Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.09.2019, V 1413
entstanden aus Vorlage:
OF 477/8 vom
22.08.2019 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
Vor etwa
knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum"
für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum
als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete bis
heute, Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zu ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch
als solcher zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne
vorgestellt? 2. Wann soll mit
der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der
Bernadottestraße 35. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2020, TO I, TOP 73 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8
am 18.06.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8
am 20.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8
am 17.09.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8
am 22.10.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8
am 26.11.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8
am 25.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8
am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4