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Genehmigung des Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen Genehmigung des Flächenprogramms für die Grundschulen Schönhofviertel und Grundschule Hansaallee

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Betreff: Genehmigung des Planungsrahmens für Grundschulen als Modellflächenprogramm für Neubauten von Grundschulen Genehmigung des Flächenprogramms für die Grundschulen Schönhofviertel und Grundschule Hansaallee Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3148 (M 148) 1. Dem folgenden Planungsrahmen für Grundschulen wird zugestimmt. Er dient für Neubauten künftiger Grundschulen in Frankfurt am Main sowie für die standortspezifische Definition der neuen Standorte 4-zügige Grundschule Schönhofviertel und 4-zügige Grundschule Hansaallee. 2. Den im Planungsrahmen festgelegten fachlichen Qualitäten und den daraus abgeleiteten räumlichen Qualitäten sowie den beschriebenen Ausgangslagen und Entwicklungszielen eines leistungsfähigen Schulbaus wird zugestimmt. 3. Der funktionalen Verschränkung von Schulgebäuden mit dem Wohngebiet und der räumlichen Öffnung des Schulgebäudes wird zugestimmt 4. Der Integration von bedarfsorientierten Ganztags- und Inklusionsangeboten in die Lernorte bzw. Gemeinschaftsräume wird zugestimmt. 4.1. Alle Grundschulen machen Ganztagsangebote und werden dafür mit multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten ausgestattet. Die Schulkonferenz entscheidet über das Angebot eines gebundenen und/oder offenen Ganztagskonzepts. Das Elternwahlrecht zwischen freiwilligen und verpflichtenden Nachmittagsangeboten bleibt bestehen. Der vorliegende Planungsrahmen lässt alle Formen des Ganztages zu (offen, teilgeöffnet, gebunden). 4.2. Angemessene Vorkehrungen zur infrastrukturellen und systematischen Stärkung der Inklusion an Grundschulen, insbesondere auch hinsichtlich der Hörsamkeit in Räumen, werden im Rahmen einer regionalen Bedarfsplanung umgesetzt. 5. Die Zügigkeit der künftigen Grundschulen ist auf maximal 5-zügig festgelegt. Darin kann die Bereitstellung von Sonderbedarfen abgebildet werden. Ob Sonderbedarfe, wie zum Beispiel Vorklassen, Intensivklassen oder Kooperationsklassen an diesen Standorten eingeführt werden, wird je nach den regionalen Bedarfen im Rahmen der Planungsphase Null mit der jeweiligen Schulgemeinde festgelegt und der Stadtverordnetenversammlung nach Ende der Planungsphase Null vorgestellt. 6. Den Flächenbedarfen nach jeweiliger Zügigkeit wird zugestimmt. 6.1. Sollten für den Schulbau geeignete Grundstücke die im Rahmenplan beschriebenen erweiterten Platzbedarfe nicht komplett abbilden können, wird im Einzelfall geprüft, in welcher Form der Rahmenplan im Sinne der Bereitstellung ausreichender Grundschulplätze im Stadtteil abgewandelt werden kann, um den Schulbau zu ermöglichen. Die Prüfung erfolgt durch das Stadtschulamt und das Amt für Bau und Immobilien. Die Stadtverordnetenversammlung erhält am Ende der Planungsphase Null eine Vorstellung der Ergebnisse. 7. Die Flächengrößen einzelner Räume innerhalb eines Bereichs werden für die künftigen Grundschulen projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den jeweils relevanten Beteiligten erarbeitet. Die definierten Gesamt-Flächenbedarfe sind verbindlich und werden nicht überschritten. 8. Der Planungsrahmen Grundschule ist nach Ablauf von sieben Jahren zu evaluieren und nach spätestens zehn Jahren ist eine Weiterentwicklung des Planungsrahmens den politischen Gremien vorzulegen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass 9.1 die Festlegungen im Planungsrahmen Grundschulen im Zuge eines breitangelegten Planungsprozesses mit den Akteuren aus Schule, Verwaltung und Projektentwicklung Wohnen im Zeitraum zwischen Januar und Juli 2018 erarbeitet wurden. 9.2 das Modellraumprogramm für Grundschulen, M 98 aus 2009, für Neubauten an Schulen damit abgelöst wird. 9.3 für Bestandsbauten eine gesonderte Vorlage eingebracht wird. Begründung: A. Zielsetzung Die Bundesregierung plant den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder mit dem Jahr 2025 einzuführen. Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Bewohner/innen Frankfurts auf rund 830.000 steigen. Dieser Zuwachs bedeutet nicht nur mehr Menschen, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohnungen, sondern auch einen deutlich vergrößerten Versorgungsauftrag - auch in der Bildung. Bei diesen städtebaulichen Entwicklungen spielt daher eine frühzeitige integrierte Planung für die Qualitätssicherung im Bildungsbau eine wichtige Rolle. Die Festlegungen im Planungsrahmen basieren auf den folgenden pädagogischen Grundannahmen: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit - Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier Schule ist folglich nicht mehr nur Lern- sondern auch Lebensort. Die bisherige "Flurschule" mit gereihten Klassenzimmern wird diesen Anforderungen räumlich sowohl quantitativ als auch qualitativ nicht gerecht. Vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an Bildungsstandorte in verdichteten, innerstädtischen Gebieten müssen heute andere Entwicklungs- und Qualitätskriterien definiert werden als noch vor 20 Jahren. Moderner Schulbau muss die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen und die Erkenntnisse moderner Lernforschung aufnehmen. Dies erfordert dringend die Überarbeitung und entsprechende Anpassung des vorhandenen Modellraumprogramms für Neubauten von Grundschulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend der jeweils erforderlichen Zügigkeit. Ziel des erarbeiteten Planungsrahmens ist es, die veränderten pädagogischen und gesellschaftlichen Anforderungen an Schulen als Planungsgrundlage darzulegen und vergleichbare Rahmenbedingungen für weitere bauliche Neubaumaßnahmen zu schaffen. Die Schullandschaft ist auch in Zukunft ständiger Veränderung unterworfen. Aus diesem Grund ist ein Teil des Planungsrahmens die Planung seiner Revision. Für Schulen im Bestand ist eine gesonderte Anpassung des Modellflächenprogramms unter Berücksichtigung der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit erforderlich. Um die bereits aufgeführten veränderten pädagogischen Anforderungen auch in den Bestandsgrundschulen zu ermöglichen, wird für diese übergangsweise das Modellraumprogramm für Grundschulen (M 98) unter Hinzunahme einer Fläche von 340 m2 für Inklusion und Ganztag angewendet. B. Alternativen Ausbau von konventionellen Hortplätzen als additives Angebot zur ganztägig arbeitenden Grundschule mit den entsprechenden Mehrbedarfen und Mehrkosten für Liegenschaften und Flächen. C. Lösung Um den erweiterten Aufgaben in den Schulen, gemäß integriertem Schulentwicklungsplan (iSEP), UN-Behindertenrechtskonvention und absehbarem Rechtsanspruch für Schulkindbetreuung entsprechen zu können, sind veränderte Flächenanforderungen entsprechend der erforderlichen Zügigkeit am jeweiligen Grundschulstandort sowohl quantitativ als auch qualitativ erforderlich. Basierend auf dem Modellraumprogramm für Grundschulen (M 98) wurde der Planungsrahmen für Grundschulen weiterentwickelt und ausgearbeitet. Die aufgeführten Entwicklungen wurden im Abgleich mit ähnlichen Regelungsansätzen in anderen deutschen Städten erarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass andere Städte mit ihren Flächengrößen vergleichbar mit dem Frankfurter Planungsrahmen für Grundschulen liegen. Die Flächenaufstellung des Planungsrahmens Grundschulen gliedert sich in folgende Teilbereiche: - Lern- und Unterrichtsbereiche - Fachunterrichtsräume - Gemeinschaftsräume - Team- und Verwaltungsbereiche - Neben- und Erschließungsflächen - Freiräume - Sportstätten Lern- und Unterrichtsbereich Mit der Vielfalt von Lernformen muss eine Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten möglich gemacht werden. Im aktuellen Schulbau geht es daher immer mehr in die Richtung sog. Verbundmodelle wie "Clusterbildung", "Klassenraum plus" oder "offene Lernlandschaften". Dabei werden für Klassen gemeinsame Einheiten aus mehreren Räumen gebildet und je nach Bedarfen in unterschiedlichen Kombinationen belegt. Räume können klassenübergreifend genutzt werden. Dabei sind die Räume möglichst kombinierbar und durch Transparenz geprägt. Die Unterrichtsbereiche bilden eine Einheit in der mehrere Klassen ihre "Heimat" haben. Sowohl Inklusion als auch der Ganztag sind in diesen Bereichen integriert, wodurch teilgenutzte Flächen vermieden werden. Jeder Bereich verfügt über eine Rückzugsmöglichkeit und eine Teamstation. Die jeweiligen Sanitärbereiche sind ebenfalls dezentral an die Lern- und Unterrichtsbereiche vorzusehen, wie auch Lager und Sammlungsflächen. Im Lern- und Unterrichtsbereich können "regelhafte Sonderbedarfe" für zum Beispiel Vorklasse, Intensivklassen oder gegebenenfalls Kooperationsklassen in einem weiteren Cluster berücksichtigt werden. Ob Sonderbedarfe, wie zum Beispiel Vorklassen, Intensivklassen oder Kooperationsklassen an diesen Standorten eingeführt werden, wird je nach den regionalen Bedarfen im Rahmen der Planungsphase Null mit der jeweiligen Schulgemeinde festgelegt und der Stadtverordnetenversammlung nach Ende der Planungsphase Null vorgestellt. Bestandsschulen im Umfeld können somit räumlich entlastet werden. Die Flächenannahmen des Sonderclusters (Programmfläche) sind mit denen des Regelclusters im Planungsrahmen identisch. Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass die beiden wechselseitig kompatibel sind - dass also das Sondercluster mit wenigen Eingriffen auch als Regelcluster genutzt werden kann, wenn Bedarf dafür besteht. Fachunterrichtsbereiche/ Mehrzweck Auch ausstattungsintensivere Räume und spezielle Fachräume sind geprägt durch die Variabilität unterschiedlicher Lernformen. Dabei gewinnen praktische Eigenaktivitäten an Bedeutung, insbesondere in den Grundschulen. Die Fachunterrichtsräume sind grundsätzlich an zentraler Stelle anzuordnen und bilden eine räumliche Einheit. Die externe Nutzung dieses Bereiches soll möglich sein. Eine maximale Vernetzung der Räume im Sinne der Mehrfachnutzung ist zu beachten. Je nach pädagogischem Konzept kann es sich als sinnvoll erweisen, einzelne Fachräume an die Gemeinschaftsbereiche anzudocken (z. B. eine Kinderküche an den Essensbereich). Gemeinschaftsbereiche Einen gemeinsamen Kommunikations-, Begegnungs- und Aufführungsort benötigt jede Schule. Angesichts der vergleichsweise geringen Auslastungszeiten wird auf eine Aula verzichtet. Ideal ist hierfür ein Foyer als "Forum", das durch eine gute Anordnung, eine Mehrfachnutzung mit beispielsweise Anbindung an die Mensa oder den Musikraum ermöglicht und an zentraler Stelle platziert ist. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Essensbereich optional für eine öffentliche Quartiersnutzung möglich ist. Die Bemessung der Versorgungskapazitäten in Grundschulen geht davon aus, dass 100% der Kinder diese in Anspruch nehmen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Schulkinder, der laut Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung im Jahr 2025 in Kraft treten soll, ist es zwingend erforderlich, erweiterte Flächenbedarfe abzubilden. Dies betrifft auch die Mittagsversorgung. Die Flächenbedarfe für den Speiseraum ergeben sich aus dem 3-Schicht-Betrieb. Zugrunde gelegt wurden die Berechnungen auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - DGE (1,8 m2 /pro Essplatz). Die Flächenbedarfe der Küchen wurden im Rahmen der Küchen AG, die sich aus Beteiligten des Revisionsamts, Amt für Bau und Immobilien, Betreiber und dem Stadtschulamt zusammensetzt, erarbeitet. Zur Erhebung der Befragung wurden Praxiserfahrungen der Küchenplaner und -betreiber herangezogen, Prozesse analysiert und die Hemmnisse in der Küchenplanung der vergangenen Jahre beraten. Mit den höheren Flächenansätzen bei Grundschul-Neubauten soll auch die Essensproduktion für Bestandsschulen aus der Nachbarschaft ermöglicht und benachbarte Bestandsschulen entlastet werden, da wo dies nötig ist. Die Schulbibliothek als Informations-, Arbeits- und Rechercheort soll stilles Arbeiten in besonderer Lernumgebung ermöglichen. Mit entsprechendem Lager und entsprechender Ausgabe kann diese durchaus im Lern- und Unterrichtsbereich integriert sein. Team- und Verwaltungsbereiche Im Zusammenhang mit den Themen Ganztag und Inklusion sind die Arbeitsplätze in Schulen neu zu bewerten. Zum einen ist eine gute Organisation des multiprofessionellen Kollegiums (Lehrerinnen, Sonderpädagogen, pädagogische Fachkräfte für Inklusion und Ganztag) für das gute Gelingen einer Schule erforderlich. Zum anderen bringen die veränderten Arbeitszeitmodelle einer ganztägig arbeitenden Schule räumliche Änderungen mit sich. Mit dem Wandel vom Lehrerzimmer zum Teambereich geht eine strukturelle Differenzierung einher. Vor- und Nachbereitungen sowie Teambesprechungen und -beratungen werden dezentral in den Clustern als Teamstation vorgesehen. Die Prinzipien einer Ganztagsschule mit Inklusion spiegeln sich in der Integration der Arbeitsplätze wieder. Nur so können multiprofessionelle Teams entstehen und gut arbeiten. Für die informelle Kommunikation steht an zentraler Stelle ein ergänzender Teambereich zur Verfügung. Für Konferenzen kann beispielsweise die Mensa genutzt werden. Für den Verwaltungsbereich sind Sanitäreinrichtungen, Garderobe, Kopierstation und Materiallager erforderlich. Ein Werkstatt- und Arbeitsbereich für die Schulhausverwaltung ist ebenfalls vorzusehen. Neben- und Erschließungsflächen Sanitär- und Lagerflächen haben eine ebenso wichtige Bedeutung für eine Schule. Im Hinblick auf die breite Diskussion über Schultoiletten in Frankfurt am Main wird eine dezentrale Zuordnung zu den jeweiligen Lernbereichen vorgesehen. Diese Anordnung und eine ansprechende Gestaltung der Sanitärbereiche schafft Übersichtlichkeit und fördert aufgrund der eingeschränkten Nutzergruppe einen verantwortlichen Umgang. Eine Grundlage für multifunktionell nutzbare Bereiche sind ausreichende Lagermöglichkeiten, die dezentral angeordnet sind. Erschließungsbereiche sollen klare räumliche Orientierung ermöglichen und effektiv und übersichtlich gestaltet sein. Bereiche für Gebäudetechnik, Gebäudeunterhaltung, Gebäudepflege sowie Lagerräume und Stuhllager sind zu berücksichtigen. Dabei sind Putzräume möglichst dezentral in jeder Etage vorzusehen. Das Verhältnis der Programm- zur Nebenfläche beträgt 60:40. Die Erschließungsflächen übernehmen eine wichtige Funktion für die Lernorte (gemeinsame Mitte), daher müssen 25% pädagogisch nutzbar sein. Freiräume Für die schulischen Außenbereiche ist ein Flächenbedarf von 5m2 pro Schüler zu Grunde gelegt. Größe, Gestaltung und Organisation des Freiraumes variieren je nach Zügigkeit und örtlichen Gegebenheiten. Es sind drei Freiraumkategorien abzubilden: a. Lernortbezogene Freiräume, idealerweise unmittelbar vom Lernort zugänglich und einsehbar (z.B. Schulgarten, Außenarbeitsbereich Kunst) b. Schulbezogene Freiräume, keine außerschulische Nutzung c. Öffentlicher Raum, unmittelbare Zugänglichkeit im Sinne der sicheren Zuwege Die Gesamtfläche teilt sich im Verhältnis 1:1:1 auf. Steht der Freiraum der Schule nicht im angegebenen Umfang zur Verfügung, muss ein Kompensationskonzept erarbeitet werden, das den Qualitäten einer ganztägig arbeitenden Schule gerecht wird. Falls öffentliche Freiflächen als schulischer Freiraum genutzt werden und bei gemischt-genutzten Gebäudeesembles ist die entsprechende Doppelnutzung detailliert zu beschreiben. Die potentielle Nutzung von öffentlichen Grünflächen und Quartiersplätzen wird während der Planungsphase Null mit dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt, um Nutzungskonflikte zu verhindern. Bereiche mit Sonnen- und Regenschutz sind notwendig, Kleinsportfeld für Ballspiele (20x30m), 50m-Laufbahn mit 25m Auslaufzone und Sprunggrube sowie der Fahrradparcour sind als mehrfachgenutzte Bereiche zu integrieren. Sportstätten Zur Abdeckung des Sportunterrichts, aber auch im Hinblick auf die Gesundheitsförderung der Kinder, sind ausreichend Sportstätten vorzuhalten. Gemäß § 6 StdTafV-SekIV im Landesrecht Hessen sind an Grundschulen pro Jahrgang drei Sportunterrichtsstunden festgelegt. Hinzu kommt die Nutzung als Bewegungsflächen für die Ganztagsnutzung. Die Anzahl der Sportstätten an Grundschulen ergibt sich aus der jeweiligen Zügigkeit. Für alle Bereiche werden gesamtheitliche Flächenwerte festgelegt, sie variieren lediglich in Abhängigkeit von der Zügigkeit. Dabei ist die Flächenfestlegung unabhängig von der inneren Organisationsform - für Lerncluster oder Lernlandschaften gilt jeweils der gleiche Gesamtflächenansatz. Wie groß dabei die Flächen einzelner Räume innerhalb eines Bereichs angelegt und wie sie einander zugeordnet werden, ist projektspezifisch in einer Planungsphase Null mit den relevanten Beteiligten zu erarbeiten. Anlage 1_Endber_Entwicklungsplanung_Schoenhofviertel (ca. 5,5 MB) Anlage 2_Endber_Planungsrahmen_Grundschulen (ca. 1,4 MB) Anlage 3_Flaechenuebersicht_nach_Zuegigkeit (ca. 78 KB) Anlage 3_Korrektur_Anlage (ca. 216 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 409 Antrag vom 02.05.2019, OF 677/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2009, M 98 Vortrag des Magistrats vom 18.09.2009, M 188 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 309 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 38 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 38 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 06.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 07.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.05.2019, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Anregung OA 409 2019 1. Der Vorlage M 38 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 409 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 677/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.05.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 409 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 38 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 409 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4065, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019 Aktenzeichen: 40 2

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