/3
Antrag vom 04.09.2017, OF 309/3
Antrag vom
01.09.2017, OF
353/2 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 07.10.2016, M 189
Antrag vom
04.08.2017, OF
190/12
Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 584
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2165
Vortrag des
Magistrats vom 26.01.2018, M 14
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2018, M 29
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Vortrag des
Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3
am 22.06.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR
15 am 23.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (=
Ablehnung) 13. Sitzung des OBR
13 am 27.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
14 am 14.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6
am 15.08.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER
gegen LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR
16 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 4
am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8
am 17.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5
am 18.08.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
12 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird unter Hinweis auf OA 180
zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 13. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 21.08.2017, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 125 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 14. Sitzung des OBR 2
am 21.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
11 am 21.08.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Zustimmung bei Enthaltung BFF
14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7
am 22.08.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR
10 am 22.08.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9
am 24.08.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 125 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung);
BFF (= Enthaltung) 14. Sitzung des OBR 3
am 24.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 27
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD
(= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im
Rahmen OA 180); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 125 = Ablehnung, OA 180 = Prüfung und
Berichterstattung) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. 1. Die
Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert
Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA
180); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 4
am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2165 2017
1. Der Vorlage
M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 353/2 wird in der vorgelegten
Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE.
zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1
am 19.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und
fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 15. Sitzung des OBR 3
am 21.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 602 2017
Auskunftsersuchen V 603 2017
1. Der Vorlage
M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage OF 309/3 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1666, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 40 1