Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 - 2020 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2018/2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 26.01.2018, M
14 Betreff:
Integrierter
Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2016 -
2020 Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte
zum Schuljahr 2018/2019 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1666 (M
125) 1. Die in der Fortschreibung 2016-2020 des
Integrierten Schulentwicklungsplanes unter Punkt 4.5 beschlossene
Schulorganisationsmaßnahme wird zeitig vorgezogen. 2. Die Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146
Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird wie folgt
beschlossen: Vorgezogene Errichtung einer
vierzügigen Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung
zum Schuljahr 2018/2019 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums zur vorgezogenen Umsetzung der mit dem SEP
2016-2020 am 31.08.2017 beschlossenen Maßnahme "3.5 Errichtung einer
Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte" gemäß § 145 Abs. 6 HSchG
und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß §146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung: Der Schulentwicklungsplan basiert auf den Daten des
Einwohnermelderegisters. Darüber hinaus werden zusätzliche Schulbedarfe über
Nachverdichtungsmaßnahmen in Frankfurt, Rückflüsse von Schülerinnen und
Schülern aus Förderschulen (inklusive Beschulung) und aus Intensivklassen in
das Regelschulsystem sowie über das Wahlverhalten der Eltern erzeugt. Die
Anmeldequoten zur Integrierten Gesamtschule haben sich von 25,6 % für das
Schuljahr 2015/2016 auf 29,8 % für das Schuljahr 2017/2018 erhöht. Der in der Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes 2016-2020 (M 125) definierte Bedarf für eine
Integrierte Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte zum Schuljahr 2019/2020
hat sich deutlich verschärft. Die im Magistratsvortrag vom 09.06.2017, M 125,
aufgeführte Schulorganisationsmaßnahme "Errichtung einer vierzügigen
Integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr
2019/2020" wird bereits zum Schuljahr 2018/2019 benötigt, da die
Kapazitätspuffer im IGS-Bereich schon zum Schuljahr 2017/2018 aufgebraucht
sind. Im Planungszeitraum 2016-2020 ist
somit folgende vorgezogene infrastrukturelle Kapazitätsanpassung bzw.
Neuerrichtung gemäß § 146 HSchG erforderlich. - Errichtung einer vierzügigen Integrierten
Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 Die Gründe für die notwendige vorgezogene Errichtung
sind im Folgenden aufgeführt. a) Absenkung der Klassenobergrenzen in Integrierten
Gesamtschulen durch das Hessische Kultusministerium Die vom Hessischen Kultusministerium kurzfristig zum
Schuljahr 2017/2018 eingeführte neue Klassengrößenverordnung ist bei allen
Frankfurter Integrierten Gesamtschulen zum Tragen gekommen. Alle 14
Integrierten Gesamtschulen (inklusive IGS Kalbach-Riedberg) arbeiten
binnendifferenziert und haben einen Antrag zur Absenkung der Klassenobergrenze
beim Staatlichen Schulamt eingereicht. Mit der bis zum Schuljahr 2016/2017 wirkenden
Klassenobergrenze von 27 und einer vorhandenen Kapazität von 67 Zügen konnten
bis zu 1.809 Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 5 mit einem IGS-Platz
versorgt werden. Mit der zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft tretenden
Klassenobergrenze von 25 und einer vorhandenen Kapazität von 67 Zügen können
dagegen nur noch 1.675 Schülerinnen und Schüler mit einem IGS-Platz versorgt
werden. Durch die Absenkung der Klassenobergrenze haben sich zum Schuljahr
2017/2018 die gesamtstädtischen IGS-Aufnahmekapazitäten folglich um 134 Plätze
(5,4 Züge pro Jahrgang) und damit im Umfang einer großen Gesamtschule
reduziert. b) Inklusion Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der
inklusiven Beschulung ist seit dem Schuljahr 2013/2014 kontinuierlich gestiegen
und wird weiter ansteigen. Als Modellregion Inklusive Bildung ist die Stadt
Frankfurt aufgefordert, inklusive Schulen neu zu gründen und diese Schülerinnen
und Schüler adäquat zu beschulen. Integrierte Gesamtschulen sind aufgrund ihres
curricularen Angebots aller drei Bildungsgänge und ihres pädagogischen Ansatzes
insbesondere diejenigen Schulen, die inklusive Bildung ermöglichen und
umsetzen. Alle 14 Integrierten Gesamtschulen
haben zum Schuljahr 2017/2018 Kinder in der inklusiven Beschulung aufgenommen,
allein im Jahrgang 5 sind dies 161 Schülerinnen und Schüler. Mit der Umwandlung
der Förderschulen Weißfrauenschule, Karl-Oppermann-Schule und Wallschule in
Beratungs- und Förderzentren wird dieser Trend weiter verstärkt. c) Intensivklassen Zum Schuljahr 2017/2018 ist die Neuregelung zum
Tragen gekommen, dass Schülerinnen und Schüler die Sprachfördermaßnahme auch an
der Schule beenden, wo sie begonnen wurde. In der Folge wechseln die Kinder,
die in der Grundschule einen Anspruch auf Sprachfördermaßnahmen haben, nicht in
die Intensivklassen einer weiterführenden Schule, sondern werden dort in die
Regelklassen aufgenommen. Das erhöht den Bedarf an Plätzen in den Regelklassen
der Jahrgangsstufe 5. Zum Schuljahr 2017/2018 sind 73 Schülerinnen und
Schüler aus Grundschul-Intensivklassen an den 14 Integrierten Gesamtschulen
aufgenommen worden. Die Sprachförderstrategie des Landes sieht vor, Kinder mit
Sprachförderbedarf in der Sekundarstufe hauptsächlich an Integrierten
Gesamtschulen zu beschulen. Durch diese Veränderung der Landesregelungen hat
sich kurzfristig der Bedarf an IGS-Plätzen erhöht. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Mit der zeitig vorgezogenen Umsetzung der
Schulorganisationsmaßnahme sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
21.02.2018, NR 521
Antrag vom
10.02.2018, OF
604/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.06.2017, M 125
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6
Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 19.02.2018, TO I, TOP 11
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage M 14 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
19. Sitzung des OBR 2
am 19.02.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 14
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 1
am 20.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 14
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR 6
am 20.02.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2768 2018
1.
Der Vorlage M 14 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OF 604/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., REP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
zu 2.
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 521 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) AfD nimmt
an der Abstimmung nicht teil. zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen
AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme, NR 521 = Ablehnung)
21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 14 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 521 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (=
Ablehnung) AfD nimmt an der Abstimmung nicht teil.
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) 44. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 05.03.2018, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 14
wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): §
2394, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018