Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93)
- Die Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 4.Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule im Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 4.3 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 4.4 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 4.5 Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20
- Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.
- Bei städtischen Investitionen sind entsprechend den städtischen Regelungen für die einzelnen Maßnahmen gesonderte Planungsmittelfreigaben in der Regel durch den Magistrat und Bau- und Finanzierungsvorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in denen auch alle Folgekosten und der jeweilige Bedarf darzustellen sind. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
- Vor Baubeginn soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. Begründung: A. Zielsetzung: Die vorliegende Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes dokumentiert den weiterhin steigenden Bedarf an Schulplätzen in Frankfurt am Main. Sie definiert die Zielplanung bis zum Schuljahr 2020/21, als auch Durchführungsmaßnahmen unter Angabe der Rangfolge ihrer Verwirklichung. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main wächst mit immenser Geschwindigkeit. Die dynamische Stadtentwicklung mit stark ansteigenden Bevölkerungs- und Schülerzahlen stellen große Herausforderungen für die Frankfurter Schullandschaft dar. Zum Schuljahr 2016/17 war ein Zuwachs von insgesamt rund 2.300 Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen zu verzeichnen. Bis zum Schuljahr 2022/23 steigen die Schülerzahlen insgesamt um weitere 9.000 Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgängen an. - Für den Bereich der Grundschulen wachsen die Schülerzahlen von 22.926 im Schuljahr 2017/18 auf 26.786 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23 an. - Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein Anwachsen von insgesamt 28.111 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2017/18 auf 32.973 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 zu verzeichnen. - Für den Bereich der Sekundarstufe II ist eine Steigerung von insgesamt 7.702 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2017/18 auf 7.980 Schülerinnen und Schülern in 2022/23 dokumentiert. Für den Bereich der Sekundarstufe I ist ein sichtbarer Bedarf für die Schulformen Gymnasium und IGS dokumentiert. Der Bereich der Sekundarstufe II ist durch die sog. Nulljahrgänge (Rückgang von G8 auf G9) bis zum Schuljahr 2020/21 zunächst entlastet. Eine Kapazitätserweiterung ist in Folgefortschreibungen vorzusehen. Neu entstehende Wohngebiete und Zuwanderung sind in den vorliegenden Prognosen noch nicht berücksichtigt. Mit der kleinschrittigen, jährlichen Fortschreibung richtet der Schulträger seine Schulentwicklungsplanung strategisch neu aus und reagiert damit auf die Dynamik der Bevölkerungsentwicklung in Frankfurt am Main. Die verschiedenen Wirkfaktoren der Schülerzahlenentwicklung werden nun in jährlichen Abständen bestimmt und in der Planung berücksichtigt. Nach § 145 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Darin wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen. Der Schulentwicklungsplan ist in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf seine Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Der letzte Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen (iSeP 2015-2019) wurde am 16.07.2015 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2015-2019. Er stellt eine integrierte Schulentwicklungsplanung dar, denn sowohl die Planung der allgemein bildenden Schulen und der Sonderpädagogischen Förderung als auch die Planung der Jugendhilfe der Stadt als öffentlicher Jugendhilfeträger am Ort Schule werden darin in neun Gestaltungsfeldern zusammengeführt und mit Maßnahmen unterlegt. In Deutschland besteht Schulpflicht, d. h., Heranwachsende sind ab und bis zu einem bestimmten Alter verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Folglich muss die Stadt Frankfurt als Schulträger für die kontinuierlich wachsende Zahl der Kinder und Jugendlichen ausreichend Schulplätze schaffen, dies gehört zu ihren Pflichtaufgaben als Schulträger. Um nach § 145 HSchG ein wohnortnahes und ausgewogenes Schulangebot vorzuhalten und die wachsenden Bedarfe zeitnah zu decken, ist folglich eine jährliche Überprüfung des Frankfurter Schulplatzangebots und dessen Fortschreibung notwendig. Die jährliche Fortschreibung betrifft ausschließlich das Gestaltungsfeld 1 und hier nur die Neuerrichtung von Schulen. Im Planungszeitraum 2016-2020 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer fünfzügigen Grundschule im Rahmen der Stadtentwicklungsmaßnahme 3 mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 - Errichtung einer vierzügigen Grundschule im Ostend mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Ost mit Wirkung zum Schuljahr 2020/21 - Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte/West mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 - Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulhausverwaltung wird eine Schule als Schichtschule angelegt, daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6 Personalstellen Schulhausverwaltung für fünf neue Schulstandorte. Diese Stellen sind mit Entgeltgruppe 5 TVöD bewertet. Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: - Gymnasien 6-zügig: je 2,5 Stellen - IGS 4-zügig, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 2 Stellen - Grundschule, als inklusive ganztägig arbeitende Schule: je 1 Stelle Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 9 Planstellen im Bereich der Schulsekretariate, bewertet mit Entgeltgruppe 7 TVöD. Anlage 1_1_Textteil (ca. 440 KB) Anlage 1_2_Datenteil (ca. 10 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 18.08.2017, OA 180 Antrag vom 04.09.2017, OF 308/3 Antrag vom 04.09.2017, OF 309/3 Antrag vom 01.09.2017, OF 353/2
Beratungsverlauf 25 Sitzungen
Sitzung
13
OBR 3
TO II, TOP 48
a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR
15
TO I, TOP 21
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Freie Wähler
Ablehnung:
BFF
Sitzung
13
OBR
13
TO I, TOP 17
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR
14
TO I, TOP 16
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 6
TO I, TOP 40
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF FDP REP Freie Wähler
Ablehnung:
Linke
Sitzung
13
OBR
16
TO I, TOP 22
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 4
TO I, TOP 25
Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 8
TO I, TOP 20
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 5
TO I, TOP 55
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR
12
TO I, TOP 7
Der Vorlage M 125 wird unter Hinweis auf OA 180 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 9
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 125 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung
14
OBR 2
TO I, TOP 27
a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR
11
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Zustimmung Bei Enthaltung Bff
Sitzung
14
OBR 1
TO I, TOP 56
a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 7
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR
10
TO II, TOP 31
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
14
OBR 9
TO II, TOP 9
Die Vorlage M 125 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF
Sitzung
14
OBR 3
TO I, TOP 19
a) Die Vorlage M 125 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 2
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Sitzung
14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 27
1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke
Ablehnung:
AFD FDP FRAKTION BFF
Enthaltung:
Frankfurter
Sitzung
16
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 125 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. 1. Die Vorlage OA 180 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke
Ablehnung:
AFD FDP FRAKTION BFF
Sitzung
15
OBR 4
TO I, TOP 7
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
15
OBR 2
TO I, TOP 10
Anregung an den Magistrat OM 2165 2017 1. Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 353/2 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
15
OBR 1
TO I, TOP 12
Der Vorlage M 125 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP BFF Partei Und Fraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
15
OBR 3
TO I, TOP 22
Auskunftsersuchen V 602 2017 Auskunftsersuchen V 603 2017 1. Der Vorlage M 125 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 309/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF Alle