Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2018/2019

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M 14 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2018/2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1666 (M 125) 1. Die in der Fortschreibung 2016-2020 des Integrierten Schulentwicklungsplanes unter Punkt 4.5 beschlossene Schulorganisationsmaßnahme wird zeitig vorgezogen. 2. Die Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird wie folgt beschlossen: Vorgezogene Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur vorgezogenen Umsetzung der mit dem SEP 2016-2020 am 31.08.2017 beschlossenen Maßnahme "3.5 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte" gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß §146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung: Der Schulentwicklungsplan basiert auf den Daten des Einwohnermelderegisters. Darüber hinaus werden zusätzliche Schulbedarfe über Nachverdichtungsmaßnahmen in Frankfurt, Rückflüsse von Schülerinnen und Schülern aus Förderschulen (inklusive Beschulung) und aus Intensivklassen in das Regelschulsystem sowie über das Wahlverhalten der Eltern erzeugt. Die Anmeldequoten zur Integrierten Gesamtschule haben sich von 25,6 % für das Schuljahr 2015/2016 auf 29,8 % für das Schuljahr 2017/2018 erhöht. Der in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2016-2020 (M 125) definierte Bedarf für eine Integrierte Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2019/2020 hat sich deutlich verschärft. Die im Magistratsvortrag vom 09.06.2017, M 125, aufgeführte Schulorganisationsmaßnahme "Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2019/2020" wird bereits zum Schuljahr 2018/2019 benötigt, da die Kapazitätspuffer im IGS-Bereich schon zum Schuljahr 2017/2018 aufgebraucht sind. Im Planungszeitraum 2016-2020 ist somit folgende vorgezogene infrastrukturelle Kapazitätsanpassung bzw. Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 Die Gründe für die notwendige vorgezogene Errichtung sind im Folgenden aufgeführt. a) Absenkung der Klassenobergrenzen in Integrierten Gesamtschulen durch das Hessische Kultusministerium Die vom Hessischen Kultusministerium kurzfristig zum Schuljahr 2017/2018 eingeführte neue Klassengrößenverordnung ist bei allen Frankfurter Integrierten Gesamtschulen zum Tragen gekommen. Alle 14 Integrierten Gesamtschulen (inklusive IGS Kalbach-Riedberg) arbeiten binnendifferenziert und haben einen Antrag zur Absenkung der Klassenobergrenze beim Staatlichen Schulamt eingereicht. Mit der bis zum Schuljahr 2016/2017 wirkenden Klassenobergrenze von 27 und einer vorhandenen Kapazität von 67 Zügen konnten bis zu 1.809 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 mit einem IGS-Platz versorgt werden. Mit der zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft tretenden Klassenobergrenze von 25 und einer vorhandenen Kapazität von 67 Zügen können dagegen nur noch 1.675 Schülerinnen und Schüler mit einem IGS-Platz versorgt werden. Durch die Absenkung der Klassenobergrenze haben sich zum Schuljahr 2017/2018 die gesamtstädtischen IGS-Aufnahmekapazitäten folglich um 134 Plätze (5,4 Züge pro Jahrgang) und damit im Umfang einer großen Gesamtschule reduziert. b) Inklusion Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung ist seit dem Schuljahr 2013/2014 kontinuierlich gestiegen und wird weiter ansteigen. Als Modellregion Inklusive Bildung ist die Stadt Frankfurt aufgefordert, inklusive Schulen neu zu gründen und diese Schülerinnen und Schüler adäquat zu beschulen. Integrierte Gesamtschulen sind aufgrund ihres curricularen Angebots aller drei Bildungsgänge und ihres pädagogischen Ansatzes insbesondere diejenigen Schulen, die inklusive Bildung ermöglichen und umsetzen. Alle 14 Integrierten Gesamtschulen haben zum Schuljahr 2017/2018 Kinder in der inklusiven Beschulung aufgenommen, allein im Jahrgang 5 sind dies 161 Schülerinnen und Schüler. Mit der Umwandlung der Förderschulen Weißfrauenschule, Karl-Oppermann-Schule und Wallschule in Beratungs- und Förderzentren wird dieser Trend weiter verstärkt. c) Intensivklassen Zum Schuljahr 2017/2018 ist die Neuregelung zum Tragen gekommen, dass Schülerinnen und Schüler die Sprachfördermaßnahme auch an der Schule beenden, wo sie begonnen wurde. In der Folge wechseln die Kinder, die in der Grundschule einen Anspruch auf Sprachfördermaßnahmen haben, nicht in die Intensivklassen einer weiterführenden Schule, sondern werden dort in die Regelklassen aufgenommen. Das erhöht den Bedarf an Plätzen in den Regelklassen der Jahrgangsstufe 5. Zum Schuljahr 2017/2018 sind 73 Schülerinnen und Schüler aus Grundschul-Intensivklassen an den 14 Integrierten Gesamtschulen aufgenommen worden. Die Sprachförderstrategie des Landes sieht vor, Kinder mit Sprachförderbedarf in der Sekundarstufe hauptsächlich an Integrierten Gesamtschulen zu beschulen. Durch diese Veränderung der Landesregelungen hat sich kurzfristig der Bedarf an IGS-Plätzen erhöht. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Mit der zeitig vorgezogenen Umsetzung der Schulorganisationsmaßnahme sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.02.2018, NR 521 Antrag vom 10.02.2018, OF 604/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 125 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.02.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2768 2018 1. Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 604/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., REP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 521 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, NR 521 = Ablehnung) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 521 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) 44. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2018, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 14 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2394, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018

Verknüpfte Vorlagen