Genehmigung des Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen Genehmigung des Flächenprogramms für die Grundschulen Schönhofviertel und Grundschule Hansaallee
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens
für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen
Genehmigung des Flächenprogramms für die Grundschulen Schönhofviertel und
Grundschule Hansaallee Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3148 (M
148) 1. Dem folgenden Planungsrahmen für Grundschulen wird
zugestimmt. Er dient für Neubauten künftiger Grundschulen in Frankfurt am Main
sowie für die standortspezifische Definition der neuen Standorte 4-zügige
Grundschule Schönhofviertel und 4-zügige Grundschule Hansaallee. 2. Den im Planungsrahmen festgelegten fachlichen
Qualitäten und den daraus abgeleiteten räumlichen Qualitäten sowie den
beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen
Schulbaus wird zugestimmt. 3. Der funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden
mit dem Wohngebiet und der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes wird
zugestimmt 4. Der Integration von
bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw.
Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1. Alle Grundschulen machen Ganztagsangebote und
werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. Die
Schulkonferenz entscheidet über das Angebot eines gebundenen und/oder offenen
Ganztagskonzepts. Das Elternwahlrecht zwischen freiwilligen und verpflichtenden
Nachmittagsangeboten bleibt bestehen. Der vorliegende Planungsrahmen lässt alle
Formen des Ganztages zu (offen, teilgeöffnet, gebunden). 4.2. Angemessene Vorkehrungen zur
infrastrukturellen und systematischen Stärkung der Inklusion an Grundschulen,
insbesondere auch hinsichtlich der Hörsamkeit in Räumen, werden im Rahmen einer
regionalen Bedarfsplanung umgesetzt. 5. Die Zügigkeit der künftigen Grundschulen ist auf
maximal 5-zügig festgelegt. Darin kann die Bereitstellung von Sonderbedarfen
abgebildet werden. Ob Sonderbedarfe, wie zum Beispiel Vorklassen,
Intensivklassen oder Kooperationsklassen an diesen Standorten eingeführt
werden, wird je nach den regionalen Bedarfen im Rahmen der Planungsphase Null
mit der jeweiligen Schulgemeinde festgelegt und der Stadtverordnetenversammlung
nach Ende der Planungsphase Null vorgestellt. 6. Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird
zugestimmt. 6.1. Sollten für den Schulbau
geeignete Grundstücke die im Rahmenplan beschriebenen erweiterten Platzbedarfe
nicht komplett abbilden können, wird im Einzelfall geprüft, in welcher Form der
Rahmenplan im Sinne der Bereitstellung ausreichender Grundschulplätze im
Stadtteil abgewandelt werden kann, um den Schulbau zu ermöglichen. Die Prüfung
erfolgt durch das Stadtschulamt und das Amt für Bau und Immobilien. Die
Stadtverordnetenversammlung erhält am Ende der Planungsphase Null eine
Vorstellung der Ergebnisse. 7. Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines
Bereichs werden für die künftigen Grundschulen projektspezifisch in einer
Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Die
definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht
überschritten. 8. Der Planungsrahmen Grundschule ist
nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine
Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen.
9. Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Grundschulen
im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteuren aus Schule,
Verwaltung und Projektentwicklung Wohnen im Zeitraum zwischen Januar und Juli
2018 erarbeitet wurden. 9.2 das Modellraumprogramm für Grundschulen, M 98 aus
2009, für Neubauten an Schulen damit abgelöst wird. 9.3 für Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage
eingebracht wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Bundesregierung plant den Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder mit dem Jahr 2025 einzuführen.
Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl
der Bewohner/innen Frankfurts auf rund 830.000 steigen. Dieser Zuwachs bedeutet
nicht nur mehr Menschen, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohnungen, sondern auch
einen deutlich vergrößerten Versorgungsauftrag - auch in der Bildung. Bei
diesen städtebaulichen Entwicklungen spielt daher eine frühzeitige integrierte
Planung für die Qualitätssicherung im Bildungsbau eine wichtige Rolle. Die Festlegungen im Planungsrahmen basieren auf den
folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des
Kompetenzerwerbs - Schule als
Schutzraum - Schule für alle
(Inklusion) - Schule als
ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle
pädagogische Teams - Schule
als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit - Schule in
Bewegung - Schule als
lebendiger Ort im Quartier Schule ist folglich nicht mehr nur Lern- sondern auch
Lebensort. Die bisherige "Flurschule" mit gereihten Klassenzimmern wird diesen
Anforderungen räumlich sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht gerecht.
Vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an Bildungsstandorte in
verdichteten, innerstädtischen Gebieten müssen heute andere Entwicklungs- und
Qualitätskriterien definiert werden als noch vor 20 Jahren. Moderner Schulbau
muss die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen und die Erkenntnisse
moderner Lernforschung aufnehmen. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und
entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms für Neubauten von
Grundschulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der jeweils
erforderlichen Zügigkeit. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die
veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Schulen als
Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen für weitere
bauliche Neubaumaßnahmen zu schaffen. Die Schullandschaft ist auch in Zukunft ständiger
Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die
Planung seiner Revision. Für Schulen im Bestand ist eine gesonderte Anpassung
des Modellflächenprogramms unter Berücksichtigung der Machbarkeit und
Wirtschaftlichkeit erforderlich. Um die bereits aufgeführten veränderten
pädagogischen Anforderungen auch in den Bestandsgrundschulen zu ermöglichen,
wird für diese übergangsweise das Modellraumprogramm für Grundschulen (M 98)
unter Hinzunahme einer Fläche von 340 m2 für Inklusion und Ganztag
angewendet. B. Alternativen Ausbau von konventionellen
Hortplätzen als additives Angebot zur ganztägig arbeitenden Grundschule mit den
entsprechenden Mehrbedarfen und Mehrkosten für Liegenschaften und Flächen.
C. Lösung Um den erweiterten Aufgaben in den Schulen, gemäß
integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP), UN-Behindertenrechtskonvention
und absehbarem Rechtsanspruch für Schulkindbetreuung entsprechen zu können,
sind veränderte Flächenanforderungen entsprechend der erforderlichen Zügigkeit
am jeweiligen Grundschulstandort sowohl quantitativ als auch qualitativ
erforderlich. Basierend auf dem Modellraumprogramm für Grundschulen (M 98)
wurde der Planungsrahmen für Grundschulen weiterentwickelt und ausgearbeitet.
Die aufgeführten Entwicklungen wurden im Abgleich mit ähnlichen
Regelungsansätzen in anderen deutschen Städten erarbeitet. Dabei hat sich
gezeigt, dass andere Städte mit ihren Flächengrößen vergleichbar mit dem
Frankfurter Planungsrahmen für Grundschulen liegen. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens
Grundschulen gliedert sich in folgende Teilbereiche: - Lern- und Unterrichtsbereiche - Fachunterrichtsräume - Gemeinschaftsräume - Team- und Verwaltungsbereiche
- Neben- und
Erschließungsflächen -
Freiräume - Sportstätten
Lern- und Unterrichtsbereich Mit der Vielfalt von Lernformen muss
eine Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten möglich gemacht werden. Im aktuellen
Schulbau geht es daher immer mehr in die Richtung sog. Verbundmodelle wie
"Clusterbildung", "Klassenraum plus" oder "offene Lernlandschaften". Dabei
werden für Klassen gemeinsame Einheiten aus mehreren Räumen gebildet und je
nach Bedarfen in unterschiedlichen Kombinationen belegt. Räume können
klassenübergreifend genutzt werden. Dabei sind die Räume möglichst kombinierbar
und durch Transparenz geprägt. Die Unterrichtsbereiche bilden eine Einheit in
der mehrere Klassen ihre "Heimat" haben. Sowohl Inklusion als auch der Ganztag
sind in diesen Bereichen integriert, wodurch teilgenutzte Flächen vermieden
werden. Jeder Bereich verfügt über eine Rückzugsmöglichkeit und eine
Teamstation. Die jeweiligen Sanitärbereiche sind ebenfalls dezentral an die
Lern- und Unterrichtsbereiche vorzusehen, wie auch Lager und Sammlungsflächen.
Im Lern- und Unterrichtsbereich können "regelhafte Sonderbedarfe" für zum
Beispiel Vorklasse, Intensivklassen oder gegebenenfalls Kooperationsklassen in
einem weiteren Cluster berücksichtigt werden. Ob Sonderbedarfe, wie zum
Beispiel Vorklassen, Intensivklassen oder Kooperationsklassen an diesen
Standorten eingeführt werden, wird je nach den regionalen Bedarfen im Rahmen
der Planungsphase Null mit der jeweiligen Schulgemeinde festgelegt und der
Stadtverordnetenversammlung nach Ende der Planungsphase Null vorgestellt.
Bestandsschulen im Umfeld können somit räumlich entlastet werden. Die
Flächenannahmen des Sonderclusters (Programmfläche) sind mit denen des
Regelclusters im Planungsrahmen identisch. Mit diesem Vorgehen ist
gewährleistet, dass die beiden wechselseitig kompatibel sind - dass also das
Sondercluster mit wenigen Eingriffen auch als Regelcluster genutzt werden kann,
wenn Bedarf dafür besteht. Fachunterrichtsbereiche/ Mehrzweck Auch ausstattungsintensivere Räume
und spezielle Fachräume sind geprägt durch die Variabilität unterschiedlicher
Lernformen. Dabei gewinnen praktische Eigenaktivitäten an Bedeutung,
insbesondere in den Grundschulen. Die Fachunterrichtsräume sind grundsätzlich
an zentraler Stelle anzuordnen und bilden eine räumliche Einheit. Die externe
Nutzung dieses Bereiches soll möglich sein. Eine maximale Vernetzung der Räume
im Sinne der Mehrfachnutzung ist zu beachten. Je nach pädagogischem Konzept
kann es sich als sinnvoll erweisen, einzelne Fachräume an die
Gemeinschaftsbereiche anzudocken (z. B. eine Kinderküche an den
Essensbereich).
Gemeinschaftsbereiche
Einen gemeinsamen Kommunikations-,
Begegnungs- und Aufführungsort benötigt jede Schule. Angesichts der
vergleichsweise geringen Auslastungszeiten wird auf eine Aula verzichtet. Ideal
ist hierfür ein Foyer als "Forum", das durch eine gute Anordnung, eine
Mehrfachnutzung mit beispielsweise Anbindung an die Mensa oder den Musikraum
ermöglicht und an zentraler Stelle platziert ist. In diesem Zusammenhang ist zu
berücksichtigen, dass der Essensbereich optional für eine öffentliche
Quartiersnutzung möglich ist. Die Bemessung der Versorgungskapazitäten in
Grundschulen geht davon aus, dass 100% der Kinder diese in Anspruch nehmen. Zur
Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder,
der laut Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung im Jahr 2025 in Kraft
treten soll, ist es zwingend erforderlich, erweiterte Flächenbedarfe
abzubilden. Dies betrifft auch die Mittagsversorgung. Die Flächenbedarfe für
den Speiseraum ergeben sich aus dem 3-Schicht-Betrieb. Zugrunde gelegt wurden
die Berechnungen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung -
DGE (1,8 m2 /pro Essplatz). Die Flächenbedarfe der Küchen wurden im Rahmen der
Küchen AG, die sich aus Beteiligten des Revisionsamts, Amt für Bau und
Immobilien, Betreiber und dem Stadtschulamt zusammensetzt, erarbeitet. Zur
Erhebung der Befragung wurden Praxiserfahrungen der Küchenplaner und -betreiber
herangezogen, Prozesse analysiert und die Hemmnisse in der Küchenplanung der
vergangenen Jahre beraten. Mit den höheren Flächenansätzen bei
Grundschul-Neubauten soll auch die Essensproduktion für Bestandsschulen aus der
Nachbarschaft ermöglicht und benachbarte Bestandsschulen entlastet werden, da
wo dies nötig ist. Die Schulbibliothek als Informations-, Arbeits- und
Rechercheort soll stilles Arbeiten in besonderer Lernumgebung ermöglichen. Mit
entsprechendem Lager und entsprechender Ausgabe kann diese durchaus im Lern-
und Unterrichtsbereich integriert sein. Team- und Verwaltungsbereiche Im Zusammenhang mit den Themen
Ganztag und Inklusion sind die Arbeitsplätze in Schulen neu zu bewerten. Zum
einen ist eine gute Organisation des multiprofessionellen Kollegiums
(Lehrerinnen, Sonderpädagogen, pädagogische Fachkräfte für Inklusion und
Ganztag) für das gute Gelingen einer Schule erforderlich. Zum anderen bringen die veränderten
Arbeitszeitmodelle einer ganztägig arbeitenden Schule räumliche Änderungen mit
sich. Mit dem Wandel vom Lehrerzimmer zum Teambereich geht eine
strukturelle Differenzierung einher. Vor- und Nachbereitungen sowie
Teambesprechungen und -beratungen werden dezentral in den Clustern als
Teamstation vorgesehen. Die Prinzipien einer Ganztagsschule mit Inklusion
spiegeln sich in der Integration der Arbeitsplätze wieder. Nur so können
multiprofessionelle Teams entstehen und gut arbeiten. Für die informelle
Kommunikation steht an zentraler Stelle ein ergänzender Teambereich zur
Verfügung. Für Konferenzen kann beispielsweise die Mensa genutzt werden. Für
den Verwaltungsbereich sind Sanitäreinrichtungen, Garderobe, Kopierstation und
Materiallager erforderlich. Ein Werkstatt- und Arbeitsbereich für die
Schulhausverwaltung ist ebenfalls vorzusehen. Neben- und Erschließungsflächen Sanitär- und Lagerflächen haben eine
ebenso wichtige Bedeutung für eine Schule. Im Hinblick auf die breite
Diskussion über Schultoiletten in Frankfurt am Main wird eine dezentrale
Zuordnung zu den jeweiligen Lernbereichen vorgesehen. Diese Anordnung und eine
ansprechende Gestaltung der Sanitärbereiche schafft Übersichtlichkeit und
fördert aufgrund der eingeschränkten Nutzergruppe einen verantwortlichen
Umgang. Eine Grundlage für multifunktionell
nutzbare Bereiche sind ausreichende Lagermöglichkeiten, die dezentral
angeordnet sind.
Erschließungsbereiche sollen klare
räumliche Orientierung ermöglichen und effektiv und übersichtlich gestaltet
sein. Bereiche für Gebäudetechnik,
Gebäudeunterhaltung, Gebäudepflege sowie Lagerräume und Stuhllager sind zu
berücksichtigen. Dabei sind Putzräume möglichst dezentral in jeder Etage
vorzusehen. Das Verhältnis der Programm- zur
Nebenfläche beträgt 60:40. Die Erschließungsflächen übernehmen eine wichtige
Funktion für die Lernorte (gemeinsame Mitte), daher müssen 25% pädagogisch
nutzbar sein. Freiräume Für die schulischen Außenbereiche ist
ein Flächenbedarf von 5m2 pro Schüler zu Grunde gelegt. Größe, Gestaltung und
Organisation des Freiraumes variieren je nach Zügigkeit und örtlichen
Gegebenheiten. Es sind drei Freiraumkategorien abzubilden: a. Lernortbezogene Freiräume, idealerweise
unmittelbar vom Lernort zugänglich und einsehbar (z.B. Schulgarten,
Außenarbeitsbereich Kunst) b.
Schulbezogene Freiräume, keine außerschulische Nutzung c. Öffentlicher Raum, unmittelbare Zugänglichkeit im
Sinne der sicheren Zuwege Die Gesamtfläche teilt sich im Verhältnis 1:1:1 auf.
Steht der Freiraum der Schule nicht
im angegebenen Umfang zur Verfügung, muss ein Kompensationskonzept erarbeitet
werden, das den Qualitäten einer ganztägig arbeitenden Schule gerecht wird.
Falls öffentliche Freiflächen als schulischer Freiraum genutzt werden und bei
gemischt-genutzten Gebäudeesembles ist die entsprechende Doppelnutzung
detailliert zu beschreiben. Die potentielle Nutzung von öffentlichen Grünflächen
und Quartiersplätzen wird während der Planungsphase Null mit dem zuständigen
Ortsbeirat abgestimmt, um Nutzungskonflikte zu verhindern. Bereiche mit Sonnen-
und Regenschutz sind notwendig, Kleinsportfeld für Ballspiele (20x30m),
50m-Laufbahn mit 25m Auslaufzone und Sprunggrube sowie der Fahrradparcour sind
als mehrfachgenutzte Bereiche zu integrieren. Sportstätten Zur Abdeckung des Sportunterrichts, aber auch im
Hinblick auf die Gesundheitsförderung der Kinder, sind ausreichend Sportstätten
vorzuhalten. Gemäß § 6 StdTafV-SekIV im Landesrecht Hessen sind an Grundschulen
pro Jahrgang drei Sportunterrichtsstunden festgelegt. Hinzu kommt die Nutzung
als Bewegungsflächen für die Ganztagsnutzung. Die Anzahl der Sportstätten an
Grundschulen ergibt sich aus der jeweiligen Zügigkeit. Für alle Bereiche werden gesamtheitliche Flächenwerte
festgelegt, sie variieren lediglich in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Dabei
ist die Flächenfestlegung unabhängig von der inneren Organisationsform - für
Lerncluster oder Lernlandschaften gilt jeweils der gleiche Gesamtflächenansatz.
Wie groß dabei die Flächen einzelner Räume innerhalb eines Bereichs angelegt
und wie sie einander zugeordnet werden, ist projektspezifisch in einer
Planungsphase Null mit den relevanten Beteiligten zu erarbeiten. Anlage 1_Endber_Entwicklungsplanung_Schoenhofviertel
(ca. 5,5 MB)
Anlage 2_Endber_Planungsrahmen_Grundschulen (ca. 1,4 MB) Anlage 3_Flaechenuebersicht_nach_Zuegigkeit (ca. 78 KB) Anlage
3_Korrektur_Anlage (ca.
216 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.05.2019, OA 409
Antrag vom
02.05.2019, OF
677/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2009, M 98
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2009, M 188
Antrag vom
09.10.2009, NR 1583
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 6
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 9
Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Vortrag des
Magistrats vom 17.08.2018, M 148
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 309
Vortrag des
Magistrats vom 27.11.2020, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 11.06.2021, M 79
Vortrag des
Magistrats vom 29.04.2022, M 59
Vortrag des
Magistrats vom 20.10.2023, M 182
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5,
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.03.2019
Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 26.03.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9
am 28.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 38 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 28.03.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 38 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
12 am 29.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 03.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
14 am 06.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1
am 07.05.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und
U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 4
am 07.05.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
13 am 07.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
31. Sitzung des OBR
11 am 13.05.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 13.05.2019, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF
(= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRANKFURTER (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
31. Sitzung des OBR 7
am 14.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen
CDU und BFF (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 3
am 16.05.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Anregung OA 409 2019
1. Der Vorlage
M 38 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 409 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 677/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 409 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 409 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 4065, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 Aktenzeichen: 40 2