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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024

Vorlagentyp: V

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85

Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4252 (M 69)

  1. Die Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

  2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen.

  3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung zum Schuljahr 2025/26 4.2 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2024/25 4.3 Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Silobad/Silogebiet I zum Schuljahr 2025/26 4.4 Errichtung einer dreizügigen Grundschule Heddernheim zum Schuljahr 2021/22 4.5 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Rebstock II zum Schuljahr 2021/22 4.6 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Niederrad II mit Cluster für Sonderbedarfe, Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohnungsneubaus 4.7 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Innenstadt mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2021/22 4.8 Errichtung einer zweizügigen Grundschule Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarfe zum Schuljahr 2022/23 4.9 Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in der Bildungsregion Süd zum Schuljahr 2023/24 4.10 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2021/22 4.11 Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord zum Schuljahr 2021/22 Die angegebenen Zeitpunkte dokumentieren den prognostizierten Bedarf und die Rangfolge der Maßnahmen, die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke. An vier neuen Grundschulen ist ein Cluster für Sonderbedarfe vorgesehen (GS Nordwestlich Steinern Straße, GS Niederrad II, GS Innenstadt, GS Gutleutviertel). An drei Grundschulen ist in Abhängigkeit vorhandener Flächen ein Cluster für Sonderbedarfe vorgesehen (GS Nordwestlich Silobad, GS Heddernheim, GS Rebstock II). Cluster für Sonderbedarfe schaffen allgemeine Raumkapazitäten und sind als vorausschauende Planung zu verstehen, um
    • a)ansteigende Schülerzahlen im Wohngebiet begegnen zu können oder
    • b)Sonderbedarfe räumlich abzubilden und damit Bestandsschulen in der jeweiligen Bildungsregion zu entlasten. Cluster für Sonderbedarfe werden für Standorte eingeplant, die in neuen Wohngebieten liegen und bei denen die Option einer zukünftigen Kapazitätserweiterung ohne bauliche Maßnahmen sichergestellt werden soll. Die Fläche des Clusters für Sonderbedarfe ist mit der des Regelclusters identisch, die Schule kann folglich ohne bauliche Eingriffe um einen Zug erweitert werden. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans, ob die Option eines Clusters für Sonderbedarfe baulich vorgehalten werden soll. Die Konkretisierung der Sonderbedarfe am Schulstandort, wie zum Beispiel Vorklasse, Intensivklassen oder Kooperationsklassen sowie weitere Maßnahmen des Landes zur Versorgung von Schülerinnen und Schülern, die der Schulträger räumlich abbilden muss, erfolgt mit der Bau- und Finanzierungsvorlage. Dann beschließt die Stadtverordnetenversammlung die anhand aktueller Bedarfe und Entwicklungen vorgesehenen einzelschulischen Planungen und Inhalte des Clusters für Sonderbedarfe.

  5. Als weitere Maßnahme wird die Neuorganisation des Zentrums für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule beschrieben. Mit dieser Neuorganisation wird der Beschluss zu der Maßnahmenplanung 4.4.1 und 4.4.2 im Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S) aus dem Jahr 2005 aufgehoben (§ 10451 vom 15.12.2005, M 126).

  6. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden.

  7. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe.

  8. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.

  9. Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt.

  10. Das Dezernat IV - Stadtplanungsamt - wird beauftragt, die erforderlichen Flächen der neuen Schulstandorte planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen.

  11. Das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien - wird beauftragt, die erforderlichen Flächen und Liegenschaften zu sichern und nach dem Auftrag des Stadtschulamtes die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung: Nach §145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die letzte Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes (iSEP) wurde am 27.09.2018 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und umfasst den Planungszeitraum 2017-2023. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4252 (M 69), wurde eine Maßnahme (Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums) aufgrund der Bedarfslage um ein Schuljahr vorgezogen. Das Bevölkerungswachstum in der Stadt Frankfurt am Main hält weiter an. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die mit Hauptwohnung im Melderegister gemeldet waren, lag am 31.12.2018 bei 747.848 (+ 6.755 zum Vorjahr). In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich durchschnittlich 563 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter. Die Stadtteile Gallus, Kalbach-Riedberg und Bockenheim verzeichnen dabei den größten Bevölkerungszuwachs (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 01/2019). Darüber hinaus hat Frankfurt am Main eine internationale Stadtbevölkerung: von den weltweit 197 Staaten waren im Jahr 2018 Menschen aus 179 Staaten in Frankfurt gemeldet (vgl. ebd. 02/2018). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Um dem erwarteten Bevölkerungswachstum angemessen begegnen zu können, wird dem Wohnungsbedarf durch Neubaugebiete (Wohnbaupotentiale) und Nachverdichtungen im Bestand bzw. durch verschärfte Bautätigkeit begegnet. Bis 2030 müssen 90.000 Wohnungen geschaffen werden, um dem Wohnungsbedarf zu entsprechen (vgl. Dezernat für Planen und Wohnen 2019). In den Wohnbauentwicklungsprogrammen der Stadt Frankfurt am Main sind mehr als 30.000 Wohneinheiten in verschiedenen Neubaugebieten für die nähere Zukunft vorgesehen. Hinzu kommen Nachverdichtungsmaßnahmen in erheblichem Umfang. All dies erzeugt unmittelbar schulische Bedarfe vor Ort, denn mit dem Einwohnerwachstum steigt auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Frankfurt. Bis zum Schuljahr 2024/25 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in allen Jahrgängen auf rund 73.400 anwachsen (ohne Förderschulen), das heißt um ca. 10.500 Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum Schuljahr 2018/19. - In den Grundschulen ist ein Anstieg der einzuschulenden Kinder im Jahrgang 1 von 6.268 im Schuljahr 2019/20 auf 7.633 im Schuljahr 2024/25 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und -schüler in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 23.411 im Schuljahr 2018/19 auf 28.826 im Schuljahr 2024/25 steigen. - In der Sekundarstufe I ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 5 von 5.915 im Schuljahr 2019/20 auf 6.947 im Schuljahr 2025/26 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 31.576 im Schuljahr 2019/20 auf 37.613 im Schuljahr 2025/26 steigen. - In der Sekundarstufe II ist ein Anstieg der Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 11 von 2.167 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20 auf 3.208 im Schuljahr 2025/26 prognostiziert. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II in allen Jahrgängen wird rechnerisch von 6.489 im Schuljahr 2019/20 auf 8.189 im Schuljahr 2025/26 steigen. Nicht nur die Zahl der zu versorgenden Schülerinnen und Schülern steigt, sondern auch das Anwahlverhalten der Eltern am Übergang 4/5 verändert sich und hat Auswirkungen auf die vorhandene und zukünftig zu schaffende Bildungsinfrastruktur. Insbesondere das Gymnasium und die integrierte Gesamtschule werden als weiterführende Schulen im zunehmenden Maße von Eltern favorisiert. Die gesamtstädtische Quote der Erstwünsche für integrierte Gesamtschulen beispielsweise liegt zum Schuljahr 2018/19 bei 29,8 %. Seit dem vergangenen Schuljahr sind neben den Gymnasien die integrierten Gesamtschulen aufgrund der steigenden Nachfrage daher auch von erheblichen Schülerlenkungsmaßnahmen betroffen. Die Bedarfe an Plätzen in Realschulen und Realschulzweigen wachsen analog zu den steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen. Neben Zuzügen, Geburtenanstieg, Wohnbau und Wahlverhalten der Eltern stellen Regelungen durch das Land Hessen einen weiteren Einflussfaktor auf die kommunale Bildungsinfrastruktur dar, wie zum Beispiel die Reduzierung der Klassenobergrenze in integrierten Gesamtschulen von 27 auf 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse, beginnend im Jahrgang 5, die zum Schuljahr 2017/18 zum Tragen gekommen ist und eine deutliche Reduzierung der vorhandenen IGS-Kapazitäten im Jahrgang 5 mit sich brachte. Die vorliegende jährliche Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplanes 2018-2024 dokumentiert die Bedarfe, die sich aus dem prognostizierten Anstieg der Schülerinnen- und Schülerzahlen ergeben und die Maßnahmen, die unter Angaben der Errichtungszeitpunkte als Pflichtleistung des Schulträgers im Planungszeitraum zu realisieren sind. Die Wohnbaupotentiale aus den Wohnbauentwicklungsprogrammen 2008-2015 und aus einer aktualisierten Meldung des Stadtplanungsamts mit Stand Mai 2019 sind für jeden Planungsbezirk aufgeführt und den jeweiligen Grundschulbezirken zugeordnet. Die neu entstehenden Wohngebiete und weitere Zuwanderung sind nicht in der Vorausberechnung der Schülerzahlentwicklung berücksichtigt, da der Zeitpunkt ihrer Realisierung bzw. ihres Eintreffens nicht seriös eingeschätzt werden kann. Im Planungszeitraum 2018-2024 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen gemäß § 146 HSchG erforderlich.

  12. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von zusätzlichem Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung" und die Entlastung des Grundschulzweigs der IGS Eschersheim und der Fried-Lübbecke-Schule

  13. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Auf der Steinern Straße mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2024/25 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordwestlich Auf der Steinern Straße"/des Entwicklungsgebiets "Am Eschbachtal, Harheimer Weg (Bonames Ost)", am Ben-Gurion-Ring und mittelbar in Nieder-Eschbach

  14. Errichtung einer vierzügigen Grundschule Nordwestlich Silobad/Silogebiet I mit Wirkung zum Schuljahr 2025/26 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Nordwestlich Silobad/Silogebiet I" und perspektivisch "Silogebiet II" und die Entlastung der Karl-von-Ibell-Schule in Unterliederbach

  15. Errichtung einer dreizügigen Grundschule Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "An der Sandelmühle" und vordringlich die Entlastung der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim

  16. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Rebstock II mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von zusätzlichem Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Rebstock"

  17. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Niederrad II mit Cluster für Sonderbedarfe, Errichtungszeitpunkt abhängig von der Entwicklung des Wohnungsneubaus Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Wohnungsneubau im Rahmen der Bebauung "Lyoner Viertel" in Niederrad

  18. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Innenstadt mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22 Deckung des Grundschulbedarfs aus der Entwicklung von Nachverdichtungen in der Innenstadt

  19. Errichtung einer zweizügigen Grundschule Gutleutviertel mit Cluster für Sonderbedarfe mit Wirkung zum Schuljahr 2022/23 Deckung des steigenden Grundschulbedarfs und Schaffung eines ausgewogenen Schulangebots im Planungsbezirk 1

  20. Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe in der Bildungsregion Süd Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2023/24 Schaffung zusätzlicher Plätze an Gymnasien aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern. Anpassung der regionalen Schulversorgung

  21. Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung zusätzlicher Plätze an integrierten Gesamtschulen aufgrund insgesamt steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen und Anwahlverhalten der Eltern

  22. Errichtung einer sechszügigen kooperativen Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord Errichtungszeitpunkt zum Schuljahr 2021/22 Schaffung eines zusätzlichen schulformbezogenen Angebotes und zusätzlicher Plätze im Haupt-, Real- und Gymnasialbereich

  23. Die Maßnahme "Neuorganisation des Zentrums für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule" wurde zum Schuljahr 2019/20 umgesetzt und begründet sich im Beschluss des Staatlichen Schulamtes, die Förderschullehrkräfte in die bestehenden regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren zu integrieren. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1 - 4.3: jeweils vierzügige Grundschulen als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 3,5 Planstellen Nr. 4.4: eine dreizügige Grundschule als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 1 Planstelle Nr. 4.5 - 4.8: jeweils zweizügige Grundschulen als inklusive und ganztägig arbeitende Schulen: 4 Planstellen Nr. 4.9: ein sechszügiges Gymnasium als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen Nr. 4.10: eine vierzügige integrierte Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule: 2 Planstellen Nr. 4.11: eine sechszügige kooperative Gesamtschule als inklusive und ganztägig arbeitende Schule: 2,5 Planstellen Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle betragen 57.000 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Insgesamt werden somit 15,5 Planstellen benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 883.500 € zu veranschlagen. Im Bereich der Schulhausverwaltungen werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1 bis 4.8 Im Bereich der Grundschulen wird pro Schule eine Planstelle benötigt, um den Betrieb sicherzustellen. à insgesamt 8 Planstellen Nr. 4.9 Ein sechszügiges Gymnasium als inklusive und ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Nr. 4.10 Eine vierzügige integrierte Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Nr. 4.11 Eine sechszügige kooperative Gesamtschule als inklusive ganztägig arbeitende Schule. Hier werden zwei Planstellen benötigt, um den Betrieb im Schichtmodell wegen der verlängerten Zeiten abdecken zu können. à insgesamt 2 Planstellen Für die neu zu errichtenden Schulen ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 14 Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt an Hand der technischen Ausstattungen der Schulen nach der Entgeltgruppe 5 TVöD bis 7 TVöD, mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 52.000 € bis 57.000 €. Hieraus ergeben sich Personalkosten zwischen 728.000 € und 798.000 €. Anlage _Datenteil_I_und_II (ca. 10,1 MB) Anlage _Textteil (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 26.06.2020, NR 1222 Anregung vom 18.06.2020, OA 577 Antrag vom 16.06.2020, OF 465/4 Antrag vom 18.06.2020, OF 556/8 Antrag vom 14.06.2020, OF 557/8 Antrag vom 18.06.2020, OF 558/8

Beratungsverlauf 28 Sitzungen

Sitzung 42
KAV
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Sitzung 41
OBR 4
TO I, TOP 11
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1674 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 465/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 1
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 40
OBR 6
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 7
TO I, TOP 34
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 13
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 10
TO I, TOP 16
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 8
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 577 2020 Auskunftsersuchen V 1681 2020 Auskunftsersuchen V 1682 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 557/8 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 5. wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 558/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne BFF Freie Wähler Alle Linke FDP
Sitzung 40
OBR 12
TO I, TOP 46
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 51
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 15
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 14
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 85 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 577 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF
Ablehnung:
FDP
Sitzung 39
OBR 11
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Linke Grüne FDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
BFF
Sitzung 61
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Sitzung 38
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 2
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 9
TO II, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 3
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 41
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1222 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION
Ablehnung:
AFD FDP Frankfurter
Enthaltung:
BFF
Sitzung 46
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1222 wird zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert. 3. Die Vorlage OA 577 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ARL FDP Spd Und Grüne BFF
Sitzung 41
OBR 7
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 10
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 15
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne BFF Freie Wähler
Ablehnung:
FDP
Sitzung 42
OBR 2
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 9
TO I, TOP 8
Angenommen
Die Vorlage M 85 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
BFF
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle

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