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Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführenden Schulen im Bestand

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.03.2023, M 37 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführenden Schulen im Bestand Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.11.2021, § 7023 (M 195) 1. Dem folgenden Planungsrahmen für weiterführende Schulen im Bestand wird zugestimmt. Dieser Planungsrahmen beschreibt die Festlegungen schulformübergreifend für Gymnasien und Gesamtschulen, sowie für Realschulen und verbundene Haupt- und Realschulen. Er findet Anwendung bei Umbau, dauerhaften Erweiterungen und Sanierung von im Betrieb befindlichen weiterführenden Schulen. 2. Für weiterführende Schulen im Bestand gelten die beschlossenen pädagogischen und räumlichen Qualitäten aus dem "Planungsrahmen für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)). 3. Um eine Flexibilität für bauliche Maßnahmen an Bestandsschulen möglich zu machen und gleichzeitig die Anforderungen an die definierten pädagogischen Qualitäten zu erfüllen, wurden die in der Anlage beigefügten Flächenübersichten erarbeitet. Diese enthalten Maximal- und Minimalflächen, welche sich aus den Ergebnissen des "Planungsrahmens für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) und den Empfehlungen der Montag-Stiftung* ergeben. Den Flächenübersichten nach jeweiliger Zügigkeit für Bestandsschulen (siehe Anlage) wird zugestimmt. 4. Weiterführende Schulen im Bestand machen Ganztagsangebote und nutzen ihre Räumlichkeiten multifunktional. Das Recht auf inklusive Bildung wird künftig gleichermaßen von Gesamtschulen und Gymnasien in schulformgeeigneter Ausprägung realisiert. Der Integration von bedarfsorientierten Jugendhilfe-, Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 5. Das Flächenprogramm kann in begründeten Einzelfällen aus baulichen Gründen durch den Schulträger an die Gegebenheiten angepasst werden. Die projektspezifischen Nutzungsüberlagerungen zum Beispiel bei Verbund-Schulen sind zu definieren und Synergien herzustellen. Abweichungen sowie die Kompensation von fehlenden Flächen sind im konkreten Einzelfall zu begründen und in Abstimmung mit der Schulgemeinde festzulegen. 6. Die konkreten Flächenbedarfe und räumlichen Organisationsmodelle werden für die weiterführenden Schulen projektspezifisch mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Es erfolgt hierbei sowohl die Erhebung der Nutzer*innen-Perspektive als auch die Bedarfsanalyse zum konkreten Standort und seinem Umfeld. Im Hinblick auf Schulbetrieb, Betreiberverantwortung, baufachliche Aspekte, Wirtschaftlichkeit, Ressourcenökonomie (insbesondere Flächenverbrauch) und Machbarkeit ist das Amt für Bau und Immobilien bei der Festlegung der Flächenbedarfe verbindlich einzubeziehen. 7. Die definierten Gesamtflächenbedarfe werden nicht überschritten. 8. Der Planungsrahmen weiterführende Schulen im Bestand ist nach zehn Jahren zu evaluieren. 9. Es dient zur Kenntnis, dass - die Festlegungen im "Planungsrahmen als Modellflächenprogramm für Umbau, Erweiterung, Sanierung von weiterführende Schulen im Bestand" im Zuge eines Beteiligungsprozesses ämterübergreifend erarbeitet wurden. - das Amt für Bau und Immobilien (Amt 25) in seiner Zuständigkeit zu baufachlichen Aspekten beratend unterstützt hat. - das Modellraumprogramm für Gymnasien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 § 7138 (M 188)) sowie das Modellraumprogramm für Gesamtschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 § 8612 (M 122)) damit abgelöst wird. - der Planungsrahmen für Freiraum Kindertageseinrichtungen Schulen und Schulsport ebenfalls zeitnah zur Beschlussvorlage vorgelegt wird. - die Festlegung der Flächenbedarfe unter der Verantwortung des Stadtschulamtes im Hinblick auf die zeitgemäßen pädagogischen Anforderungen erfolgte. *) Quelle: Leitlinien für Leistungsfähige Schulbauten in Deutschland; Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft; Bund Deutscher Architekten BDA; Verband Bildung und Erziehung (VBE) 3. Überarbeitete Auflage aus 2017 Begründung: A. Zielsetzung Die im "Planungsrahmen für weiterführende Schulen mit Modellflächenprogramm für Neubauten von weiterführenden Schulen" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) beschriebenen pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen sind bei Umbau, dauerhaften Erweiterungen und Sanierung anzuwenden, um vergleichbare Rahmenbedingungen für Bestandsschulen zu schaffen. Gleiches gilt für die darin definierten Entwicklungs- und Qualitätskriterien. Ziel ist es, allen Schulen in Frankfurt am Main perspektivisch die annähernd gleichen baulichen und schulorganisatorischen Qualitäten zu bieten. Nach heutigen Entwicklungs- und Qualitätskriterien ist Schule als ganztägiger Lern- und Lebensort für alle Kinder mit dem Recht auf inklusive Bildung in einem Neubau oder Bestandsbau gleichermaßen zu verstehen. Die Themen Ganztag, Inklusion und Jugendhilfe werden in alle Funktionsbereichen entsprechend integriert. Die Festlegungen im Planungsrahmen weiterführende Schulen im Bestand basieren auf den bereits im Planungsrahmen für Neubauschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) beschlossenen pädagogischen Grundannahmen. B. Alternativen Sanierung, Erweiterung und Umbau von weiterführenden Schulen im Bestand gemäß den bisherigen Modellraumprogrammen (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 12.11.2009 § 7138 (M 188)) und vom 02.09.2010 § 8612 (M 122)) entsprechen nicht mehr den zuvor beschriebenen pädagogischen Anforderungen und Qualitätsansprüchen des Schulträgers. Um die Chancengleichheit in einer durchmischten Schullandschaft sicherzustellen, ist dieser Planungsrahmen für Schulen im Bestand alternativlos. C. Lösung Der Planungsrahmen Neubauschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) bildet die Grundlage für den "Planungsrahmen weiterführende Schulen im Bestand". Die Flächen in Bestandsschulen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten im gesetzten Rahmen der Flächenübersicht anzupassen. Hierbei sind die pädagogischen und schulorganisatorischen Anforderungen in die Betrachtung miteinzubeziehen. Bei Abweichungen werden gemeinsam mit der Schulgemeinde Lösungen zur Kompensation erarbeitet. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens weiterführende Schulen im Bestand gliedert sich in folgende Teilbereiche: Lern- und Unterrichtsbereiche Um die vorgesehenen Flächen abbilden zu können, ist eine multifunktionale Nutzung von Räumen und Flächen erforderlich. Hierbei sind unter anderem Flurbereiche für eine kompensatorische Nutzungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen, einzubeziehen. Für eine flexible Nutzung der Flächen sollten diese kombinierbar und durch Transparenz geprägt sein. Die Schulgröße der Sekundarstufe II gliedert sich in zwei Modelle: Option A. 150 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (25 SuS / Zug) Option B. 180 Schüler/innen pro Jahrgang bei Sechszügigkeit (30 SuS / Zug) Je nach Schulplatzbedarfen in den Bildungsregionen, können Option A oder Option B gewählt werden. Der fachliche Bedarfsträger definiert auf Basis des integrierten Schulentwicklungsplans zu Beginn eines jeden Planungsprozesses die Kapazitäten für die Sekundarstufe II. Fachunterrichtsbereiche Die Flächen für die Fachunterrichtsbereiche der weiterführenden Schulen (Naturwissenschaften, Technik, MINT, Werken, Arbeitslehre, Profilbildung, Kunst und Musik) werden in Abhängigkeit der Stundenkontingenttafeln gemäß Hessischem Kultusministerium definiert. Die Bereiche bilden möglichst eine oder mehrere räumliche Einheiten, die durch Transparenz geprägt einen fächerübergreifenden Projektunterricht ermöglichen. Gemeinschaftsbereiche Eine in den Bestandsschulen vorhandene Aula sollte in die multifunktionale Nutzung einbezogen werden. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Essensversorgung sowie auf Aufenthaltsflächen zu legen. Die Bemessungsgrundlage der Versorgungskapazitäten in weiterführenden Schulen geht davon aus, dass in der Sekundarstufe I 70 % der Schüler*innen, und in der Sekundarstufe II 30 % der Schüler*innen, die Essensversorgung in Anspruch nehmen. Die Flächenbedarfe für die Küchen werden analog der im Planungsrahmen für Neubauschulen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.11.2021, § 7023 (M 195)) beschlossenen Flächenansätze festgesetzt. Sollte diese nicht umsetzbar sein, ist ein entsprechendes Konzept zur Sicherstellung der Essensversorgung durch den Schulträger in Abstimmung mit der Schulgemeinde zu erarbeiten. In den Flächenübersichten sind Flächenansätze für Mischküchen berücksichtigt. Eine individuelle Prüfung der Küchenart aufgrund der Gegebenheiten vor Ort ist jedoch zwingend zu beachten. Gegebenenfalls ist eine Mitversorgung durch benachbarte Schulen möglich, wodurch alternativ Aufwärm- oder Ausgabeküchen in Betracht kommen können. Die Anforderungen an die Küchenflächen werden in der Folge angepasst. Team- und Verwaltungsbereiche Durch Ausweitung des Ganztagsangebots an den Schulen verändern sich auch die Anforderungen an die Team- und Verwaltungsflächen. Die im Bestand vorhandenen Flächen sind für ein multiprofessionelles Arbeiten in Quantität und Qualität, unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinien, anzupassen. Neben- und Erschließungsflächen In der Flächenzusammenstellung wurde das Verhältnis der Programm- zur Erschließungsfläche mit 60:40 zugrunde gelegt. Durch ein individuelles Betrachten können sich Flächen für eine pädagogische Nutzung aus den Neben- und Erschließungsflächen ergeben. Die Neben- und Erschließungsflächen können im Bestand aufgrund der Gegebenheiten von den Vorgaben abweichen. Lagermöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Freiraum Für Schulen sind anrechenbare Freiräume von 5 m2 pro Kind und/oder Jugendlichem nachzuweisen. Sind Freiflächen nicht ausreichend vorhanden, werden Kompensationsmaßnahmen in Betracht gezogen. Schulische Sportflächen, Erschließungsflächen, Stellplätze, sowie infrastrukturelle Flächen wie zum Beispiel Ver- und Entsorgung sind nicht anzurechnen. Sportstätten Schulen haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eigene Schulsporthallen und Sportflächen zur Durchführung des Sportunterrichts und der Ganztagsangebote. Als Berechnungsgrundlage für den Schulsportbedarf dienen die aktuellen Stundenkontingenttafeln für den Sportunterricht vom Hessischen Kultusministerium. Der Planungsrahmen für Freiraum und Sport wird derzeit erarbeitet und anschließend den Gremien zum Beschluss vorgelegt. Anlage _Flaechenuebersicht_GS_verb_HS (ca. 55 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekI+II_Option_A (ca. 56 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekI+II_Option_B (ca. 56 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekII_Option_A (ca. 59 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_Gym_SekII_Option_B (ca. 59 KB) Anlage _Flaechenuebersicht_RS (ca. 54 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2010, M 122 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Vortrag des Magistrats vom 17.12.2021, M 195 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.03.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 37 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 13 am 02.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 CDU, SPD und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE, FDP und LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 37 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.06.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3445, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2023

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