Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführenden Schulen im Bestand
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 10.03.2023, M 37 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens
als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführenden
Schulen im Bestand Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.11.2021, § 7023 (M
195) 1. Dem folgenden Planungsrahmen
für weiterführende Schulen im Bestand wird zugestimmt. Dieser Planungsrahmen
beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und
Gesamtschulen, sowie für Realschulen und verbundene Haupt- und Realschulen. Er
findet Anwendung bei Umbau, dauerhaften Erweiterungen und Sanierung von im
Betrieb befindlichen weiterführenden Schulen. 2. Für weiterführende Schulen im Bestand gelten die
beschlossenen pädagogischen und räumlichen Qualitäten aus dem "Planungsrahmen
für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von
weiterführenden Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
27.11.2021, § 7023 (M 195)). 3. Um eine Flexibilität für bauliche Maßnahmen an
Bestandsschulen möglich zu machen und gleichzeitig die Anforderungen an die
definierten pädagogischen Qualitäten zu erfüllen, wurden die in der Anlage
beigefügten Flächenübersichten erarbeitet. Diese enthalten Maximal- und
Minimalflächen, welche sich aus den Ergebnissen des "Planungsrahmens für
weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von
weiterführenden Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
27.11.2021, § 7023 (M 195)) und den Empfehlungen der Montag-Stiftung* ergeben.
Den Flächenübersichten nach jeweiliger Zügigkeit für Bestandsschulen (siehe
Anlage) wird zugestimmt. 4. Weiterführende Schulen im Bestand machen
Ganztagsangebote und nutzen ihre Räumlichkeiten multifunktional. Das Recht auf
inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in
schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Der Integration von
bedarfsorientierten Jugendhilfe-, Ganztags- und Inklusionsangeboten in die
Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 5. Das Flächenprogramm kann in begründeten
Einzelfällen aus baulichen Gründen durch den Schulträger an die Gegebenheiten
angepasst werden. Die projektspezifischen Nutzungsüberlagerungen zum Beispiel
bei Verbund-Schulen sind zu definieren und Synergien herzustellen. Abweichungen
sowie die Kompensation von fehlenden Flächen sind im konkreten Einzelfall zu
begründen und in Abstimmung mit der Schulgemeinde festzulegen. 6. Die konkreten Flächenbedarfe und räumlichen
Organisationsmodelle werden für die weiterführenden Schulen projektspezifisch
mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Es erfolgt hierbei sowohl
die Erhebung der Nutzer*innen-Perspektive als auch die Bedarfsanalyse zum
konkreten Standort und seinem Umfeld. Im Hinblick auf Schulbetrieb,
Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit,
Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) und Machbarkeit ist das Amt
für Bau und Immobilien bei der Festlegung der Flächenbedarfe verbindlich
einzubeziehen. 7. Die definierten
Gesamtflächenbedarfe werden nicht überschritten. 8. Der Planungsrahmen weiterführende Schulen im
Bestand ist nach zehn Jahren zu evaluieren. 9. Es dient zur Kenntnis, dass - die Festlegungen im "Planungsrahmen als
Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführende
Schulen im Bestand" im Zuge eines Beteiligungsprozesses ämterübergreifend
erarbeitet wurden.
- das Amt für Bau und Immobilien
(Amt 25) in seiner Zuständigkeit zu baufachlichen Aspekten beratend unterstützt
hat. - das Modellraumprogramm für
Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 § 7138 (M
188)) sowie das Modellraumprogramm für Gesamtschulen (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 § 8612 (M 122)) damit abgelöst
wird. - der Planungsrahmen für Freiraum
Kindertageseinrichtungen Schulen und Schulsport ebenfalls zeitnah zur
Beschlussvorlage vorgelegt wird. - die Festlegung der Flächenbedarfe unter der
Verantwortung des Stadtschulamtes im Hinblick auf die zeitgemäßen pädagogischen
Anforderungen erfolgte. *) Quelle: Leitlinien
für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland; Herausgeber: Montag Stiftung
Jugend und Gesellschaft; Bund Deutscher Architekten BDA; Verband Bildung und
Erziehung (VBE) 3. Überarbeitete Auflage aus 2017 Begründung: A. Zielsetzung Die im "Planungsrahmen für weiterführende Schulen mit
Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen" (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) beschriebenen
pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen sind bei Umbau, dauerhaften
Erweiterungen und Sanierung anzuwenden, um vergleichbare Rahmenbedingungen für
Bestandsschulen zu schaffen. Gleiches gilt für die darin definierten
Entwicklungs- und Qualitätskriterien. Ziel ist es, allen Schulen in Frankfurt am Main
perspektivisch die annähernd gleichen baulichen und schulorganisatorischen
Qualitäten zu bieten. Nach heutigen Entwicklungs- und Qualitätskriterien ist
Schule als ganztägiger Lern- und Lebensort für alle Kinder mit dem Recht auf
inklusive Bildung in einem Neubau oder Bestandsbau gleichermaßen zu
verstehen. Die Themen Ganztag, Inklusion und
Jugendhilfe werden in alle Funktionsbereichen entsprechend integriert. Die Festlegungen im Planungsrahmen weiterführende
Schulen im Bestand basieren auf den bereits im Planungsrahmen für Neubauschulen
(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195))
beschlossenen pädagogischen Grundannahmen. B. Alternativen Sanierung, Erweiterung und Umbau von weiterführenden
Schulen im Bestand gemäß den bisherigen Modellraumprogrammen (Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 § 7138 (M 188)) und vom 02.09.2010 §
8612 (M 122)) entsprechen nicht mehr den zuvor beschriebenen pädagogischen
Anforderungen und Qualitätsansprüchen des Schulträgers. Um die
Chancengleichheit in einer durchmischten Schullandschaft sicherzustellen, ist
dieser Planungsrahmen für Schulen im Bestand alternativlos. C. Lösung Der Planungsrahmen Neubauschulen (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) bildet die
Grundlage für den "Planungsrahmen weiterführende Schulen im Bestand". Die Flächen in Bestandsschulen sind
unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten im gesetzten Rahmen der
Flächenübersicht anzupassen. Hierbei sind die pädagogischen und
schulorganisatorischen Anforderungen in die Betrachtung miteinzubeziehen.
Bei Abweichungen werden gemeinsam
mit der Schulgemeinde Lösungen zur Kompensation erarbeitet. Die Flächenaufstellung des
Planungsrahmens weiterführende Schulen im Bestand gliedert sich in folgende
Teilbereiche: Lern- und Unterrichtsbereiche
Um die vorgesehenen Flächen abbilden
zu können, ist eine multifunktionale Nutzung von Räumen und Flächen
erforderlich. Hierbei sind unter anderem Flurbereiche für eine kompensatorische
Nutzungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen,
einzubeziehen. Für eine flexible Nutzung der Flächen sollten diese kombinierbar
und durch Transparenz geprägt sein. Die Schulgröße der Sekundarstufe II gliedert sich in
zwei Modelle: Option A. 150
Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (25 SuS / Zug) Option B. 180 Schüler/innen pro
Jahrgang bei Sechszügigkeit (30 SuS / Zug) Je nach Schulplatzbedarfen in den Bildungsregionen,
können Option A oder Option B gewählt werden. Der fachliche Bedarfsträger definiert auf Basis des
integrierten Schulentwicklungsplans zu Beginn eines jeden Planungsprozesses die
Kapazitäten für die Sekundarstufe II. Fachunterrichtsbereiche Die Flächen für die Fachunterrichtsbereiche der
weiterführenden Schulen (Naturwissenschaften, Technik, MINT, Werken,
Arbeitslehre, Profilbildung, Kunst und Musik) werden in Abhängigkeit der
Stundenkontingenttafeln gemäß Hessischem Kultusministerium definiert. Die
Bereiche bilden möglichst eine oder mehrere räumliche Einheiten, die durch
Transparenz geprägt einen fächerübergreifenden Projektunterricht ermöglichen.
Gemeinschaftsbereiche Eine in den Bestandsschulen vorhandene Aula sollte in
die multifunktionale Nutzung einbezogen werden. Ein besonderes Augenmerk ist
hierbei auf die Essensversorgung sowie auf Aufenthaltsflächen zu legen.
Die Bemessungsgrundlage der
Versorgungskapazitäten in weiterführenden Schulen geht davon aus, dass in der
Sekundarstufe I 70 % der Schüler*innen, und in der Sekundarstufe II 30 % der
Schüler*innen, die Essensversorgung in Anspruch nehmen. Die Flächenbedarfe für die Küchen werden analog der
im Planungsrahmen für Neubauschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) beschlossenen Flächenansätze festgesetzt.
Sollte diese nicht umsetzbar sein,
ist ein entsprechendes Konzept zur Sicherstellung der Essensversorgung durch
den Schulträger in Abstimmung mit der Schulgemeinde zu erarbeiten. In den Flächenübersichten sind
Flächenansätze für Mischküchen berücksichtigt. Eine individuelle Prüfung der
Küchenart aufgrund der Gegebenheiten vor Ort ist jedoch zwingend zu beachten.
Gegebenenfalls ist eine Mitversorgung durch benachbarte Schulen möglich,
wodurch alternativ Aufwärm- oder Ausgabeküchen in Betracht kommen können. Die
Anforderungen an die Küchenflächen werden in der Folge angepasst. Team- und Verwaltungsbereiche Durch Ausweitung des Ganztagsangebots an den Schulen
verändern sich auch die Anforderungen an die Team- und Verwaltungsflächen. Die
im Bestand vorhandenen Flächen sind für ein multiprofessionelles Arbeiten in
Quantität und Qualität, unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinien,
anzupassen. Neben- und
Erschließungsflächen In der Flächenzusammenstellung wurde das Verhältnis
der Programm- zur Erschließungsfläche mit 60:40 zugrunde gelegt. Durch ein
individuelles Betrachten können sich Flächen für eine pädagogische Nutzung aus
den Neben- und Erschließungsflächen ergeben. Die Neben- und
Erschließungsflächen können im Bestand aufgrund der Gegebenheiten von den
Vorgaben abweichen. Lagermöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Freiraum Für Schulen sind anrechenbare Freiräume von 5 m2 pro
Kind und/oder Jugendlichem nachzuweisen. Sind Freiflächen nicht ausreichend
vorhanden, werden Kompensationsmaßnahmen in Betracht gezogen. Schulische
Sportflächen, Erschließungsflächen, Stellplätze, sowie infrastrukturelle
Flächen wie zum Beispiel Ver- und Entsorgung sind nicht anzurechnen. Sportstätten Schulen haben einen grundsätzlichen Anspruch auf
eigene Schulsporthallen und Sportflächen zur Durchführung des Sportunterrichts
und der Ganztagsangebote. Als Berechnungsgrundlage für den Schulsportbedarf
dienen die aktuellen Stundenkontingenttafeln für den Sportunterricht vom
Hessischen Kultusministerium. Der Planungsrahmen für Freiraum und Sport wird
derzeit erarbeitet und anschließend den Gremien zum Beschluss vorgelegt.
Anlage _Flaechenuebersicht_GS_verb_HS (ca. 55 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekI+II_Option_A
(ca. 56 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekI+II_Option_B
(ca. 56 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekII_Option_A
(ca. 59 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekII_Option_B
(ca. 59 KB) Anlage
_Flaechenuebersicht_RS (ca.
54 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Antrag vom
09.10.2009, NR 1583
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2010, M 122
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 6
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Vortrag des
Magistrats vom 17.12.2021, M 195
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Schulbau
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.03.2023
Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5
am 24.03.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
11 am 24.04.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen
CDU (= Beratung) 20. Sitzung des OBR
14 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 4
am 25.04.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen
CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 6
am 25.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7
am 25.04.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und
fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 9
am 27.04.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 37 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
15 am 28.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
13 am 02.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
10 am 02.05.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
16 am 02.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1
am 02.05.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 17. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen
CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung)
20. Sitzung des OBR 3
am 04.05.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX (=
Ablehnung); Volt (= Enthaltung) 20. Sitzung des OBR 8
am 04.05.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR
12 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2
am 08.05.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt.
Abstimmung:
4 GRÜNE, 2 CDU, SPD und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); 1 GRÜNE, FDP und LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO II, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen
CDU (= Beratung) 18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und
ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 18. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG
gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG
gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Gartenpartei (= Ablehnung) 23. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 29
Beschluss: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG
gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
3445, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023