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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Die Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 4.Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule im Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 4.3 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 4.4 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 4.5 Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. 6. Bei städtischen Investitionen sind entsprechend den städtischen Regelungen für die einzelnen Maßnahmen gesonderte Planungsmittelfreigaben in der Regel durch den Magistrat und Bau- und Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in denen auch alle Folgekosten und der jeweilige Bedarf darzustellen sind. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 7. Vor Baubeginn soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Die vorliegende Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes dokumentiert den weiterhin steigenden Bedarf an Schulplätzen in Frankfurt am Main. Sie definiert die Zielplanung bis zum Schuljahr 2020/21, als auch Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit immenser Geschwindigkeit. Die dynamische Stadtentwicklung mit stark ansteigenden Bevölkerungs- und Schülerzahlen stellen große Herausforderungen für die Frankfurter Schullandschaft dar. Zum Schuljahr 2016/17 war ein Zuwachs von insgesamt rund 2.300 Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen zu verzeichnen. Bis zum Schuljahr 2022/23 steigen die Schülerzahlen insgesamt um weitere 9.000 Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen an. - Für den Bereich der Grundschulen wachsen die Schülerzahlen von 22.926 im Schuljahr 2017/18 auf 26.786 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23 an. - Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein Anwachsen von insgesamt 28.111 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2017/18 auf 32.973 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 zu verzeichnen. - Für den Bereich der Sekundarstufe II ist eine Steigerung von insgesamt 7.702 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/18 auf 7.980 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 dokumentiert. Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein sichtbarer Bedarf für die Schulformen Gymnasium und IGS dokumentiert. Der Bereich der Sekundarstufe II ist durch die sog. Nulljahrgänge (Rückgang von G8 auf G9) bis zum Schuljahr 2020/21 zunächst entlastet. Eine Kapazitätserweiterung ist in Folgefortschreibungen vorzusehen. Neu entstehende Wohngebiete und Zuwanderung sind in den vorliegenden Prognosen noch nicht berücksichtigt. Mit der kleinschrittigen, jährlichen Fortschreibung richtet der Schulträger seine Schulentwicklungsplanung strategisch neu aus und reagiert damit auf die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung in Frankfurt am Main. Die verschiedenen Wirkfaktoren der Schülerzahlenentwicklung werden nun in jährlichen Abständen bestimmt und in der Planung berücksichtigt. Nach § 145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Darin wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen. Der Schulentwicklungsplan ist in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Der letzte Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (iSeP 2015-2019) wurde am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2015-2019. Er stellt eine integrierte Schulentwicklungsplanung dar, denn sowohl die Planung der allgemein bildenden Schulen und der Sonderpädagogischen Förderung als auch die Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger am Ort Schule werden darin in neun Gestaltungsfeldern zusammengeführt und mit Maßnahmen unterlegt. In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h., Heranwachsende sind ab und bis zu einem bestimmten Alter verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Folglich muss die Stadt Frankfurt als Schulträger für die kontinuierlich wachsende Zahl der Kinder und Jugendlichen ausreichend Schulplätze schaffen, dies gehört zu ihren Pflichtaufgaben als Schulträger. Um nach § 145 HSchG ein wohnortnahes und ausgewogenes Schulangebot vorzuhalten und die wachsenden Bedarfe zeitnah zu decken, ist folglich eine jährliche Überprüfung des Frankfurter Schulplatzangebots und dessen Fortschreibung notwendig. Die jährliche Fortschreibung betrifft ausschließlich das Gestaltungsfeld 1 und hier nur die Neuerrichtung von Schulen. Im Planungszeitraum 2016-2020 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 - Errichtung einer vierzügigen Grundschule im Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 - Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulhausverwaltung wird eine Schule als Schichtschule angelegt, daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6 Personalstellen Schulhausverwaltung für fünf neue Schulstandorte. Diese Stellen sind mit Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: - Gymnasien 6-zügig: je 2,5 Stellen - IGS 4-zügig, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 2 Stellen - Grundschule, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 1 Stelle Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 9 Planstellen im Bereich der Schulsekretariate, bewertet mit Entgeltgruppe 7 TVöD. Anlage 1_1_Textteil (ca. 440 KB) Anlage 1_2_Datenteil (ca. 10 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.08.2017, OA 180 Antrag vom 04.09.2017, OF 308/3 Antrag vom 04.09.2017, OF 309/3 Antrag vom 01.09.2017, OF 353/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M 189 Antrag vom 04.08.2017, OF 190/12 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 584 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2165 Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 14 Vortrag des Magistrats vom 09.02.2018, M 29 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 23.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 13 am 27.06.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird unter Hinweis auf OA 180 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 125 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Zustimmung bei Enthaltung BFF 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 125 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen Revisionsbericht) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 180); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme); FRANKFURTER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 125 = Ablehnung, OA 180 = Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 180); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2165 2017 1. Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 353/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, PARTEI und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 602 2017 Auskunftsersuchen V 603 2017 1. Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 309/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1666, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 40 1

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